Krankenversichern in Griechenland

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#1
hallo leute , hab da mal nee frage
ich hab hier rumgstöbert aber nichts zu meiner frage gefunden

also wir leben seit 1.jahr in griechenland , ich bin deutscher meine frau ist griechin

krankenversichert sind wir über deutschland ( AOK ) naja wir bezahlen dort nicht gerade wenig als freiwillig gesetzlich versicherter und können bei weitem hier nicht alles in anspruch nehmen oftmals bezahlen wir selber aus eigener tasche .


nun meine frage , vielleicht hat ja jemand erfahrung

ist das ein großes problem sich hier z.b bei der IKA freiwillig gesetzlich zu versichern ? .

ist das hier auch eine familienversicherung oder muß sich jeder von uns sepparat versichern ? ich frage deshalb wenn es bei mir als deutscher nicht geht vielleicht geht es bei meiner frau weil sie griechin ist und ich währ denn mit über meine frau versichert

was kostet so eine versicherung hier im monat ( also einkommen haben wir hier nicht )

ich sag schonmal danke für eventuelle antworten

gruß
josef
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#1
hallo leute , hab da mal nee frage
ich hab hier rumgstöbert aber nichts zu meiner frage gefunden

also wir leben seit 1.jahr in griechenland , ich bin deutscher meine frau ist griechin

krankenversichert sind wir über deutschland ( AOK ) naja wir bezahlen dort nicht gerade wenig als freiwillig gesetzlich versicherter und können bei weitem hier nicht alles in anspruch nehmen oftmals bezahlen wir selber aus eigener tasche .


nun meine frage , vielleicht hat ja jemand erfahrung

ist das ein großes problem sich hier z.b bei der IKA freiwillig gesetzlich zu versichern ? .

ist das hier auch eine familienversicherung oder muß sich jeder von uns sepparat versichern ? ich frage deshalb wenn es bei mir als deutscher nicht geht vielleicht geht es bei meiner frau weil sie griechin ist und ich währ denn mit über meine frau versichert

was kostet so eine versicherung hier im monat ( also einkommen haben wir hier nicht )

ich sag schonmal danke für eventuelle antworten

gruß
josef
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#2
Man kann sich in Griechenland nicht freiwillig gesetzlich krankenversichern. Wenn einer von Euch sozialversicherungspflichtig taetig waere, dann waere der Ehepartner automatisch mitversichert.
Da Ihr aber nicht berufstaetig seid, habt ihr -zumindest nach meinem Wissensstand- keine Chance Euch bei der IKA oder ueberhaupt gesetzlich zu versichern.

Ich hatte mich jedenfalls, unter anderem aus diesem Grund, vor meiner Heirat zum Beispiel bei der ETHNIKI privat krankenversichert.
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#2
Man kann sich in Griechenland nicht freiwillig gesetzlich krankenversichern. Wenn einer von Euch sozialversicherungspflichtig taetig waere, dann waere der Ehepartner automatisch mitversichert.
Da Ihr aber nicht berufstaetig seid, habt ihr -zumindest nach meinem Wissensstand- keine Chance Euch bei der IKA oder ueberhaupt gesetzlich zu versichern.

Ich hatte mich jedenfalls, unter anderem aus diesem Grund, vor meiner Heirat zum Beispiel bei der ETHNIKI privat krankenversichert.
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#3
danke daxi für die antwort .

nur mal hypothetisch oder eine überlegung , wenn du es jetzt nicht weisst vielleicht weiß es jemand anders .

meine frau ist ja griechin die die meiste zeit ihres lebens in deutschland verbracht hat .

sie kommt nun als heimkehrer zurück , hat sie nicht die möglichkeit sich hier arbeitslos zu melden so das sie vom griechischen sozialsystem aufgefangen wird .
ok , vielleicht bekommt sie keine leistungen ...weil sie ja nichts einbezahlt hat ....aber wird über das sozialsystem krankenversichert ...
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#3
danke daxi für die antwort .

nur mal hypothetisch oder eine überlegung , wenn du es jetzt nicht weisst vielleicht weiß es jemand anders .

meine frau ist ja griechin die die meiste zeit ihres lebens in deutschland verbracht hat .

sie kommt nun als heimkehrer zurück , hat sie nicht die möglichkeit sich hier arbeitslos zu melden so das sie vom griechischen sozialsystem aufgefangen wird .
ok , vielleicht bekommt sie keine leistungen ...weil sie ja nichts einbezahlt hat ....aber wird über das sozialsystem krankenversichert ...
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#4
Kenne einen aehnlichen Fall, von jemand der Grieche ist und Jahre in England gelebt hat und die Situation aehnlich war- kein Anspruch auf Arbeitslosengeld und keine auf Versicherung. Wenn deine Frau ihre Beitragszeiten fuer die Arbeitslosenversicherung in Deutschland nachweisen kann,es gibt dafuer ein ganz bestimmtes Formular das ausgefuellt werden muss und dort nicht selbst gekuendigt hat, kann sie es ja mal versuchen, ob sie sich hier arbeitlos melden kann.
Ich konnte damals meine VErsicherungszeiten was die Arbeitslosenversicherung angeht, nachweisen, hatte aber selbst gekuendigt und mir wurde damals gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe.
Sie sollte sich am besten mal direkt beim OAED erkundigen.
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#4
Kenne einen aehnlichen Fall, von jemand der Grieche ist und Jahre in England gelebt hat und die Situation aehnlich war- kein Anspruch auf Arbeitslosengeld und keine auf Versicherung. Wenn deine Frau ihre Beitragszeiten fuer die Arbeitslosenversicherung in Deutschland nachweisen kann,es gibt dafuer ein ganz bestimmtes Formular das ausgefuellt werden muss und dort nicht selbst gekuendigt hat, kann sie es ja mal versuchen, ob sie sich hier arbeitlos melden kann.
Ich konnte damals meine VErsicherungszeiten was die Arbeitslosenversicherung angeht, nachweisen, hatte aber selbst gekuendigt und mir wurde damals gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe.
Sie sollte sich am besten mal direkt beim OAED erkundigen.
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#5
wir haben hier auch kein Einkommen und uns in D in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig weiterversichert. Bei allen(?) Kkassen gibt es die Moeglichkeit, sich guenstig weiter zu versichern, wenn das Einkommen aus Kapitaleinkuenften oder Mieten etc nicht 800irgendwas uebersteigt. Wir bezahlen als Familienversicherung, also fuer beide, 130 Euro im Monat mit vollem Leistungsumfang. Voraussetzung ist allerdings ein Wohnsitz in D.
"Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben."
Friedich Hebbel
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#5
wir haben hier auch kein Einkommen und uns in D in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig weiterversichert. Bei allen(?) Kkassen gibt es die Moeglichkeit, sich guenstig weiter zu versichern, wenn das Einkommen aus Kapitaleinkuenften oder Mieten etc nicht 800irgendwas uebersteigt. Wir bezahlen als Familienversicherung, also fuer beide, 130 Euro im Monat mit vollem Leistungsumfang. Voraussetzung ist allerdings ein Wohnsitz in D.
"Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben."
Friedich Hebbel
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#6
danke euch beiden für die antworten .

wenn ich das so lese wie kompliziert das ist sich hier in griechenland zu versichern bleiben wir doch lieber in der gesetzlichen in deutschland , dafür haben wir uns extra eine meldeadresse zugelegt .
obwohl damals hatte ich mich erkundigt und die bei der aok sagten es würde reichen in deutschland nur eine postadresse zu haben da sie generell keine post ins ausland schicken .

zusätzlich haben wir allerdings noch über den adac eine auslandskrankenversicherung , kostet 17 euro pro jahr , man darf aber nicht länger als 6 wochen hier sein , ist aber für denen sehr sehr schwer zu beweissen das wir länger als 6 wochen hier sind, denn 1 tag unterbrechung würde reichen und die 6 wochen fangen aufs neue an zu laufen.
ist auch nur für den absoluten notfall gedacht. z.b bei schweren unfall .

ich bin wohl überrascht reginax das ihr nur 130 euro bezahlt , wir bezahlen bei der aok so um die 280 euro
bei welcher krankenkasse seit ihr ??
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#6
danke euch beiden für die antworten .

wenn ich das so lese wie kompliziert das ist sich hier in griechenland zu versichern bleiben wir doch lieber in der gesetzlichen in deutschland , dafür haben wir uns extra eine meldeadresse zugelegt .
obwohl damals hatte ich mich erkundigt und die bei der aok sagten es würde reichen in deutschland nur eine postadresse zu haben da sie generell keine post ins ausland schicken .

zusätzlich haben wir allerdings noch über den adac eine auslandskrankenversicherung , kostet 17 euro pro jahr , man darf aber nicht länger als 6 wochen hier sein , ist aber für denen sehr sehr schwer zu beweissen das wir länger als 6 wochen hier sind, denn 1 tag unterbrechung würde reichen und die 6 wochen fangen aufs neue an zu laufen.
ist auch nur für den absoluten notfall gedacht. z.b bei schweren unfall .

ich bin wohl überrascht reginax das ihr nur 130 euro bezahlt , wir bezahlen bei der aok so um die 280 euro
bei welcher krankenkasse seit ihr ??
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#7
Ich habe 15 Jahre in DE bei einer Auslandsreise-Krankenversicherung gearbeitet und das ist im Zweifelsfall fuer den Versicherer sehr einfach zu pruefen, wie lange du dich schon im Ausland aufhaelst. Die verlangen einen Nachweis, zum Bsp. Flugticket und wenn du das nicht hast, hast du Pech gehabt so einfach ist das.
Klar reicht ein Tag Unterbrechung, aber den musst du erst mal beweisen koennen. Die sind da ganz schnell fertig, wenn du die notwendigen Nachweise nicht bringen kannst, bekommst du nichts. Die haben ziemlich alle in ihren Bedingungen, dass sie erst nach Vorlager ALLER zur Pruefung der Leistung notwendigen Unterlagen zahlen muessen...
Bei kleinen Rechnungen wird da zur Not keiner gross Terz machen, aber sollte zum Beispiel ein Ruecktransport oder dergleichen fuer ein paar Tausend Euro anstehen, kann es durchaus sein, dass die mal genauer pruefen. Und wenn ich das richtig verstanden habt, habt Ihr diese Versicherung ja grad eben fuer "schwere Notfaelle" und die sind in der Regel nicht guenstig...
Was genau verstehst du denn unter "Meldeadresse" ? Denn viele Auslandsreise-Krankenversicherer verlangen, dass man seinen "staendigen Wohnsitz" in Deutschland hat.
Wuerd ich mal das Kleingedruckte lesen, nicht das ihr im Zweifelsfall in die Roehre schaut.
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#7
Ich habe 15 Jahre in DE bei einer Auslandsreise-Krankenversicherung gearbeitet und das ist im Zweifelsfall fuer den Versicherer sehr einfach zu pruefen, wie lange du dich schon im Ausland aufhaelst. Die verlangen einen Nachweis, zum Bsp. Flugticket und wenn du das nicht hast, hast du Pech gehabt so einfach ist das.
Klar reicht ein Tag Unterbrechung, aber den musst du erst mal beweisen koennen. Die sind da ganz schnell fertig, wenn du die notwendigen Nachweise nicht bringen kannst, bekommst du nichts. Die haben ziemlich alle in ihren Bedingungen, dass sie erst nach Vorlager ALLER zur Pruefung der Leistung notwendigen Unterlagen zahlen muessen...
Bei kleinen Rechnungen wird da zur Not keiner gross Terz machen, aber sollte zum Beispiel ein Ruecktransport oder dergleichen fuer ein paar Tausend Euro anstehen, kann es durchaus sein, dass die mal genauer pruefen. Und wenn ich das richtig verstanden habt, habt Ihr diese Versicherung ja grad eben fuer "schwere Notfaelle" und die sind in der Regel nicht guenstig...
Was genau verstehst du denn unter "Meldeadresse" ? Denn viele Auslandsreise-Krankenversicherer verlangen, dass man seinen "staendigen Wohnsitz" in Deutschland hat.
Wuerd ich mal das Kleingedruckte lesen, nicht das ihr im Zweifelsfall in die Roehre schaut.
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#8
daxie

also unter einer meldeadresse versteh ich ganz offiziell in deutschland gemeldet zu sein , also unter einer adresse obwohl man dort nicht wohnt oder einen haustand dort besitzt

z.b bei einem guten freund als untermieter

mit der auslandskrankenvericherung kann ich nicht richtig nachvollziehen , demnach müssen die versicherer sich doch immer vor der leistung drücken können , wenn ich beweissen muß das ich dort unter 6 wochen bin .
ich reise zum beispiel über den landweg nach griechenland was öfters vorkommt , wie soll ich da beweissen das ich unter 6 wochen hier bin .

oder von mir aus in ein deutsches nachbarland dann können die versicherer ja immer locker behaupten ich währ über 6 wochen dort , dann hab ich ja in jedemfall die arschkarte weil ich nie beweissen kann wann ich eingereist bin .
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#8
daxie

also unter einer meldeadresse versteh ich ganz offiziell in deutschland gemeldet zu sein , also unter einer adresse obwohl man dort nicht wohnt oder einen haustand dort besitzt

z.b bei einem guten freund als untermieter

mit der auslandskrankenvericherung kann ich nicht richtig nachvollziehen , demnach müssen die versicherer sich doch immer vor der leistung drücken können , wenn ich beweissen muß das ich dort unter 6 wochen bin .
ich reise zum beispiel über den landweg nach griechenland was öfters vorkommt , wie soll ich da beweissen das ich unter 6 wochen hier bin .

oder von mir aus in ein deutsches nachbarland dann können die versicherer ja immer locker behaupten ich währ über 6 wochen dort , dann hab ich ja in jedemfall die arschkarte weil ich nie beweissen kann wann ich eingereist bin .
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#9
Reginax schrieb:Voraussetzung ist allerdings ein Wohnsitz in D.
Hallo,

ein höchstrichterliches Urteil, erwirkt von Mallorca-Rentnern, ergangen gegen die DAK, besagt, daß ein deutscher Wohnsitz nicht erforderlich ist. Vermutlich ist es aber einfacher, pro forma ein deutsche Adresse anzugeben, als im Zweifelsfalle gegen eine Krankenversicherung zu klagen.

petraki

PS: Bei den Mallorca-Rentnern handelt es sich um eine Frau, die auf den Kanaren (nicht Mallorca) lebt.
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#9
Reginax schrieb:Voraussetzung ist allerdings ein Wohnsitz in D.
Hallo,

ein höchstrichterliches Urteil, erwirkt von Mallorca-Rentnern, ergangen gegen die DAK, besagt, daß ein deutscher Wohnsitz nicht erforderlich ist. Vermutlich ist es aber einfacher, pro forma ein deutsche Adresse anzugeben, als im Zweifelsfalle gegen eine Krankenversicherung zu klagen.

petraki

PS: Bei den Mallorca-Rentnern handelt es sich um eine Frau, die auf den Kanaren (nicht Mallorca) lebt.
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#10
Hallo,

ich habe noch einmal etwas recherchiert:

Das Bundessozialgericht hat unter dem Aktenzeichen B 1 KR 2/04 R endgültig entschieden:
„Es wird festgestellt, daß die Klägerin berechtigt ist, in Deutschland Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbar zu Lasten der Beklagten in Anspruch zu nehmen. Denn die Klägerin ist bei der Beklagten versichert. Die Krankenversicherungskarte dient dazu, diese Berechtigung nachzuweisen.“
Dies bedeutet, daß jeder pflichtversicherte deutsche Rentner, der in Spanien oder in der EU lebt, das Recht auf Ausstellung einer Krankenversichertenkarte seiner deutschen Krankenkasse hat und diese dann auch bei vorübergehenden Aufenthalten in Deutschland - nach den deutschen Bestimmungen – benutzen kann. Das gleiche gilt natürlich auch, wenn bereits schon eine KV-Karte vorhanden ist.
Bisher hatten Kassen verlangt, diese zurückzugeben und auch darauf hingewiesen, daß diese in Deutschland nicht benutzt werden dürfe.
Am 5. Juli 2005 wurde noch eine andere Klage entschieden, in welcher es ebenfalls um die Ausstellung der KV-Karte geht. In dem Urteil unter der Aktennummer AZ: B 1 KR 4/04 R gegen die AOK heißt es:
„Der Kläger kann gemäß § 15 Absatz 6 Satz 1 des SGBV von der Beklagten verlangen, eine Krankenversichertenkarte zu erhalten.“
Jeder Rentner hat also die Möglichkeit nach Deutschland zu reisen, um sich dort behandeln zu lassen.

petraki
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#10
Hallo,

ich habe noch einmal etwas recherchiert:

Das Bundessozialgericht hat unter dem Aktenzeichen B 1 KR 2/04 R endgültig entschieden:
„Es wird festgestellt, daß die Klägerin berechtigt ist, in Deutschland Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbar zu Lasten der Beklagten in Anspruch zu nehmen. Denn die Klägerin ist bei der Beklagten versichert. Die Krankenversicherungskarte dient dazu, diese Berechtigung nachzuweisen.“
Dies bedeutet, daß jeder pflichtversicherte deutsche Rentner, der in Spanien oder in der EU lebt, das Recht auf Ausstellung einer Krankenversichertenkarte seiner deutschen Krankenkasse hat und diese dann auch bei vorübergehenden Aufenthalten in Deutschland - nach den deutschen Bestimmungen – benutzen kann. Das gleiche gilt natürlich auch, wenn bereits schon eine KV-Karte vorhanden ist.
Bisher hatten Kassen verlangt, diese zurückzugeben und auch darauf hingewiesen, daß diese in Deutschland nicht benutzt werden dürfe.
Am 5. Juli 2005 wurde noch eine andere Klage entschieden, in welcher es ebenfalls um die Ausstellung der KV-Karte geht. In dem Urteil unter der Aktennummer AZ: B 1 KR 4/04 R gegen die AOK heißt es:
„Der Kläger kann gemäß § 15 Absatz 6 Satz 1 des SGBV von der Beklagten verlangen, eine Krankenversichertenkarte zu erhalten.“
Jeder Rentner hat also die Möglichkeit nach Deutschland zu reisen, um sich dort behandeln zu lassen.

petraki
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#11
Die Auslandsreisekrankenversicherung, die du abgeschlossen hast, ist eben nicht fuer Auswanderer oder Menschen gedacht, die sich staendig bzw. permanent im Ausland aufhalten. Es ist eine Reiseversicherung und deshalb ist sie halt auch so guenstig. Manche haben zum Beispiel auch extra den Passus drin "fuer Urlaubsreisen".
Wenn du noch in Deutschland lebst und arbeitest und im Nachbarland Urlaub machst, kannst du ja durchaus nachweisen, dass du nur Urlaub im Ausland gemacht machst, mit zum Beispiel einer Bescheinigung von deinem Arbeitgeber, wielange du Urlaub hattest.
Oder du hast schulpflichtige Kinder, etc.
Generell, vor allem bei kleineren Summen, prueft kein Mensch bei jeder Rechnung nach, ob du nun laenger wie 6 Wochen im Ausland bist oder nicht. Der Aufwand dafuer ist viel zu hoch.
Aber die Moeglichkeit besteht grundsaetzlich immer und ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen, bei hoeheren Summen, oder wenn Rechnungen fortlaufend ueber einen laengeren Zeitraum eingereicht werden, dann wird das durchaus auch gemacht.
Und in diesem Fall, wenn du garnicht nachweisen kannst, wann du eingereist bist, kann es, um bei deinen Worten zu bleiben, wirklich sein, dass du die Arschkarte gezogen hast.
Die Art Versicherung ist nun mal nicht fuer laengere Auslandsaufenthalte gedacht.
Dafuer gibt es andere Versicherungen, die sind natuerlich auch entsprechend teurer. Ich hatte hier die ersten 12 Monate in GR sowas, das hat damals 50 EUR im Monat gekostet.
Das du noch offiziell in Deutschland gemeldet bist, ist schon mal von Vorteil, weil wie gesagt, oft steht auch in den Versicherungsbedingungen, dass man "einen staendigen Wohnsitz" in Deutschland haben musst.
Ich wuerde mir wirklich mal das Kleingedruckte durchlesen und vielleicht generell eine andere Loesung anstreben oder das Risiko in Betracht ziehen.
Musst halt bedenken, dass du es im Zweifelsfall nachweisen musst, nicht die dir.
Je laenger du im Ausland bist, umso groesser ist nun mal die Wahrscheinlichkeit, dass du auch erkrankst.
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#11
Die Auslandsreisekrankenversicherung, die du abgeschlossen hast, ist eben nicht fuer Auswanderer oder Menschen gedacht, die sich staendig bzw. permanent im Ausland aufhalten. Es ist eine Reiseversicherung und deshalb ist sie halt auch so guenstig. Manche haben zum Beispiel auch extra den Passus drin "fuer Urlaubsreisen".
Wenn du noch in Deutschland lebst und arbeitest und im Nachbarland Urlaub machst, kannst du ja durchaus nachweisen, dass du nur Urlaub im Ausland gemacht machst, mit zum Beispiel einer Bescheinigung von deinem Arbeitgeber, wielange du Urlaub hattest.
Oder du hast schulpflichtige Kinder, etc.
Generell, vor allem bei kleineren Summen, prueft kein Mensch bei jeder Rechnung nach, ob du nun laenger wie 6 Wochen im Ausland bist oder nicht. Der Aufwand dafuer ist viel zu hoch.
Aber die Moeglichkeit besteht grundsaetzlich immer und ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen, bei hoeheren Summen, oder wenn Rechnungen fortlaufend ueber einen laengeren Zeitraum eingereicht werden, dann wird das durchaus auch gemacht.
Und in diesem Fall, wenn du garnicht nachweisen kannst, wann du eingereist bist, kann es, um bei deinen Worten zu bleiben, wirklich sein, dass du die Arschkarte gezogen hast.
Die Art Versicherung ist nun mal nicht fuer laengere Auslandsaufenthalte gedacht.
Dafuer gibt es andere Versicherungen, die sind natuerlich auch entsprechend teurer. Ich hatte hier die ersten 12 Monate in GR sowas, das hat damals 50 EUR im Monat gekostet.
Das du noch offiziell in Deutschland gemeldet bist, ist schon mal von Vorteil, weil wie gesagt, oft steht auch in den Versicherungsbedingungen, dass man "einen staendigen Wohnsitz" in Deutschland haben musst.
Ich wuerde mir wirklich mal das Kleingedruckte durchlesen und vielleicht generell eine andere Loesung anstreben oder das Risiko in Betracht ziehen.
Musst halt bedenken, dass du es im Zweifelsfall nachweisen musst, nicht die dir.
Je laenger du im Ausland bist, umso groesser ist nun mal die Wahrscheinlichkeit, dass du auch erkrankst.
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#12
Petraki, das hatte wir doch schon einmal Wink Mag alles stimmen, aber nur fuer Rentner.
Gruss nach drueben!
"Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben."
Friedich Hebbel
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#12
Petraki, das hatte wir doch schon einmal Wink Mag alles stimmen, aber nur fuer Rentner.
Gruss nach drueben!
"Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben."
Friedich Hebbel
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#13
ist schon klar daxi ,

wie gesagt ist auch nur für notfälle , bin ja auch noch in deutschland in der gesetzlichen .

ist auch nicht nur für griechenland , ich fahre mindestens 4 x im jahr die landstrecke griechenland-deutschland weil ich mich ab und zu mal in deutschland sehen lassen muß , ich hab dort vermietetes eigentum .

und ist natürlich auch ein guter schutz wenn ich einen unfall habe in den ländern die ich durchfahre , denn dann kann man es an den visumsstempel gut nachweissen und 17 euro im jahr ist auch nicht die welt .

grüße
josef
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#13
ist schon klar daxi ,

wie gesagt ist auch nur für notfälle , bin ja auch noch in deutschland in der gesetzlichen .

ist auch nicht nur für griechenland , ich fahre mindestens 4 x im jahr die landstrecke griechenland-deutschland weil ich mich ab und zu mal in deutschland sehen lassen muß , ich hab dort vermietetes eigentum .

und ist natürlich auch ein guter schutz wenn ich einen unfall habe in den ländern die ich durchfahre , denn dann kann man es an den visumsstempel gut nachweissen und 17 euro im jahr ist auch nicht die welt .

grüße
josef
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#14
Hallo,

hat von Euch jemand gehört, dass man ab 2009 nicht mehr 50 Ensima braucht, um krankenversichert zu sein, sondern 100? Und Medikamente soll es dann erst ab 120 Ensima geben...

Gruß aus Paros
Petra
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#14
Hallo,

hat von Euch jemand gehört, dass man ab 2009 nicht mehr 50 Ensima braucht, um krankenversichert zu sein, sondern 100? Und Medikamente soll es dann erst ab 120 Ensima geben...

Gruß aus Paros
Petra
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#15
laut diesem Artikel ist das wohl so
http://www.partnerbiz.net/griechenland-aktuell.html
"Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben."
Friedich Hebbel
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#15
laut diesem Artikel ist das wohl so
http://www.partnerbiz.net/griechenland-aktuell.html
"Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben."
Friedich Hebbel
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