Deutsches Testament im Ausland

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#1
Sehr interessanter Artikel über das Testament im Ausland. Es betrifft wahrscheinlich einige von Euch.

Ab dem 16.8.2015 wird der Nachlass nach dem Erbrecht des Wohnsitzstaates abgewickelt.
Link des ganzen Artikels hier.

Gruß
lewendi
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#1
Sehr interessanter Artikel über das Testament im Ausland. Es betrifft wahrscheinlich einige von Euch.

Ab dem 16.8.2015 wird der Nachlass nach dem Erbrecht des Wohnsitzstaates abgewickelt.
Link des ganzen Artikels hier.

Gruß
lewendi
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#2
Gut zu wissen! Danke für die Info.
vardia
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#2
Gut zu wissen! Danke für die Info.
vardia
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#3
Interessant...meine Frage wäre jetzt noch ob es einen Link-Info, bevorzugt in Deutsch, auf das griechische Erbrecht gibt.
Haben Kinder zB. in Griechenland auch einen Pflichtanteil zu erhalten so wie in Austria-Germany.
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#3
Interessant...meine Frage wäre jetzt noch ob es einen Link-Info, bevorzugt in Deutsch, auf das griechische Erbrecht gibt.
Haben Kinder zB. in Griechenland auch einen Pflichtanteil zu erhalten so wie in Austria-Germany.
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#4
(12.01.2015, 11:56:51)zante schrieb: Haben Kinder zB. in Griechenland auch einen Pflichtanteil zu erhalten ...
Daumenregel: Der Pflichtteil beträgt in Griechenland im Regelfall 1/2 des Erbes, das dem Berechtigten im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge zufallen würde. Pflichtteilberechtigt sind die Nachkommen (angefangen von den Kindern), der überlebende Ehepartner und die Eltern des Erblassers, sofern sie als gesetzliche Erben berufen wären (!). Es gibt allerdings etliche "Stolperfallen", deswegen gegebenenfalls unbedingt auf Basis der konkreten individuellen Sachlage beraten lassen.
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#4
(12.01.2015, 11:56:51)zante schrieb: Haben Kinder zB. in Griechenland auch einen Pflichtanteil zu erhalten ...
Daumenregel: Der Pflichtteil beträgt in Griechenland im Regelfall 1/2 des Erbes, das dem Berechtigten im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge zufallen würde. Pflichtteilberechtigt sind die Nachkommen (angefangen von den Kindern), der überlebende Ehepartner und die Eltern des Erblassers, sofern sie als gesetzliche Erben berufen wären (!). Es gibt allerdings etliche "Stolperfallen", deswegen gegebenenfalls unbedingt auf Basis der konkreten individuellen Sachlage beraten lassen.
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