Meldepflicht-oder nicht?

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#26
Andreas Theodoropoulos schrieb:
> Carmen schrieb:
> > Weil die Deutschen keine Doppelstaatsbuergerschaft erlauben, es geht nur ent- oder weder Wink
>
> Wie bitte ?
> Wer sagt denn so etwas ?????
>
> -lebendiges Beispiel, dass es geht, der hier schreibt !!!-
>

nein, es geht offiziell nicht, aber es wird geduldet.


> Erstaunt 2
> Andreas

http://auswandern-aktuell.de/beratungsdi...pass0.html
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#26
Andreas Theodoropoulos schrieb:
> Carmen schrieb:
> > Weil die Deutschen keine Doppelstaatsbuergerschaft erlauben, es geht nur ent- oder weder Wink
>
> Wie bitte ?
> Wer sagt denn so etwas ?????
>
> -lebendiges Beispiel, dass es geht, der hier schreibt !!!-
>

nein, es geht offiziell nicht, aber es wird geduldet.


> Erstaunt 2
> Andreas

http://auswandern-aktuell.de/beratungsdi...pass0.html
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#27


http://www.wirind.de/doppelpass.htm
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#27


http://www.wirind.de/doppelpass.htm
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#28
>
> -lebendiges Beispiel, dass es geht, der hier schreibt !!!-


Tja, ich musste bei meiner Einbuergerung schriftlich erklaeren, die Ablegung der spanischen beantragt zu haben - allerdings hat nie jemand kontrolliert, ob ich sie wirklich abgegeben habe.

Besser noch bei meinen Kindern: wegen des deutschen Vaters sind sie automatisch deutsche, wegen der spanischen Auslands-Mutter automatisch Spanier. Und in beiden Faellen widerspricht sich Rechtslage mit Rechtslage, dolle, nae?

Richtig drollig wird's, wenn ich nach ein paar Jahren die griechische beantrage....die mir ja bald zusteht Wink

Carmen *gggg

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#28
>
> -lebendiges Beispiel, dass es geht, der hier schreibt !!!-


Tja, ich musste bei meiner Einbuergerung schriftlich erklaeren, die Ablegung der spanischen beantragt zu haben - allerdings hat nie jemand kontrolliert, ob ich sie wirklich abgegeben habe.

Besser noch bei meinen Kindern: wegen des deutschen Vaters sind sie automatisch deutsche, wegen der spanischen Auslands-Mutter automatisch Spanier. Und in beiden Faellen widerspricht sich Rechtslage mit Rechtslage, dolle, nae?

Richtig drollig wird's, wenn ich nach ein paar Jahren die griechische beantrage....die mir ja bald zusteht Wink

Carmen *gggg

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#29
Hallo. Ihr werdet euch wundern, wer was alles an Daten austauscht. Ja auch griechenland tauscht Daten aus. Nur wird es nicht so an der Glocke gehangen wie wo anders. Die können auch eine Person die gar nicht in GR lebt, genauso schnell und gründlich Überprüfen wie einen Einheimischen! geht sogar Blitzschnell. Und wenn die etwas über den anderen Erfahren wollen. dann erfahren die das auch! Wodrauf sich alle Verlassen können. Ihr dürft eins nicht vergessen: Die griechen haben bis vor einigen jahren mitten in der Athener City ! ein ganzes Gebäude als ein Versicherungsgebäude getarnt....es war das Nest vom Geheimdienst !!! Nein ist kein Scherz ! Ich weiss nicht mehr wie lange das her ist, ist aber wirklich nicht lange her ! Aufegeflogen ist es nur durch ein blöden zufall.....wie immer in solchen fällen. GR hat z.b. auch eine Sehr Gute Überwachung wovon niemand was merkt......ich wollte es auch nicht Glauben, ist aber so. nur ein kleines beispiel: die polizisten die am Flughafen in zivil ihre runde drehen, drehen sie auch in der City von Athen. und auch ausserhalb. sie werden z.b. auch innerhalb von GR ausgetauscht, in andere städte. und dan hätten wir z.b auch noch das austausch-program...Deutschland - GR. ist zwar nur eine Handvoll aber immerhin. ja ist schon interessant. manche von den jungs haben schon halb Europa gesehen. ob gewollt oder nicht gewollt.....war einfach so. Deshalb: wer " D " einfach so verlässt und denkt in GR kommt nichts nach, der hat die Rechnung ohne die Staatsdiener gemacht. Das Böse erwachen kommt meist sehr spät. kommt es aber gibt es kein Ausweg mehr.

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#29
Hallo. Ihr werdet euch wundern, wer was alles an Daten austauscht. Ja auch griechenland tauscht Daten aus. Nur wird es nicht so an der Glocke gehangen wie wo anders. Die können auch eine Person die gar nicht in GR lebt, genauso schnell und gründlich Überprüfen wie einen Einheimischen! geht sogar Blitzschnell. Und wenn die etwas über den anderen Erfahren wollen. dann erfahren die das auch! Wodrauf sich alle Verlassen können. Ihr dürft eins nicht vergessen: Die griechen haben bis vor einigen jahren mitten in der Athener City ! ein ganzes Gebäude als ein Versicherungsgebäude getarnt....es war das Nest vom Geheimdienst !!! Nein ist kein Scherz ! Ich weiss nicht mehr wie lange das her ist, ist aber wirklich nicht lange her ! Aufegeflogen ist es nur durch ein blöden zufall.....wie immer in solchen fällen. GR hat z.b. auch eine Sehr Gute Überwachung wovon niemand was merkt......ich wollte es auch nicht Glauben, ist aber so. nur ein kleines beispiel: die polizisten die am Flughafen in zivil ihre runde drehen, drehen sie auch in der City von Athen. und auch ausserhalb. sie werden z.b. auch innerhalb von GR ausgetauscht, in andere städte. und dan hätten wir z.b auch noch das austausch-program...Deutschland - GR. ist zwar nur eine Handvoll aber immerhin. ja ist schon interessant. manche von den jungs haben schon halb Europa gesehen. ob gewollt oder nicht gewollt.....war einfach so. Deshalb: wer " D " einfach so verlässt und denkt in GR kommt nichts nach, der hat die Rechnung ohne die Staatsdiener gemacht. Das Böse erwachen kommt meist sehr spät. kommt es aber gibt es kein Ausweg mehr.

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#30
Hi,
aus dem Link von Uli:

"Das griechische Außenministerium hat mit Verbalnote vom 1. Februar 2001 auf Anfrage der Deutschen Botschaft Athen mitgeteilt, dass gemäß griechischem Staatsangehörigkeitsrecht der Ausländer, der durch Einbürgerung die griechische Staatsangehörigkeit erhalte, seine eigene
Staatsangehörigkeit nicht ablegen müsse; das gelte für alle Ausländer unabhängig davon, ob sie eine EU-Staatsangehörigkeit besäßen oder nicht (vgl. VG-Akte Bl 126 f.). An dieser Rechtslage hat sich durch das Inkrafttreten des Gesetzes 2910/2001 am 2. Juni 2001 (abgedruckt bei Bergmann/Ferid/Henrich, a.a.O., II.B.7.) nichts geändert. Die dort in Art. 58 geregelten Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Griechenland verlangen weiterhin weder die Aufgabe noch den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit."

Das sollte eindeutig sein. Ein Ausländer, ob EU oder nicht, kann in GR seine erste Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung beibehalten. Was ist Nicole also passsiert? Aus Carmens Link wissen wir jetzt auch was "BBG" bedeutet, nämlich "Beibehaltungsgenehmigung". Wahrscheinlich lag das Problem damals auf deutscher Seite, dass eine solche Genehmigung vorliegen mußte, sonst drohte der Verlust. Aber statt darüber zu spekulieren, will ich lieber auf Nicoles Antwort warten.

Wichtig in der ganzen Debatte ist, zwischen zwei Fällen zu unterscheiden: Menschen, die durch Eltern verschiedener Nationalität zwei Staatsbürgerschaften von Anfang an haben (egal ob ihre Länder das nun wollen oder nicht) und solche, deren Eltern eine gemeinsame Nationalität haben und die später eine andere Nationalität erwerben wollen. Nur dabei scheint es bisweilen Schwierigkeiten zu geben. Aber, wie der bayerische Fall zeigt, ist (zumindest was EU-Angehörige angeht), die Debatte um Vermeidung der doppelten Staatsbürgerschaft unnötig. Das Problem in Deutschland dreht sich um Nicht-EU-Ausländer. In GR sollte eigentlich niemand ein Problem damit haben.

Grüße,
Rainer

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#30
Hi,
aus dem Link von Uli:

"Das griechische Außenministerium hat mit Verbalnote vom 1. Februar 2001 auf Anfrage der Deutschen Botschaft Athen mitgeteilt, dass gemäß griechischem Staatsangehörigkeitsrecht der Ausländer, der durch Einbürgerung die griechische Staatsangehörigkeit erhalte, seine eigene
Staatsangehörigkeit nicht ablegen müsse; das gelte für alle Ausländer unabhängig davon, ob sie eine EU-Staatsangehörigkeit besäßen oder nicht (vgl. VG-Akte Bl 126 f.). An dieser Rechtslage hat sich durch das Inkrafttreten des Gesetzes 2910/2001 am 2. Juni 2001 (abgedruckt bei Bergmann/Ferid/Henrich, a.a.O., II.B.7.) nichts geändert. Die dort in Art. 58 geregelten Voraussetzungen für eine Einbürgerung in Griechenland verlangen weiterhin weder die Aufgabe noch den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit."

Das sollte eindeutig sein. Ein Ausländer, ob EU oder nicht, kann in GR seine erste Staatsbürgerschaft bei Einbürgerung beibehalten. Was ist Nicole also passsiert? Aus Carmens Link wissen wir jetzt auch was "BBG" bedeutet, nämlich "Beibehaltungsgenehmigung". Wahrscheinlich lag das Problem damals auf deutscher Seite, dass eine solche Genehmigung vorliegen mußte, sonst drohte der Verlust. Aber statt darüber zu spekulieren, will ich lieber auf Nicoles Antwort warten.

Wichtig in der ganzen Debatte ist, zwischen zwei Fällen zu unterscheiden: Menschen, die durch Eltern verschiedener Nationalität zwei Staatsbürgerschaften von Anfang an haben (egal ob ihre Länder das nun wollen oder nicht) und solche, deren Eltern eine gemeinsame Nationalität haben und die später eine andere Nationalität erwerben wollen. Nur dabei scheint es bisweilen Schwierigkeiten zu geben. Aber, wie der bayerische Fall zeigt, ist (zumindest was EU-Angehörige angeht), die Debatte um Vermeidung der doppelten Staatsbürgerschaft unnötig. Das Problem in Deutschland dreht sich um Nicht-EU-Ausländer. In GR sollte eigentlich niemand ein Problem damit haben.

Grüße,
Rainer

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#31
Hallo Rainer,

das kann aber nicht immer so gewesen sein: Ich weiss von vielen Frauen, die bei Eheschliessung in GR "automatisch" griechische Staatsbuergerinnen wurden und "automatisch" ihre Deutsche verloren.

Aber das war in den 70ern...

Gruss von Carmen

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#31
Hallo Rainer,

das kann aber nicht immer so gewesen sein: Ich weiss von vielen Frauen, die bei Eheschliessung in GR "automatisch" griechische Staatsbuergerinnen wurden und "automatisch" ihre Deutsche verloren.

Aber das war in den 70ern...

Gruss von Carmen

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#32
Genau so ist es !

Gruss,
Andreas

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#32
Genau so ist es !

Gruss,
Andreas

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#33
ja, damals war das so.
Ich denke aber, wir reden immer von "heute", vom "heutigen Stand aus gesehen"....

Gruss,
Andreas

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#33
ja, damals war das so.
Ich denke aber, wir reden immer von "heute", vom "heutigen Stand aus gesehen"....

Gruss,
Andreas

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#34
Meine Freundin hier in Wien, Österreicherin, ist mit einem Griechen verheiratet. Als er vor Jahren die österr. Staatsbürgerschaft annahm, musste er die Griechische zurücklegen.
Weil aber Griechenland ans Aussenamt zurückschrieb, dass sie auf ihn als griechischen Staatsbürger nicht verzichten können, hat er trotzdem noch den griechischen Pass und somit die Staatsbürgerschaft.
Lisi

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#34
Meine Freundin hier in Wien, Österreicherin, ist mit einem Griechen verheiratet. Als er vor Jahren die österr. Staatsbürgerschaft annahm, musste er die Griechische zurücklegen.
Weil aber Griechenland ans Aussenamt zurückschrieb, dass sie auf ihn als griechischen Staatsbürger nicht verzichten können, hat er trotzdem noch den griechischen Pass und somit die Staatsbürgerschaft.
Lisi

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#35
Es gibt ein griechisches Gesetz betreff der gr. Staatsangehoerigkeit, wonach diese NICHT abgelegt, entnommen oder verweigert werden kann.

Die griechische Staatsbuergerschaft wird vom griechischen Vater an die Kinder weitergegeben und da kann die Hoelle einfrieren, die begleitet einen bis ins Grab.

Ganz egal was andere Staaten dazu sagen. Ein Wort mit der griechischen Behoerde (zB Konsulat) und die Sache ist erledigt : Die griechische Staatsangehoerigkeit ( bzw - Buergerschaft) bleibt !

In Griechenland ist jeder (!!!), der einen Griechen als Vater hat u.a. dazu verpflichtet, den Verein der Naturfreunde und Landesverteidigung zu besuchen. Auch wenn derjenige seit drei Generationen in amerika lebt und Papas heisst. Da hilft garnichts. Er ist griechischer "Ithageneia" und diese ist vererbar und nicht revidierbar.

Auch die tollsten Einzellfaelle die mir erzaehlt wurden, alle gehen nach dieser simplen Faustregel.

Und auch wenn in Griechenland chaotische Zustaende herrschen, kein Beamter dieses Landes kann seine eigene Gesetze verabschieden : jeder Beamte der ueber das Gesetz stehen will, macht sich strafbar. Beamte sind nicht mehr auf Lebzeit Goetter im Pfurzkissen ! Mittlerweilen werden Beamten der Prozess gemacht, sofern Amtsmissbrauch nachgewiesen wird.

Bitte meldet jeden Missbrauch an geeigneter Stelle, sei es auch populistisch, wie der Sender ALPHA, jedoch wird somit auch hierzulande endlich einmal der Amtsmissbrauch gebaendigt.

Gesetze werden vom gr. Parlament verabschiedet und es kann nicht sein, dass jeder halbbelichtete oder korrupte Staatsdiener seine eigenen Gesetze, je nach Laune oder Region erstellen kann !

Schliesslich leben wir in einem Rechtstaat !!!!!
Es gelten nicht andere Gesetze, je nach Region !!!!! (Kopfschuettel)

In diesem Sinne,
Gruss,
Andreas

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#35
Es gibt ein griechisches Gesetz betreff der gr. Staatsangehoerigkeit, wonach diese NICHT abgelegt, entnommen oder verweigert werden kann.

Die griechische Staatsbuergerschaft wird vom griechischen Vater an die Kinder weitergegeben und da kann die Hoelle einfrieren, die begleitet einen bis ins Grab.

Ganz egal was andere Staaten dazu sagen. Ein Wort mit der griechischen Behoerde (zB Konsulat) und die Sache ist erledigt : Die griechische Staatsangehoerigkeit ( bzw - Buergerschaft) bleibt !

In Griechenland ist jeder (!!!), der einen Griechen als Vater hat u.a. dazu verpflichtet, den Verein der Naturfreunde und Landesverteidigung zu besuchen. Auch wenn derjenige seit drei Generationen in amerika lebt und Papas heisst. Da hilft garnichts. Er ist griechischer "Ithageneia" und diese ist vererbar und nicht revidierbar.

Auch die tollsten Einzellfaelle die mir erzaehlt wurden, alle gehen nach dieser simplen Faustregel.

Und auch wenn in Griechenland chaotische Zustaende herrschen, kein Beamter dieses Landes kann seine eigene Gesetze verabschieden : jeder Beamte der ueber das Gesetz stehen will, macht sich strafbar. Beamte sind nicht mehr auf Lebzeit Goetter im Pfurzkissen ! Mittlerweilen werden Beamten der Prozess gemacht, sofern Amtsmissbrauch nachgewiesen wird.

Bitte meldet jeden Missbrauch an geeigneter Stelle, sei es auch populistisch, wie der Sender ALPHA, jedoch wird somit auch hierzulande endlich einmal der Amtsmissbrauch gebaendigt.

Gesetze werden vom gr. Parlament verabschiedet und es kann nicht sein, dass jeder halbbelichtete oder korrupte Staatsdiener seine eigenen Gesetze, je nach Laune oder Region erstellen kann !

Schliesslich leben wir in einem Rechtstaat !!!!!
Es gelten nicht andere Gesetze, je nach Region !!!!! (Kopfschuettel)

In diesem Sinne,
Gruss,
Andreas

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#36
ich habe da eine Frage : warum fragst du nicht einfach an der deutschen Botschaft nach. Wenn es die nicht wissen, wer sonst ? Wer kann sonst offizielle und verbindliche Informationen fuer deutsche in Griechenland verteilen ?

Gruss,
Andreas


www.deutschebotschaft-athen.org

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#36
ich habe da eine Frage : warum fragst du nicht einfach an der deutschen Botschaft nach. Wenn es die nicht wissen, wer sonst ? Wer kann sonst offizielle und verbindliche Informationen fuer deutsche in Griechenland verteilen ?

Gruss,
Andreas


www.deutschebotschaft-athen.org

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#37
oder dieser ?

Ups, wenn es doch ofiziell garnicht geht, warum benutzt dann die deutsche Botschaft diesen Begriff ?

http://Leben und arbeiten in Griechenland ( verf. Deutsche Botschaft Athen)
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#37
oder dieser ?

Ups, wenn es doch ofiziell garnicht geht, warum benutzt dann die deutsche Botschaft diesen Begriff ?

http://Leben und arbeiten in Griechenland ( verf. Deutsche Botschaft Athen)
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#38
Christos schrieb:
> Hallo. Ihr werdet euch wundern, wer was alles an Daten austauscht. Ja auch griechenland tauscht Daten aus. Nur wird es nicht so an der Glocke gehangen wie wo anders.

Doch ! es heisst Schenkener-Abkommen (man moege mir eventuelle Rechtschreibefehler verzeihen !)

und Gr und D haben keine Wassedichten Grenzen mehr wie einst und damals. Sie gehoeren beide der EU an. Ist also etwas vereinfacht gesagt, wie EIN grosses Land...

Und darin sind sich alle einig. Wenns um Geld geht.... Staatskasse (man moege sich den Jingle dazudenken!)

Gruss,
Andreas

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#38
Christos schrieb:
> Hallo. Ihr werdet euch wundern, wer was alles an Daten austauscht. Ja auch griechenland tauscht Daten aus. Nur wird es nicht so an der Glocke gehangen wie wo anders.

Doch ! es heisst Schenkener-Abkommen (man moege mir eventuelle Rechtschreibefehler verzeihen !)

und Gr und D haben keine Wassedichten Grenzen mehr wie einst und damals. Sie gehoeren beide der EU an. Ist also etwas vereinfacht gesagt, wie EIN grosses Land...

Und darin sind sich alle einig. Wenns um Geld geht.... Staatskasse (man moege sich den Jingle dazudenken!)

Gruss,
Andreas

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#39
sabbina schrieb:
> Meine [Aufenthaltsgenehmigung]ist schon seit 5 Jahren abgelaufen[...],aber ich wurde nie dach gefragt weder vom Arbeitgeber oder der IKA oder bei Polizeikontrollen.

Tja, da muss man sich überlagen, was würde passieren, wenn wirklich ein Verstoß dagegen festgestellt worden wäre....
eine Ausweisung ???? Neee, oder ?

Was passiert, wenn die Aufenthaltserlaubnis für einen EU-Bürger abgelaufen, bzw. nicht vorhanden ist ?

Weiss es jemand ?

Gruss,
Andreas

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#39
sabbina schrieb:
> Meine [Aufenthaltsgenehmigung]ist schon seit 5 Jahren abgelaufen[...],aber ich wurde nie dach gefragt weder vom Arbeitgeber oder der IKA oder bei Polizeikontrollen.

Tja, da muss man sich überlagen, was würde passieren, wenn wirklich ein Verstoß dagegen festgestellt worden wäre....
eine Ausweisung ???? Neee, oder ?

Was passiert, wenn die Aufenthaltserlaubnis für einen EU-Bürger abgelaufen, bzw. nicht vorhanden ist ?

Weiss es jemand ?

Gruss,
Andreas

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#40
Andreas Theodoropoulos schrieb:

>
> Was passiert, wenn die Aufenthaltserlaubnis für einen EU-Bürger abgelaufen, bzw. nicht vorhanden ist ?
>
NIX *g, ausser, dass man das, wozu man sie braucht, nicht machen kann....also Firmen gruenden, Fuehrerschein machen etc. Ansonsten kann man prima ohne klarkommen.

Gruesse von Carmen

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#40
Andreas Theodoropoulos schrieb:

>
> Was passiert, wenn die Aufenthaltserlaubnis für einen EU-Bürger abgelaufen, bzw. nicht vorhanden ist ?
>
NIX *g, ausser, dass man das, wozu man sie braucht, nicht machen kann....also Firmen gruenden, Fuehrerschein machen etc. Ansonsten kann man prima ohne klarkommen.

Gruesse von Carmen

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#41
Hallo Rainer,

BBG ist die Beibehaltungsgenehmigung. Deutschland vermeidet Mehrstaatigkeit und deshalb muss man erst nachweisen, warum man z.B. zwei Staatsangehoerigkeiten braucht. Haette ich jedoch einen Antrag auf griechische SB in D gestellt, haette ich die deutsche SB nicht verloren, da GR nicht dieses Problem hat. Da kannst Du beide SBs haben, ohne Probleme.

Gruss
Nicole

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#41
Hallo Rainer,

BBG ist die Beibehaltungsgenehmigung. Deutschland vermeidet Mehrstaatigkeit und deshalb muss man erst nachweisen, warum man z.B. zwei Staatsangehoerigkeiten braucht. Haette ich jedoch einen Antrag auf griechische SB in D gestellt, haette ich die deutsche SB nicht verloren, da GR nicht dieses Problem hat. Da kannst Du beide SBs haben, ohne Probleme.

Gruss
Nicole

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#42
Die deutsche Botschaft wurde durch die griechischen Behoerden informiert. Soweit ich mich erinnern kann....

Ciao Nicole

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#42
Die deutsche Botschaft wurde durch die griechischen Behoerden informiert. Soweit ich mich erinnern kann....

Ciao Nicole

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#43
Ich kann sagen was EU-Ausländern in D passiert, die ihre Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängern.

Zunächst einmal gar nichts; meine Frau hatte ihre etwa 2 Jahre über den Termin der Verlängerung ruhen lassen. Dann ging es zu einer Ummeldung wegen Umzug und sie mußte zur Ausländerbehörde. Dort meinte man, dass sie die Verlängerung jetzt ausstellen würden, aber es würde eine Strafgebühr von ca (damals) 200 DM fällig. Wir warten allerdings bis heute auf den Bescheid; ist wohl unter den Tisch gefallen.

Vor kurzem kam ein Schreiben der Ausländerbehörde, ob meine Frau denn auch ihren Pass verlängert habe. Das Gültigkeitsdatum ist bei denen natürlich vermerkt, und der Computer guckt jeden Morgen nach, ob alle in D lebenden Ausländer auch gültige Pässe haben. Glückliches Land! Die Behörde bestand also darauf, eine Kopie des verlängerten Passes für ihre Akten zu haben.

Ganz nebenbei: ich kenne mich in der Schweiz und Österreich nicht aus, aber im Vergleich zu sehr vielen Staaten hat Deutschland eine extrem rigorose Meldepflicht. Das hat aber auch Vorteile. In meiner Zeit in GB, wo es überhaupt keine Meldepflicht gibt, mußte ich immer Dinge wie Stromrechnung, Telefonrechnung oder Kontoauszug mitbringen, wenn ich mich z.B. bei einer Videothek anmelden wollte. Denn es gibt dort außer einem Reisepass (den nur hat, wer auch verreisen will) kein personenbezogenes Dokument. Also keine Personalausweise in denen die Adresse vermerkt wäre.

Grüße,
Rainer

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#43
Ich kann sagen was EU-Ausländern in D passiert, die ihre Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängern.

Zunächst einmal gar nichts; meine Frau hatte ihre etwa 2 Jahre über den Termin der Verlängerung ruhen lassen. Dann ging es zu einer Ummeldung wegen Umzug und sie mußte zur Ausländerbehörde. Dort meinte man, dass sie die Verlängerung jetzt ausstellen würden, aber es würde eine Strafgebühr von ca (damals) 200 DM fällig. Wir warten allerdings bis heute auf den Bescheid; ist wohl unter den Tisch gefallen.

Vor kurzem kam ein Schreiben der Ausländerbehörde, ob meine Frau denn auch ihren Pass verlängert habe. Das Gültigkeitsdatum ist bei denen natürlich vermerkt, und der Computer guckt jeden Morgen nach, ob alle in D lebenden Ausländer auch gültige Pässe haben. Glückliches Land! Die Behörde bestand also darauf, eine Kopie des verlängerten Passes für ihre Akten zu haben.

Ganz nebenbei: ich kenne mich in der Schweiz und Österreich nicht aus, aber im Vergleich zu sehr vielen Staaten hat Deutschland eine extrem rigorose Meldepflicht. Das hat aber auch Vorteile. In meiner Zeit in GB, wo es überhaupt keine Meldepflicht gibt, mußte ich immer Dinge wie Stromrechnung, Telefonrechnung oder Kontoauszug mitbringen, wenn ich mich z.B. bei einer Videothek anmelden wollte. Denn es gibt dort außer einem Reisepass (den nur hat, wer auch verreisen will) kein personenbezogenes Dokument. Also keine Personalausweise in denen die Adresse vermerkt wäre.

Grüße,
Rainer

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#44
Als ich geboren wurde, war das noch nicht so, dass die Kinder bei Geburt alle Staatsangehoerigkeiten der Eltern bekommen. Mein Vater musste darauf verzichten,dass wir die griechische Staatsangehoerigkeit bekommen. Und so hatten wir nur die Deutsche. Ein weiteres Problem war, dass die standesamtliche Hochzeit meiner Eltern damals in GR nicht anerkannt wurde. Ist schon alles recht kompliziert, ich gebe es zu. Ich muss mich jedenfalls nun mit meinem zweitgeborenen wieder einbuergern lassen und versuchen zu begruenden, warum ich auch die griechische Staatsangehoerigkeit haben will/muss....Ist das nicht bloed? mein Erstgeborener hat beide SBs, denn zu der Zeit war ich noch Deutsche. Bei der Geburt meines Zweiten, war ich es nicht mehr.....

Immer noch kopfschuettelnd....
Nicole

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#44
Als ich geboren wurde, war das noch nicht so, dass die Kinder bei Geburt alle Staatsangehoerigkeiten der Eltern bekommen. Mein Vater musste darauf verzichten,dass wir die griechische Staatsangehoerigkeit bekommen. Und so hatten wir nur die Deutsche. Ein weiteres Problem war, dass die standesamtliche Hochzeit meiner Eltern damals in GR nicht anerkannt wurde. Ist schon alles recht kompliziert, ich gebe es zu. Ich muss mich jedenfalls nun mit meinem zweitgeborenen wieder einbuergern lassen und versuchen zu begruenden, warum ich auch die griechische Staatsangehoerigkeit haben will/muss....Ist das nicht bloed? mein Erstgeborener hat beide SBs, denn zu der Zeit war ich noch Deutsche. Bei der Geburt meines Zweiten, war ich es nicht mehr.....

Immer noch kopfschuettelnd....
Nicole

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#45
Danke für die Erklärung, Nicole.
Ich denke mal, dass dieses ganze Theater um Staatsangehörigkeit und Meldepflichten mittelfristig sowieso aufhören wird. Wenn die EU sich so weiterentwickelt wie bisher, wird in spätestens einer Generation dafür eine europaweite Regelung gefunden werden, die die Zugehörigkeit zu einem Staat nur noch psychlogisch, nicht aber rechtlich unterschiedlich machen wird. Selbst GR wird eingeschlossen werden, nur werden es wahrscheinlich nur wenige Beamte dort merken.

Glaubt Ihr nicht? Hättet Ihr Anfang der 90er Jahre gedacht, dass Ihr zehn Jahre später mit dem gleichen Bargeld in Deutschland und Griechenland bezahlen werdet?

Grüße,
Rainer

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#45
Danke für die Erklärung, Nicole.
Ich denke mal, dass dieses ganze Theater um Staatsangehörigkeit und Meldepflichten mittelfristig sowieso aufhören wird. Wenn die EU sich so weiterentwickelt wie bisher, wird in spätestens einer Generation dafür eine europaweite Regelung gefunden werden, die die Zugehörigkeit zu einem Staat nur noch psychlogisch, nicht aber rechtlich unterschiedlich machen wird. Selbst GR wird eingeschlossen werden, nur werden es wahrscheinlich nur wenige Beamte dort merken.

Glaubt Ihr nicht? Hättet Ihr Anfang der 90er Jahre gedacht, dass Ihr zehn Jahre später mit dem gleichen Bargeld in Deutschland und Griechenland bezahlen werdet?

Grüße,
Rainer

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#46
Ich hatte ein Schreiben von der Deutschen Botschaft bekommen, in dem ich aufgefordert wurde, meinen deutschen Pass dort abzugeben. Alles andere habe ich schon erklaert. Ist hier wohl alles ein bisschen durcheinander geraten.

Ciao
Nicole

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#46
Ich hatte ein Schreiben von der Deutschen Botschaft bekommen, in dem ich aufgefordert wurde, meinen deutschen Pass dort abzugeben. Alles andere habe ich schon erklaert. Ist hier wohl alles ein bisschen durcheinander geraten.

Ciao
Nicole

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#47
Das steht auch im Infoheft vom Deutschen Kontakt- und Informationszentrum. Man muss immernoch eine Aufenthaltsgenehmigung haben.

Schau' mal rein.

gruss
Nicole

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#47
Das steht auch im Infoheft vom Deutschen Kontakt- und Informationszentrum. Man muss immernoch eine Aufenthaltsgenehmigung haben.

Schau' mal rein.

gruss
Nicole

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#48
Bekomme ich die Aufenthaltserlaubnis nur in Verbindung mit Krankenversicherung??
Die müßte ich doch haben wenn ich Angestellte für Saisonarbeit bin oder??
KATHi

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#48
Bekomme ich die Aufenthaltserlaubnis nur in Verbindung mit Krankenversicherung??
Die müßte ich doch haben wenn ich Angestellte für Saisonarbeit bin oder??
KATHi

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