25.07.2003, 20:39:52
Im Forum fand ich folgendes von Tobi:
Zitat:
"Wenn Ihr euer Auto schon länger als drei Jahre besitzt, könnt Ihr das griechische Konsulat besuchen und bekommt dort schöne Stempel in den KFZ-Brief, mit dem Ihr das Auto nach GR ausführen könnt.
Bedingung:
Nachweis, dass Ihr die letzten drei Jahre in Deutschland oder Österreich gelebt habt (vorzugsweise Steuererklärungen !)"
Das Konsulat in Nürnberg bot mir eine etwas verschärfte Variante an:
Zuerst alles wie oben. Aber dann: Ich müsse bei der Vorsprache im Konsulat eine Meldebescheinigung aus GR vorlegen, erst dann bekäme ich die Erlaubnis mein Auto in GR anzumelden. Ergo: Zuerst nach Gr anmelden, dann zurück nach D aufs Konsulat. Ganz einfach, nicht
Zitat:
"Wenn Ihr euer Auto schon länger als drei Jahre besitzt, könnt Ihr das griechische Konsulat besuchen und bekommt dort schöne Stempel in den KFZ-Brief, mit dem Ihr das Auto nach GR ausführen könnt.
Bedingung:
Nachweis, dass Ihr die letzten drei Jahre in Deutschland oder Österreich gelebt habt (vorzugsweise Steuererklärungen !)"
Das Konsulat in Nürnberg bot mir eine etwas verschärfte Variante an:
Zuerst alles wie oben. Aber dann: Ich müsse bei der Vorsprache im Konsulat eine Meldebescheinigung aus GR vorlegen, erst dann bekäme ich die Erlaubnis mein Auto in GR anzumelden. Ergo: Zuerst nach Gr anmelden, dann zurück nach D aufs Konsulat. Ganz einfach, nicht