kuendigungsfristen in GR

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#1
wahrscheinlich steht das schon irgendwo, aber da ich nur aus dem internetcafe schreibe fehlt mir die zeit.

wie sind, wenn es sie geben sollte die gesetzlichen kuendigungsfristen? einen vertrag habe ich nur muendlich, aber die schriftliche bestaetigung dass ich bei der IKA angemeldet bin.

wie hat eine fristlose kuendigung auszusehen und aus welchen gruenden kann sie ausgesprochen werden?

danke erst mal, habe einen riesenkrach mit meinem griechischen chef an der backe, der mich grundlos von heute auf morgen an die frische luft setzen will.

susi
Δεν ελπὶζω τὶποτα. Δεν φοβαμαι τὶποτα. Εὶμαι ελεὺθερος.
Νίκος Καζαντζάκης
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#1
wahrscheinlich steht das schon irgendwo, aber da ich nur aus dem internetcafe schreibe fehlt mir die zeit.

wie sind, wenn es sie geben sollte die gesetzlichen kuendigungsfristen? einen vertrag habe ich nur muendlich, aber die schriftliche bestaetigung dass ich bei der IKA angemeldet bin.

wie hat eine fristlose kuendigung auszusehen und aus welchen gruenden kann sie ausgesprochen werden?

danke erst mal, habe einen riesenkrach mit meinem griechischen chef an der backe, der mich grundlos von heute auf morgen an die frische luft setzen will.

susi
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#2
Hast du einen befristeten oder unbefristeten Vertrag?

Bei einem unbefristeten Vertrag beträgt die Kündigungsfrist normalerweise 15 Tage, wenn sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt (was in deinem Fall ja der Fall ist, da kein Vertrag vorliegt.

Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann die Kündigung auch außerhalb dieser Frist erfolgen. Aber: Der Arbeitgeber muss diese außerordentliche Kündigung begründen. Die Erheblichkeit des Grundes hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab - je länger die Dauer, desto erheblicher muss der Grund sein (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug u. ä.).

Wenn der Arbeitgeber keinen Grund angibt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich herausstellt, dass er zukünftig Probleme bei der Jobsuche hat. Es macht sich eben nicht gut im "Lebenslauf", außerordentlich gekündigt zu werden, da der Arbeitnehmer mit Vorurteilen belastet wird bezüglich seines "Wertes" als Angestellter.

Außerdem schuldet der Arbeitgeber Lohnfortzahlung - und zwar vom Tag der Kündigung bis ursprüngliches Vertragsende (was in deinem Fall etwas problematisch sein würde).

So habe ich es zumindest während meines Anwalts- Praktikums in GR verstanden ... hoffe, es hilft dir weiter.
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#2
Hast du einen befristeten oder unbefristeten Vertrag?

Bei einem unbefristeten Vertrag beträgt die Kündigungsfrist normalerweise 15 Tage, wenn sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt (was in deinem Fall ja der Fall ist, da kein Vertrag vorliegt.

Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann die Kündigung auch außerhalb dieser Frist erfolgen. Aber: Der Arbeitgeber muss diese außerordentliche Kündigung begründen. Die Erheblichkeit des Grundes hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab - je länger die Dauer, desto erheblicher muss der Grund sein (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug u. ä.).

Wenn der Arbeitgeber keinen Grund angibt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich herausstellt, dass er zukünftig Probleme bei der Jobsuche hat. Es macht sich eben nicht gut im "Lebenslauf", außerordentlich gekündigt zu werden, da der Arbeitnehmer mit Vorurteilen belastet wird bezüglich seines "Wertes" als Angestellter.

Außerdem schuldet der Arbeitgeber Lohnfortzahlung - und zwar vom Tag der Kündigung bis ursprüngliches Vertragsende (was in deinem Fall etwas problematisch sein würde).

So habe ich es zumindest während meines Anwalts- Praktikums in GR verstanden ... hoffe, es hilft dir weiter.
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#3
Das mit den 2 Wochen Kuendigungsfrist kenne ich auch so, aber praktisch habe ich viele von-jetzt-auf-sofort Entlassungen gesehen. Egal, wie lange jemand schon in der Firma gearbeitet hat. Wichtig ist aber, dass man ab dem zweiten Jahr Betriebszugehoerigkeitsdauer (IKA-Anmeldung) Anspruch auf αποζημίωση, Entschaedigung hat: Ein Monatsgehalt pro Arbeitsjahr in der Firma. Plus Geldausgleich fuer entgangene Urlaubsansprueche, anteilige Urlaubsgelder δώρα etc.

Auf diese Weise wird der extrem loechrige Kuendigungsschutz kompensiert.
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#3
Das mit den 2 Wochen Kuendigungsfrist kenne ich auch so, aber praktisch habe ich viele von-jetzt-auf-sofort Entlassungen gesehen. Egal, wie lange jemand schon in der Firma gearbeitet hat. Wichtig ist aber, dass man ab dem zweiten Jahr Betriebszugehoerigkeitsdauer (IKA-Anmeldung) Anspruch auf αποζημίωση, Entschaedigung hat: Ein Monatsgehalt pro Arbeitsjahr in der Firma. Plus Geldausgleich fuer entgangene Urlaubsansprueche, anteilige Urlaubsgelder δώρα etc.

Auf diese Weise wird der extrem loechrige Kuendigungsschutz kompensiert.
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#4
Ach, noch was: die Gelder muessen sofort ausgezahlt werden, der AG hat sich nicht rausreden, er haette grad nix fluessig.... im uebrigens cheuen alle griechischen Arbeitsgeber das Gericht, denn die Arbeitsrichter geben dem Entlassenen so gut wie immer recht!
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#4
Ach, noch was: die Gelder muessen sofort ausgezahlt werden, der AG hat sich nicht rausreden, er haette grad nix fluessig.... im uebrigens cheuen alle griechischen Arbeitsgeber das Gericht, denn die Arbeitsrichter geben dem Entlassenen so gut wie immer recht!
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#5
SarahRethymno schrieb:So habe ich es zumindest während meines Anwalts- Praktikums in GR verstanden ... hoffe, es hilft dir weiter.
danke, das war sehr hilfreich

sie koennen eine fristlose kuendigung nicht begruenden, weil ich mir nichts habe zu schulden kommen lassen

ich suche jetzt wieder ueber die griechenlandzeitung etwas, das war ja beim letzten mal was die resonanz anging sehr erfolgreich


susi
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#5
SarahRethymno schrieb:So habe ich es zumindest während meines Anwalts- Praktikums in GR verstanden ... hoffe, es hilft dir weiter.
danke, das war sehr hilfreich

sie koennen eine fristlose kuendigung nicht begruenden, weil ich mir nichts habe zu schulden kommen lassen

ich suche jetzt wieder ueber die griechenlandzeitung etwas, das war ja beim letzten mal was die resonanz anging sehr erfolgreich


susi
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#6
Carmen schrieb:Ach, noch was: die Gelder muessen sofort ausgezahlt werden, der AG hat sich nicht rausreden, er haette grad nix fluessig.... im uebrigens cheuen alle griechischen Arbeitsgeber das Gericht, denn die Arbeitsrichter geben dem Entlassenen so gut wie immer recht!
danke carmen, diese info hat mir auch wietergeholfen und ich bin froh, dass es, wenn auch loechrig doch so etwas wie einen kuendigungsschutz gibt

am meisten bin ich darueber enttaeuscht dass ich fuer eine deutsche arbeite und jetzt auf unfeine und unfaire weise abgeschossen werde, das haette ich von einer landsmaennin bzw. deren mann nie erwartet. aber so kann man sich taeuschen.

susi
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#6
Carmen schrieb:Ach, noch was: die Gelder muessen sofort ausgezahlt werden, der AG hat sich nicht rausreden, er haette grad nix fluessig.... im uebrigens cheuen alle griechischen Arbeitsgeber das Gericht, denn die Arbeitsrichter geben dem Entlassenen so gut wie immer recht!
danke carmen, diese info hat mir auch wietergeholfen und ich bin froh, dass es, wenn auch loechrig doch so etwas wie einen kuendigungsschutz gibt

am meisten bin ich darueber enttaeuscht dass ich fuer eine deutsche arbeite und jetzt auf unfeine und unfaire weise abgeschossen werde, das haette ich von einer landsmaennin bzw. deren mann nie erwartet. aber so kann man sich taeuschen.

susi
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Νίκος Καζαντζάκης
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#7
...und weiter geht's.

ich habe heute, da anders nicht moeglich, meine fristgerechte kuendigung bekommen, bin aber bereits ab morgen nicht mehr bei der
ika gemeldet, verstehe ich zwar nicht ganz, weil ich mein monatsgehalt plus einer miniabfindung noch bekomme habe, aber es ist wohl nun einmal so, zuminedst hat das mein nochchef so veranlasst.

gibt es nach 4 monaten beitraege entrichten schon einen anspruch auf arbeitslosengeld, wohl eher nicht, oder?

welche anderen moeglichkeiten habe ich? ausser einem neuen job der mir bis ende des monats aber kaum in de schoss fallen wird, auch wenn am mittwoch bereits eine anzeige in der zeitung veroeffentlicht wird. kann/ muss ich mich freiwillig versichern um eine krankenversicherung zu haben?

wer weiss da bescheid?

susi, fast schon auf gepackten koffern, denn mit dem job verliere ich auch meine unterkunft ende des monats
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#7
...und weiter geht's.

ich habe heute, da anders nicht moeglich, meine fristgerechte kuendigung bekommen, bin aber bereits ab morgen nicht mehr bei der
ika gemeldet, verstehe ich zwar nicht ganz, weil ich mein monatsgehalt plus einer miniabfindung noch bekomme habe, aber es ist wohl nun einmal so, zuminedst hat das mein nochchef so veranlasst.

gibt es nach 4 monaten beitraege entrichten schon einen anspruch auf arbeitslosengeld, wohl eher nicht, oder?

welche anderen moeglichkeiten habe ich? ausser einem neuen job der mir bis ende des monats aber kaum in de schoss fallen wird, auch wenn am mittwoch bereits eine anzeige in der zeitung veroeffentlicht wird. kann/ muss ich mich freiwillig versichern um eine krankenversicherung zu haben?

wer weiss da bescheid?

susi, fast schon auf gepackten koffern, denn mit dem job verliere ich auch meine unterkunft ende des monats
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#8
Hallo Susi,
ab 50 Ensima bist Du kankenversichert, normalerweise für ein Jahr. Würde aber mal bei der IKA nachfragen, ob Dein Chef auch immer schön einbezahlt hat, dann kannst Du ja auch den Rest erfragen.
Es gibt übrigens einen Ombudsmann für Arbeitnehmer, die Ärger mit ihrem Arbeitgeber haben, den hat mein Mann mal in Anspruch genommen, weil das letzte Gehalt nicht kam, und das hat super funktioniert. Ich weiß aber nicht mehr, wie du an den rankommst, muss mal nachfragen.

Viele Grüße
Petra aus Paros
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#8
Hallo Susi,
ab 50 Ensima bist Du kankenversichert, normalerweise für ein Jahr. Würde aber mal bei der IKA nachfragen, ob Dein Chef auch immer schön einbezahlt hat, dann kannst Du ja auch den Rest erfragen.
Es gibt übrigens einen Ombudsmann für Arbeitnehmer, die Ärger mit ihrem Arbeitgeber haben, den hat mein Mann mal in Anspruch genommen, weil das letzte Gehalt nicht kam, und das hat super funktioniert. Ich weiß aber nicht mehr, wie du an den rankommst, muss mal nachfragen.

Viele Grüße
Petra aus Paros
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#9
Arbeitslosengeld gibt es, soweit ich informiert bin, ab 12 Monaten. Musst aber mal genau nachfragen.
Fuer Ika brauchst du 50 Ensima, das sind normaleweise um die 2.5 Monate durchgehende Arbeit,dann geht der Sticker den du bekommst ,fuer 12 Monate Versicherungsschutz.
Wenn die IKA dir die Ensima Bescheinigungen noch nicht zugeschickt hat, was sehr wahrscheinlich ist, da die nicht sehr schnell sind, musst du die Nachweise von deinem Arbeitgeber anfordern.
Bei mir war das kein Problem, bin dann mit denen zur IKA.
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#9
Arbeitslosengeld gibt es, soweit ich informiert bin, ab 12 Monaten. Musst aber mal genau nachfragen.
Fuer Ika brauchst du 50 Ensima, das sind normaleweise um die 2.5 Monate durchgehende Arbeit,dann geht der Sticker den du bekommst ,fuer 12 Monate Versicherungsschutz.
Wenn die IKA dir die Ensima Bescheinigungen noch nicht zugeschickt hat, was sehr wahrscheinlich ist, da die nicht sehr schnell sind, musst du die Nachweise von deinem Arbeitgeber anfordern.
Bei mir war das kein Problem, bin dann mit denen zur IKA.
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#10
(susi, fast schon auf gepackten koffern, denn mit dem job verliere ich auch meine unterkunft ende des monats)


Und was machts du dann? Hast du eine Ausweichmoeglichkeit oder geht es schlimmstenfalls zurueck?

LG Petra
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#10
(susi, fast schon auf gepackten koffern, denn mit dem job verliere ich auch meine unterkunft ende des monats)


Und was machts du dann? Hast du eine Ausweichmoeglichkeit oder geht es schlimmstenfalls zurueck?

LG Petra
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#11
Petzy schrieb:Hallo Susi,
ab 50 Ensima bist Du kankenversichert, normalerweise für ein Jahr. Würde aber mal bei der IKA nachfragen, ob Dein Chef auch immer schön einbezahlt hat, dann kannst Du ja auch den Rest erfragen.
Es gibt übrigens einen Ombudsmann für Arbeitnehmer, die Ärger mit ihrem Arbeitgeber haben, den hat mein Mann mal in Anspruch genommen, weil das letzte Gehalt nicht kam, und das hat super funktioniert. Ich weiß aber nicht mehr, wie du an den rankommst, muss mal nachfragen.

Viele Grüße
Petra aus Paros
mein gehalt samt abfindung habe ich bekommen, sogar noch weihnachts- und urlaubsgeld. von daher kann ich nicht klagen

werd mal bei der ika anrufen morgen, mein griechisch muesste eigentlich inzwischen reichen, zumindest soweit dass ich fragen kann ob vielleicht jemand englisch kann Wink

susi
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#11
Petzy schrieb:Hallo Susi,
ab 50 Ensima bist Du kankenversichert, normalerweise für ein Jahr. Würde aber mal bei der IKA nachfragen, ob Dein Chef auch immer schön einbezahlt hat, dann kannst Du ja auch den Rest erfragen.
Es gibt übrigens einen Ombudsmann für Arbeitnehmer, die Ärger mit ihrem Arbeitgeber haben, den hat mein Mann mal in Anspruch genommen, weil das letzte Gehalt nicht kam, und das hat super funktioniert. Ich weiß aber nicht mehr, wie du an den rankommst, muss mal nachfragen.

Viele Grüße
Petra aus Paros
mein gehalt samt abfindung habe ich bekommen, sogar noch weihnachts- und urlaubsgeld. von daher kann ich nicht klagen

werd mal bei der ika anrufen morgen, mein griechisch muesste eigentlich inzwischen reichen, zumindest soweit dass ich fragen kann ob vielleicht jemand englisch kann Wink

susi
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Νίκος Καζαντζάκης
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#12
Petra schrieb:(susi, fast schon auf gepackten koffern, denn mit dem job verliere ich auch meine unterkunft ende des monats)


Und was machts du dann? Hast du eine Ausweichmoeglichkeit oder geht es schlimmstenfalls zurueck?

LG Petra
ja hab ich, ich wink mal in die richtige richtung nach sueden, da bin ich nicht zum ersten mal ( im sommer werde ich dort sicher was finden sollte nicht mein haushaelterinnen job der letzten beiden jahre zu besetzen sein), und ich wuesste nicht, was ich in der situation, die sich in den letzten 2 wochen derart hochgeschaukelt hat, dass mein chef mir u.a. verbieten wollte mich mit meinem freund zu treffen...ohne sie getan haette.

letztendlich denke ich inzwischen, dass der gute sich mehr erhofft hatte als eine haushaelterin fuer seine frau...

susi
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Νίκος Καζαντζάκης
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#12
Petra schrieb:(susi, fast schon auf gepackten koffern, denn mit dem job verliere ich auch meine unterkunft ende des monats)


Und was machts du dann? Hast du eine Ausweichmoeglichkeit oder geht es schlimmstenfalls zurueck?

LG Petra
ja hab ich, ich wink mal in die richtige richtung nach sueden, da bin ich nicht zum ersten mal ( im sommer werde ich dort sicher was finden sollte nicht mein haushaelterinnen job der letzten beiden jahre zu besetzen sein), und ich wuesste nicht, was ich in der situation, die sich in den letzten 2 wochen derart hochgeschaukelt hat, dass mein chef mir u.a. verbieten wollte mich mit meinem freund zu treffen...ohne sie getan haette.

letztendlich denke ich inzwischen, dass der gute sich mehr erhofft hatte als eine haushaelterin fuer seine frau...

susi
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#13
Daxie schrieb:Arbeitslosengeld gibt es, soweit ich informiert bin, ab 12 Monaten. Musst aber mal genau nachfragen.
Fuer Ika brauchst du 50 Ensima, das sind normaleweise um die 2.5 Monate durchgehende Arbeit,dann geht der Sticker den du bekommst ,fuer 12 Monate Versicherungsschutz.
Wenn die IKA dir die Ensima Bescheinigungen noch nicht zugeschickt hat, was sehr wahrscheinlich ist, da die nicht sehr schnell sind, musst du die Nachweise von deinem Arbeitgeber anfordern.
Bei mir war das kein Problem, bin dann mit denen zur IKA.
danke!!! das ist genau die info die mir bisher gefehlt hat!

susi
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Daxie schrieb:Arbeitslosengeld gibt es, soweit ich informiert bin, ab 12 Monaten. Musst aber mal genau nachfragen.
Fuer Ika brauchst du 50 Ensima, das sind normaleweise um die 2.5 Monate durchgehende Arbeit,dann geht der Sticker den du bekommst ,fuer 12 Monate Versicherungsschutz.
Wenn die IKA dir die Ensima Bescheinigungen noch nicht zugeschickt hat, was sehr wahrscheinlich ist, da die nicht sehr schnell sind, musst du die Nachweise von deinem Arbeitgeber anfordern.
Bei mir war das kein Problem, bin dann mit denen zur IKA.
danke!!! das ist genau die info die mir bisher gefehlt hat!

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#14
so, mit der IKA hat alles geklappt und meine griechisch kenntnisse zahlen sich zum ersten mal aus, und das auf einer behoerde.

wie ihr gesgagt habt, ich bin 12 monate versicherungsfrei, das buch bekomme ich sobald meine ehemaligen chefs die beitragsbestaetigungen bekommen. im notfall habe ich hier ja auch das health center

danke fuer eure tipps

susi
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so, mit der IKA hat alles geklappt und meine griechisch kenntnisse zahlen sich zum ersten mal aus, und das auf einer behoerde.

wie ihr gesgagt habt, ich bin 12 monate versicherungsfrei, das buch bekomme ich sobald meine ehemaligen chefs die beitragsbestaetigungen bekommen. im notfall habe ich hier ja auch das health center

danke fuer eure tipps

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