Nochmals Auto nach GR

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#1
Im Forum fand ich folgendes von Tobi:
Zitat:
"Wenn Ihr euer Auto schon länger als drei Jahre besitzt, könnt Ihr das griechische Konsulat besuchen und bekommt dort schöne Stempel in den KFZ-Brief, mit dem Ihr das Auto nach GR ausführen könnt.
Bedingung:
Nachweis, dass Ihr die letzten drei Jahre in Deutschland oder Österreich gelebt habt (vorzugsweise Steuererklärungen !)"

Das Konsulat in Nürnberg bot mir eine etwas verschärfte Variante an:

Zuerst alles wie oben. Aber dann: Ich müsse bei der Vorsprache im Konsulat eine Meldebescheinigung aus GR vorlegen, erst dann bekäme ich die Erlaubnis mein Auto in GR anzumelden. Ergo: Zuerst nach Gr anmelden, dann zurück nach D aufs Konsulat. Ganz einfach, nicht Wink

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#1
Im Forum fand ich folgendes von Tobi:
Zitat:
"Wenn Ihr euer Auto schon länger als drei Jahre besitzt, könnt Ihr das griechische Konsulat besuchen und bekommt dort schöne Stempel in den KFZ-Brief, mit dem Ihr das Auto nach GR ausführen könnt.
Bedingung:
Nachweis, dass Ihr die letzten drei Jahre in Deutschland oder Österreich gelebt habt (vorzugsweise Steuererklärungen !)"

Das Konsulat in Nürnberg bot mir eine etwas verschärfte Variante an:

Zuerst alles wie oben. Aber dann: Ich müsse bei der Vorsprache im Konsulat eine Meldebescheinigung aus GR vorlegen, erst dann bekäme ich die Erlaubnis mein Auto in GR anzumelden. Ergo: Zuerst nach Gr anmelden, dann zurück nach D aufs Konsulat. Ganz einfach, nicht Wink

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#2

> Das Konsulat in Nürnberg bot mir eine etwas verschärfte Variante an:
>
> Zuerst alles wie oben. Aber dann: Ich müsse bei der Vorsprache im Konsulat eine Meldebescheinigung aus GR vorlegen,

Wo willst Du die herbekommen???
Hier gibt es sowas doch gar nicht, oder?
Aber schon witzig, dass sie im Ausland genauso weitermachen wie zuhause:
Frag zwei Behoerden und Du kriegst vier Antworten, eine haarstraeubender als die andere Wink

Freedom is just another word for people finding out you're useless.
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-
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#2

> Das Konsulat in Nürnberg bot mir eine etwas verschärfte Variante an:
>
> Zuerst alles wie oben. Aber dann: Ich müsse bei der Vorsprache im Konsulat eine Meldebescheinigung aus GR vorlegen,

Wo willst Du die herbekommen???
Hier gibt es sowas doch gar nicht, oder?
Aber schon witzig, dass sie im Ausland genauso weitermachen wie zuhause:
Frag zwei Behoerden und Du kriegst vier Antworten, eine haarstraeubender als die andere Wink

Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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-Wally-
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#3
Franz Holzer schrieb:
> Zuerst alles wie oben. Aber dann: Ich müsse bei der Vorsprache im Konsulat eine Meldebescheinigung aus GR vorlegen, erst dann bekäme ich die Erlaubnis mein Auto in GR anzumelden. Ergo: Zuerst nach Gr anmelden, dann zurück nach D aufs Konsulat. Ganz einfach, nicht Wink

Meldebescheinigung????? Aus einem Land, in der es keine Meldepflicht und kein Register gibt???? Wie stellen die sich das vor?

Erstaunte Gruesse von Carmen

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#3
Franz Holzer schrieb:
> Zuerst alles wie oben. Aber dann: Ich müsse bei der Vorsprache im Konsulat eine Meldebescheinigung aus GR vorlegen, erst dann bekäme ich die Erlaubnis mein Auto in GR anzumelden. Ergo: Zuerst nach Gr anmelden, dann zurück nach D aufs Konsulat. Ganz einfach, nicht Wink

Meldebescheinigung????? Aus einem Land, in der es keine Meldepflicht und kein Register gibt???? Wie stellen die sich das vor?

Erstaunte Gruesse von Carmen

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