23.11.2012, 15:10:03
Athen wirbt um reiche Rentner
23.11.2012, 15:10:03
23.11.2012, 18:21:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.11.2012, 18:22:44 von b.rater.)
Nichts ist so verfänglich wie das Versprechen eines griechischen Politikers.
Liest sich wie "Der Rattenfänger von Hameln"! Was diesen sog. Rentner hier passier ist wie bei den Investitionen in Photvoltaik. Erst locken und dann ausnehmen. Das sind hier doch alles "falsche Fufziger", vergleichbar mit lehman brothers &Co! Ich kann nur hoffen, das da keiner drauf reinfällt.
23.11.2012, 18:21:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.11.2012, 18:22:44 von b.rater.)
Nichts ist so verfänglich wie das Versprechen eines griechischen Politikers.
Liest sich wie "Der Rattenfänger von Hameln"! Was diesen sog. Rentner hier passier ist wie bei den Investitionen in Photvoltaik. Erst locken und dann ausnehmen. Das sind hier doch alles "falsche Fufziger", vergleichbar mit lehman brothers &Co! Ich kann nur hoffen, das da keiner drauf reinfällt.
24.11.2012, 08:23:40
Um die die Frage nach Investitionen in Giechenland zu beantworten:
Warum soll derzeit jemand in der Eurozone Kapital investieren, die dem politischen und wirtschaftlichen Unverständnis ausgesetzt ist? Zumal die politische Entwicklung darauf hindeutet, dass ehemals in Stein gemeißelte Verträge und Gesetze einfach außer Kraft gesetzt werden. Wo es keinen Verlass auf Vereinbarungen und Verträge gibt, da besteht auch keine Rechtssicherheit mehr! Man sollte sich spätestens jetzt die Zeit nehmen, um genau über seine Zukunft nachzudenken. Planung und Überlegung setzt die heutige Zeit allemal voraus ? und wahrscheinlich mehr als jemals zuvor. Seine Hausaufgaben muss jedoch jeder selbst machen. Übrigens hatte die spanische Regierung vor 10 Tagen einen beinah gleichlautenenden Vorschlag präsentiert. LG
24.11.2012, 08:23:40
Um die die Frage nach Investitionen in Giechenland zu beantworten:
Warum soll derzeit jemand in der Eurozone Kapital investieren, die dem politischen und wirtschaftlichen Unverständnis ausgesetzt ist? Zumal die politische Entwicklung darauf hindeutet, dass ehemals in Stein gemeißelte Verträge und Gesetze einfach außer Kraft gesetzt werden. Wo es keinen Verlass auf Vereinbarungen und Verträge gibt, da besteht auch keine Rechtssicherheit mehr! Man sollte sich spätestens jetzt die Zeit nehmen, um genau über seine Zukunft nachzudenken. Planung und Überlegung setzt die heutige Zeit allemal voraus ? und wahrscheinlich mehr als jemals zuvor. Seine Hausaufgaben muss jedoch jeder selbst machen. Übrigens hatte die spanische Regierung vor 10 Tagen einen beinah gleichlautenenden Vorschlag präsentiert. LG
24.11.2012, 09:21:16
ja steht das ganze nicht im Wiederspruch mit diesen Gesetz?
www.rechtsanwalt-griechenland.de/blog/nachweispflicht-des-steuerlichen-wohnsitzes-im-ausland-fuer-die-steuerpflichtigen-auslandsbewohner-in-griechenland/ Das ist dann ja nicht mehr gültig und hebt sich ja durch die Pensionisten Verordnung auf?
24.11.2012, 09:21:16
ja steht das ganze nicht im Wiederspruch mit diesen Gesetz?
www.rechtsanwalt-griechenland.de/blog/nachweispflicht-des-steuerlichen-wohnsitzes-im-ausland-fuer-die-steuerpflichtigen-auslandsbewohner-in-griechenland/ Das ist dann ja nicht mehr gültig und hebt sich ja durch die Pensionisten Verordnung auf?
24.11.2012, 09:57:36
24.11.2012, 09:57:36
24.11.2012, 10:03:32
(23.11.2012, 18:21:25)b.rater schrieb: Nichts ist so verfänglich wie das Versprechen eines griechischen Politikers. @b.rater, möchte das nicht nur auf die griechischen Politiker anwenden, aber sicher wird es von dort am meisten gehört - Nichts ist so verfänglich wie das Versprechen eines Griechen.......
24.11.2012, 10:03:32
(23.11.2012, 18:21:25)b.rater schrieb: Nichts ist so verfänglich wie das Versprechen eines griechischen Politikers. @b.rater, möchte das nicht nur auf die griechischen Politiker anwenden, aber sicher wird es von dort am meisten gehört - Nichts ist so verfänglich wie das Versprechen eines Griechen.......
24.11.2012, 17:26:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.11.2012, 20:36:47 von Souzanaki.)
Hier ist sicher der Wunsch Vater des Gedankens, aber angesichts der Notwendigkeiten, Wirtschaft und Konsum anzukurbeln, nur zu verständlich.
(24.11.2012, 09:21:16)zante schrieb: ja steht das ganze nicht im Wiederspruch mit diesen Gesetz? Nein, tut es nicht. Zumindest für Rentner aus Staaten mit Doppelbesteuerungsabkommen sind die Voraussetzungen längst geschaffen. So heißt es zum Beispiel im deutsch-griechischen Doppelbesteuerungsabkommen unter Artikel 12 Absatz "(1) Ruhegehälter und Renten (außer Ruhegehälter und Renten im Sinne der Absätze 2 und 3), die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus Quellen innerhalb des anderen Vertragsstaates bezieht, können nur in dem erstgenannten Staat besteuert werden. (2) Ruhegehälter und Renten, die aus öffentlichen Kassen des Königreichs Griechenland oder eine seiner Gebietskörperschaften gezahlt werden, können nur in diesem Staate besteuert werden . (3) Ruhegehälter und Renten, die aus öffentlichen Kassen der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Länder oder deren Gebietskörperschaften gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden." Was meinst Du denn mit Pensionisten-Verordnung? Regierungsamtliches Wunschdenken per Ankündigung hat noch keinen Gesetzesrang. Die Ausführungen von Kosmidis unter Deinem Link beziehen sich auf den Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes, und das gilt sowohl für noch Berufstätige als auch für Rentnerinnen und Pensionärinnen. Möglicherweise müsste an der 180-Tage-Regelung speziell für Rentnerinnen/Pensionärinnen etwas geändert bzw. präzisiert werden, aber solange der steuerliche Wohnsitz in D oder Ö liegt, sehe ich kein größeres Problem, solange Rentnerinnen/Pensionärinnen über kein anderes aus Vermögen in Griechenland stammendes Einkommen (z.B. Vermietungen) verfügen. In das entsprechende Formular zur Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes gehört dann statt der Nennung des Arbeitgebers das Stichwort Rente/Pension hinein. "Die Rente ist sicher" - allerdings nur vor dem doppelten Zugriff des griechischen Staates. Im Zweifelsfall ist die Staatsangehörigkeit ausschlaggebend. Steht auch im Doppelbesteuerungsabkommen, müsst Ihr einfach mal selber lesen. Ich denke aber auch, dass reiche Rentner nicht die unverbesserlichen Philhellenen wie wir sind, die sich mühsam durch die gegenwärtigen Steuerwirren hindurchwühlen. Auch reiche Rentner können rechnen. So wird es wenig helfen, wenn zwar die Grunderwerbssteuern ab 2013 gesenkt, dafür aber die Immobilienbesteuerung angehoben werden soll. Schon vergessen oder überlesen: http://www.griechenland-blog.gr/2012/aen...2013/9628/ ? Könnte im Einzelfall teuer werden. Und dabei ist es schon wieder typisch, dass erst die Einnahmesumme von 3 Milliarden festgelegt wird. Die Gebührenordnung wird dann irgendwie schon passend gemacht.
24.11.2012, 17:26:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.11.2012, 20:36:47 von Souzanaki.)
Hier ist sicher der Wunsch Vater des Gedankens, aber angesichts der Notwendigkeiten, Wirtschaft und Konsum anzukurbeln, nur zu verständlich.
(24.11.2012, 09:21:16)zante schrieb: ja steht das ganze nicht im Wiederspruch mit diesen Gesetz? Nein, tut es nicht. Zumindest für Rentner aus Staaten mit Doppelbesteuerungsabkommen sind die Voraussetzungen längst geschaffen. So heißt es zum Beispiel im deutsch-griechischen Doppelbesteuerungsabkommen unter Artikel 12 Absatz "(1) Ruhegehälter und Renten (außer Ruhegehälter und Renten im Sinne der Absätze 2 und 3), die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus Quellen innerhalb des anderen Vertragsstaates bezieht, können nur in dem erstgenannten Staat besteuert werden. (2) Ruhegehälter und Renten, die aus öffentlichen Kassen des Königreichs Griechenland oder eine seiner Gebietskörperschaften gezahlt werden, können nur in diesem Staate besteuert werden . (3) Ruhegehälter und Renten, die aus öffentlichen Kassen der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Länder oder deren Gebietskörperschaften gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden." Was meinst Du denn mit Pensionisten-Verordnung? Regierungsamtliches Wunschdenken per Ankündigung hat noch keinen Gesetzesrang. Die Ausführungen von Kosmidis unter Deinem Link beziehen sich auf den Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes, und das gilt sowohl für noch Berufstätige als auch für Rentnerinnen und Pensionärinnen. Möglicherweise müsste an der 180-Tage-Regelung speziell für Rentnerinnen/Pensionärinnen etwas geändert bzw. präzisiert werden, aber solange der steuerliche Wohnsitz in D oder Ö liegt, sehe ich kein größeres Problem, solange Rentnerinnen/Pensionärinnen über kein anderes aus Vermögen in Griechenland stammendes Einkommen (z.B. Vermietungen) verfügen. In das entsprechende Formular zur Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes gehört dann statt der Nennung des Arbeitgebers das Stichwort Rente/Pension hinein. "Die Rente ist sicher" - allerdings nur vor dem doppelten Zugriff des griechischen Staates. Im Zweifelsfall ist die Staatsangehörigkeit ausschlaggebend. Steht auch im Doppelbesteuerungsabkommen, müsst Ihr einfach mal selber lesen. Ich denke aber auch, dass reiche Rentner nicht die unverbesserlichen Philhellenen wie wir sind, die sich mühsam durch die gegenwärtigen Steuerwirren hindurchwühlen. Auch reiche Rentner können rechnen. So wird es wenig helfen, wenn zwar die Grunderwerbssteuern ab 2013 gesenkt, dafür aber die Immobilienbesteuerung angehoben werden soll. Schon vergessen oder überlesen: http://www.griechenland-blog.gr/2012/aen...2013/9628/ ? Könnte im Einzelfall teuer werden. Und dabei ist es schon wieder typisch, dass erst die Einnahmesumme von 3 Milliarden festgelegt wird. Die Gebührenordnung wird dann irgendwie schon passend gemacht.
26.11.2012, 08:54:51
(24.11.2012, 17:26:20)Souzanaki schrieb: Möglicherweise müsste an der 180-Tage-Regelung speziell für Rentnerinnen/Pensionärinnen etwas geändert bzw. präzisiert werden, aber solange der steuerliche Wohnsitz in D oder Ö liegt, sehe ich kein größeres Problem, solange Rentnerinnen/Pensionärinnen über kein anderes aus Vermögen in Griechenland stammendes Einkommen (z.B. Vermietungen) verfügen. In das entsprechende Formular zur Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes gehört dann statt der Nennung des Arbeitgebers das Stichwort Rente/Pension hinein.Für die, die ganz hierher ziehen wollen nicht nur möglicherweise! Wenn Du Dich in Griechenland länger als 180 Tage aufhältst hast Du Deinen steuerlichen Wohnsitz auch in Griechenland - da beist die Maus keinen Faden ab! Wie es in Östereich ist, weiß ich nicht, aber in Deutschland hast Du rein rechtlich keine Möglichkeit gemeldet zu bleiben, wenn Du Dich hauptsächlich in GR aufhältst. "Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist." Walter Kempowski
26.11.2012, 08:54:51
(24.11.2012, 17:26:20)Souzanaki schrieb: Möglicherweise müsste an der 180-Tage-Regelung speziell für Rentnerinnen/Pensionärinnen etwas geändert bzw. präzisiert werden, aber solange der steuerliche Wohnsitz in D oder Ö liegt, sehe ich kein größeres Problem, solange Rentnerinnen/Pensionärinnen über kein anderes aus Vermögen in Griechenland stammendes Einkommen (z.B. Vermietungen) verfügen. In das entsprechende Formular zur Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes gehört dann statt der Nennung des Arbeitgebers das Stichwort Rente/Pension hinein.Für die, die ganz hierher ziehen wollen nicht nur möglicherweise! Wenn Du Dich in Griechenland länger als 180 Tage aufhältst hast Du Deinen steuerlichen Wohnsitz auch in Griechenland - da beist die Maus keinen Faden ab! Wie es in Östereich ist, weiß ich nicht, aber in Deutschland hast Du rein rechtlich keine Möglichkeit gemeldet zu bleiben, wenn Du Dich hauptsächlich in GR aufhältst. "Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist." Walter Kempowski
26.11.2012, 09:41:10
ok Pensionen, wie ist es aber dann wenn man keine Pension erhält und von seinem eigenen Vermögen-Erbe,Wertpapiere,Sparbuch usw. lebt?
26.11.2012, 09:41:10
ok Pensionen, wie ist es aber dann wenn man keine Pension erhält und von seinem eigenen Vermögen-Erbe,Wertpapiere,Sparbuch usw. lebt?
26.11.2012, 17:48:31
(26.11.2012, 09:41:10)zante schrieb: ok Pensionen, wie ist es aber dann wenn man keine Pension erhält und von seinem eigenen Vermögen-Erbe,Wertpapiere,Sparbuch usw. lebt?Das Vermögen selber ist ja kein Einkommen, aber die Zinsen dafür mußt Du dann in GR versteuern. Gruß Jürgen PS. Pensionen werden ja aus öffentlich Kassen bezahlt und sind somit in D steuerpflichtig, Renten dagegen dort, wo Du Deinen Wohnsitz hast. "Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist." Walter Kempowski
26.11.2012, 17:48:31
(26.11.2012, 09:41:10)zante schrieb: ok Pensionen, wie ist es aber dann wenn man keine Pension erhält und von seinem eigenen Vermögen-Erbe,Wertpapiere,Sparbuch usw. lebt?Das Vermögen selber ist ja kein Einkommen, aber die Zinsen dafür mußt Du dann in GR versteuern. Gruß Jürgen PS. Pensionen werden ja aus öffentlich Kassen bezahlt und sind somit in D steuerpflichtig, Renten dagegen dort, wo Du Deinen Wohnsitz hast. "Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist." Walter Kempowski
26.11.2012, 20:09:15
Danke, Kobold, jenauso isset.
Für mich hängt damit aber heute schon die 180-Tage-Regelung bei denen in der Luft, die Alterseinkommen aus einer staatlichen Pension beziehen (z.B. frühere Beamte). Die können sich aufhalten, wo immer sie wollen, besteuert wird auf jeden Fall in Deutschland, sofern sie kein anderes Einkommen beziehen, das dann am Wohnort zu versteuern wäre. Da ist es doch eigentlich nur ein kleiner Schritt, auch andere in den Genuss dieser Privilegien kommen zu lassen. Vielleicht erlebe ich es ja noch - allein, mir fehlt der Glaube.
26.11.2012, 20:09:15
Danke, Kobold, jenauso isset.
Für mich hängt damit aber heute schon die 180-Tage-Regelung bei denen in der Luft, die Alterseinkommen aus einer staatlichen Pension beziehen (z.B. frühere Beamte). Die können sich aufhalten, wo immer sie wollen, besteuert wird auf jeden Fall in Deutschland, sofern sie kein anderes Einkommen beziehen, das dann am Wohnort zu versteuern wäre. Da ist es doch eigentlich nur ein kleiner Schritt, auch andere in den Genuss dieser Privilegien kommen zu lassen. Vielleicht erlebe ich es ja noch - allein, mir fehlt der Glaube. |
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