Auenthaltsgenehmigung

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#1
Hallo!
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass ich als Deutsche eine Aufenthaltsgenehmigung in GR beantragen MUSS?
Bei der Zulassung einens neuen Mopeds ist eine Freundin in die polizeiliche Maschinerie geraten, die ihr jetzt weismachen wollen, dass sie eine solche braucht. Sie hat hier ein kleines Haus, das sie als Feriendomizil ein paar Monate im Jahr nutzt. Hier keine Einkünfte, keine Arbeit, Ferien eben. Geforderte Dokumente: Kaufvertrag des Hauses, Geburtsurkunde, Kranken- und Sozialversicherungsnachweis und... und ...
Es wäre ein "ganz neues Gesetz", und alle Ausländer müssen das jetzt machen. Ich glaub es nicht!
Danke für kundige Antworten!
Vardia
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#1
Hallo!
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, dass ich als Deutsche eine Aufenthaltsgenehmigung in GR beantragen MUSS?
Bei der Zulassung einens neuen Mopeds ist eine Freundin in die polizeiliche Maschinerie geraten, die ihr jetzt weismachen wollen, dass sie eine solche braucht. Sie hat hier ein kleines Haus, das sie als Feriendomizil ein paar Monate im Jahr nutzt. Hier keine Einkünfte, keine Arbeit, Ferien eben. Geforderte Dokumente: Kaufvertrag des Hauses, Geburtsurkunde, Kranken- und Sozialversicherungsnachweis und... und ...
Es wäre ein "ganz neues Gesetz", und alle Ausländer müssen das jetzt machen. Ich glaub es nicht!
Danke für kundige Antworten!
Vardia
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#2
wenn sie ein Haus gekauft oder gebaut hat, ist sie selbstverständlich im Besitz einer Steuernummer und wird folglich auch steuerlich mit einem fiktiven Einkommen veranlagt, wenn sie keinen Nachweis über die Herkunft des Geldes nachweist.Kranken und Sozialversicherung kann denen egal sein und ist es eigentlich auch ( gibt genug Griechen , die beides nicht haben) vielleicht ein Mißverständnis.
Wenn man nun wie in deinem Fall, ein Fahrzeug anmelden will , muss man auch nachweisen, dass man hier zum. teilweise lebt und über keinerlei Einkommen in GR. verfuegt. Ein Tourist, wird sich sicher nicht in jedem seiner Urlaubsländer ein Fahrzeug kaufen und anmelden wollen.

Kato
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#2
wenn sie ein Haus gekauft oder gebaut hat, ist sie selbstverständlich im Besitz einer Steuernummer und wird folglich auch steuerlich mit einem fiktiven Einkommen veranlagt, wenn sie keinen Nachweis über die Herkunft des Geldes nachweist.Kranken und Sozialversicherung kann denen egal sein und ist es eigentlich auch ( gibt genug Griechen , die beides nicht haben) vielleicht ein Mißverständnis.
Wenn man nun wie in deinem Fall, ein Fahrzeug anmelden will , muss man auch nachweisen, dass man hier zum. teilweise lebt und über keinerlei Einkommen in GR. verfuegt. Ein Tourist, wird sich sicher nicht in jedem seiner Urlaubsländer ein Fahrzeug kaufen und anmelden wollen.

Kato
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#3
2. Aufenthalt von mehr als 3 Monaten (Erwerbstätigkeit, Rentner, Stu
denten)
a) Unionsbürger
Der Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet des gr
iechischen Staates für einen
Zeitraum von über 3 Monaten, wenn er

als Arbeitnehmer oder Selbständiger in Griechenland tätig ist oder

über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz für s
ich und seine
Familienangehörigen verfügt und keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehme
n muss oder

sich zur Absolvierung einer Ausbildung in Griechenland befindet und sowohl über
umfassenden Krankenversicherungsschutz als auch ausreichende Existe
nzmittel verfügt.
Die Erwerbstätigeneigenschaft bleibt dem Unionsbürger auch dann erhalten, we
nn er

wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend erwerbsunfähig wird oder

nach mehr als einjähriger Beschäftigung unfreiwillig arbeitslos wird und s
ich beim
zuständigen Arbeitsamt arbeitslos meldet oder

eine Berufsausbildung beginnt. Diese muss mit der früheren Beschäftigung
in Zusammenhang
stehen, außer er ist unfreiwillig arbeitslos geworden.

--------------------------------------------------------

Anmeldebescheinigung für EU-Bürger
Der Unionsbürger muss sich bei einem Aufenthalt von über 3 Monaten noch vor Ablauf di
eser Zeit
persönlich bei der zuständigen Polizeibehörde seines Aufenthaltsortes
anmelden und erhält sodann
eine Anmeldebescheinigung, die seinen Namen, seine Anschrift und den Zeitpunkt der Anm
eldung
ausweist. Kommt der Unionsbürger dieser Anmeldepflicht nicht nach, so kann ei
n Bußgeld verhängt
werden. Der Unionsbürger muss bei der Anmeldung folgende Unterlagen vorlegen:

Wenn er als Arbeitnehmer oder Selbständiger tätig ist:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- einen Arbeitsvertrag über das Beschäftigungsverhältnis bzw. einen Nac
hweis über seine
Selbständigkeit und
- einen Mietvertrag oder sonstigen Nachweis über seinen Wohnort und
- Passfotos

Wenn er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- einen Nachweis über ausreichend vorhandene finanzielle Mittel, die eine I
nanspruchnahme
von Sozialleistungen des griechischen Staates ausschließen und
- einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und
- einen Mietvertrag oder sonstigen Nachweis über seinen Wohnort und
- Passfotos

Wenn er sich als Student in Griechenland aufhält:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- eine Bescheinigung über die Immatrikulation an der anerkannten Einricht
ung und
- einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und
- einen Nachweis über ausreichend vorhandene Existenzmittel und
- Passfotos.


Link: http://www.griechenland.diplo.de/content...alt_EU.pdf


Ist eine Gelbe Karte Smile... eine tortur die zu bekommen...

Meine persoenliche Erfahrung: Nur die KFZ Zulassungsstelle und OAEE wollten die Aufenthaltsgenehmigung sehen. Finanzamt hat nie danach gefragt, auch nicht bei Beantragung der A.F.M...
„Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.“

Ein Zitat von Kurt Tucholsky
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#3
2. Aufenthalt von mehr als 3 Monaten (Erwerbstätigkeit, Rentner, Stu
denten)
a) Unionsbürger
Der Unionsbürger hat das Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet des gr
iechischen Staates für einen
Zeitraum von über 3 Monaten, wenn er

als Arbeitnehmer oder Selbständiger in Griechenland tätig ist oder

über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz für s
ich und seine
Familienangehörigen verfügt und keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehme
n muss oder

sich zur Absolvierung einer Ausbildung in Griechenland befindet und sowohl über
umfassenden Krankenversicherungsschutz als auch ausreichende Existe
nzmittel verfügt.
Die Erwerbstätigeneigenschaft bleibt dem Unionsbürger auch dann erhalten, we
nn er

wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend erwerbsunfähig wird oder

nach mehr als einjähriger Beschäftigung unfreiwillig arbeitslos wird und s
ich beim
zuständigen Arbeitsamt arbeitslos meldet oder

eine Berufsausbildung beginnt. Diese muss mit der früheren Beschäftigung
in Zusammenhang
stehen, außer er ist unfreiwillig arbeitslos geworden.

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Anmeldebescheinigung für EU-Bürger
Der Unionsbürger muss sich bei einem Aufenthalt von über 3 Monaten noch vor Ablauf di
eser Zeit
persönlich bei der zuständigen Polizeibehörde seines Aufenthaltsortes
anmelden und erhält sodann
eine Anmeldebescheinigung, die seinen Namen, seine Anschrift und den Zeitpunkt der Anm
eldung
ausweist. Kommt der Unionsbürger dieser Anmeldepflicht nicht nach, so kann ei
n Bußgeld verhängt
werden. Der Unionsbürger muss bei der Anmeldung folgende Unterlagen vorlegen:

Wenn er als Arbeitnehmer oder Selbständiger tätig ist:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- einen Arbeitsvertrag über das Beschäftigungsverhältnis bzw. einen Nac
hweis über seine
Selbständigkeit und
- einen Mietvertrag oder sonstigen Nachweis über seinen Wohnort und
- Passfotos

Wenn er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- einen Nachweis über ausreichend vorhandene finanzielle Mittel, die eine I
nanspruchnahme
von Sozialleistungen des griechischen Staates ausschließen und
- einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und
- einen Mietvertrag oder sonstigen Nachweis über seinen Wohnort und
- Passfotos

Wenn er sich als Student in Griechenland aufhält:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- eine Bescheinigung über die Immatrikulation an der anerkannten Einricht
ung und
- einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und
- einen Nachweis über ausreichend vorhandene Existenzmittel und
- Passfotos.


Link: http://www.griechenland.diplo.de/content...alt_EU.pdf


Ist eine Gelbe Karte Smile... eine tortur die zu bekommen...

Meine persoenliche Erfahrung: Nur die KFZ Zulassungsstelle und OAEE wollten die Aufenthaltsgenehmigung sehen. Finanzamt hat nie danach gefragt, auch nicht bei Beantragung der A.F.M...
„Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.“

Ein Zitat von Kurt Tucholsky
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#4
moped aus deutschland mitbringen und mit deutschen versicherungskennzeichen fahren,kein tüv erforderlich !
hier im forum wird , ist, gerade eines angeboten worden

manoli
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#4
moped aus deutschland mitbringen und mit deutschen versicherungskennzeichen fahren,kein tüv erforderlich !
hier im forum wird , ist, gerade eines angeboten worden

manoli
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#5
Kann man also kein Auto mehr anmelden, wenn man nachweisen kann bzw. unterschreibt, dass man nie länger als drei Monate im Land ist? So habe ich damals vor acht Jahren mein Auto angemeldet.
Gruß aus Paros
Petra
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#5
Kann man also kein Auto mehr anmelden, wenn man nachweisen kann bzw. unterschreibt, dass man nie länger als drei Monate im Land ist? So habe ich damals vor acht Jahren mein Auto angemeldet.
Gruß aus Paros
Petra
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#6
(23.07.2014, 19:12:22)maniatis schrieb: moped aus deutschland mitbringen und mit deutschen versicherungskennzeichen fahren
Vergiss aber die "Grüne Versicherungskarte" nicht. Ist zwar kein unbedingtes "Muss", sollte aber vorhanden sein. Der Versicherungsfritze wird zwar etwas komisch dreinschauen (meiner zumindest) Du wirst sie aber trotzdem bekommen.
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#6
(23.07.2014, 19:12:22)maniatis schrieb: moped aus deutschland mitbringen und mit deutschen versicherungskennzeichen fahren
Vergiss aber die "Grüne Versicherungskarte" nicht. Ist zwar kein unbedingtes "Muss", sollte aber vorhanden sein. Der Versicherungsfritze wird zwar etwas komisch dreinschauen (meiner zumindest) Du wirst sie aber trotzdem bekommen.
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#7
http://e-migrant.gr/european-citizens/
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#7
http://e-migrant.gr/european-citizens/
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#8
Guten Morgen!
Vielen Dank, dass ihr euer Wissen und eure Erfahrungen mitteilt. Zusammengefasst also:
Da sie immer länger als 3 Monate in GR verweilt, hätte sie die Aufenthaltsgenehmigung immer schon gebraucht, ist ja auch kein Hexenwerk.
Bei der Zulassung eines Kfz (also auch Moped) wird nach einer solchen gefragt.
@ makedonas: neue Aufgabe für mich: Muss griechischen Text übersetzen, denke aber, dass da ziemlich das gleiche drin steht ?!
Wünsche allen einen schönen Tag!
vardia
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#8
Guten Morgen!
Vielen Dank, dass ihr euer Wissen und eure Erfahrungen mitteilt. Zusammengefasst also:
Da sie immer länger als 3 Monate in GR verweilt, hätte sie die Aufenthaltsgenehmigung immer schon gebraucht, ist ja auch kein Hexenwerk.
Bei der Zulassung eines Kfz (also auch Moped) wird nach einer solchen gefragt.
@ makedonas: neue Aufgabe für mich: Muss griechischen Text übersetzen, denke aber, dass da ziemlich das gleiche drin steht ?!
Wünsche allen einen schönen Tag!
vardia
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#9
lothar,
ich denke dabei an die wohnmobile die auf dem heckträger ein moped/motorad mitführen,
ich habe hier auch noch eine 125iger stehen, steuerfrei !
mitlerweile wollen sie hier einen krankenversicherungsnachweis sehen und 4000 euro auf dem konto dann gibt es die blaue/weiße ? karte,
ist aber auch blödsinn, wenn du immer mit dem flieger kommst und dir nicht ständig einen leihwagen nehmen willst ?
es geht ja eigentlich darum das, das fahrzeug mit ausländischen kennzeichen nach 6monaten raus muss , daher bist du ja eigentlich gezwungen auch ohne das du dich länger als 6monate hier aufhälts ein fahrzeug hier zuzulassen also warum dann der ganze scheiß ?
esel !

manoli
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#9
lothar,
ich denke dabei an die wohnmobile die auf dem heckträger ein moped/motorad mitführen,
ich habe hier auch noch eine 125iger stehen, steuerfrei !
mitlerweile wollen sie hier einen krankenversicherungsnachweis sehen und 4000 euro auf dem konto dann gibt es die blaue/weiße ? karte,
ist aber auch blödsinn, wenn du immer mit dem flieger kommst und dir nicht ständig einen leihwagen nehmen willst ?
es geht ja eigentlich darum das, das fahrzeug mit ausländischen kennzeichen nach 6monaten raus muss , daher bist du ja eigentlich gezwungen auch ohne das du dich länger als 6monate hier aufhälts ein fahrzeug hier zuzulassen also warum dann der ganze scheiß ?
esel !

manoli
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#10
Ich weiß, es gehört hier jetzt nicht rein, aber ich muss das hier loswerden.

Die Griechen fordern allerhand um eine Aufenthaltsberechtigung zu erlangen. Ist das mit EU-Recht denn vereinbar ?

In Deutschland kommen doch täglich Tausende von "Sozialschmarotzern", die es nur auf die Plünderung unserer Sozialsysteme abgesehen haben. Und angeblich kann der deutsche Staat nichts dagegen tun weil EU-Recht dagegen steht.

Gibt es denn ein deutsches und ein griechisches EU-Recht? Wieso können sich die Griechen "Sozialschmarotzer" durch ihre Gesetze und Auflagen "vom Halse halten" und in Deutschland geht das nicht ???
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#10
Ich weiß, es gehört hier jetzt nicht rein, aber ich muss das hier loswerden.

Die Griechen fordern allerhand um eine Aufenthaltsberechtigung zu erlangen. Ist das mit EU-Recht denn vereinbar ?

In Deutschland kommen doch täglich Tausende von "Sozialschmarotzern", die es nur auf die Plünderung unserer Sozialsysteme abgesehen haben. Und angeblich kann der deutsche Staat nichts dagegen tun weil EU-Recht dagegen steht.

Gibt es denn ein deutsches und ein griechisches EU-Recht? Wieso können sich die Griechen "Sozialschmarotzer" durch ihre Gesetze und Auflagen "vom Halse halten" und in Deutschland geht das nicht ???
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#11
@ Vardia
Der Satz auf der benannten Seite lautet:
Die Aufenthaltsgenehmigungen für Unionsbürger wurden durch Gemeinschaftsverordnungen abgeschafft und durch Meldebescheinigungen ("πιστοποιητικό εγγραφής") substituiert, welche die Griechische Polizei ausstellt.

Auf der weiterführenden Seite ist der letzte Fall relevant:
Andere berufslose (sprich in Griechenland keiner Erwerbstätigkeit nachgehende) Personen haben einen Nachweis über ihre vollumfängliche Krankenversicherung und ausreichende Mittel (zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts) beizubringen, damit sie nicht das soziale Schutzsystem des EU-Gastlands belasten.

Die Forderung, den Kaufvertrag für das Haus vorzulegen, ist - linde formuliert - "Bullshit" (das neue Einwanderungsgesetz sieht dies tatsächlich vor, allerdings im speziellen Fall Staatsangehöriger "dritter" Länder, s. Warum die reichen Ausländer nicht nach Griechenland kommen), und von der Vorlage einer Geburtsurkunde ist ebenfalls nirgendwo die Rede. Für den Nachweis der Anschrift / Wohnadresse in Griechenland wiederum würde u. a. auch die Vorlage einer (möglichst aktuellen, sei es ggf. auch auf den Namen des Ehepartners lautenden) Rechnung eines "Versorgungsunternehmens" (Strom, Wasser, Festnetztelefon) völlig ausreichen.

Was allerdings stutzig macht: Da suggeriert wird, es existiere ein gekauftes / im Eigenbesitz befindliches Haus (?), wäre das Nächstliegende, der zuständigen polizeilichen Dienststelle nebst Pass / Ausweis einen Registerauszug des Finanzamts vorzulegen, der sämtliche üblicherweise in Griechenland für die Abwicklung alltäglicher Rechtsgeschäfte und Behördenvorgänge geforderten Angaben umfasst und die Geltung einer amtlichen / offiziellen Urkunde hat.
Ο νοών νοείτο ...
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#11
@ Vardia
Der Satz auf der benannten Seite lautet:
Die Aufenthaltsgenehmigungen für Unionsbürger wurden durch Gemeinschaftsverordnungen abgeschafft und durch Meldebescheinigungen ("πιστοποιητικό εγγραφής") substituiert, welche die Griechische Polizei ausstellt.

Auf der weiterführenden Seite ist der letzte Fall relevant:
Andere berufslose (sprich in Griechenland keiner Erwerbstätigkeit nachgehende) Personen haben einen Nachweis über ihre vollumfängliche Krankenversicherung und ausreichende Mittel (zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts) beizubringen, damit sie nicht das soziale Schutzsystem des EU-Gastlands belasten.

Die Forderung, den Kaufvertrag für das Haus vorzulegen, ist - linde formuliert - "Bullshit" (das neue Einwanderungsgesetz sieht dies tatsächlich vor, allerdings im speziellen Fall Staatsangehöriger "dritter" Länder, s. Warum die reichen Ausländer nicht nach Griechenland kommen), und von der Vorlage einer Geburtsurkunde ist ebenfalls nirgendwo die Rede. Für den Nachweis der Anschrift / Wohnadresse in Griechenland wiederum würde u. a. auch die Vorlage einer (möglichst aktuellen, sei es ggf. auch auf den Namen des Ehepartners lautenden) Rechnung eines "Versorgungsunternehmens" (Strom, Wasser, Festnetztelefon) völlig ausreichen.

Was allerdings stutzig macht: Da suggeriert wird, es existiere ein gekauftes / im Eigenbesitz befindliches Haus (?), wäre das Nächstliegende, der zuständigen polizeilichen Dienststelle nebst Pass / Ausweis einen Registerauszug des Finanzamts vorzulegen, der sämtliche üblicherweise in Griechenland für die Abwicklung alltäglicher Rechtsgeschäfte und Behördenvorgänge geforderten Angaben umfasst und die Geltung einer amtlichen / offiziellen Urkunde hat.
Ο νοών νοείτο ...
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#12
:blushing:Jetzt muß ich mich auch mal zu diesem Thema was beitragen. Wohne seit 10 Jahren mit meinem griechischen Lebensgefährten in Griechenland, bin sozusagen berufslos,bei vielen Ämtern wird von mir eine Aufenthaltsgenehmigung verlangt, die ich aber nicht bekomme, weil ich keine Krankenversicherung nachweisen kann, die Mittel um meine Bestreitung des Lebensunterhalts kann mir mein Lebensgefährte erbringen, doch weil ich nicht verheiratet bin, gibt mir die IKA keine Krankenversicherung. Hier ist es ja nicht so wie in Deutschland, da geh ich zur AOK und melde mich als freiwillig versichert für ca. 120 €an, die interessiert dann nicht wie ich meinen Lebensunterhalt finanziere, hauptsache die bekommen jeden Monat ihre Beiträge.Bei der IKA kommst du nur rein, wenn du berufstätig bist, freiwillig versichern geht da nicht.
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#12
:blushing:Jetzt muß ich mich auch mal zu diesem Thema was beitragen. Wohne seit 10 Jahren mit meinem griechischen Lebensgefährten in Griechenland, bin sozusagen berufslos,bei vielen Ämtern wird von mir eine Aufenthaltsgenehmigung verlangt, die ich aber nicht bekomme, weil ich keine Krankenversicherung nachweisen kann, die Mittel um meine Bestreitung des Lebensunterhalts kann mir mein Lebensgefährte erbringen, doch weil ich nicht verheiratet bin, gibt mir die IKA keine Krankenversicherung. Hier ist es ja nicht so wie in Deutschland, da geh ich zur AOK und melde mich als freiwillig versichert für ca. 120 €an, die interessiert dann nicht wie ich meinen Lebensunterhalt finanziere, hauptsache die bekommen jeden Monat ihre Beiträge.Bei der IKA kommst du nur rein, wenn du berufstätig bist, freiwillig versichern geht da nicht.
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#13
@makedonas
ευχαριστώ! έτσι είναι, ο νοών νοείτο ...
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#13
@makedonas
ευχαριστώ! έτσι είναι, ο νοών νοείτο ...
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