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hallo,
sehr merkwürdig , habe am 30.09. ueberwiesen, das Geld ist jedoch wegen falscher IBAN zurücküberwiesen worden.
Einen Fehler meinerseits kann man bei meiner Bank hier in Deutschland zu 100 % ausschließen.
Beim FA in Aghios anrufen macht wohl wenig Sinn, und den Steuerberater 30stellige Nummern durchsagen lassen ?
die IBAN lautet: GR3901000230000000481090509, BIC BNGRGRAA
Kato
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hallo,
sehr merkwürdig , habe am 30.09. ueberwiesen, das Geld ist jedoch wegen falscher IBAN zurücküberwiesen worden.
Einen Fehler meinerseits kann man bei meiner Bank hier in Deutschland zu 100 % ausschließen.
Beim FA in Aghios anrufen macht wohl wenig Sinn, und den Steuerberater 30stellige Nummern durchsagen lassen ?
die IBAN lautet: GR3901000230000000481090509, BIC BNGRGRAA
Kato
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06.10.2014, 15:11:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2014, 15:15:01 von heinz57g.)
>> die IBAN lautet: GR3901000230000000481090509, BIC BNGRGRAA
beide nummern stimmen - begreifs wer.
gruesse - heinz -
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2014, 15:15:01 von heinz57g.)
>> die IBAN lautet: GR3901000230000000481090509, BIC BNGRGRAA
beide nummern stimmen - begreifs wer.
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lipon, die griech. Bank sagt mir nun, es ginge mit BIC + IBAN nicht, die dame hat bei der Behoerde angerufen und zur Auskunft bekommen, dass als kontonummer die 30stellige Nummer einschl. der steuernummer zu verwenden ist. Ich habe mich ebenso beim Steuerberater erkundigt, der mir empfahl jemanden auf Kreta zu beauftragen, der dann die Betraege direkt bei der Bank einzahlt. Das habe ich dann auch gemacht und es hat auch geklappt.
Kato
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lipon, die griech. Bank sagt mir nun, es ginge mit BIC + IBAN nicht, die dame hat bei der Behoerde angerufen und zur Auskunft bekommen, dass als kontonummer die 30stellige Nummer einschl. der steuernummer zu verwenden ist. Ich habe mich ebenso beim Steuerberater erkundigt, der mir empfahl jemanden auf Kreta zu beauftragen, der dann die Betraege direkt bei der Bank einzahlt. Das habe ich dann auch gemacht und es hat auch geklappt.
Kato
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Ich kann nur jeden empfehlen ein Konto bei einer Gr. Bank und dann kann er von der ganzen Welt aus per Netbanking ohne Probleme die gewünschten Überweisungen durchführen. Meine ENFIA Überweisungen wurden ohne Probleme durchgeführt. Ich hatte in GR schon ein Konto bevor ich überhaupt an einem Haus denken wollte, heute läuft alles über dieses Konto ab, Strom,Telefon usw. das einzige womit ich mich noch etwas herumschlage, die Wasserrechnung, denke aber das die Gemeinde Zakynthos dies auch eines Tages in den Griff bekommt, eine Banküberweisung.....not possible.
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Ich kann nur jeden empfehlen ein Konto bei einer Gr. Bank und dann kann er von der ganzen Welt aus per Netbanking ohne Probleme die gewünschten Überweisungen durchführen. Meine ENFIA Überweisungen wurden ohne Probleme durchgeführt. Ich hatte in GR schon ein Konto bevor ich überhaupt an einem Haus denken wollte, heute läuft alles über dieses Konto ab, Strom,Telefon usw. das einzige womit ich mich noch etwas herumschlage, die Wasserrechnung, denke aber das die Gemeinde Zakynthos dies auch eines Tages in den Griff bekommt, eine Banküberweisung.....not possible.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.10.2014, 00:04:27 von Souzanaki.)
Nachdem die OTE hier endlich den Rooter aufgerüstet hat, geht's jetzt auch von Griechenland aus endlich vernünftig mit dem Internet.
Lasst mich deshalb, ohne jetzt auf die spezielle Frage von der/dem Dicken einzugehen, noch einmal eine kurze Erfahrung mit ENFIA, BIC und IBAN zusammenfassen. Selbstverständlich funktioniert das, und ich bin riesig froh darum.
Ich habe mir am 22.9. noch von Deutschland aus meinen erneuerten ENFIA-Bescheid aus dem Taxisnet abgerufen, und noch am gleichen Abend meine Online-Überweisung über den Gesamtbetrag von meinem deutschen Konto aus getätigt, mit hier mehrfach genannter IBAN und BIC und als Verwendungszweck die 30-stellige Nummer aus dem ENFIA-Bescheid. Als Empfänger hatte ich das Ministry of Finance in Greece angegeben.
Und siehe da: Wenige Tage später war meine Steuerschuld in Taxisnet auf Null gesetzt. :Super:
Es geht also. Ich brauche dafür kein griechisches Konto, das mir möglicherweise beim E1 wieder Schwierigkeiten macht, und ich muss dafür nicht Schlange stehen bei einer weit entfernten Bank oder bei der nächsten KEP. Easy going.
So habe ich mir das gewünscht.
Vieles an der Verwirrung, die hier zum Teil im Umlauf ist, hat meines Erachtens damit zu tun, dass viele mit Taxisnet nicht klar kommen (geht im übrigen auch GriechInnen so), an Sprachbarrieren scheitern oder bei inkompetenten MitarbeiterInnen in irgendwelchen Ämtern auflaufen, die im Brustton der Überzeugung falsche Auskünfte geben, weil sie es selber nicht besser verstehen. :biggrin:
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08.10.2014, 23:54:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.10.2014, 00:04:27 von Souzanaki.)
Nachdem die OTE hier endlich den Rooter aufgerüstet hat, geht's jetzt auch von Griechenland aus endlich vernünftig mit dem Internet.
Lasst mich deshalb, ohne jetzt auf die spezielle Frage von der/dem Dicken einzugehen, noch einmal eine kurze Erfahrung mit ENFIA, BIC und IBAN zusammenfassen. Selbstverständlich funktioniert das, und ich bin riesig froh darum.
Ich habe mir am 22.9. noch von Deutschland aus meinen erneuerten ENFIA-Bescheid aus dem Taxisnet abgerufen, und noch am gleichen Abend meine Online-Überweisung über den Gesamtbetrag von meinem deutschen Konto aus getätigt, mit hier mehrfach genannter IBAN und BIC und als Verwendungszweck die 30-stellige Nummer aus dem ENFIA-Bescheid. Als Empfänger hatte ich das Ministry of Finance in Greece angegeben.
Und siehe da: Wenige Tage später war meine Steuerschuld in Taxisnet auf Null gesetzt. :Super:
Es geht also. Ich brauche dafür kein griechisches Konto, das mir möglicherweise beim E1 wieder Schwierigkeiten macht, und ich muss dafür nicht Schlange stehen bei einer weit entfernten Bank oder bei der nächsten KEP. Easy going.
So habe ich mir das gewünscht.
Vieles an der Verwirrung, die hier zum Teil im Umlauf ist, hat meines Erachtens damit zu tun, dass viele mit Taxisnet nicht klar kommen (geht im übrigen auch GriechInnen so), an Sprachbarrieren scheitern oder bei inkompetenten MitarbeiterInnen in irgendwelchen Ämtern auflaufen, die im Brustton der Überzeugung falsche Auskünfte geben, weil sie es selber nicht besser verstehen. :biggrin:
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09.10.2014, 07:36:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.10.2014, 07:39:13 von Kobold.)
(09.10.2014, 06:57:44)dermitderdickentanzt schrieb: Hallo Makedonas,
dass habe ich schon verstanden. Kommt das GR Finanzamt mit dem deutschen Rentenbescheid klar?
Wird dieser anerkannt?
Fragende Grüße. Den deutschen Rentenbescheid muß man übersetzen lassen (von jemanden, der amtlich anerkannt ist, mit Stempel u.s.) und dann wird der anerkannt.
Gruß
Jürgen
(08.10.2014, 16:09:00)doxo schrieb: Die erste Rate bezahlte ich bei der Post in Griechenland ein. Die Rate wurde bei TaxisNet als bezahlt markiert. Für die weiteren Raten habe ich einen Dauerauftrag von einem deutschen Konto eingerichtet. Mal sehen ob das so klappt. Die griechischen Banken ziehen vom überwiesenen Betrag gleich erst mal 4 € Gebühren ab. Mal schauen, ob Du die nachzahlen mußt.
Gruß
Jürgen
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.10.2014, 07:39:13 von Kobold.)
(09.10.2014, 06:57:44)dermitderdickentanzt schrieb: Hallo Makedonas,
dass habe ich schon verstanden. Kommt das GR Finanzamt mit dem deutschen Rentenbescheid klar?
Wird dieser anerkannt?
Fragende Grüße. Den deutschen Rentenbescheid muß man übersetzen lassen (von jemanden, der amtlich anerkannt ist, mit Stempel u.s.) und dann wird der anerkannt.
Gruß
Jürgen
(08.10.2014, 16:09:00)doxo schrieb: Die erste Rate bezahlte ich bei der Post in Griechenland ein. Die Rate wurde bei TaxisNet als bezahlt markiert. Für die weiteren Raten habe ich einen Dauerauftrag von einem deutschen Konto eingerichtet. Mal sehen ob das so klappt. Die griechischen Banken ziehen vom überwiesenen Betrag gleich erst mal 4 € Gebühren ab. Mal schauen, ob Du die nachzahlen mußt.
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" ... ein deutscher Rentner, der hier lebt ...", also als Steuerinländer behandelt wird und brav alle obligatorischen (Einkommens, Immobilien- usw.) Erklärungen und Deklarationen abgegeben hat, braucht im Regelfall zumindest bis auf weiteres gar nichts zu unternehmen ( Über 1 Mio. Bürger in Griechenland ließen Immobiliensteuer unbezahlt).
Der vermeintliche Anspruch auf eine einkommensbedingte Ermäßigung der ENFIA wird jedoch für zahlreiche Eigentümer an den Einkommens- und Vermögenskriterien scheitern, zumal ggf. nicht das reale, sondern - sofern höher ausfallende - "fiktive" Einkommen berücksichtigt und der "Wert" des Immobilienvermögens auf Basis der abstrakten "Einheitswerte" bestimmt wird.
Was wiederum die Steuerausländer betrifft, ist derzeit fraglich (sprich bisher nicht ausdrücklich geregelt), ob, unter welchen Voraussetzungen und auf welche Weise sie überhaupt einen Anspruch auf eine teilweise oder völlige Befreiung von der ENFIA geltend machen und durchsetzen können werden.
Die Behauptung " Die griechischen Banken ziehen vom überwiesenen Betrag gleich erst mal 4 € Gebühren ab ..." trifft schon allein global nicht zu und ist im konkreten Zusammenhang (" Die erste Rate bezahlte ich bei der Post ...) definitiv unwahr. Wer seine Steuern per SEPA-Überweisung entrichten möchte, sollte allerdings darauf achten, bezüglich der Gebühren keinesfalls die Option "yours" zu aktivieren!
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" ... ein deutscher Rentner, der hier lebt ...", also als Steuerinländer behandelt wird und brav alle obligatorischen (Einkommens, Immobilien- usw.) Erklärungen und Deklarationen abgegeben hat, braucht im Regelfall zumindest bis auf weiteres gar nichts zu unternehmen ( Über 1 Mio. Bürger in Griechenland ließen Immobiliensteuer unbezahlt).
Der vermeintliche Anspruch auf eine einkommensbedingte Ermäßigung der ENFIA wird jedoch für zahlreiche Eigentümer an den Einkommens- und Vermögenskriterien scheitern, zumal ggf. nicht das reale, sondern - sofern höher ausfallende - "fiktive" Einkommen berücksichtigt und der "Wert" des Immobilienvermögens auf Basis der abstrakten "Einheitswerte" bestimmt wird.
Was wiederum die Steuerausländer betrifft, ist derzeit fraglich (sprich bisher nicht ausdrücklich geregelt), ob, unter welchen Voraussetzungen und auf welche Weise sie überhaupt einen Anspruch auf eine teilweise oder völlige Befreiung von der ENFIA geltend machen und durchsetzen können werden.
Die Behauptung " Die griechischen Banken ziehen vom überwiesenen Betrag gleich erst mal 4 € Gebühren ab ..." trifft schon allein global nicht zu und ist im konkreten Zusammenhang (" Die erste Rate bezahlte ich bei der Post ...) definitiv unwahr. Wer seine Steuern per SEPA-Überweisung entrichten möchte, sollte allerdings darauf achten, bezüglich der Gebühren keinesfalls die Option "yours" zu aktivieren!
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Mit Verlaub Makedonas, aber bei SEPA-Überweisungen gibt es keine Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Gebühren. Das ist nur bei Auslandsüberweisungen möglich, also Überweisungen, die ins Nicht-EU-Ausland gehen. Die SEPA-Überweisung darf nur soviel kosten, wie eine Inlandsüberweisung, und die ist bei den meisten deutschen Banken kostenlos.
Viele Grüße Barbarundi
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Mit Verlaub Makedonas, aber bei SEPA-Überweisungen gibt es keine Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Gebühren. Das ist nur bei Auslandsüberweisungen möglich, also Überweisungen, die ins Nicht-EU-Ausland gehen. Die SEPA-Überweisung darf nur soviel kosten, wie eine Inlandsüberweisung, und die ist bei den meisten deutschen Banken kostenlos.
Viele Grüße Barbarundi
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(09.10.2014, 23:58:25)makedonas schrieb: Die Behauptung "Die griechischen Banken ziehen vom überwiesenen Betrag gleich erst mal 4 € Gebühren ab ..." trifft schon allein global nicht zu und ist im konkreten Zusammenhang ("Die erste Rate bezahlte ich bei der Post ...) definitiv unwahr. Wer seine Steuern per SEPA-Überweisung entrichten möchte, sollte allerdings darauf achten, bezüglich der Gebühren keinesfalls die Option "yours" zu aktivieren! Wenn ich von meinem deutschen Konto Geld auf mein griechisches Konto überweise, ziehen die, unabhängig von der Höhe des Betrages, 4€ Gebühren ab (das war bei der Eurobank so und das ist jetzt bei der Piräusbank genau so). Und meine Bemerkung bezog sich nicht auf doxos Aussagen "Die erste Rate bezahlte ich bei der Post..." sondern auf seinen Dauerauftrag vom deutschen Konto.
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(09.10.2014, 23:58:25)makedonas schrieb: Die Behauptung "Die griechischen Banken ziehen vom überwiesenen Betrag gleich erst mal 4 € Gebühren ab ..." trifft schon allein global nicht zu und ist im konkreten Zusammenhang ("Die erste Rate bezahlte ich bei der Post ...) definitiv unwahr. Wer seine Steuern per SEPA-Überweisung entrichten möchte, sollte allerdings darauf achten, bezüglich der Gebühren keinesfalls die Option "yours" zu aktivieren! Wenn ich von meinem deutschen Konto Geld auf mein griechisches Konto überweise, ziehen die, unabhängig von der Höhe des Betrages, 4€ Gebühren ab (das war bei der Eurobank so und das ist jetzt bei der Piräusbank genau so). Und meine Bemerkung bezog sich nicht auf doxos Aussagen "Die erste Rate bezahlte ich bei der Post..." sondern auf seinen Dauerauftrag vom deutschen Konto.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2014, 11:01:03 von zante.)
Meine Alphabank verrechnet mir für eine kommende "Auslandsüberweisung" 3.- Euro bis zu einer Summe von 10.000.- Euro
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2014, 11:01:03 von zante.)
Meine Alphabank verrechnet mir für eine kommende "Auslandsüberweisung" 3.- Euro bis zu einer Summe von 10.000.- Euro
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Knapp vor Fälligkeit der 2. Rate zur ENFIA wurden endlich die gesetzlich vorgesehenen Ermäßigungen / Befreiungen für Geringverdiener, Kinderreiche usw. berücksichtigt:
Korrigierte Immobiliensteuer-Bescheide in Griechenland
Der nächste Zyklus bezieht sich auf die Korrektur eventueller Fehler bzw. Ergänzung unvollständiger Angaben in der Immobiliendeklaration E9 bis Ende November 2014. Innerhalb dieses Zeitrahmens vorgenommene Korrekturen gelten ausnahmsweise als "fristgemäß", es werden also keine Säumnis- / Strafzuschläge erhoben.
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Knapp vor Fälligkeit der 2. Rate zur ENFIA wurden endlich die gesetzlich vorgesehenen Ermäßigungen / Befreiungen für Geringverdiener, Kinderreiche usw. berücksichtigt:
Korrigierte Immobiliensteuer-Bescheide in Griechenland
Der nächste Zyklus bezieht sich auf die Korrektur eventueller Fehler bzw. Ergänzung unvollständiger Angaben in der Immobiliendeklaration E9 bis Ende November 2014. Innerhalb dieses Zeitrahmens vorgenommene Korrekturen gelten ausnahmsweise als "fristgemäß", es werden also keine Säumnis- / Strafzuschläge erhoben.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass in diesen "harten" Zeiten der Griechen, die Regierung auf einen Steuererlass verzichtet. Wo es doch auf jeden Euro ankommt.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass in diesen "harten" Zeiten der Griechen, die Regierung auf einen Steuererlass verzichtet. Wo es doch auf jeden Euro ankommt.
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Schaun mir mal, obs kommt. Ich glaubs nicht.
Oder die machen es wie mit dem "Soli" da bekommt das Kind halt einen anderen Namen.
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Schaun mir mal, obs kommt. Ich glaubs nicht.
Oder die machen es wie mit dem "Soli" da bekommt das Kind halt einen anderen Namen.
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Ich habe mal unter GSIS nachgeschaut, ob ich schon einen Steuerforderung für 2015 bekommen habe, da ist noch nichts drin.
Meine Frage muß ich da selber was eingeben, oder erscheint die Forderung automatisch.
Gruß
lewendi
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Ich habe mal unter GSIS nachgeschaut, ob ich schon einen Steuerforderung für 2015 bekommen habe, da ist noch nichts drin.
Meine Frage muß ich da selber was eingeben, oder erscheint die Forderung automatisch.
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An dem Prozedere hat sich im Vergleich zum Vorjahr praktisch nichts geändert. Es sei jedoch ausdrücklich (erneut) betont:
a) Steuerpflichtige, die noch innerhalb der ursprünglichen Fristen ihre (Einkommen-) Steuererklärung abgaben und den entsprechenden Steuerbescheid erhielten, haben infolge erst gegen Ende / nach Ablauf besagter Fristen ratifizierter, jedoch rückwirkend in Kraft gesetzter Bestimmungen gegebenenfalls mit Nachforderungen bzw. ergänzenden / korrigierten Steuerbescheiden zu rechnen. Es ist also unbedingt zu empfehlen, eventuelle Nachforderungen im Auge zu behalten - und zwar speziell auch dann, wenn die anfänglich festgestellte Steuerschuld bereits vollumfänglich beglichen wurde.
Ein sich aus welchem Grund auch immer ergebender Verzug von bis zu drei Monaten ist nicht weiter tragisch bzw. schlägt mit monatlich "nur" 0,7% des (über-) fälligen Betrags zu Buche [nicht vergessen, gegebenenfalls vor jeder (Nach-) Zahlung einen aktualisierten Bescheid abzurufen!]. Ab dem vierten Monat des Verzugs beginnt es jedoch progressiv "happig" zu werden ...
b) Im Gegensatz zu sonstigen (wie speziell aus der Einkommensteuer resultierenden) festgestellten Verbindlichkeiten wird im Fall von Ehepaaren, die (noch) nicht zur Führung persönlicher "Steuer-Accounts" verpflichtet sind und sich eines (im Regelfall unter der Steuer-ID des Ehemanns) gemeinsam geführten Accounts bedienen, die sogenannte Immobilien-Besitzsteuer (ENFIA) trotz gegenteiliger Ankündigungen in diesem (gemeinsamen) Account nach wie vor nur für Immobilien bzw. Anrechte (Eigentum, Nießbrauch, Dienstbarkeiten usw.) ausgewiesen, die (auf Basis der Immobilienerklärung E9) dem Inhaber des Accounts (also im Regelfall dem Gatten) zugeordnet sind. ENFIA-Bescheide in Zusammenhang mit Immobilien bzw. einschlägigen Anrechten der Gattin müssen dagegen bis auf weiteres immer noch separat über die "Anwendung E9" aufgerufen werden.
Nach dem derzeitigen Stand der Dinge ist mit den diesjährigen Bescheiden zur ENFIA kaum vor Ende September (also erst nach den anstehenden Parlamentswahlen ...!) zu rechnen. Fest steht bisher nur, dass die ENFIA entgegen allen vollmundigen Versprechungen und Zusagen unverändert bleibt und die letzte (fristgemäße) Rate bis Ende Februar 2016 zu entrichten sein wird, damit die entsprechenden Einnahmen dem Haushalt 2015 zugewiesen werden können.
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An dem Prozedere hat sich im Vergleich zum Vorjahr praktisch nichts geändert. Es sei jedoch ausdrücklich (erneut) betont:
a) Steuerpflichtige, die noch innerhalb der ursprünglichen Fristen ihre (Einkommen-) Steuererklärung abgaben und den entsprechenden Steuerbescheid erhielten, haben infolge erst gegen Ende / nach Ablauf besagter Fristen ratifizierter, jedoch rückwirkend in Kraft gesetzter Bestimmungen gegebenenfalls mit Nachforderungen bzw. ergänzenden / korrigierten Steuerbescheiden zu rechnen. Es ist also unbedingt zu empfehlen, eventuelle Nachforderungen im Auge zu behalten - und zwar speziell auch dann, wenn die anfänglich festgestellte Steuerschuld bereits vollumfänglich beglichen wurde.
Ein sich aus welchem Grund auch immer ergebender Verzug von bis zu drei Monaten ist nicht weiter tragisch bzw. schlägt mit monatlich "nur" 0,7% des (über-) fälligen Betrags zu Buche [nicht vergessen, gegebenenfalls vor jeder (Nach-) Zahlung einen aktualisierten Bescheid abzurufen!]. Ab dem vierten Monat des Verzugs beginnt es jedoch progressiv "happig" zu werden ...
b) Im Gegensatz zu sonstigen (wie speziell aus der Einkommensteuer resultierenden) festgestellten Verbindlichkeiten wird im Fall von Ehepaaren, die (noch) nicht zur Führung persönlicher "Steuer-Accounts" verpflichtet sind und sich eines (im Regelfall unter der Steuer-ID des Ehemanns) gemeinsam geführten Accounts bedienen, die sogenannte Immobilien-Besitzsteuer (ENFIA) trotz gegenteiliger Ankündigungen in diesem (gemeinsamen) Account nach wie vor nur für Immobilien bzw. Anrechte (Eigentum, Nießbrauch, Dienstbarkeiten usw.) ausgewiesen, die (auf Basis der Immobilienerklärung E9) dem Inhaber des Accounts (also im Regelfall dem Gatten) zugeordnet sind. ENFIA-Bescheide in Zusammenhang mit Immobilien bzw. einschlägigen Anrechten der Gattin müssen dagegen bis auf weiteres immer noch separat über die "Anwendung E9" aufgerufen werden.
Nach dem derzeitigen Stand der Dinge ist mit den diesjährigen Bescheiden zur ENFIA kaum vor Ende September (also erst nach den anstehenden Parlamentswahlen ...!) zu rechnen. Fest steht bisher nur, dass die ENFIA entgegen allen vollmundigen Versprechungen und Zusagen unverändert bleibt und die letzte (fristgemäße) Rate bis Ende Februar 2016 zu entrichten sein wird, damit die entsprechenden Einnahmen dem Haushalt 2015 zugewiesen werden können.
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@ makedonas
Danke für die Info,
dann werde ich mal warten bis Ende September.
Mein Problem ist, das mein Freund und Steuerberater einen Hirnschlag erlitten hat und leider nicht mehr arbeiten kann.
Einen neuen meines Vertrauens habe ich noch nicht gefunden.
Ich werde mal schauen ob ich das ohne Steuerberater machen kann. Der Steuerbetrag müße eigentlich gleichgeblieben sein.
Gruß
lewendi
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@ makedonas
Danke für die Info,
dann werde ich mal warten bis Ende September.
Mein Problem ist, das mein Freund und Steuerberater einen Hirnschlag erlitten hat und leider nicht mehr arbeiten kann.
Einen neuen meines Vertrauens habe ich noch nicht gefunden.
Ich werde mal schauen ob ich das ohne Steuerberater machen kann. Der Steuerbetrag müße eigentlich gleichgeblieben sein.
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...na schauen wir mal was daraus wird, zahlen müßen wir ansonsten sowieso, so besteht wenigstens a bisserl Hoffnung :-)
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...na schauen wir mal was daraus wird, zahlen müßen wir ansonsten sowieso, so besteht wenigstens a bisserl Hoffnung :-)
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Guten Morgen Julie,
ich habe heute bei TaxisNet nachgeschaut, bei mir ist noch alles auf 0,00 €.
Kann es sein, dass ich erst das Konto Aktivieren muß, oder mache ich da was verkehrt?
Für eine kleine Hilfestellung wäre ich Dir sehr dankbar.
Gruß
lewendi
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Guten Morgen Julie,
ich habe heute bei TaxisNet nachgeschaut, bei mir ist noch alles auf 0,00 €.
Kann es sein, dass ich erst das Konto Aktivieren muß, oder mache ich da was verkehrt?
Für eine kleine Hilfestellung wäre ich Dir sehr dankbar.
Gruß
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22.10.2015, 12:04:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2015, 12:09:01 von lewendi.)
Danke Julie, dann warte ich mal.
@ Zante ist komisch vor 2 Stunden ist der Link noch gegangen, jetzt gehtr nix mehr.
Warscheinlich ein Serverproblem.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2015, 12:09:01 von lewendi.)
Danke Julie, dann warte ich mal.
@ Zante ist komisch vor 2 Stunden ist der Link noch gegangen, jetzt gehtr nix mehr.
Warscheinlich ein Serverproblem.
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22.10.2015, 13:17:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2015, 13:41:18 von vardia.)
Hallo,
bitte mich nicht für total bescheuert halten: Also letztes Jahr habe ich meine ENFIA zugestellt bekommen, ausgedruckt, gezahlt. Dann sollte es doch für 2015 auch klappen, oder? Mit der Schritt für Schritt Anweisung von damals (Danke, liebe Julie), klappt es diesmal nicht, ich finde einfach dieses "στοιχεία Οφειλών"-Feld nicht mehr. Schaut die Maske heuer anders aus?
Vielleicht hilft mit jemand weiter?
Vardia
peinlich peinlich! Habs irgendwie gefunden, leider nur für meinen Mann. Wie kann ich umschalten, dass ich auch meinen Bescheid bekomme?
Danke vielmals für Hilfe!
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22.10.2015, 13:17:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.10.2015, 13:41:18 von vardia.)
Hallo,
bitte mich nicht für total bescheuert halten: Also letztes Jahr habe ich meine ENFIA zugestellt bekommen, ausgedruckt, gezahlt. Dann sollte es doch für 2015 auch klappen, oder? Mit der Schritt für Schritt Anweisung von damals (Danke, liebe Julie), klappt es diesmal nicht, ich finde einfach dieses "στοιχεία Οφειλών"-Feld nicht mehr. Schaut die Maske heuer anders aus?
Vielleicht hilft mit jemand weiter?
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peinlich peinlich! Habs irgendwie gefunden, leider nur für meinen Mann. Wie kann ich umschalten, dass ich auch meinen Bescheid bekomme?
Danke vielmals für Hilfe!
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@Julie
Danke, wie gesagt, für meinen Mann gings plötzlich ganz einfach. Aber ich muss ja für mich auch zahlen. Ich kann einfach keinen Zugang für mich finden. Irgendwo muss ich doch meine ΑΦΜ angeben können. Wenn ich die Möglichkeit habe, meine Nummer anzugeben, findet sich dann aber nirgendwo mehr ein Register, das ich anklicken kann, um meine Daten abzurufen. HILFE!
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@Julie
Danke, wie gesagt, für meinen Mann gings plötzlich ganz einfach. Aber ich muss ja für mich auch zahlen. Ich kann einfach keinen Zugang für mich finden. Irgendwo muss ich doch meine ΑΦΜ angeben können. Wenn ich die Möglichkeit habe, meine Nummer anzugeben, findet sich dann aber nirgendwo mehr ein Register, das ich anklicken kann, um meine Daten abzurufen. HILFE!
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