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Deutsches Testament im Ausland - Druckversion

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Deutsches Testament im Ausland - lewendi - 09.12.2014

Sehr interessanter Artikel über das Testament im Ausland. Es betrifft wahrscheinlich einige von Euch.

Ab dem 16.8.2015 wird der Nachlass nach dem Erbrecht des Wohnsitzstaates abgewickelt.
Link des ganzen Artikels hier.

Gruß
lewendi


RE: Deutsches Testament im Ausland - vardia - 11.12.2014

Gut zu wissen! Danke für die Info.
vardia


RE: Deutsches Testament im Ausland - zante - 12.01.2015

Interessant...meine Frage wäre jetzt noch ob es einen Link-Info, bevorzugt in Deutsch, auf das griechische Erbrecht gibt.
Haben Kinder zB. in Griechenland auch einen Pflichtanteil zu erhalten so wie in Austria-Germany.


RE: Deutsches Testament im Ausland - makedonas - 12.01.2015

(12.01.2015, 11:56:51)zante schrieb: Haben Kinder zB. in Griechenland auch einen Pflichtanteil zu erhalten ...
Daumenregel: Der Pflichtteil beträgt in Griechenland im Regelfall 1/2 des Erbes, das dem Berechtigten im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge zufallen würde. Pflichtteilberechtigt sind die Nachkommen (angefangen von den Kindern), der überlebende Ehepartner und die Eltern des Erblassers, sofern sie als gesetzliche Erben berufen wären (!). Es gibt allerdings etliche "Stolperfallen", deswegen gegebenenfalls unbedingt auf Basis der konkreten individuellen Sachlage beraten lassen.