07.10.2011, 15:23:27
Vorgeschichte: Ein Grieche will in Griechenland eine Schweizerin heiraten (standesamtlich!) Nach Vorinformation dass die Papiere des Griechen vorhanden sind weil er in der besagten Stadt gemeldet und wohnhaft ist geht es also um die Papiere der Staatsbuergerin aus der Schweiz:
04.04.2011: Abgabe der Papiere des GR-Staatsbuergers A.K. an die CH-Botschaft zur Uebersetzung und Ueberpruefung mit der Antwort dass sie erst ab 11.04. bearbeitet werden weil die Sachbearbeiterin ferienhalber abwesend ist.
20.04.2011: Exakt drei Monate vor dem Wunschtermin ist Termin in der CH-Botschaft in Athen. Nach Vorauszahlung von 297 Euro fuer die verschiedenen Uebersetzungen und Dienstleistungen und des Hinweises dass die CH-Braut in der Schweiz noch einmal zu bezahlen hat, erhalte ich am 02.05.2011 Nachricht der CH-Botschaft dass die Original-Geburtsurkunde des Braeutigams A.K. nicht akzeptiert werden kann weil „zu alt“. Es wird eine Abschrift aus dem Geburtenbuch des entsprechenden Standesamts angefordert. 16.05.2011: Die CH-Botschaft in Athen bestaetigt den Eingang der Urkunde und die Weiterleitung der inzwischen uebersetzten griechischen Dokumente an die entsprechende Dienststelle in der Schweiz. 15.06.2011: Dieses Datum steht auf dem sehnlichst erwarteten „Ehefaehigkeitszeugnis“ aus der Schweiz, das besagt dass A.K. die Erlaubnis hat, S.S. im Ausland (ausserhalb der Schweiz!) zu heiraten. Dieses Dokument enthaelt vier A4 Seiten und ist in den Sprachen deutsch, italienisch, franzoesisch und raetoromanisch als die CH-Landessprachen und englisch als Europa-Amtssprache abgefasst. 20.06.2011: Exakt einen Monat vor dem Datum gehen die Originalunterlagen zur Sachbearbeiterin "Po.." in Krestena. Diese spricht keinerlei Fremdsprache, daher: die Papiere, die europaweit gueltig sind, werden in Krestena nicht anerkannt. Sie muessen ins Griechische uebersetzt werden. In der Folge werden die Papiere in Pirgos von einem offiziellen Uebersetzungsbuero ins Griechische uebertragen. Mit den so uebersetzten Papieren erfahre ich bei der besagten Sachbearbeiterin "..pi" dass diese Uebersetzung so nicht gilt, weil nicht von einem Rechtsanwalt uebersetzt der dazu befugt ist. Der Termin (20.07.) ist inzwischen vorbei!!!
01.08.2011: Die naechste Uebersetzung wird von einem RA vorgenommen der die Zulassung dazu hat. 08.08.2011: Die Sachbearbeiterin bemaengelt darauf hin dass der Name der Braut (in lateinischen Buchstaben geschrieben) ebenfalls ins Griechische uebersetzt werden muss. Im uebrigen wird jetzt klargemacht, dass in Krestena die Uebersetzung nur vom Aussenministerium und dessen Uebersetzungsbuero in Athen akzeptiert wird. Fazit: 2x umsonst fuer Uebersetzungen bezahlt, mehrmals umsonst ins Rathaus gegangen…
11.08.2011: Die Papiere werden gegen Vorausbezahlung nach Athen ins Ministerium geschickt. Im August geht in Athen praktisch gar nichts. Die Papiere kommen zum Monatsende am 31.08.2011 ins Griechische uebersetzt im Buergerbuero an. 01.09.2011: Mit diesen vom Uebersetzungsbuero des Griechischen Aussenministeriums in Athen jetzt wieder zur mehrfach erwaehnten Sachbearbeiterin. „Nein“, denn die Papiere besagen wohl dass A.K. die S.S. heiraten darf, sie sagen aber nicht aus dass S.S. auch A.K. heiraten darf. (Zur Erinnerung: es handelt sich um die offiziellen Schweizer Papiere, ueberprueft und von der Schweiz freigegeben!)
02.09.2011: Ich frage nach dem Vorgesetzten der Sachbearbeiterin und werde auf den 5.September vertroestet. Inzwischen sollen die Papiere von hoeherer Stelle kontrolliert werden. Am 05.09.2011 schickt mich der Vorgesetzte mit den Papieren zum Vizebuergermeister, der die Trauung vornehmen wuerde. Er ist sich der Sache nicht sicher. Er will sich in Pirgos, der Landeshauptstadt, absichern. Dazu faehrt er am 06.09.2011 nach Pirgos und wird danach anrufen. Es kommt kein Anruf, daher geh ich zum Rathaus und frage nach. Er habe die zustaendige Person in Pirgos nicht angetroffen und fahre so am 07.09.2011 wieder nach Pirgos. Er rufe mich an. Auch am Nachmittag des 7. September kein Anruf. 08.09.2011: Ich verreise fuer eine Woche in die Schweiz und bin immer noch ohne Nachricht. 13.09.2011: In der Schweiz erreicht mich die telefonische Nachricht des Vizebuergermeisters dass die Papiere ueberprueft und fuer richtig befunden worden sind und ich nach meiner Rueckkehr im Rathaus vorsprechen kann. 15.09.2011: Um 10.22 Uhr verlasse ich nach einigen Unterschriften das Rathaus, nachdem ich 15 Euro fuer amtl. Ausgaben bezahlt habe und die restlichen Papiere ausgefuellt wurden. Der Termin fuer die standesamtliche Trauung wurde festgelegt. Sie wird genau 5 Monate und 1 Tag nach der Eingabe stattfinden.
Ich habe in diesen Monaten niemanden im Amt beleidigt. Meine Gedanken hingegen waren und sind frei!
Sollte irgendjemand behaupten dass das Niedergeschriebene nicht exakt so stimmt, dann sage ich ganz klar: dieser jemand luegt!
Jedem der Gleiches tun will sind diese Zeilen zur Warnung geschrieben. Viel Glueck trotzdem!
04.04.2011: Abgabe der Papiere des GR-Staatsbuergers A.K. an die CH-Botschaft zur Uebersetzung und Ueberpruefung mit der Antwort dass sie erst ab 11.04. bearbeitet werden weil die Sachbearbeiterin ferienhalber abwesend ist.
20.04.2011: Exakt drei Monate vor dem Wunschtermin ist Termin in der CH-Botschaft in Athen. Nach Vorauszahlung von 297 Euro fuer die verschiedenen Uebersetzungen und Dienstleistungen und des Hinweises dass die CH-Braut in der Schweiz noch einmal zu bezahlen hat, erhalte ich am 02.05.2011 Nachricht der CH-Botschaft dass die Original-Geburtsurkunde des Braeutigams A.K. nicht akzeptiert werden kann weil „zu alt“. Es wird eine Abschrift aus dem Geburtenbuch des entsprechenden Standesamts angefordert. 16.05.2011: Die CH-Botschaft in Athen bestaetigt den Eingang der Urkunde und die Weiterleitung der inzwischen uebersetzten griechischen Dokumente an die entsprechende Dienststelle in der Schweiz. 15.06.2011: Dieses Datum steht auf dem sehnlichst erwarteten „Ehefaehigkeitszeugnis“ aus der Schweiz, das besagt dass A.K. die Erlaubnis hat, S.S. im Ausland (ausserhalb der Schweiz!) zu heiraten. Dieses Dokument enthaelt vier A4 Seiten und ist in den Sprachen deutsch, italienisch, franzoesisch und raetoromanisch als die CH-Landessprachen und englisch als Europa-Amtssprache abgefasst. 20.06.2011: Exakt einen Monat vor dem Datum gehen die Originalunterlagen zur Sachbearbeiterin "Po.." in Krestena. Diese spricht keinerlei Fremdsprache, daher: die Papiere, die europaweit gueltig sind, werden in Krestena nicht anerkannt. Sie muessen ins Griechische uebersetzt werden. In der Folge werden die Papiere in Pirgos von einem offiziellen Uebersetzungsbuero ins Griechische uebertragen. Mit den so uebersetzten Papieren erfahre ich bei der besagten Sachbearbeiterin "..pi" dass diese Uebersetzung so nicht gilt, weil nicht von einem Rechtsanwalt uebersetzt der dazu befugt ist. Der Termin (20.07.) ist inzwischen vorbei!!!
01.08.2011: Die naechste Uebersetzung wird von einem RA vorgenommen der die Zulassung dazu hat. 08.08.2011: Die Sachbearbeiterin bemaengelt darauf hin dass der Name der Braut (in lateinischen Buchstaben geschrieben) ebenfalls ins Griechische uebersetzt werden muss. Im uebrigen wird jetzt klargemacht, dass in Krestena die Uebersetzung nur vom Aussenministerium und dessen Uebersetzungsbuero in Athen akzeptiert wird. Fazit: 2x umsonst fuer Uebersetzungen bezahlt, mehrmals umsonst ins Rathaus gegangen…
11.08.2011: Die Papiere werden gegen Vorausbezahlung nach Athen ins Ministerium geschickt. Im August geht in Athen praktisch gar nichts. Die Papiere kommen zum Monatsende am 31.08.2011 ins Griechische uebersetzt im Buergerbuero an. 01.09.2011: Mit diesen vom Uebersetzungsbuero des Griechischen Aussenministeriums in Athen jetzt wieder zur mehrfach erwaehnten Sachbearbeiterin. „Nein“, denn die Papiere besagen wohl dass A.K. die S.S. heiraten darf, sie sagen aber nicht aus dass S.S. auch A.K. heiraten darf. (Zur Erinnerung: es handelt sich um die offiziellen Schweizer Papiere, ueberprueft und von der Schweiz freigegeben!)
02.09.2011: Ich frage nach dem Vorgesetzten der Sachbearbeiterin und werde auf den 5.September vertroestet. Inzwischen sollen die Papiere von hoeherer Stelle kontrolliert werden. Am 05.09.2011 schickt mich der Vorgesetzte mit den Papieren zum Vizebuergermeister, der die Trauung vornehmen wuerde. Er ist sich der Sache nicht sicher. Er will sich in Pirgos, der Landeshauptstadt, absichern. Dazu faehrt er am 06.09.2011 nach Pirgos und wird danach anrufen. Es kommt kein Anruf, daher geh ich zum Rathaus und frage nach. Er habe die zustaendige Person in Pirgos nicht angetroffen und fahre so am 07.09.2011 wieder nach Pirgos. Er rufe mich an. Auch am Nachmittag des 7. September kein Anruf. 08.09.2011: Ich verreise fuer eine Woche in die Schweiz und bin immer noch ohne Nachricht. 13.09.2011: In der Schweiz erreicht mich die telefonische Nachricht des Vizebuergermeisters dass die Papiere ueberprueft und fuer richtig befunden worden sind und ich nach meiner Rueckkehr im Rathaus vorsprechen kann. 15.09.2011: Um 10.22 Uhr verlasse ich nach einigen Unterschriften das Rathaus, nachdem ich 15 Euro fuer amtl. Ausgaben bezahlt habe und die restlichen Papiere ausgefuellt wurden. Der Termin fuer die standesamtliche Trauung wurde festgelegt. Sie wird genau 5 Monate und 1 Tag nach der Eingabe stattfinden.
Ich habe in diesen Monaten niemanden im Amt beleidigt. Meine Gedanken hingegen waren und sind frei!
Sollte irgendjemand behaupten dass das Niedergeschriebene nicht exakt so stimmt, dann sage ich ganz klar: dieser jemand luegt!
Jedem der Gleiches tun will sind diese Zeilen zur Warnung geschrieben. Viel Glueck trotzdem!