29.07.2003, 08:18:31
Ich kann sagen was EU-Ausländern in D passiert, die ihre Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängern.
Zunächst einmal gar nichts; meine Frau hatte ihre etwa 2 Jahre über den Termin der Verlängerung ruhen lassen. Dann ging es zu einer Ummeldung wegen Umzug und sie mußte zur Ausländerbehörde. Dort meinte man, dass sie die Verlängerung jetzt ausstellen würden, aber es würde eine Strafgebühr von ca (damals) 200 DM fällig. Wir warten allerdings bis heute auf den Bescheid; ist wohl unter den Tisch gefallen.
Vor kurzem kam ein Schreiben der Ausländerbehörde, ob meine Frau denn auch ihren Pass verlängert habe. Das Gültigkeitsdatum ist bei denen natürlich vermerkt, und der Computer guckt jeden Morgen nach, ob alle in D lebenden Ausländer auch gültige Pässe haben. Glückliches Land! Die Behörde bestand also darauf, eine Kopie des verlängerten Passes für ihre Akten zu haben.
Ganz nebenbei: ich kenne mich in der Schweiz und Österreich nicht aus, aber im Vergleich zu sehr vielen Staaten hat Deutschland eine extrem rigorose Meldepflicht. Das hat aber auch Vorteile. In meiner Zeit in GB, wo es überhaupt keine Meldepflicht gibt, mußte ich immer Dinge wie Stromrechnung, Telefonrechnung oder Kontoauszug mitbringen, wenn ich mich z.B. bei einer Videothek anmelden wollte. Denn es gibt dort außer einem Reisepass (den nur hat, wer auch verreisen will) kein personenbezogenes Dokument. Also keine Personalausweise in denen die Adresse vermerkt wäre.
Grüße,
Rainer
Zunächst einmal gar nichts; meine Frau hatte ihre etwa 2 Jahre über den Termin der Verlängerung ruhen lassen. Dann ging es zu einer Ummeldung wegen Umzug und sie mußte zur Ausländerbehörde. Dort meinte man, dass sie die Verlängerung jetzt ausstellen würden, aber es würde eine Strafgebühr von ca (damals) 200 DM fällig. Wir warten allerdings bis heute auf den Bescheid; ist wohl unter den Tisch gefallen.
Vor kurzem kam ein Schreiben der Ausländerbehörde, ob meine Frau denn auch ihren Pass verlängert habe. Das Gültigkeitsdatum ist bei denen natürlich vermerkt, und der Computer guckt jeden Morgen nach, ob alle in D lebenden Ausländer auch gültige Pässe haben. Glückliches Land! Die Behörde bestand also darauf, eine Kopie des verlängerten Passes für ihre Akten zu haben.
Ganz nebenbei: ich kenne mich in der Schweiz und Österreich nicht aus, aber im Vergleich zu sehr vielen Staaten hat Deutschland eine extrem rigorose Meldepflicht. Das hat aber auch Vorteile. In meiner Zeit in GB, wo es überhaupt keine Meldepflicht gibt, mußte ich immer Dinge wie Stromrechnung, Telefonrechnung oder Kontoauszug mitbringen, wenn ich mich z.B. bei einer Videothek anmelden wollte. Denn es gibt dort außer einem Reisepass (den nur hat, wer auch verreisen will) kein personenbezogenes Dokument. Also keine Personalausweise in denen die Adresse vermerkt wäre.
Grüße,
Rainer