Deutscher Führerschein - griechisches Kennzeichen

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#1
Hallo zusammen,

habe bei der Suche in den alten Beiträgen leider keine befriedeigende Antwort gefunden. Wir ziehen im April nach Griechenland und meine Frau nimmt als Heimkehrerin ein Auto mit, dass wir dann in GR anmelden. Wir haben beide nur einen deutschen Führerschein. Jetzt ist die Frage, ob das geht: dtsch. Führerschein, gr. Auto? Ich möchte meinen Schein (oder besser gesagt Karte) eigentlich nicht umtauschen wegen der "Extras", die in einem anderen Thread besprochen wurden. In einem alten Beitrag von Carmen habe ich gelesen, dass die Klasse B (PKW) bis 65 befristet ist. Ich kenne das nur von der Klasse CE (LKW, Sattelzüge).

Ich hoffe sehr auf Antworten von den Leuten, die mit griechischem Kennzeichen fahren.

Viele Grüße (noch) aus Deutschland

Jürgen

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#1
Hallo zusammen,

habe bei der Suche in den alten Beiträgen leider keine befriedeigende Antwort gefunden. Wir ziehen im April nach Griechenland und meine Frau nimmt als Heimkehrerin ein Auto mit, dass wir dann in GR anmelden. Wir haben beide nur einen deutschen Führerschein. Jetzt ist die Frage, ob das geht: dtsch. Führerschein, gr. Auto? Ich möchte meinen Schein (oder besser gesagt Karte) eigentlich nicht umtauschen wegen der "Extras", die in einem anderen Thread besprochen wurden. In einem alten Beitrag von Carmen habe ich gelesen, dass die Klasse B (PKW) bis 65 befristet ist. Ich kenne das nur von der Klasse CE (LKW, Sattelzüge).

Ich hoffe sehr auf Antworten von den Leuten, die mit griechischem Kennzeichen fahren.

Viele Grüße (noch) aus Deutschland

Jürgen

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#2
Hallo Jürgen,

eigentlich bist Du verpflichtet deinen Führerschein in einen griechischen Führerschein umwandeln zu lassen, wenn Dein erster Wohnsitz in Gr. ist, b.z.w. Du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast. Hast Du aber noch einen Wohnsitz in Deutschland, dann kannst Du ihn deutsch lassen, denn wer kann Dir schon nachweisen wieviel Zeit Du in welchem Land verbringst.
Ich persönlich habe noch einen deutschen Führerschein und ein griechisches Kennzeichen und muss mir immer von der Polizei anhören, daß ich den Führerschein ändern soll. Ich habe bisher aber erfolgreich geltend gemacht, daß ich ja auch noch in Deutschland wohne(es weiß ja niemand von denen wie lange ich in D wohne) und ich deshalb den Führerschein unmöglich ändern kann.
Das ist aber nur meine persönliche Erfahrung und keine Gewähr gegen eventuelle Strafen.

liebe Grüße

Susi
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#2
Hallo Jürgen,

eigentlich bist Du verpflichtet deinen Führerschein in einen griechischen Führerschein umwandeln zu lassen, wenn Dein erster Wohnsitz in Gr. ist, b.z.w. Du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast. Hast Du aber noch einen Wohnsitz in Deutschland, dann kannst Du ihn deutsch lassen, denn wer kann Dir schon nachweisen wieviel Zeit Du in welchem Land verbringst.
Ich persönlich habe noch einen deutschen Führerschein und ein griechisches Kennzeichen und muss mir immer von der Polizei anhören, daß ich den Führerschein ändern soll. Ich habe bisher aber erfolgreich geltend gemacht, daß ich ja auch noch in Deutschland wohne(es weiß ja niemand von denen wie lange ich in D wohne) und ich deshalb den Führerschein unmöglich ändern kann.
Das ist aber nur meine persönliche Erfahrung und keine Gewähr gegen eventuelle Strafen.

liebe Grüße

Susi
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#3
Mir hat noch nie jemand gesagt, dass ich meinen Führerschein umwandeln soll.

Grüße
Martina
"In Zeiten wie diesen tut es gut, sich daran zu erinnern, dass es immer schon Zeiten wie diese gegeben hat."
(Paul Harvey)
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#3
Mir hat noch nie jemand gesagt, dass ich meinen Führerschein umwandeln soll.

Grüße
Martina
"In Zeiten wie diesen tut es gut, sich daran zu erinnern, dass es immer schon Zeiten wie diese gegeben hat."
(Paul Harvey)
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#4
Der ganz normale Fuehrerschein ist in GR befristet und genau aus diesem Grund musst du deinen deutschen Fuehrerschein eigentlich auch umwandeln lassen, wenn du hier wohnst...eigentlich, wir sind ja in Griechenland Smile Ob das dann aber im Zweifelsfall hilft., das ist eine andere Frage. Aber mit der von Susi eingebrachten Loesung faehrt man recht gut.
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#4
Der ganz normale Fuehrerschein ist in GR befristet und genau aus diesem Grund musst du deinen deutschen Fuehrerschein eigentlich auch umwandeln lassen, wenn du hier wohnst...eigentlich, wir sind ja in Griechenland Smile Ob das dann aber im Zweifelsfall hilft., das ist eine andere Frage. Aber mit der von Susi eingebrachten Loesung faehrt man recht gut.
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#5
Nun mal keine Panik. Zum einen wird man in Griechenland nun äusserst selten kontrolliert und wenn, dann sind die Beamten schon zufrieden aberhaupt was vorgezeigt zu bekommen. Ich bezweifle das die meisten Beamten aberhaupt von einem solchen Gesetz wie Führerscheinummeldung wissen. Ich bin 10J mit dem grauen Lappen rumgefahren, auch mit gr. Nummern, ich wurde nur immer drauf hingewiesen, diesen zumindest im rosa Format umzuwandeln. Jetzt hab ich einen im Kartenformat und der wurde noch immer akzeptiert.
Und auch wenn es solch ein Gesezt gibt, mit deutschem Namen gibts da nie ein Probleme, ist sicher für die Griechen gedacht, die sonst ja zeitlich unbegrenzt fahren dürften und damit bevorteilt wären.
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#5
Nun mal keine Panik. Zum einen wird man in Griechenland nun äusserst selten kontrolliert und wenn, dann sind die Beamten schon zufrieden aberhaupt was vorgezeigt zu bekommen. Ich bezweifle das die meisten Beamten aberhaupt von einem solchen Gesetz wie Führerscheinummeldung wissen. Ich bin 10J mit dem grauen Lappen rumgefahren, auch mit gr. Nummern, ich wurde nur immer drauf hingewiesen, diesen zumindest im rosa Format umzuwandeln. Jetzt hab ich einen im Kartenformat und der wurde noch immer akzeptiert.
Und auch wenn es solch ein Gesezt gibt, mit deutschem Namen gibts da nie ein Probleme, ist sicher für die Griechen gedacht, die sonst ja zeitlich unbegrenzt fahren dürften und damit bevorteilt wären.
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#6
Von nem Griechischen Führerschein weis ich nix, aber ne Aufenthaltsgenehmigung brauchst du um dein Auto in GR anzumelden. Ausserdem ist JEDES Detail abzuklären ob sich die Einfuhr lohnt, nicht dass du nachher so viel "Einfuhrsteuer" zahlst, dass das ganze teurer kommt wie in GR einen Wagen zu kaufen.
Luxuriöse Ferienhäuser in Griechenland auf GreekLuxuryVillas.com
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#6
Von nem Griechischen Führerschein weis ich nix, aber ne Aufenthaltsgenehmigung brauchst du um dein Auto in GR anzumelden. Ausserdem ist JEDES Detail abzuklären ob sich die Einfuhr lohnt, nicht dass du nachher so viel "Einfuhrsteuer" zahlst, dass das ganze teurer kommt wie in GR einen Wagen zu kaufen.
Luxuriöse Ferienhäuser in Griechenland auf GreekLuxuryVillas.com
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#7
alles und nichts ist möglich in griechenland aus desinteresse, unwissenheit oder guter laune der beamten vor ort, ich brauchte zur zulassung keine aufenthaltsgenehmigung,
grundsätzlich sind zwei führerscheine zu empfehlen.......

manoli
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#7
alles und nichts ist möglich in griechenland aus desinteresse, unwissenheit oder guter laune der beamten vor ort, ich brauchte zur zulassung keine aufenthaltsgenehmigung,
grundsätzlich sind zwei führerscheine zu empfehlen.......

manoli
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#8
Also danke erst mal an alle! Ich war eben mal kurz in GR und habe unseren PKW-Anhänger runter gebracht. Ich glaube, dass ich es erst mal bei meinem deutschen Führerschein belasse.

@Carsten:

Das Auto führt meine Frau als zurückkehrende Griechin ein, da zahlen wir keine Einfuhrsteuer.

@Daxi:

Das mit dem befristeten Führerschein habe ich nicht verstanden. Muß man dann nach Ablauf der Frist wieder irgend was nachweisen? Was würde das sonst für einen Sinn machen? Obwohl es vielleicht gar nicht so schlecht wäre!?!? Wenn man sich viel auf deutschen Straßen rumtreibt, hat man oft den Eindruck, dass viele alles vergessen haben, was sie in der Fahrschule gelernt haben.

@SusiV:

Ich werde keinen Wohnsitz in D behalten, aber es könnte ja theoretisch sein, dass ich irgenwann wieder zurück nach D gehe. Was soll ich dann bitteschön mit einem griechischen Führerschein?

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#8
Also danke erst mal an alle! Ich war eben mal kurz in GR und habe unseren PKW-Anhänger runter gebracht. Ich glaube, dass ich es erst mal bei meinem deutschen Führerschein belasse.

@Carsten:

Das Auto führt meine Frau als zurückkehrende Griechin ein, da zahlen wir keine Einfuhrsteuer.

@Daxi:

Das mit dem befristeten Führerschein habe ich nicht verstanden. Muß man dann nach Ablauf der Frist wieder irgend was nachweisen? Was würde das sonst für einen Sinn machen? Obwohl es vielleicht gar nicht so schlecht wäre!?!? Wenn man sich viel auf deutschen Straßen rumtreibt, hat man oft den Eindruck, dass viele alles vergessen haben, was sie in der Fahrschule gelernt haben.

@SusiV:

Ich werde keinen Wohnsitz in D behalten, aber es könnte ja theoretisch sein, dass ich irgenwann wieder zurück nach D gehe. Was soll ich dann bitteschön mit einem griechischen Führerschein?

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#9
Kobold schrieb:Also danke erst mal an alle! Ich war eben mal kurz in GR und habe unseren PKW-Anhänger runter gebracht...?
Wie ziehst Du den Anhänger am Auto, mit Gr.- oder De. Kennzeichen?
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#9
Kobold schrieb:Also danke erst mal an alle! Ich war eben mal kurz in GR und habe unseren PKW-Anhänger runter gebracht...?
Wie ziehst Du den Anhänger am Auto, mit Gr.- oder De. Kennzeichen?
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#10
b.rater schrieb:
Kobold schrieb:Also danke erst mal an alle! Ich war eben mal kurz in GR und habe unseren PKW-Anhänger runter gebracht...?
Wie ziehst Du den Anhänger am Auto, mit Gr.- oder De. Kennzeichen?
Wir werden unten alles abmelden (geht über die deutsche Botschaft) und den Anhängern auch griechische Kennzeichen verpassen. Ich weiß es nicht genau, habe aber gehört, dass die Anhänger alle die Nummer des Autos bekommen und man sie auch nur mit diesem Auto ziehen darf. Weiß da jemand was dazu?

Gruß Jürgen

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#10
b.rater schrieb:
Kobold schrieb:Also danke erst mal an alle! Ich war eben mal kurz in GR und habe unseren PKW-Anhänger runter gebracht...?
Wie ziehst Du den Anhänger am Auto, mit Gr.- oder De. Kennzeichen?
Wir werden unten alles abmelden (geht über die deutsche Botschaft) und den Anhängern auch griechische Kennzeichen verpassen. Ich weiß es nicht genau, habe aber gehört, dass die Anhänger alle die Nummer des Autos bekommen und man sie auch nur mit diesem Auto ziehen darf. Weiß da jemand was dazu?

Gruß Jürgen

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#11
Jürgen schrieb:dass die Anhänger alle die Nummer des Autos bekommen und man sie auch nur mit diesem Auto ziehen darf. Weiß da jemand was dazu?

Gruß Jürgen
...so kenne ich das auch.
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#11
Jürgen schrieb:dass die Anhänger alle die Nummer des Autos bekommen und man sie auch nur mit diesem Auto ziehen darf. Weiß da jemand was dazu?

Gruß Jürgen
...so kenne ich das auch.
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#12
also ich habe von einem freund gehoehrt,das der haenger nochmal ganz genau abgemessen wird und der nur an dieses fahrzeug befestigt sein darf,was der fuer eine bremsvorichtung hat,ob das fahrzeug den haenger ziehen darf wird vor ort berechnet und endschieden(kteo).

von einem griechen habe ich gehoert,das er ab dem 50 geburtstag zum arzt muss,der dann endscheidet,ob er den fuehrerschein behalten darf.
ich selber fahre auch schon seit jahren mit deutschem fuehrerschein und griechisches kennzeichen,die polizei hat mir noch nie was gesagt.
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#12
also ich habe von einem freund gehoehrt,das der haenger nochmal ganz genau abgemessen wird und der nur an dieses fahrzeug befestigt sein darf,was der fuer eine bremsvorichtung hat,ob das fahrzeug den haenger ziehen darf wird vor ort berechnet und endschieden(kteo).

von einem griechen habe ich gehoert,das er ab dem 50 geburtstag zum arzt muss,der dann endscheidet,ob er den fuehrerschein behalten darf.
ich selber fahre auch schon seit jahren mit deutschem fuehrerschein und griechisches kennzeichen,die polizei hat mir noch nie was gesagt.
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#13
Spät, aber nicht zu spät, melde ich mich noch mal zu dem Thema (hatte es leider versäumt, gleich nach der Ummeldung zu berichten).

Für unseren Anhänger haben wir ein formloses Schreiben, in dem z. B. die Ident-Nummer und die Abmessungen aufgeführt sind und die Erlaubnis, diesen Anhänger mit unserem Auto zu ziehen. Den Hänger selbst haben die gar nicht gesehen, es reichten Fahrzeugschein I und II. Ich habe aus einem alten Kennzeichen ein neues gebastelt mit der Nummer unseeres Autos. Kontrolliert wurde ich bisher noch nicht.

Gruß

Jürgen

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Walter Kempowski
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#13
Spät, aber nicht zu spät, melde ich mich noch mal zu dem Thema (hatte es leider versäumt, gleich nach der Ummeldung zu berichten).

Für unseren Anhänger haben wir ein formloses Schreiben, in dem z. B. die Ident-Nummer und die Abmessungen aufgeführt sind und die Erlaubnis, diesen Anhänger mit unserem Auto zu ziehen. Den Hänger selbst haben die gar nicht gesehen, es reichten Fahrzeugschein I und II. Ich habe aus einem alten Kennzeichen ein neues gebastelt mit der Nummer unseeres Autos. Kontrolliert wurde ich bisher noch nicht.

Gruß

Jürgen

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#14
Hallo Kobold,

noch mal zu Deinem Führerschein, mein Tipp, behalte nur den deutschen Führerschein und sage im Zweifelsfalle das, was ich auch gesagt habe, denn Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die Griechische Verkehrspolizei Infos darüber hat, ob Du in Deutschland einen Wohnsitz hast oder nicht. Noch dazu wissen die sicherlich nicht, ob, oder wie oft Du Dich noch in Deutschland aufhälst.

Liebe Grüße

Susi
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#14
Hallo Kobold,

noch mal zu Deinem Führerschein, mein Tipp, behalte nur den deutschen Führerschein und sage im Zweifelsfalle das, was ich auch gesagt habe, denn Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die Griechische Verkehrspolizei Infos darüber hat, ob Du in Deutschland einen Wohnsitz hast oder nicht. Noch dazu wissen die sicherlich nicht, ob, oder wie oft Du Dich noch in Deutschland aufhälst.

Liebe Grüße

Susi
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#15
Der in D - land ausgestellte Führerschein in Kartenformat wird ohne wenn und aber anerkannt von der Polizei. (in Athen).
Gruß, Fiete
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#15
Der in D - land ausgestellte Führerschein in Kartenformat wird ohne wenn und aber anerkannt von der Polizei. (in Athen).
Gruß, Fiete
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#16
Jeder in einem Land der EU ausgestellte Führerschein muss in allen anderen Ländern anerkannt werden. Ausnamslos!
Er muss weder umgeschrieben, übersetzt noch beglaubigt werden.
Ich hab mir das entsprechende Blatt aus der EU-Gerichtsurteilsammlung erst neulich angesehen, weil ich dasselbe Problem genau umgekehrt hatte
(GR Führerschein in D, Dorfbulle meckert, weil er den nicht lesen kann. Kurzfazit: Sein Pech...:tongue2: )
Du musst allerdings, falls Du tatsächlich keinen Wohnsitz in D hast, theoretisch den Lappen mit 65 in GR neu beantragen.
Naja, falls.... Wink
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-
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#16
Jeder in einem Land der EU ausgestellte Führerschein muss in allen anderen Ländern anerkannt werden. Ausnamslos!
Er muss weder umgeschrieben, übersetzt noch beglaubigt werden.
Ich hab mir das entsprechende Blatt aus der EU-Gerichtsurteilsammlung erst neulich angesehen, weil ich dasselbe Problem genau umgekehrt hatte
(GR Führerschein in D, Dorfbulle meckert, weil er den nicht lesen kann. Kurzfazit: Sein Pech...:tongue2: )
Du musst allerdings, falls Du tatsächlich keinen Wohnsitz in D hast, theoretisch den Lappen mit 65 in GR neu beantragen.
Naja, falls.... Wink
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#17
Hi Tobi, aber auch nur wenn du einen GR Führerschein hast. Beim D Führerschein gibt es außer bei Alt Kl 3 & Kl 2 kein "Verfallsdatum". Egal wo dein Wohnsitz ist. Meine Info !
Gruß, Fiete
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#17
Hi Tobi, aber auch nur wenn du einen GR Führerschein hast. Beim D Führerschein gibt es außer bei Alt Kl 3 & Kl 2 kein "Verfallsdatum". Egal wo dein Wohnsitz ist. Meine Info !
Gruß, Fiete
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#18
(22.06.2011, 04:58:10)Fiete schrieb: Hi Tobi, aber auch nur wenn du einen GR Führerschein hast. Beim D Führerschein gibt es außer bei Alt Kl 3 & Kl 2 kein "Verfallsdatum". Egal wo dein Wohnsitz ist. Meine Info !
Gruß, Fiete
Seit wann gibt es bei "Altklasse" 3 ein Verfallsdatum? Nur LKW-Fahrer haben ein Verfallsdatum, oder?

Gruß

Jürgen


"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#18
(22.06.2011, 04:58:10)Fiete schrieb: Hi Tobi, aber auch nur wenn du einen GR Führerschein hast. Beim D Führerschein gibt es außer bei Alt Kl 3 & Kl 2 kein "Verfallsdatum". Egal wo dein Wohnsitz ist. Meine Info !
Gruß, Fiete
Seit wann gibt es bei "Altklasse" 3 ein Verfallsdatum? Nur LKW-Fahrer haben ein Verfallsdatum, oder?

Gruß

Jürgen


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#19
(22.06.2011, 04:58:10)Fiete schrieb: Hi Tobi, aber auch nur wenn du einen GR Führerschein hast. Beim D Führerschein gibt es außer bei Alt Kl 3 & Kl 2 kein "Verfallsdatum". Egal wo dein Wohnsitz ist. Meine Info !
Gruß, Fiete

Deine Info in allen Ehren, aber da sagt Artikel 11, Absatz 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein was anderes Wink :

Zitat:Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsgrundsatzes kann der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen

Heisst: Wenn Du 65 bist, kann GR Dich zwingen, Deinen deutschen Fuehrerschein abzugeben und einen neuen, verlaengerten, griechischen zu beantragen.
Auch wenn er in D nie abgelaufen waere.
Umgekehrt bist Du in D verpflichtet, einen EU-Fuehrerschein, der ein Ablaufdatum hat, vor Ablauf umzutauschen, damit Du einen wirklich unbegrenzt gueltigen bekommst.
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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#19
(22.06.2011, 04:58:10)Fiete schrieb: Hi Tobi, aber auch nur wenn du einen GR Führerschein hast. Beim D Führerschein gibt es außer bei Alt Kl 3 & Kl 2 kein "Verfallsdatum". Egal wo dein Wohnsitz ist. Meine Info !
Gruß, Fiete

Deine Info in allen Ehren, aber da sagt Artikel 11, Absatz 2 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein was anderes Wink :

Zitat:Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsgrundsatzes kann der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen

Heisst: Wenn Du 65 bist, kann GR Dich zwingen, Deinen deutschen Fuehrerschein abzugeben und einen neuen, verlaengerten, griechischen zu beantragen.
Auch wenn er in D nie abgelaufen waere.
Umgekehrt bist Du in D verpflichtet, einen EU-Fuehrerschein, der ein Ablaufdatum hat, vor Ablauf umzutauschen, damit Du einen wirklich unbegrenzt gueltigen bekommst.
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#20
(22.06.2011, 07:13:52)Kobold schrieb:
(22.06.2011, 04:58:10)Fiete schrieb: Hi Tobi, aber auch nur wenn du einen GR Führerschein hast. Beim D Führerschein gibt es außer bei Alt Kl 3 & Kl 2 kein "Verfallsdatum". Egal wo dein Wohnsitz ist. Meine Info !
Gruß, Fiete
Seit wann gibt es bei "Altklasse" 3 ein Verfallsdatum? Nur LKW-Fahrer haben ein Verfallsdatum, oder?

Gruß

Jürgen

Richtig Jürgen, nur die Klasse CE verfällt am 65. Geburtstag.
Alle Führerscheinneulinge machen den Klasse Auto bis 2,8 To. Wir alten Säcke können mit unserer alten Klasse 3 Fahrerlaubnis weit über 10 To. (je nach Anzahl der Achsen und und und ) fahren.
Wichtig war nur beim Austausch der Fahrerlaubnis ( hin zur Karte) darauf zu Achten das man nicht zurückgestuft wird. Meine Erfahrung im Strassenverkehrsamt Herne.
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#20
(22.06.2011, 07:13:52)Kobold schrieb:
(22.06.2011, 04:58:10)Fiete schrieb: Hi Tobi, aber auch nur wenn du einen GR Führerschein hast. Beim D Führerschein gibt es außer bei Alt Kl 3 & Kl 2 kein "Verfallsdatum". Egal wo dein Wohnsitz ist. Meine Info !
Gruß, Fiete
Seit wann gibt es bei "Altklasse" 3 ein Verfallsdatum? Nur LKW-Fahrer haben ein Verfallsdatum, oder?

Gruß

Jürgen

Richtig Jürgen, nur die Klasse CE verfällt am 65. Geburtstag.
Alle Führerscheinneulinge machen den Klasse Auto bis 2,8 To. Wir alten Säcke können mit unserer alten Klasse 3 Fahrerlaubnis weit über 10 To. (je nach Anzahl der Achsen und und und ) fahren.
Wichtig war nur beim Austausch der Fahrerlaubnis ( hin zur Karte) darauf zu Achten das man nicht zurückgestuft wird. Meine Erfahrung im Strassenverkehrsamt Herne.
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#21
(22.06.2011, 14:52:21)Fiete schrieb: Alle Führerscheinneulinge machen den Klasse Auto bis 2,8 To. Wir alten Säcke können mit unserer alten Klasse 3 Fahrerlaubnis weit über 10 To. (je nach Anzahl der Achsen und und und ) fahren.
ich alter sack habe noch meinen grauen lappen (alte klassen I und III) und darf bis unter 7,5 t fahren. also habe ich bei meinen umzügen immer die typischen 7,45-tonner gemietet. daß ich 10 t und mehr fahren darf, hat mir weder der fahrlehrer noch einer der fahrzeugvermieter angedeutet.

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#21
(22.06.2011, 14:52:21)Fiete schrieb: Alle Führerscheinneulinge machen den Klasse Auto bis 2,8 To. Wir alten Säcke können mit unserer alten Klasse 3 Fahrerlaubnis weit über 10 To. (je nach Anzahl der Achsen und und und ) fahren.
ich alter sack habe noch meinen grauen lappen (alte klassen I und III) und darf bis unter 7,5 t fahren. also habe ich bei meinen umzügen immer die typischen 7,45-tonner gemietet. daß ich 10 t und mehr fahren darf, hat mir weder der fahrlehrer noch einer der fahrzeugvermieter angedeutet.

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#22
(23.06.2011, 09:21:14)nomas schrieb: ich alter sack habe noch meinen grauen lappen (alte klassen I und III) und darf bis unter 7,5 t fahren. also habe ich bei meinen umzügen immer die typischen 7,45-tonner gemietet. daß ich 10 t und mehr fahren darf, hat mir weder der fahrlehrer noch einer der fahrzeugvermieter angedeutet.
Fast richig! Ich habe eben noch mal nachgelesen:

Wir "alten Säcke" bekamen für unseren 3er die folgenden Klassen:

B: Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t
C1: LKW bis 7,5 t (nicht bis unter 7,5 t!)
BE: 2-achsiger Anhänger
C1E: Kraftwagen zwischen 3,5 und 7,5 t und 12 t Zug-Gesamtgewicht

Die "neuen" dürfen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t und einem einachsigen Anhänger bis 750 kg fahren (die armen "Schweine" :biggrin: )

Gruß

Jürgen

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#22
(23.06.2011, 09:21:14)nomas schrieb: ich alter sack habe noch meinen grauen lappen (alte klassen I und III) und darf bis unter 7,5 t fahren. also habe ich bei meinen umzügen immer die typischen 7,45-tonner gemietet. daß ich 10 t und mehr fahren darf, hat mir weder der fahrlehrer noch einer der fahrzeugvermieter angedeutet.
Fast richig! Ich habe eben noch mal nachgelesen:

Wir "alten Säcke" bekamen für unseren 3er die folgenden Klassen:

B: Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t
C1: LKW bis 7,5 t (nicht bis unter 7,5 t!)
BE: 2-achsiger Anhänger
C1E: Kraftwagen zwischen 3,5 und 7,5 t und 12 t Zug-Gesamtgewicht

Die "neuen" dürfen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t und einem einachsigen Anhänger bis 750 kg fahren (die armen "Schweine" :biggrin: )

Gruß

Jürgen

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#23
was juergen hier am ende summiert hat, ist genau das, was ich auch rausgefunden und dann selbst durchgefuehrt habe, in 3 faellen (familie).

dass ein MUSS in griechenland anders gesehen wird als in D, duerfte niemanden hier was neues sein. aber es bessert sich.

gruesse - heinz -
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#23
was juergen hier am ende summiert hat, ist genau das, was ich auch rausgefunden und dann selbst durchgefuehrt habe, in 3 faellen (familie).

dass ein MUSS in griechenland anders gesehen wird als in D, duerfte niemanden hier was neues sein. aber es bessert sich.

gruesse - heinz -
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#24
was ihr alles so schreibt wenn der tag lang ist...
.. und was das nun mit griechenland zu tun hat?

Ihr wollt mir ja wohl nicht weismachen dass auch nur einer von euch in griechenland schon jemals in einem lkw gesessen hat, egal ob nun 3.5t oder 10t. Dafür braucht man einen gewerbeschein und ich glaub nicht, ein gewerbetreibener würde seinen lkw je verleihen oder vermieten, also doch alles hirngespinste.

Und mit dem ablauf mit 65, ich find das ganz ok und es sollte auch in deutschland endlich eingeführt werden. Ein kurzer check-up und der lappen wird verlängert, was dabei? Es kann doch nicht sein, als halbblinder opa mit 75 und dement noch ungescholten über die autobahn zu rasen, wenns dann knallt?? ..hatte ja einen führerschein... und erzählt nichts von freiwillig den führerschein abgeben.
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#24
was ihr alles so schreibt wenn der tag lang ist...
.. und was das nun mit griechenland zu tun hat?

Ihr wollt mir ja wohl nicht weismachen dass auch nur einer von euch in griechenland schon jemals in einem lkw gesessen hat, egal ob nun 3.5t oder 10t. Dafür braucht man einen gewerbeschein und ich glaub nicht, ein gewerbetreibener würde seinen lkw je verleihen oder vermieten, also doch alles hirngespinste.

Und mit dem ablauf mit 65, ich find das ganz ok und es sollte auch in deutschland endlich eingeführt werden. Ein kurzer check-up und der lappen wird verlängert, was dabei? Es kann doch nicht sein, als halbblinder opa mit 75 und dement noch ungescholten über die autobahn zu rasen, wenns dann knallt?? ..hatte ja einen führerschein... und erzählt nichts von freiwillig den führerschein abgeben.
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#25
>> Ihr wollt mir ja wohl nicht weismachen dass auch nur einer von euch in griechenland schon jemals in einem lkw gesessen hat

na da liegt du aber falsch: da kenne ich sicher schon drei, inkl mir selbst. plus ne recht grosse anzahl, die grosse wohnmobile faehrt.

und wenn du den thread liesst, siehts du was auch die letzten paar postings mit GR zu tun haben.

aber danke fuers stimmung machen ... gruesse - heinz -
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#25
>> Ihr wollt mir ja wohl nicht weismachen dass auch nur einer von euch in griechenland schon jemals in einem lkw gesessen hat

na da liegt du aber falsch: da kenne ich sicher schon drei, inkl mir selbst. plus ne recht grosse anzahl, die grosse wohnmobile faehrt.

und wenn du den thread liesst, siehts du was auch die letzten paar postings mit GR zu tun haben.

aber danke fuers stimmung machen ... gruesse - heinz -
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