arbeitslosengeld auch in griechenland?

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#1
hallo,
ich habe da eine frage und vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

eine freundin von mit möchte evlt. auch auswandern. im moment arbeitet sich noch, aber der vertrag
läuft wohl zum 31.12.2008 aus bzw. wird nicht verlängert.
kann sie sich eigentlich beim arbeitsamt melden, das sie in griechenland arbeit sucht, und bekommt trotzdem
arbeitslosengeld bis sie was gefunden hat bzw. solange sie anspruch hat darauf? oder gibt es in diesem fall
keine hilfe von denen?

vielleicht hat ja jemand einen ähnlichen fall erlebt und kann was dazu sagen.
danke und grüsse
jutta
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#1
hallo,
ich habe da eine frage und vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

eine freundin von mit möchte evlt. auch auswandern. im moment arbeitet sich noch, aber der vertrag
läuft wohl zum 31.12.2008 aus bzw. wird nicht verlängert.
kann sie sich eigentlich beim arbeitsamt melden, das sie in griechenland arbeit sucht, und bekommt trotzdem
arbeitslosengeld bis sie was gefunden hat bzw. solange sie anspruch hat darauf? oder gibt es in diesem fall
keine hilfe von denen?

vielleicht hat ja jemand einen ähnlichen fall erlebt und kann was dazu sagen.
danke und grüsse
jutta
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#2
Hallo,
ja, bekommt sie. Für 3 Monate. Sie muß eine griechische Adresse haben. Alles andere weiß ihr Berater beim Arbeitsamt.
Frühzeitig, bis 3 Monate vorher kann man schon bei der agentur melden, dass man arbeitslos wird.
Erste Infos gibt es auf der Seite www.arbeitsagentur.de
Gruß
Karl-Heinz
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#2
Hallo,
ja, bekommt sie. Für 3 Monate. Sie muß eine griechische Adresse haben. Alles andere weiß ihr Berater beim Arbeitsamt.
Frühzeitig, bis 3 Monate vorher kann man schon bei der agentur melden, dass man arbeitslos wird.
Erste Infos gibt es auf der Seite www.arbeitsagentur.de
Gruß
Karl-Heinz
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#3
hallo karl-heinz,

vielen dank für die info. ich werde ihr sagen, sie soll sich
schon mal bei der arbeitsagentur melden.
danke und grusse
jutta
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#3
hallo karl-heinz,

vielen dank für die info. ich werde ihr sagen, sie soll sich
schon mal bei der arbeitsagentur melden.
danke und grusse
jutta
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#4
Hallo,

habe die Prozedur 2004 komplett durchgemacht. Das mit den 3 Monaten ging problemlos, man muss nur, wenn man noch keine Steuernummer hat, sich eine beim zuständigen Finanzamt in GR besorgen. Das Geld (Deutscher Anspruchssatz!!! NICHT Griechischer Anspruch, der wesentlich geringer wäre) wird dann vom zuständigen AA (O.A.E.D) hier in GR in 2 Wochen-Raten per Scheck ausgezahlt, welcher dann bei einer bestimmten Bank direkt eingelöst werden kann.

Selbst die Anspruchspapiere, welche in D ausgedruckt wurden, waren in perfektem Griechisch geschrieben. EU sei Dank ;-)

Ganz wichtig:
Nach den maximal 92 Tagen in GR sollte man auf jeden Fall sich noch für mindestens 1 Tag in D wieder Arbeitslos melden, AUCH WENN man in den 3 Monaten hier in GR etwas gefunden hat. So hat man dann Anspruch auf die Umzugskostenbeihilfe (damals um die 4.000 EUR). OHNE DEN 1 TAG IN D erlöscht der gesamte Anspruch auf Umzugskostenbeihilfe!!! Für den Umzug selbst hat man dann bis zu 2 Jahren Zeit.

Die Infos zum Bezug des Arbeitslosengeldes im Ausland wird durch die meisten Berater in D wohl korrekt wiedergegeben, die Umzugskostenbeihilfe ist der trickreiche Teil, wo man leicht den Anspruch verspielen kann...

War alles nicht ganz einfach zu verstehen, aber ich hatte das Glück von ganz fähigen Beratern beim AA in D, was wohl nicht immer so sein muss.

Ich hoffe, es hat sich nicht zu viel in den 4 Jahren geändert.

Paul
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#4
Hallo,

habe die Prozedur 2004 komplett durchgemacht. Das mit den 3 Monaten ging problemlos, man muss nur, wenn man noch keine Steuernummer hat, sich eine beim zuständigen Finanzamt in GR besorgen. Das Geld (Deutscher Anspruchssatz!!! NICHT Griechischer Anspruch, der wesentlich geringer wäre) wird dann vom zuständigen AA (O.A.E.D) hier in GR in 2 Wochen-Raten per Scheck ausgezahlt, welcher dann bei einer bestimmten Bank direkt eingelöst werden kann.

Selbst die Anspruchspapiere, welche in D ausgedruckt wurden, waren in perfektem Griechisch geschrieben. EU sei Dank ;-)

Ganz wichtig:
Nach den maximal 92 Tagen in GR sollte man auf jeden Fall sich noch für mindestens 1 Tag in D wieder Arbeitslos melden, AUCH WENN man in den 3 Monaten hier in GR etwas gefunden hat. So hat man dann Anspruch auf die Umzugskostenbeihilfe (damals um die 4.000 EUR). OHNE DEN 1 TAG IN D erlöscht der gesamte Anspruch auf Umzugskostenbeihilfe!!! Für den Umzug selbst hat man dann bis zu 2 Jahren Zeit.

Die Infos zum Bezug des Arbeitslosengeldes im Ausland wird durch die meisten Berater in D wohl korrekt wiedergegeben, die Umzugskostenbeihilfe ist der trickreiche Teil, wo man leicht den Anspruch verspielen kann...

War alles nicht ganz einfach zu verstehen, aber ich hatte das Glück von ganz fähigen Beratern beim AA in D, was wohl nicht immer so sein muss.

Ich hoffe, es hat sich nicht zu viel in den 4 Jahren geändert.

Paul
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#5
Ich habe die ganze Prozedur im Juni /2007 hinter mich gebracht.
Das Formular heisst: E303/5 D
Merkblatt fuer den Arbeitslosen, der in einem anderen Land Arbeit sucht.
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#5
Ich habe die ganze Prozedur im Juni /2007 hinter mich gebracht.
Das Formular heisst: E303/5 D
Merkblatt fuer den Arbeitslosen, der in einem anderen Land Arbeit sucht.
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