Abmelden in Deutschland

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#1
Hallo zusammen,

habt ihr Euch eigentlich alle in D abgemeldet? Rein rechtlich muss man dieses ja tun, sofern man laenger als 3 Monate im Ausland bleibt.

Ich habe meinen Wohnsitz in D beibehalten.

Kannet sich jemand aus, welche Konsequenzen dieses im Falle eines Falles haben kann?


Wenn ich beispielswiese ein KFZ in GR erwerben moechte, ist dieses von Belang?


Liebe Gruesse aus Halkidiki

Katja
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#1
Hallo zusammen,

habt ihr Euch eigentlich alle in D abgemeldet? Rein rechtlich muss man dieses ja tun, sofern man laenger als 3 Monate im Ausland bleibt.

Ich habe meinen Wohnsitz in D beibehalten.

Kannet sich jemand aus, welche Konsequenzen dieses im Falle eines Falles haben kann?


Wenn ich beispielswiese ein KFZ in GR erwerben moechte, ist dieses von Belang?


Liebe Gruesse aus Halkidiki

Katja
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#2
Hallo Katja,

um ein KFZ in Griechenland anzumelden brauchst Du entweder eine Aufenthaltgenehmigung (Adia Diamonis), die Du auch für andere Sachen brauchst (Wählen, IKA, OAED etc.). Dazu ist es nicht Voraussetzung, dass Du in D abgemeldet bist.
Ein Auto kann man aber auch anmelden, wenn man keinen ständigen Wohnsitz in Gr hat. Da muß man dann eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

Viele Grüße aus Paros
Petra

PS: Ich glaube, dass stimmt nicht, dass man sich in D abmelden muss, wenn man länger als 3 Monate im Ausland ist. Woher hast Du das denn?
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#2
Hallo Katja,

um ein KFZ in Griechenland anzumelden brauchst Du entweder eine Aufenthaltgenehmigung (Adia Diamonis), die Du auch für andere Sachen brauchst (Wählen, IKA, OAED etc.). Dazu ist es nicht Voraussetzung, dass Du in D abgemeldet bist.
Ein Auto kann man aber auch anmelden, wenn man keinen ständigen Wohnsitz in Gr hat. Da muß man dann eine eidesstattliche Erklärung abgeben.

Viele Grüße aus Paros
Petra

PS: Ich glaube, dass stimmt nicht, dass man sich in D abmelden muss, wenn man länger als 3 Monate im Ausland ist. Woher hast Du das denn?
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#3
Dass ich mich in D abmelden müsste, wenn ich länger als 3 Monate im Ausland bleibe, wäre mir neu. Solange ich dort einen Wohnsitz habe - in unserem Fall das eigene Haus - kann das wohl kaum verlangt werden, wäre ja auch völliger Quatsch. Denk doch z. B. an Leute, die das Geld haben, sich auf eine halbjährige Weltreise oder länger zu begeben... Oder solche mit mehreren Wohnsitzen, ein Winterchalet in der Schweiz, ein Sommerhaus an der Ostseeküste, ein Schloss am Wörthersee... ;o)


Woher hast Du Deine Informationen? Ich weiß nur, dass manche Dinge einer 6-Monats-Regelung unterliegen, wie z. B. die bereits vielfach diskutierte Geschichte mit der Kfz-Zulassung bzw. das Fahren mit "fremden" Kennzeichen. Das hat aber mit der An- oder Abmeldung als Person nix zu tun.
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#3
Dass ich mich in D abmelden müsste, wenn ich länger als 3 Monate im Ausland bleibe, wäre mir neu. Solange ich dort einen Wohnsitz habe - in unserem Fall das eigene Haus - kann das wohl kaum verlangt werden, wäre ja auch völliger Quatsch. Denk doch z. B. an Leute, die das Geld haben, sich auf eine halbjährige Weltreise oder länger zu begeben... Oder solche mit mehreren Wohnsitzen, ein Winterchalet in der Schweiz, ein Sommerhaus an der Ostseeküste, ein Schloss am Wörthersee... ;o)


Woher hast Du Deine Informationen? Ich weiß nur, dass manche Dinge einer 6-Monats-Regelung unterliegen, wie z. B. die bereits vielfach diskutierte Geschichte mit der Kfz-Zulassung bzw. das Fahren mit "fremden" Kennzeichen. Das hat aber mit der An- oder Abmeldung als Person nix zu tun.
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#4
Chania schrieb:Dass ich mich in D abmelden müsste, wenn ich länger als 3 Monate im Ausland bleibe, wäre mir neu. Solange ich dort einen Wohnsitz habe - in unserem Fall das eigene Haus - kann das wohl kaum verlangt werden, wäre ja auch völliger Quatsch. Denk doch z. B. an Leute, die das Geld haben, sich auf eine halbjährige Weltreise oder länger zu begeben... Oder solche mit mehreren Wohnsitzen, ein Winterchalet in der Schweiz, ein Sommerhaus an der Ostseeküste, ein Schloss am Wörthersee... ;o)


Woher hast Du Deine Informationen? Ich weiß nur, dass manche Dinge einer 6-Monats-Regelung unterliegen, wie z. B. die bereits vielfach diskutierte Geschichte mit der Kfz-Zulassung bzw. das Fahren mit "fremden" Kennzeichen. Das hat aber mit der An- oder Abmeldung als Person nix zu tun.
...oder mit der Rente.
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#4
Chania schrieb:Dass ich mich in D abmelden müsste, wenn ich länger als 3 Monate im Ausland bleibe, wäre mir neu. Solange ich dort einen Wohnsitz habe - in unserem Fall das eigene Haus - kann das wohl kaum verlangt werden, wäre ja auch völliger Quatsch. Denk doch z. B. an Leute, die das Geld haben, sich auf eine halbjährige Weltreise oder länger zu begeben... Oder solche mit mehreren Wohnsitzen, ein Winterchalet in der Schweiz, ein Sommerhaus an der Ostseeküste, ein Schloss am Wörthersee... ;o)


Woher hast Du Deine Informationen? Ich weiß nur, dass manche Dinge einer 6-Monats-Regelung unterliegen, wie z. B. die bereits vielfach diskutierte Geschichte mit der Kfz-Zulassung bzw. das Fahren mit "fremden" Kennzeichen. Das hat aber mit der An- oder Abmeldung als Person nix zu tun.
...oder mit der Rente.
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#5
Laut Einwohnermeldeamt in Nürnberg kann man in Deutschland nur gemeldet sein, wenn man seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat. Das heißt, man muß sich mindesten 183 Tage in D aufhalten. Was das für rechtliche Konsequenzen hätte, wenn man das nicht macht, habe ich nicht erfragt.

Grüße aus Nürnberg

Jürgen

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#5
Laut Einwohnermeldeamt in Nürnberg kann man in Deutschland nur gemeldet sein, wenn man seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat. Das heißt, man muß sich mindesten 183 Tage in D aufhalten. Was das für rechtliche Konsequenzen hätte, wenn man das nicht macht, habe ich nicht erfragt.

Grüße aus Nürnberg

Jürgen

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#6
haben uns nie in D abgemeldet..bisher null konsequenzen,welcher art auch immer..
keine probs beim auto-zulassen,oder dergleichen..

leben seit 5 jahren in greece..
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#6
haben uns nie in D abgemeldet..bisher null konsequenzen,welcher art auch immer..
keine probs beim auto-zulassen,oder dergleichen..

leben seit 5 jahren in greece..
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#7
Kobold schrieb:Laut Einwohnermeldeamt in Nürnberg kann man in Deutschland nur gemeldet sein, wenn man seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat.
Da ist das Einwohnermeldeamt Nürnberg aber gewaltig auf dem Holzweg.
Wenn man sich in Deutschland zu irgend einem anderen Anlass als reinen Besuchszwecken oder einem kurzfristigen Geschäftstermin aufhält, muss man sich anmelden.
D.h. wenn jemand von seiner Firma für 4 Monate nach D geschickt wird, um ein Praktikum zu machen, dann muss der hoffnungsvolle Praktikant sofort zum Einwohnermeldeamt.
Damit hat er immer noch keinen Lebensmittelpunkt in D, denn er ist ja nur für einen überschaubaren Zeitraum da.
Anderer Fall: Wenn Du in D eine Wohnung behalten möchtest, um dort 3 Monate im Jahr zu überwintern, dann wird von Dir selbstverständlich verlangt, dass Du Dich dort auch meldest. Von einem Lebensmittepunkt kann natürlich keine Rede sein, ist aber auch egal.

Da kann man mal wieder sehen, was für gequirlte Sch. die Behörden nicht nur in GR verzapfen, wenn man sie weckt.
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-
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#7
Kobold schrieb:Laut Einwohnermeldeamt in Nürnberg kann man in Deutschland nur gemeldet sein, wenn man seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat.
Da ist das Einwohnermeldeamt Nürnberg aber gewaltig auf dem Holzweg.
Wenn man sich in Deutschland zu irgend einem anderen Anlass als reinen Besuchszwecken oder einem kurzfristigen Geschäftstermin aufhält, muss man sich anmelden.
D.h. wenn jemand von seiner Firma für 4 Monate nach D geschickt wird, um ein Praktikum zu machen, dann muss der hoffnungsvolle Praktikant sofort zum Einwohnermeldeamt.
Damit hat er immer noch keinen Lebensmittelpunkt in D, denn er ist ja nur für einen überschaubaren Zeitraum da.
Anderer Fall: Wenn Du in D eine Wohnung behalten möchtest, um dort 3 Monate im Jahr zu überwintern, dann wird von Dir selbstverständlich verlangt, dass Du Dich dort auch meldest. Von einem Lebensmittepunkt kann natürlich keine Rede sein, ist aber auch egal.

Da kann man mal wieder sehen, was für gequirlte Sch. die Behörden nicht nur in GR verzapfen, wenn man sie weckt.
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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-Wally-
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#8
@ b.rater

Was hat bitte mit der Rente zu tun? Wie Du weißt, wandern wir fröhlich zwischen D und GR hin und her, sind auch mal längere Zeit in den USA oder sonstwo auf Reisen... Solange wir in D ein Bankkonto haben, auf das uns die BfA und meine Ex-Firma die monatliche Rente überweisen kann und an das ich per Internet Banking von jedem Punkt der Welt rankomme, haben wir mit der Rente null Probleme.
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#8
@ b.rater

Was hat bitte mit der Rente zu tun? Wie Du weißt, wandern wir fröhlich zwischen D und GR hin und her, sind auch mal längere Zeit in den USA oder sonstwo auf Reisen... Solange wir in D ein Bankkonto haben, auf das uns die BfA und meine Ex-Firma die monatliche Rente überweisen kann und an das ich per Internet Banking von jedem Punkt der Welt rankomme, haben wir mit der Rente null Probleme.
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#9
@Tobi

Das mag so sein, wie Du es schreibst. Ich hatte gefragt, welche Möglichkeit es gibt, in Deutschland gemeldet zu bleiben (aber eigentlich im Ausland lebt). Der Hintergrund war eigentlich der, in D krankenversicher zu bleiben, was aber nur geht, wenn man in D wohnt - also gemeldet ist.

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#9
@Tobi

Das mag so sein, wie Du es schreibst. Ich hatte gefragt, welche Möglichkeit es gibt, in Deutschland gemeldet zu bleiben (aber eigentlich im Ausland lebt). Der Hintergrund war eigentlich der, in D krankenversicher zu bleiben, was aber nur geht, wenn man in D wohnt - also gemeldet ist.

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#10
Chania schrieb:@ b.rater

Was hat bitte mit der Rente zu tun? Wie Du weißt, wandern wir fröhlich zwischen D und GR hin und her, sind auch mal längere Zeit in den USA oder sonstwo auf Reisen... Solange wir in D ein Bankkonto haben, auf das uns die BfA und meine Ex-Firma die monatliche Rente überweisen kann und an das ich per Internet Banking von jedem Punkt der Welt rankomme, haben wir mit der Rente null Probleme.
da kommen wieder die 183 Tage Mindestaufenthalt in Deutschland um Anspruch auf deutsche Rente zu haben, ansonsten wird von Deiner Rentenversicherungsanstalt Deine Rente an den Rententräger des anderen Landes geschickt z.B. Griechenland und Du bekommst hier in Griechenland Rente nach griechischen Richtlinien. Was natürlich meistens weniger ist.

Mit der gesetzlichen Krankenkasse ist es dann ähnlich, weil die deutsche Rentenversichungsanstalt keinen Krankenkassenbeitrag in Deutschland bezahlt.


Umgekehrt bekommt ein Grieche als Rentner, wenn er seinen ständigen Aufenthalt in D hat mehr Rente und ist in D kranken versichert.


PS
mach nie zu viel Reklame als Rentner,
dass Du überwiegend im Ausland bist.
Wenn Dein Rententräger das erfährt
bist Du dran.
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#10
Chania schrieb:@ b.rater

Was hat bitte mit der Rente zu tun? Wie Du weißt, wandern wir fröhlich zwischen D und GR hin und her, sind auch mal längere Zeit in den USA oder sonstwo auf Reisen... Solange wir in D ein Bankkonto haben, auf das uns die BfA und meine Ex-Firma die monatliche Rente überweisen kann und an das ich per Internet Banking von jedem Punkt der Welt rankomme, haben wir mit der Rente null Probleme.
da kommen wieder die 183 Tage Mindestaufenthalt in Deutschland um Anspruch auf deutsche Rente zu haben, ansonsten wird von Deiner Rentenversicherungsanstalt Deine Rente an den Rententräger des anderen Landes geschickt z.B. Griechenland und Du bekommst hier in Griechenland Rente nach griechischen Richtlinien. Was natürlich meistens weniger ist.

Mit der gesetzlichen Krankenkasse ist es dann ähnlich, weil die deutsche Rentenversichungsanstalt keinen Krankenkassenbeitrag in Deutschland bezahlt.


Umgekehrt bekommt ein Grieche als Rentner, wenn er seinen ständigen Aufenthalt in D hat mehr Rente und ist in D kranken versichert.


PS
mach nie zu viel Reklame als Rentner,
dass Du überwiegend im Ausland bist.
Wenn Dein Rententräger das erfährt
bist Du dran.
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#11
@b.rater

Also ich weiß nicht, wo Du das mit der Rente her hast - es stimmt überhaupt nicht! Einem Altersrentner überweist die deutsche Rentenversicherung problemlos die deutsche Rente in alle EU-Staaten. Außerhalb der EU kommt es darauf an, ob ein Rentenabkommen besteht. Bei Ausländern, die in Deutschland gearbeitet haben, wird die Rente für diese Zeit auch nicht an das Heimatland überwiesen sondern direkt an den Rentner ausgezahlt. Wir haben Freunde in GR, die ihre Rente für die 15 Jahre Arbeit in Deutschland auf das griechische Konto überwiesen bekommen. Und ein anderer, der früher auch in GR gearbeitet hat, bekommt seine Rente aus GR überwiesen - in der Höhe, wie er sie in GR auch bekommen würde - auf sein deutsches Kont.

Das mit der Krankenkasse stimmt bedingt. Ich habe bei der Techniker Krankenkasse nachgefragt und kann bei denen versichert bleiben, wenn ich nach Griechenland gehe. Aber sie bezahlen dann die Kosten, die in Griechenland anfallen und wenn ich dann mal in D bin, werde ich behandelt wie jeder andere Tourist. Also dann schnell mal nach D um eine größere Operation machen zu lassen ist nicht. Und wenn man im Ausland lebt und in D eine gemeldet bleibt um sich in D auch weiterhin behandeln zu lassen, dann ist das ganz einfach Versicherungsbetrug.

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#11
@b.rater

Also ich weiß nicht, wo Du das mit der Rente her hast - es stimmt überhaupt nicht! Einem Altersrentner überweist die deutsche Rentenversicherung problemlos die deutsche Rente in alle EU-Staaten. Außerhalb der EU kommt es darauf an, ob ein Rentenabkommen besteht. Bei Ausländern, die in Deutschland gearbeitet haben, wird die Rente für diese Zeit auch nicht an das Heimatland überwiesen sondern direkt an den Rentner ausgezahlt. Wir haben Freunde in GR, die ihre Rente für die 15 Jahre Arbeit in Deutschland auf das griechische Konto überwiesen bekommen. Und ein anderer, der früher auch in GR gearbeitet hat, bekommt seine Rente aus GR überwiesen - in der Höhe, wie er sie in GR auch bekommen würde - auf sein deutsches Kont.

Das mit der Krankenkasse stimmt bedingt. Ich habe bei der Techniker Krankenkasse nachgefragt und kann bei denen versichert bleiben, wenn ich nach Griechenland gehe. Aber sie bezahlen dann die Kosten, die in Griechenland anfallen und wenn ich dann mal in D bin, werde ich behandelt wie jeder andere Tourist. Also dann schnell mal nach D um eine größere Operation machen zu lassen ist nicht. Und wenn man im Ausland lebt und in D eine gemeldet bleibt um sich in D auch weiterhin behandeln zu lassen, dann ist das ganz einfach Versicherungsbetrug.

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#12
Kobold schrieb:@b.rater

Also ich weiß nicht, wo Du das mit der Rente her hast - es stimmt überhaupt nicht! Einem Altersrentner überweist die deutsche Rentenversicherung problemlos die deutsche Rente in alle EU-Staaten. Außerhalb der EU kommt es darauf an, ob ein Rentenabkommen besteht. Bei Ausländern, die in Deutschland gearbeitet haben, wird die Rente für diese Zeit auch nicht an das Heimatland überwiesen sondern direkt an den Rentner ausgezahlt. Wir haben Freunde in GR, die ihre Rente für die 15 Jahre Arbeit in Deutschland auf das griechische Konto überwiesen bekommen. Und ein anderer, der früher auch in GR gearbeitet hat, bekommt seine Rente aus GR überwiesen - in der Höhe, wie er sie in GR auch bekommen würde - auf sein deutsches Kont.

Das mit der Krankenkasse stimmt bedingt. Ich habe bei der Techniker Krankenkasse nachgefragt und kann bei denen versichert bleiben, wenn ich nach Griechenland gehe. Aber sie bezahlen dann die Kosten, die in Griechenland anfallen und wenn ich dann mal in D bin, werde ich behandelt wie jeder andere Tourist. Also dann schnell mal nach D um eine größere Operation machen zu lassen ist nicht. Und wenn man im Ausland lebt und in D eine gemeldet bleibt um sich in D auch weiterhin behandeln zu lassen, dann ist das ganz einfach Versicherungsbetrug.
Der erste Absatz stimmt. Keiner der seine Rentenansprüche in D erworben hat, muss bei Umzug in ein anderes EU-Land mit irgendwelchen Abzügen rechnen.

Der zweite Absatz stimmt so nicht ganz. Unsere AOK kennt unseren "Wanderleben" genau und zahlt immer, ob in D oder in GR oder innerhalb der EU unterwegs - und zwar nach deutschen Richtlinien. Von Versicherungsbetrug kann nicht die Rede sein, solange man einen Wohnsitz in D hat.

@b.rater:
Deine Aussage "mach nie zu viel Reklame als Rentner, dass Du überwiegend im Ausland bist. Wenn Dein Rententräger das erfährt bist Du dran." ist einfach falsch, siehe oben. Man kann diese Info übrigens auch ganz leicht ergooglen!
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#12
Kobold schrieb:@b.rater

Also ich weiß nicht, wo Du das mit der Rente her hast - es stimmt überhaupt nicht! Einem Altersrentner überweist die deutsche Rentenversicherung problemlos die deutsche Rente in alle EU-Staaten. Außerhalb der EU kommt es darauf an, ob ein Rentenabkommen besteht. Bei Ausländern, die in Deutschland gearbeitet haben, wird die Rente für diese Zeit auch nicht an das Heimatland überwiesen sondern direkt an den Rentner ausgezahlt. Wir haben Freunde in GR, die ihre Rente für die 15 Jahre Arbeit in Deutschland auf das griechische Konto überwiesen bekommen. Und ein anderer, der früher auch in GR gearbeitet hat, bekommt seine Rente aus GR überwiesen - in der Höhe, wie er sie in GR auch bekommen würde - auf sein deutsches Kont.

Das mit der Krankenkasse stimmt bedingt. Ich habe bei der Techniker Krankenkasse nachgefragt und kann bei denen versichert bleiben, wenn ich nach Griechenland gehe. Aber sie bezahlen dann die Kosten, die in Griechenland anfallen und wenn ich dann mal in D bin, werde ich behandelt wie jeder andere Tourist. Also dann schnell mal nach D um eine größere Operation machen zu lassen ist nicht. Und wenn man im Ausland lebt und in D eine gemeldet bleibt um sich in D auch weiterhin behandeln zu lassen, dann ist das ganz einfach Versicherungsbetrug.
Der erste Absatz stimmt. Keiner der seine Rentenansprüche in D erworben hat, muss bei Umzug in ein anderes EU-Land mit irgendwelchen Abzügen rechnen.

Der zweite Absatz stimmt so nicht ganz. Unsere AOK kennt unseren "Wanderleben" genau und zahlt immer, ob in D oder in GR oder innerhalb der EU unterwegs - und zwar nach deutschen Richtlinien. Von Versicherungsbetrug kann nicht die Rede sein, solange man einen Wohnsitz in D hat.

@b.rater:
Deine Aussage "mach nie zu viel Reklame als Rentner, dass Du überwiegend im Ausland bist. Wenn Dein Rententräger das erfährt bist Du dran." ist einfach falsch, siehe oben. Man kann diese Info übrigens auch ganz leicht ergooglen!
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#13
Kobold schrieb:@Tobi

Das mag so sein, wie Du es schreibst. Ich hatte gefragt, welche Möglichkeit es gibt, in Deutschland gemeldet zu bleiben (aber eigentlich im Ausland lebt). Der Hintergrund war eigentlich der, in D krankenversicher zu bleiben, was aber nur geht, wenn man in D wohnt - also gemeldet ist.
Siehste, da zeigt es sich mal wieder: Nie die falschen Fragen stellen! Wink
Es ist wirklich ganz simpel:
Mit einem Mietvertrag zum Einwohnermeldeamt gehen und anmelden. Oder mit einem Schrieb irgendeines Verwandten, dass Du dort wohnst. Ob Du einen weiteren Wohnsitz im Ausland hast, interessiert die nicht, und deswegen erwähnst Du es auch gar nicht erst, das macht die nur unruhig Wink. Und fertig, schon hast Du Deine Meldebescheinigung. Komplett legal, unanfechtbar und ohne Tricks.
Das Konzept "Erst-/Zweitwohnsitz" gilt ohnehin nur im Inland. Bei einem Wohnsitz in D und im Ausland hast Du erstmal zwei Wohnsitze. Fertig.
Relevant ist das alles vor allem für die Steuer, da wird dann untersucht, wo Du eigentlich Steuern zu bezahlen hast. Und zwar nach dem Doppelbesteuerungsabkommen von, ich glaube, 1961. Steinalt jedenfalls. Da geht es zunächst um den sogenannten "Lebensmittelpunkt", und der wird, unter anderem, nach der Aufenthaltsdauer ermittelt. Logischerweise erst im Nachhinein! Schon deshalb kann Dir kein Amt eine Anmeldung in D verweigern.
In Hinblick auf die Steuerpflicht kann es für einige (war es auch für mich) sehr empfehlenswert sein, nur einen Wohnsitz zu haben.

Für andere Belange des Lebens ist es irrelevant, wo Du mehr Zeit verbringst. Mit Ausnahme noch des leidigen Autos, aber von dem Thema krieg ich langsam Pickel, das lassen wir mal aussen vor... Tongue

Was Deine KV angeht:
Wenn die irgendwie herausfinden, dass Du Dich tatsächlich so gut wie nie an Deinem gemeldeten Wohnsitz aufhältst und fast immer in GR, dann kann es natürlich Ärger mit denen geben.
Das finden sie aber natürlich nur heraus, wenn Du ihnen regelmässig griechische Arztquittungen schickst...

Geht es um eine Private KV, bei der Du im Moment schon, am besten länger, versichert bist, dann lohnt es sich, dort zu fragen, ob Du Deinen Vertrag behalten kannst. Bei mi (Barmenia) ging das tatsächlich!
Der einzige Nachteil ist, dass Du kein Krankentagegeld bekommst. Aber auch nicht dafür bezahlen musst.
Und einen zweiten Wohnsitz brauchst Du dafür dann auch nicht.
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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#13
Kobold schrieb:@Tobi

Das mag so sein, wie Du es schreibst. Ich hatte gefragt, welche Möglichkeit es gibt, in Deutschland gemeldet zu bleiben (aber eigentlich im Ausland lebt). Der Hintergrund war eigentlich der, in D krankenversicher zu bleiben, was aber nur geht, wenn man in D wohnt - also gemeldet ist.
Siehste, da zeigt es sich mal wieder: Nie die falschen Fragen stellen! Wink
Es ist wirklich ganz simpel:
Mit einem Mietvertrag zum Einwohnermeldeamt gehen und anmelden. Oder mit einem Schrieb irgendeines Verwandten, dass Du dort wohnst. Ob Du einen weiteren Wohnsitz im Ausland hast, interessiert die nicht, und deswegen erwähnst Du es auch gar nicht erst, das macht die nur unruhig Wink. Und fertig, schon hast Du Deine Meldebescheinigung. Komplett legal, unanfechtbar und ohne Tricks.
Das Konzept "Erst-/Zweitwohnsitz" gilt ohnehin nur im Inland. Bei einem Wohnsitz in D und im Ausland hast Du erstmal zwei Wohnsitze. Fertig.
Relevant ist das alles vor allem für die Steuer, da wird dann untersucht, wo Du eigentlich Steuern zu bezahlen hast. Und zwar nach dem Doppelbesteuerungsabkommen von, ich glaube, 1961. Steinalt jedenfalls. Da geht es zunächst um den sogenannten "Lebensmittelpunkt", und der wird, unter anderem, nach der Aufenthaltsdauer ermittelt. Logischerweise erst im Nachhinein! Schon deshalb kann Dir kein Amt eine Anmeldung in D verweigern.
In Hinblick auf die Steuerpflicht kann es für einige (war es auch für mich) sehr empfehlenswert sein, nur einen Wohnsitz zu haben.

Für andere Belange des Lebens ist es irrelevant, wo Du mehr Zeit verbringst. Mit Ausnahme noch des leidigen Autos, aber von dem Thema krieg ich langsam Pickel, das lassen wir mal aussen vor... Tongue

Was Deine KV angeht:
Wenn die irgendwie herausfinden, dass Du Dich tatsächlich so gut wie nie an Deinem gemeldeten Wohnsitz aufhältst und fast immer in GR, dann kann es natürlich Ärger mit denen geben.
Das finden sie aber natürlich nur heraus, wenn Du ihnen regelmässig griechische Arztquittungen schickst...

Geht es um eine Private KV, bei der Du im Moment schon, am besten länger, versichert bist, dann lohnt es sich, dort zu fragen, ob Du Deinen Vertrag behalten kannst. Bei mi (Barmenia) ging das tatsächlich!
Der einzige Nachteil ist, dass Du kein Krankentagegeld bekommst. Aber auch nicht dafür bezahlen musst.
Und einen zweiten Wohnsitz brauchst Du dafür dann auch nicht.
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#14
Ok., OK.,

vielleicht war ich etwas voreilig von mir. Ich weiß im Augenblick auch nicht wo ich das her habe, war aber davon 100%ig überzeugt. Ich glaube das stand in meinem Rentenbescheid, dass die Rente dem Index des jeweiligen Landes angepasst wird.
Aber hier vom googeln:

Generell gibt es bei einem dauernden Aufenthalt im Ausland keine Möglichkeit, den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland in Anspruch zu nehmen. Auswanderungswillige sollten sich vor diesem Hintergrund auch aufklären lassen, wie im Falle einer Heimkehr nach Deutschland die Möglichkeiten einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse sind. Zu bedenken ist dabei, dass man ab 55 Jahren kaum noch eine Chance besitzt wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden.

**********
Der Rentenversicherungsträger unterscheidet, ob sich ein Rentner vorübergehend oder dauerhaft im Ausland aufhält. Unproblematisch ist es für den Rentenempfänger, wenn er insgesamt weniger als sechs Monate im Ausland lebt und die restliche Zeit des Jahres in Deutschland verbringt. Er bekommt seine Rente in voller Höhe ausgezahlt. Wer allerdings mehr als sechs Monate im Ausland lebt und damit seinen dauernden oder auch "gewöhnlich" genannten Aufenthalt im Ausland begründet, der muss unter Umständen mit Einschränkungen rechnen. Diese können sich entweder auf den Rentenanspruch oder auch die Höhe der Rente auswirken.

*********

Riesterrentner haben aber ca. 15% Abzüge, bzw. müssen die Zulagen zurückzahlen.

letzte Woche z.B. im Fernsehen bei Goodbye Deutschland hatte ein Rentner in Südamerika nur noch 50% seiner deutschen Rente bekommen, was dort sehr viel Geld ist.
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#14
Ok., OK.,

vielleicht war ich etwas voreilig von mir. Ich weiß im Augenblick auch nicht wo ich das her habe, war aber davon 100%ig überzeugt. Ich glaube das stand in meinem Rentenbescheid, dass die Rente dem Index des jeweiligen Landes angepasst wird.
Aber hier vom googeln:

Generell gibt es bei einem dauernden Aufenthalt im Ausland keine Möglichkeit, den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland in Anspruch zu nehmen. Auswanderungswillige sollten sich vor diesem Hintergrund auch aufklären lassen, wie im Falle einer Heimkehr nach Deutschland die Möglichkeiten einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse sind. Zu bedenken ist dabei, dass man ab 55 Jahren kaum noch eine Chance besitzt wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden.

**********
Der Rentenversicherungsträger unterscheidet, ob sich ein Rentner vorübergehend oder dauerhaft im Ausland aufhält. Unproblematisch ist es für den Rentenempfänger, wenn er insgesamt weniger als sechs Monate im Ausland lebt und die restliche Zeit des Jahres in Deutschland verbringt. Er bekommt seine Rente in voller Höhe ausgezahlt. Wer allerdings mehr als sechs Monate im Ausland lebt und damit seinen dauernden oder auch "gewöhnlich" genannten Aufenthalt im Ausland begründet, der muss unter Umständen mit Einschränkungen rechnen. Diese können sich entweder auf den Rentenanspruch oder auch die Höhe der Rente auswirken.

*********

Riesterrentner haben aber ca. 15% Abzüge, bzw. müssen die Zulagen zurückzahlen.

letzte Woche z.B. im Fernsehen bei Goodbye Deutschland hatte ein Rentner in Südamerika nur noch 50% seiner deutschen Rente bekommen, was dort sehr viel Geld ist.
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#15
@b.rater

schon wieder ein Schnellschuß! Hier ein Auszug von der Seite der Deutschen Rentenversicherung:

Deutsche und Staatsangehörige der Mitgliedstaaten
Bei gewöhnlichem Aufenthalt in den Mitgliedstaaten erhalten Deutsche und die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten ihre volle Rente aus allen Beitrags- und beitragsfreien Zeiten wie bei Aufenthalt in Deutschland. Das gilt auch für die Zahlung aus Zeiten, die außerhalb des Gebiets der heutigen Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt wurden (Reichsgebiets-Beitragszeiten/Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach dem FRG).
Zu einer Minderung der Rente kann es aber kommen, wenn die Rente auf dem Rentenabkommen mit Polen vom 9.10.1975 beruht oder in der deutschen Rente auch ausländische Versicherungszeiten nach einem Abkommen der früheren DDR enthalten sind.

Bei gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Mitgliedstaaten erhalten Deutsche und die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten ihre Rente in voller Höhe nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und gegebenenfalls anteilig aus den zurückgelegten beitragsfreien Zeiten.

Zur Krankenversicherung:

Demnächst (oder schon in Kraft?) kommt eine allgemeine KV-Pflicht und dann muß jede Krankenkasse jeden aufnehmen. Wie es mit Riesterrente ausschaut oder in irgendwelchen Bananerepubliken (z. B. Südamerika) weiß ich nicht (und interessiert mich, ehlich gesagt, auch nicht!).

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#15
@b.rater

schon wieder ein Schnellschuß! Hier ein Auszug von der Seite der Deutschen Rentenversicherung:

Deutsche und Staatsangehörige der Mitgliedstaaten
Bei gewöhnlichem Aufenthalt in den Mitgliedstaaten erhalten Deutsche und die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten ihre volle Rente aus allen Beitrags- und beitragsfreien Zeiten wie bei Aufenthalt in Deutschland. Das gilt auch für die Zahlung aus Zeiten, die außerhalb des Gebiets der heutigen Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt wurden (Reichsgebiets-Beitragszeiten/Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach dem FRG).
Zu einer Minderung der Rente kann es aber kommen, wenn die Rente auf dem Rentenabkommen mit Polen vom 9.10.1975 beruht oder in der deutschen Rente auch ausländische Versicherungszeiten nach einem Abkommen der früheren DDR enthalten sind.

Bei gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Mitgliedstaaten erhalten Deutsche und die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten ihre Rente in voller Höhe nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und gegebenenfalls anteilig aus den zurückgelegten beitragsfreien Zeiten.

Zur Krankenversicherung:

Demnächst (oder schon in Kraft?) kommt eine allgemeine KV-Pflicht und dann muß jede Krankenkasse jeden aufnehmen. Wie es mit Riesterrente ausschaut oder in irgendwelchen Bananerepubliken (z. B. Südamerika) weiß ich nicht (und interessiert mich, ehlich gesagt, auch nicht!).

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#16
Hallo zusammen,

meine Antwort passt zwar nicht mehr ganz in den Stand der Diskussion, aber dennoch meine Anwort, woher ich die Info habe: Internet und tel. Info von Einwohnermeldeamt meines Wohnortes.

Hier die Auszuege aus dem Internet:

Einwohnermeldeamt
1.
Wer aus Deutschland wegzieht, muss sich beim Einwohnermeldeamt abmelden. Ein Zweitwohnsitz in Deutschland ist nur möglich, wenn sich auch der Erstwohnsitz in Deutschland befindet.

2.
Seit dem 1. Juni 2004 ist die Pflicht für das Abmelden beim Einwohnermeldeamt gelockert. Bei Ihrer alten Gemeinde müssen Sie sich demnach nur noch bei einem Umzug ins Ausland oder bei einem Umzug aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung abmelden. Für alle übrigen Fälle reicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der neuen Heimatgemeinde (bzw. Ummelden bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde) aus. Auch die bisher obligatorische Bestätigung des Vermieters ist seit dem 1. Juni 2004 nicht mehr notwendig.


P.S Ich lebe auch seit 6 Jahren ohne Abmeldung in GR. Habe bis dato auch keine Probleme damit gehabt. Aber das ist doch kein Argument, dass es rechtlich/administrativ richtig ist. Weiss auch nicht, fuer welche Sachverhalte die Abmeldung wichtig sein koennte in Zukunft.

LG

Katja
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#16
Hallo zusammen,

meine Antwort passt zwar nicht mehr ganz in den Stand der Diskussion, aber dennoch meine Anwort, woher ich die Info habe: Internet und tel. Info von Einwohnermeldeamt meines Wohnortes.

Hier die Auszuege aus dem Internet:

Einwohnermeldeamt
1.
Wer aus Deutschland wegzieht, muss sich beim Einwohnermeldeamt abmelden. Ein Zweitwohnsitz in Deutschland ist nur möglich, wenn sich auch der Erstwohnsitz in Deutschland befindet.

2.
Seit dem 1. Juni 2004 ist die Pflicht für das Abmelden beim Einwohnermeldeamt gelockert. Bei Ihrer alten Gemeinde müssen Sie sich demnach nur noch bei einem Umzug ins Ausland oder bei einem Umzug aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung abmelden. Für alle übrigen Fälle reicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der neuen Heimatgemeinde (bzw. Ummelden bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde) aus. Auch die bisher obligatorische Bestätigung des Vermieters ist seit dem 1. Juni 2004 nicht mehr notwendig.


P.S Ich lebe auch seit 6 Jahren ohne Abmeldung in GR. Habe bis dato auch keine Probleme damit gehabt. Aber das ist doch kein Argument, dass es rechtlich/administrativ richtig ist. Weiss auch nicht, fuer welche Sachverhalte die Abmeldung wichtig sein koennte in Zukunft.

LG

Katja
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#17
Kobold schrieb:Zur Krankenversicherung:

Demnächst (oder schon in Kraft?) kommt eine allgemeine KV-Pflicht und dann muß jede Krankenkasse jeden aufnehmen. Wie es mit Riesterrente ausschaut oder in irgendwelchen Bananerepubliken (z. B. Südamerika) weiß ich nicht (und interessiert mich, ehlich gesagt, auch nicht!).
Dann führt nur noch ein einziger Weg zurück in die Gesetzliche – Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird vom Arbeitsamt automatisch gesetzlich versichert. Mit einer Einschränkung: Wer über 55 ist, kann trotz Arbeitslosigkeit oder gesunkenem Einkommen nicht wieder in die gesetzlichen Kassen zurück.

http://www.gesundheit.de/krankenversiche...index.html
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#17
Kobold schrieb:Zur Krankenversicherung:

Demnächst (oder schon in Kraft?) kommt eine allgemeine KV-Pflicht und dann muß jede Krankenkasse jeden aufnehmen. Wie es mit Riesterrente ausschaut oder in irgendwelchen Bananerepubliken (z. B. Südamerika) weiß ich nicht (und interessiert mich, ehlich gesagt, auch nicht!).
Dann führt nur noch ein einziger Weg zurück in die Gesetzliche – Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird vom Arbeitsamt automatisch gesetzlich versichert. Mit einer Einschränkung: Wer über 55 ist, kann trotz Arbeitslosigkeit oder gesunkenem Einkommen nicht wieder in die gesetzlichen Kassen zurück.

http://www.gesundheit.de/krankenversiche...index.html
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#18
b.rater schrieb:
Kobold schrieb:Zur Krankenversicherung:

Demnächst (oder schon in Kraft?) kommt eine allgemeine KV-Pflicht und dann muß jede Krankenkasse jeden aufnehmen. Wie es mit Riesterrente ausschaut oder in irgendwelchen Bananerepubliken (z. B. Südamerika) weiß ich nicht (und interessiert mich, ehlich gesagt, auch nicht!).
Dann führt nur noch ein einziger Weg zurück in die Gesetzliche – Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird vom Arbeitsamt automatisch gesetzlich versichert. Mit einer Einschränkung: Wer über 55 ist, kann trotz Arbeitslosigkeit oder gesunkenem Einkommen nicht wieder in die gesetzlichen Kassen zurück.

http://www.gesundheit.de/krankenversiche...index.html
Schau Dir mal ganz unten auf der Seite (Dein Link) das Datum an: 18.02.2006! Mittlerweile ist der Gesundheitsfonds in Kraft und auch die private KV muß einen Basistarif anbieten. Es gibt eine allgemeine Versicherungspflicht von der niemand ausgenommen ist! Also muß es auch eine KV geben, die einen wieder versichert!

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#18
b.rater schrieb:
Kobold schrieb:Zur Krankenversicherung:

Demnächst (oder schon in Kraft?) kommt eine allgemeine KV-Pflicht und dann muß jede Krankenkasse jeden aufnehmen. Wie es mit Riesterrente ausschaut oder in irgendwelchen Bananerepubliken (z. B. Südamerika) weiß ich nicht (und interessiert mich, ehlich gesagt, auch nicht!).
Dann führt nur noch ein einziger Weg zurück in die Gesetzliche – Arbeitslosigkeit. Wer sich arbeitslos meldet, wird vom Arbeitsamt automatisch gesetzlich versichert. Mit einer Einschränkung: Wer über 55 ist, kann trotz Arbeitslosigkeit oder gesunkenem Einkommen nicht wieder in die gesetzlichen Kassen zurück.

http://www.gesundheit.de/krankenversiche...index.html
Schau Dir mal ganz unten auf der Seite (Dein Link) das Datum an: 18.02.2006! Mittlerweile ist der Gesundheitsfonds in Kraft und auch die private KV muß einen Basistarif anbieten. Es gibt eine allgemeine Versicherungspflicht von der niemand ausgenommen ist! Also muß es auch eine KV geben, die einen wieder versichert!

"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
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#19
Jetzt muss ich mal nachfragen... als Deutsche benötige ich meines Wissens nach eine Aufenthaltsbestätigung, die ja z.B. für Arbeitsvertrag notwendig ist... für diese Aufenthaltsbestätigung muss ich einen Wohnsitz angeben... ist das gleichzusetzen mit der Anmeldung des Wohnsitzes in Griechenland?
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#19
Jetzt muss ich mal nachfragen... als Deutsche benötige ich meines Wissens nach eine Aufenthaltsbestätigung, die ja z.B. für Arbeitsvertrag notwendig ist... für diese Aufenthaltsbestätigung muss ich einen Wohnsitz angeben... ist das gleichzusetzen mit der Anmeldung des Wohnsitzes in Griechenland?
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#20
Nein, in Griechenland gibt es keine Meldepflicht.

Gruß aus Paros
Petra
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#20
Nein, in Griechenland gibt es keine Meldepflicht.

Gruß aus Paros
Petra
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#21
Petzy schrieb:Nein, in Griechenland gibt es keine Meldepflicht.

Gruß aus Paros
Petra
...solange man nicht länger als 3 Monate hier ist.
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#21
Petzy schrieb:Nein, in Griechenland gibt es keine Meldepflicht.

Gruß aus Paros
Petra
...solange man nicht länger als 3 Monate hier ist.
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#22
b.rater schrieb:
Petzy schrieb:Nein, in Griechenland gibt es keine Meldepflicht.

Gruß aus Paros
Petra
...solange man nicht länger als 3 Monate hier ist.
Nicht verwechseln:
Nach drei Monaten muss sich ein Auslaänder eine grüne Karte besorgen, so sagts zumindest das Gesetz. Bei dieser Gelegenheit muss er auch der Polizei erklären, wo er wohnt.

Eine Meldepflicht für alle Bürger hingegen gibt es nicht, jedenfalls nicht in der Form wie in D, also so, dass es irgendwen interessiert. Oder gar so, dass eine Behörde problemlos rausfinden könnte, wo irgendwer wohnt.

Wenn ich so eine grüne Karte habe, die 5 Jahre gilt, und dann irgendwann mal umziehe, interessiert das keine Sau.
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-
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#22
b.rater schrieb:
Petzy schrieb:Nein, in Griechenland gibt es keine Meldepflicht.

Gruß aus Paros
Petra
...solange man nicht länger als 3 Monate hier ist.
Nicht verwechseln:
Nach drei Monaten muss sich ein Auslaänder eine grüne Karte besorgen, so sagts zumindest das Gesetz. Bei dieser Gelegenheit muss er auch der Polizei erklären, wo er wohnt.

Eine Meldepflicht für alle Bürger hingegen gibt es nicht, jedenfalls nicht in der Form wie in D, also so, dass es irgendwen interessiert. Oder gar so, dass eine Behörde problemlos rausfinden könnte, wo irgendwer wohnt.

Wenn ich so eine grüne Karte habe, die 5 Jahre gilt, und dann irgendwann mal umziehe, interessiert das keine Sau.
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-
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#23
weshalb sie "Grüne Karte" heißt weiß ich auch nicht. Habe mich gerade angemeldet. Hier Vorder- und Rückseite, innen ist mit Lichtbild.
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#23
weshalb sie "Grüne Karte" heißt weiß ich auch nicht. Habe mich gerade angemeldet. Hier Vorder- und Rückseite, innen ist mit Lichtbild.
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#24
komisch... meine sieht anders aus...! Und ist auch wirklich gruen! Smile
bei mir ist das auch nicht so ein ding zum aufklappen, sondern eine karte etwas so gross wie DIN A5, etwas kleiner!
bei mir ist das anmelden aber auch schon 3 Jahre her!
Vielleicht sind die dinger neu, oder es kommt eben auf den Wohnort an!
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#24
komisch... meine sieht anders aus...! Und ist auch wirklich gruen! Smile
bei mir ist das auch nicht so ein ding zum aufklappen, sondern eine karte etwas so gross wie DIN A5, etwas kleiner!
bei mir ist das anmelden aber auch schon 3 Jahre her!
Vielleicht sind die dinger neu, oder es kommt eben auf den Wohnort an!
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#25
meine ist 3 Jahre alt, zum Aufklappen und blau Wink
"Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben."
Friedich Hebbel
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#25
meine ist 3 Jahre alt, zum Aufklappen und blau Wink
"Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben."
Friedich Hebbel
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