Steuern auf Kapitalerträge

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#1
Hallo,

wir haben in Deutschland Kapitalerträge (Zinsen vom Sparbuch, kleine Beträge). Weil wir für die Mitteilungen der Bank nun unsere griechische Adresse angegeben haben, fragen die nach, wo wir uns wie lange aufhalten und ob wir die Steuernummer dieses EU-Landes (also eine griechische) haben, und ob wir also hier Steuern zahlen, was der Fall ist.
Natürlich können wir einfach weiter eine Adresse in Deutschland angeben, wo wir ja auch weiterhin Steuern zahlen, und uns jedes Jahr darüber ärgern, daß von den spärlichen Zinsen auch noch 25% Kapitalertragssteuer abgezogen werden. Oder können wir unsere griechische Steuernummer angeben? Werden dann die Kapitalerträge in Deutschland nicht mehr besteuert? Gibt es eine Mitteilung der Bank an das griechische Finanzamt? Womit ist sonst zu rechnen?
Natürlich weiß ich, daß es Steuerberater gibt, die sich mit internationalem Steuerrecht auskennen. Aber dann würden die Gebühren/Kosten die Zinserträge deutlich übersteigen.

Liebe Grüße von Paros

Petraki
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#1
Hallo,

wir haben in Deutschland Kapitalerträge (Zinsen vom Sparbuch, kleine Beträge). Weil wir für die Mitteilungen der Bank nun unsere griechische Adresse angegeben haben, fragen die nach, wo wir uns wie lange aufhalten und ob wir die Steuernummer dieses EU-Landes (also eine griechische) haben, und ob wir also hier Steuern zahlen, was der Fall ist.
Natürlich können wir einfach weiter eine Adresse in Deutschland angeben, wo wir ja auch weiterhin Steuern zahlen, und uns jedes Jahr darüber ärgern, daß von den spärlichen Zinsen auch noch 25% Kapitalertragssteuer abgezogen werden. Oder können wir unsere griechische Steuernummer angeben? Werden dann die Kapitalerträge in Deutschland nicht mehr besteuert? Gibt es eine Mitteilung der Bank an das griechische Finanzamt? Womit ist sonst zu rechnen?
Natürlich weiß ich, daß es Steuerberater gibt, die sich mit internationalem Steuerrecht auskennen. Aber dann würden die Gebühren/Kosten die Zinserträge deutlich übersteigen.

Liebe Grüße von Paros

Petraki
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#2
ich lausche gespannt der Antworten, die da hoffentlich kommen werden Smile
"Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben."
Friedich Hebbel
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#2
ich lausche gespannt der Antworten, die da hoffentlich kommen werden Smile
"Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben."
Friedich Hebbel
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#3
Also falls ihr in Gr irgendwelche Einnahmen habt müßtet ihr diese dem deutschen Finanzamt mitteilen. Da diese Einnahmen schon in Gr. besteuert wurden müßt ihr in De nicht noch einmal Steuern dafür zahlen(Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und Gr.) Allerdings fallen diese Einnahmen unter den Progressionsvorbehalt(bin nicht mehr sicher, ob das Wort genauso heißt). Dieser hat eventuell Einfluß auf eure deutschen Einkommenssteuerabgaben, sprich wenn Du normalerweise einen Steuersatz von z.B. 42 % hättest könnte dieser durch die zusätzlichen Einnahmen aus Gr. etwas ansteigen. Diese Info erhielt ich von einer Freundin in D, die beim Finanzamt arbeitet.
Da ihr in D nur Kapitalerträge habt und in Gr. warscheinlich auch nicht Millionen scheffelt, könnt ihr es ganz beruhigt in D angeben. Ich habe es gemacht und mir hat es keinen Schaden zugefügt.

Susi

P.S. Hier auf Samos habe ich noch keinen Steuerberater gefunden, der sich auch mit deutschem Steuerrecht auskennt(sie behaupten zwar sie wären auf internationaler Ebene tätig, aber da hier das Steuerrecht ständig wechselt und in D sich auch ständig etwas ändert habe ich gar kein gutes Gefühl dabei, noch dazu, wo hier sowieso jeder behauptet alles zu können). Ich lasse mir aber gerne einen internationalen Steuerberater empfehlen.
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#3
Also falls ihr in Gr irgendwelche Einnahmen habt müßtet ihr diese dem deutschen Finanzamt mitteilen. Da diese Einnahmen schon in Gr. besteuert wurden müßt ihr in De nicht noch einmal Steuern dafür zahlen(Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D und Gr.) Allerdings fallen diese Einnahmen unter den Progressionsvorbehalt(bin nicht mehr sicher, ob das Wort genauso heißt). Dieser hat eventuell Einfluß auf eure deutschen Einkommenssteuerabgaben, sprich wenn Du normalerweise einen Steuersatz von z.B. 42 % hättest könnte dieser durch die zusätzlichen Einnahmen aus Gr. etwas ansteigen. Diese Info erhielt ich von einer Freundin in D, die beim Finanzamt arbeitet.
Da ihr in D nur Kapitalerträge habt und in Gr. warscheinlich auch nicht Millionen scheffelt, könnt ihr es ganz beruhigt in D angeben. Ich habe es gemacht und mir hat es keinen Schaden zugefügt.

Susi

P.S. Hier auf Samos habe ich noch keinen Steuerberater gefunden, der sich auch mit deutschem Steuerrecht auskennt(sie behaupten zwar sie wären auf internationaler Ebene tätig, aber da hier das Steuerrecht ständig wechselt und in D sich auch ständig etwas ändert habe ich gar kein gutes Gefühl dabei, noch dazu, wo hier sowieso jeder behauptet alles zu können). Ich lasse mir aber gerne einen internationalen Steuerberater empfehlen.
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#4
ich gebe susi zu 100% recht. allerdings solltest du etwas vorsichtig sein , mit deinen angaben beim deutschen finanzamt.

du weißt sicher selbst, dass die natürlich alles speichern und das kann in ferner zukunft schaden.
ich gebe beim deutschen finanzamt weder meine sparbücher an, noch sonst etwas. 1x machte ich den fehler, die unfallrente anzugeben ( sie war jahrzehntelang steuerfrei und brauchte nicht angegeben zu werden ),was zur folge hatte das nun jedes jahr die rente mit dem o.g. progressionsvorbehalt versteuert wird. schlimmer noch :
es muss vor ein paar jahren eine meldung gegeben haben, nachdem man als bezieher einer solchen rente "einspruch einlegen" muss, um auch künftig keine steuern darauf zahlen zu muessen.

so ist gekommen,was in deutschland gang und gäbe ist , die einen muessen zahlen, die anderen nicht.
meine und sicher auch deine kapitalerträge sind so gering, dass sie durch den freistellungsauftrag abgedeckt sind, das muss dem finanzamt genügen. ( ich denke, die haben deine sparbüchlein sowieso in ihren unterlagen ,wenn sie es denn suchen)
jörg
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#4
ich gebe susi zu 100% recht. allerdings solltest du etwas vorsichtig sein , mit deinen angaben beim deutschen finanzamt.

du weißt sicher selbst, dass die natürlich alles speichern und das kann in ferner zukunft schaden.
ich gebe beim deutschen finanzamt weder meine sparbücher an, noch sonst etwas. 1x machte ich den fehler, die unfallrente anzugeben ( sie war jahrzehntelang steuerfrei und brauchte nicht angegeben zu werden ),was zur folge hatte das nun jedes jahr die rente mit dem o.g. progressionsvorbehalt versteuert wird. schlimmer noch :
es muss vor ein paar jahren eine meldung gegeben haben, nachdem man als bezieher einer solchen rente "einspruch einlegen" muss, um auch künftig keine steuern darauf zahlen zu muessen.

so ist gekommen,was in deutschland gang und gäbe ist , die einen muessen zahlen, die anderen nicht.
meine und sicher auch deine kapitalerträge sind so gering, dass sie durch den freistellungsauftrag abgedeckt sind, das muss dem finanzamt genügen. ( ich denke, die haben deine sparbüchlein sowieso in ihren unterlagen ,wenn sie es denn suchen)
jörg
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