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Hallo zusammen,
wir spielen mit dem Gedanken in Griechenland
einen Gebrauchtwagen zu kaufen. Wir wohnen in
Deutschland u. verbringen unseren Urlaub in
Griechenland. Dürfen wir das Auto in Griechenland
anmelden u. versichern(Steuernr. vorhanden).
Benötigen wir z.B. eine Aufenthaltsgenehmigung,
wie es hier im Forum erwähnt wurde. Über hilfreiche
Antworten würden wir uns sehr freuen, vielen Dank
u. ein schönes Wochenende.
Gruss KatWil
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Hallo zusammen,
wir spielen mit dem Gedanken in Griechenland
einen Gebrauchtwagen zu kaufen. Wir wohnen in
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Griechenland. Dürfen wir das Auto in Griechenland
anmelden u. versichern(Steuernr. vorhanden).
Benötigen wir z.B. eine Aufenthaltsgenehmigung,
wie es hier im Forum erwähnt wurde. Über hilfreiche
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Gruss KatWil
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Hallo KatWil,
natürlich könnt ihr in GR ein Auto kaufen und anmelden. Ich habe eine Steuernummer und Aufenthaltsgenehmigung gebraucht. Das Auto darfst du dann in Zukunft als Einkommen versteuern.
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Hallo KatWil,
natürlich könnt ihr in GR ein Auto kaufen und anmelden. Ich habe eine Steuernummer und Aufenthaltsgenehmigung gebraucht. Das Auto darfst du dann in Zukunft als Einkommen versteuern.
(06.08.2011, 07:40:31)pagondas schrieb: Hallo zusammen,
wir spielen mit dem Gedanken in Griechenland
einen Gebrauchtwagen zu kaufen. Wir wohnen in
Deutschland u. verbringen unseren Urlaub in
Griechenland. Dürfen wir das Auto in Griechenland
anmelden u. versichern(Steuernr. vorhanden).
Benötigen wir z.B. eine Aufenthaltsgenehmigung,
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Gruss KatWil
Habe dir eine PN geschickt.
(06.08.2011, 07:40:31)pagondas schrieb: Hallo zusammen,
wir spielen mit dem Gedanken in Griechenland
einen Gebrauchtwagen zu kaufen. Wir wohnen in
Deutschland u. verbringen unseren Urlaub in
Griechenland. Dürfen wir das Auto in Griechenland
anmelden u. versichern(Steuernr. vorhanden).
Benötigen wir z.B. eine Aufenthaltsgenehmigung,
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Gruss KatWil
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Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Voraussetzung für die Aufenthaltsgenehmigung
ist wahrscheinlich das der Hauptwohnsitz in
GR ist, oder ist das falsch. Die Erparnis zum Leihwagen
wird natürlich immer geringer wenn man das Auto als
fikt. Einkommen versteuert. Mit wieviel Steuer,zusätzl.
zur eigentl KFZ-Steuer, müsste man rechnen wenn
das Auto 3000 Euro kostet?
Gruss KatWil
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Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Voraussetzung für die Aufenthaltsgenehmigung
ist wahrscheinlich das der Hauptwohnsitz in
GR ist, oder ist das falsch. Die Erparnis zum Leihwagen
wird natürlich immer geringer wenn man das Auto als
fikt. Einkommen versteuert. Mit wieviel Steuer,zusätzl.
zur eigentl KFZ-Steuer, müsste man rechnen wenn
das Auto 3000 Euro kostet?
Gruss KatWil
(06.08.2011, 11:42:48)pagondas schrieb: Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Voraussetzung für die Aufenthaltsgenehmigung
ist wahrscheinlich das der Hauptwohnsitz in
GR ist, oder ist das falsch. Die Erparnis zum Leihwagen
wird natürlich immer geringer wenn man das Auto als
fikt. Einkommen versteuert. Mit wieviel Steuer,zusätzl.
zur eigentl KFZ-Steuer, müsste man rechnen wenn
das Auto 3000 Euro kostet?
Gruss KatWil
Kann dir dein Finanzamt sagen, in GR. Oder Alternativ ein Steuerberater.
(06.08.2011, 11:42:48)pagondas schrieb: Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Voraussetzung für die Aufenthaltsgenehmigung
ist wahrscheinlich das der Hauptwohnsitz in
GR ist, oder ist das falsch. Die Erparnis zum Leihwagen
wird natürlich immer geringer wenn man das Auto als
fikt. Einkommen versteuert. Mit wieviel Steuer,zusätzl.
zur eigentl KFZ-Steuer, müsste man rechnen wenn
das Auto 3000 Euro kostet?
Gruss KatWil
Kann dir dein Finanzamt sagen, in GR. Oder Alternativ ein Steuerberater.
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Registriert seit: Nov 2004
06.08.2011, 12:01:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.08.2011, 12:05:57 von b.rater.)
Für eine Aufenthaltsgenehmigung in GR kannst Du Deinen Hauptwohnsitz in D behalten, mußt nur nachweisen das Du Krankenversichert bist und wovon Du lebst Rentennachweis oder 2000-3000€ Guthaben auf dem Sparbuch reicht, 4 Passbilder und den Nachweis wann Du eingereist bist, das sollte nicht so lange her sein. (war bei mir so). Bei Ehepaaren reicht die Anmeldung eines Partners, der andere erhält automatisch eine Aufthaltsgenehmigung.
Beim Auto geht es in erster Linie um die Hubraumgrösse nicht was Du bezahlt hast.
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06.08.2011, 12:01:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.08.2011, 12:05:57 von b.rater.)
Für eine Aufenthaltsgenehmigung in GR kannst Du Deinen Hauptwohnsitz in D behalten, mußt nur nachweisen das Du Krankenversichert bist und wovon Du lebst Rentennachweis oder 2000-3000€ Guthaben auf dem Sparbuch reicht, 4 Passbilder und den Nachweis wann Du eingereist bist, das sollte nicht so lange her sein. (war bei mir so). Bei Ehepaaren reicht die Anmeldung eines Partners, der andere erhält automatisch eine Aufthaltsgenehmigung.
Beim Auto geht es in erster Linie um die Hubraumgrösse nicht was Du bezahlt hast.
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Es muss nicht der HAUPTwohnsitz sein, irgendein Wohnsitz reicht (das Auto muss ja auf irgendeine Adresse registriert sein).
Zumindest in Athen ist die "Adia Diamonis" relativ schnell ausgestellt (=in einem Tag).
Die Einkommensteuer kann ich dir leider auch nicht sagen, hängt von zu vielen Kriterien ab.
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Es muss nicht der HAUPTwohnsitz sein, irgendein Wohnsitz reicht (das Auto muss ja auf irgendeine Adresse registriert sein).
Zumindest in Athen ist die "Adia Diamonis" relativ schnell ausgestellt (=in einem Tag).
Die Einkommensteuer kann ich dir leider auch nicht sagen, hängt von zu vielen Kriterien ab.
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Registriert seit: Jul 2011
Vielen Dank für eure Antworten. Wir werden uns
wohl vor Ort nochmals intensiv damit beschäfigen
müssen (Finanzamt usw.).
Gruss KatWil
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wohl vor Ort nochmals intensiv damit beschäfigen
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Mal anders rum gefragt, wie viele Tage pro Jahr mietet ihr denn sonst ein Auto?
Daraus kann man bestimmt leichter ableiten ob es sich lohnt.
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Mal anders rum gefragt, wie viele Tage pro Jahr mietet ihr denn sonst ein Auto?
Daraus kann man bestimmt leichter ableiten ob es sich lohnt.
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@Paschalitza
Was soll denn das, immer ganze Artikel zu zitieren ? Das bläht doch alles nur überflüssig auf und macht es deinen Mitmenschen schwerer das zu lesen. Und in diesem Thread dann auch noch gleich zweimal.
Dieses Verhalten legst Du ständig an den Tag.
Ich kenne Foren, da führt derartiges Verhalten beim ersten mal zur gelben, beim zeiten mal zur orangen und beim dritten Mal zur "Roten Karte"
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@Paschalitza
Was soll denn das, immer ganze Artikel zu zitieren ? Das bläht doch alles nur überflüssig auf und macht es deinen Mitmenschen schwerer das zu lesen. Und in diesem Thread dann auch noch gleich zweimal.
Dieses Verhalten legst Du ständig an den Tag.
Ich kenne Foren, da führt derartiges Verhalten beim ersten mal zur gelben, beim zeiten mal zur orangen und beim dritten Mal zur "Roten Karte"
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Hallo KatWil,
ich habe mir hier vor 8 Jahren einen Gebrauchtwagen gekauft. Damals habe ich, weil die Polizei Ärger mit der Aufenthaltsgenemigung gemacht hat (anderes Thema) zur Andmeldung des Wagens einfach unterschrieben, dass ich alle drei Monate ausreise, sprich, dass dies nicht mein Hauptwohnsitz ist.
Keine Ahnung, ob sich das seitdem geändert hat. Logisch wäre es ja nicht, denn so kommt der Staat ja auch an seine Steuern.
Gruß aus Paros
Petra
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Hallo KatWil,
ich habe mir hier vor 8 Jahren einen Gebrauchtwagen gekauft. Damals habe ich, weil die Polizei Ärger mit der Aufenthaltsgenemigung gemacht hat (anderes Thema) zur Andmeldung des Wagens einfach unterschrieben, dass ich alle drei Monate ausreise, sprich, dass dies nicht mein Hauptwohnsitz ist.
Keine Ahnung, ob sich das seitdem geändert hat. Logisch wäre es ja nicht, denn so kommt der Staat ja auch an seine Steuern.
Gruß aus Paros
Petra
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Registriert seit: May 2011
dieses thema interessiert auch mich, weil ich mit dem gedanken liebäugele, mir das nächste (gebraucht-) auto erst zu kaufen, wenn ich dauerhaft in GR wohne.
in D habe ich drei finanzposten zu bedienen: kfz-steuer, kfz-versicherung und betriebskosten.
wie ist das in GR? daß das auto dort in die ESt einfließt, wurde bereits erwähnt.
was aber gilt für die posten kfz-versicherung und kfz-steuer?
[1] ist - zusätzlich zur ESt - kfz-steuer zu zahlen?
[2] kann die kfz-versicherung (ich nehme an, zumindest eine haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben) wahlweise bei einer griechischen oder bei einer deutschen gesellschaft abgeschlossen werden oder ist eine griechische versicherung pflicht?
Beiträge: 110
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dieses thema interessiert auch mich, weil ich mit dem gedanken liebäugele, mir das nächste (gebraucht-) auto erst zu kaufen, wenn ich dauerhaft in GR wohne.
in D habe ich drei finanzposten zu bedienen: kfz-steuer, kfz-versicherung und betriebskosten.
wie ist das in GR? daß das auto dort in die ESt einfließt, wurde bereits erwähnt.
was aber gilt für die posten kfz-versicherung und kfz-steuer?
[1] ist - zusätzlich zur ESt - kfz-steuer zu zahlen?
[2] kann die kfz-versicherung (ich nehme an, zumindest eine haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben) wahlweise bei einer griechischen oder bei einer deutschen gesellschaft abgeschlossen werden oder ist eine griechische versicherung pflicht?
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Registriert seit: Mar 2008
hier mal ein Tip bezüglich Versicherung:
http://www.versicherung24.gr/
Ob die "billig" ist, weiß ich nicht, aber ein großer Vorteil: Die Dame spricht deutsch (in Deutschland aufgewachsen) und der Bruder hat ein Büro bei Köln.
Ich habe zwar nur Erfahrung mit denen auf dem Sektor "Gebäudeversicherung", aber da fühlte ich mich eigentlich in besten Händen.
Ansonsten wurde sich in http://www.gotohellas.gr/talk/showthread.php?tid=4751 schon reichlich über Auto-Versicherungen ausgelassen.
Gruß
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Registriert seit: Mar 2008
hier mal ein Tip bezüglich Versicherung:
http://www.versicherung24.gr/
Ob die "billig" ist, weiß ich nicht, aber ein großer Vorteil: Die Dame spricht deutsch (in Deutschland aufgewachsen) und der Bruder hat ein Büro bei Köln.
Ich habe zwar nur Erfahrung mit denen auf dem Sektor "Gebäudeversicherung", aber da fühlte ich mich eigentlich in besten Händen.
Ansonsten wurde sich in http://www.gotohellas.gr/talk/showthread.php?tid=4751 schon reichlich über Auto-Versicherungen ausgelassen.
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Registriert seit: Nov 2004
(06.08.2011, 12:57:07)Lothar schrieb: .... dritten Mal zur "Roten Karte"
So ein Forum würde ich nicht einmal lesen, es sei denn es schließt; dann mit Freuden!:Super:
Das muß wohl im Iran, Nordkorea oder China sein!:mad:
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(06.08.2011, 12:57:07)Lothar schrieb: .... dritten Mal zur "Roten Karte"
So ein Forum würde ich nicht einmal lesen, es sei denn es schließt; dann mit Freuden!:Super:
Das muß wohl im Iran, Nordkorea oder China sein!:mad:
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Registriert seit: May 2011
(06.08.2011, 15:00:16)makedonas schrieb: Kraftfahrzeugsteuern 2012 in Griechenland
schön. nur 68% der deutschen steuern bei meinem derzeitigen gefährt.
Zitat:Veranlagung und Sonderabgabe 2011 - 2012 für PKW in Griechenland
schön. also gar nichts bei meinem derzeitigen gefährt.
Zitat:Der Kaufpreis des Fahrzeugs stellt ebenfalls ein "Einkommensindiz" (τεκμήριο) dar; bei Ratenkauf kommt jeweils die innerhalb des Kalenderjahres entrichtete Summe der Raten zur Anrechnung.
auch gut. ich werde keinesfalls mehr für eine neues gebrauchtes in GR ausgeben als meinen jahresrenteneinkünften entspricht.
und für die besteuerung meiner (renten-) einkünfte gilt das doppelbesteuerungsabkommen:
Zitat:(3) Ruhegehälter und Renten, die aus öffentlichen Kassen der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Länder oder deren Gebietskörperschaften gezahlt werden, können nur in diesem Staate besteuert werden.
danke für die links.
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(06.08.2011, 15:00:16)makedonas schrieb: Kraftfahrzeugsteuern 2012 in Griechenland
schön. nur 68% der deutschen steuern bei meinem derzeitigen gefährt.
Zitat:Veranlagung und Sonderabgabe 2011 - 2012 für PKW in Griechenland
schön. also gar nichts bei meinem derzeitigen gefährt.
Zitat:Der Kaufpreis des Fahrzeugs stellt ebenfalls ein "Einkommensindiz" (τεκμήριο) dar; bei Ratenkauf kommt jeweils die innerhalb des Kalenderjahres entrichtete Summe der Raten zur Anrechnung.
auch gut. ich werde keinesfalls mehr für eine neues gebrauchtes in GR ausgeben als meinen jahresrenteneinkünften entspricht.
und für die besteuerung meiner (renten-) einkünfte gilt das doppelbesteuerungsabkommen:
Zitat:(3) Ruhegehälter und Renten, die aus öffentlichen Kassen der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Länder oder deren Gebietskörperschaften gezahlt werden, können nur in diesem Staate besteuert werden.
danke für die links.
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