Archäologisches Gutachten

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#1
Hallo zusammen,
ich plane einen Naturstein-Neubau auf Ikaria, für den jetzt die Baugenehmigung beantragt werden soll. Jetzt teilt mir mein Architekt auf Ikaria mit, dass dazu noch eine Bescheinigung der zuständigen Archäologie-Behörde (oder so ähnlich) nötig ist. Dazu muss von Samos jemand zum Grundstück kommen, um dort "Probegrabungen" zu machen, um festzustellen, ob da noch eine Akropolis oder so etwas verborgen ist.
Weiß jemand Genaueres darüber (Dauer der Prozedur, Kosten)? Das entsprechende Gesetz/die Vorschrift ist wohl erst im November 2007 verabschiedet worden.
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#1
Hallo zusammen,
ich plane einen Naturstein-Neubau auf Ikaria, für den jetzt die Baugenehmigung beantragt werden soll. Jetzt teilt mir mein Architekt auf Ikaria mit, dass dazu noch eine Bescheinigung der zuständigen Archäologie-Behörde (oder so ähnlich) nötig ist. Dazu muss von Samos jemand zum Grundstück kommen, um dort "Probegrabungen" zu machen, um festzustellen, ob da noch eine Akropolis oder so etwas verborgen ist.
Weiß jemand Genaueres darüber (Dauer der Prozedur, Kosten)? Das entsprechende Gesetz/die Vorschrift ist wohl erst im November 2007 verabschiedet worden.
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#2
So etwas gibt es schon lange, und der Architekt haette das von Anfang an wissen koennen, denke ich.
Normalerweise wird einzelnen Gebieten ein archaeolgischer Status zugewiesen, nach dem dann dort etwas vergraben sein *koennte* oder eben nicht.
Falls in Deiner Gegend so etwas noch nicht passiert ist oder sie u.U archaeologisch interessant ist, kann es sein, dass jemand kommen muss, um nachzusehen. Ich weiss, dass sich so etwas elend lange hinziehen kann; Du musst darauf bestehen, fuer Deinen diesbezueglichen Antrag eine Quittung mit Datum zu erhalten. Wenn sich nach drei Wochen dann nichts regt (wovon auszugehen ist), kannst Du, notfalls mit Hlfe eines Anwalts) insistieren.
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-
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#2
So etwas gibt es schon lange, und der Architekt haette das von Anfang an wissen koennen, denke ich.
Normalerweise wird einzelnen Gebieten ein archaeolgischer Status zugewiesen, nach dem dann dort etwas vergraben sein *koennte* oder eben nicht.
Falls in Deiner Gegend so etwas noch nicht passiert ist oder sie u.U archaeologisch interessant ist, kann es sein, dass jemand kommen muss, um nachzusehen. Ich weiss, dass sich so etwas elend lange hinziehen kann; Du musst darauf bestehen, fuer Deinen diesbezueglichen Antrag eine Quittung mit Datum zu erhalten. Wenn sich nach drei Wochen dann nichts regt (wovon auszugehen ist), kannst Du, notfalls mit Hlfe eines Anwalts) insistieren.
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-Wally-
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#3
Vielen Dank für die schnelle Antwort; ich weiß, dass es diese Vorschrift im Prinzip schon länger gibt. Neu soll wohl sein, dass jetzt schon vor der Einreichung des Bauantrages gebuddelt werden muss... und nicht wie bisher während des Ausschachtens...
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#3
Vielen Dank für die schnelle Antwort; ich weiß, dass es diese Vorschrift im Prinzip schon länger gibt. Neu soll wohl sein, dass jetzt schon vor der Einreichung des Bauantrages gebuddelt werden muss... und nicht wie bisher während des Ausschachtens...
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#4
Ich kenne es auch so, wie Tobi sagt: Je nach Status des Geländes muss man eine solche Bescheinigung haben. Um sie zu bekommen, kommt einer vorbei und scharrt im Boden rum. Soweit ich weiß, muss sie aber ebenso wie die Bescheinigung der Forstbehörde beim Einreichen des Bauantrags vorgelegt werden (wir reden hier ohnehin von Grundstücken außerhalb der Ortsgrenzen). Später - beim Ausschachten - wäre es ja auch reichlich spät. Wie Du aber mit antiken Trümmern verfährst, die nach Baubeginn und trotz vorliegender Unbedenklichkeitsbescheinigung in Deiner Baugrube auftauchen, muss Du dann selber wissen... ;-)
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#4
Ich kenne es auch so, wie Tobi sagt: Je nach Status des Geländes muss man eine solche Bescheinigung haben. Um sie zu bekommen, kommt einer vorbei und scharrt im Boden rum. Soweit ich weiß, muss sie aber ebenso wie die Bescheinigung der Forstbehörde beim Einreichen des Bauantrags vorgelegt werden (wir reden hier ohnehin von Grundstücken außerhalb der Ortsgrenzen). Später - beim Ausschachten - wäre es ja auch reichlich spät. Wie Du aber mit antiken Trümmern verfährst, die nach Baubeginn und trotz vorliegender Unbedenklichkeitsbescheinigung in Deiner Baugrube auftauchen, muss Du dann selber wissen... ;-)
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#5
Ein guter Architekt, und es gibt sie wirklich, besorgt die meisten Genehmigungen von sich aus. Auch er will Geld verdienen.

Neujahrsgrüsse Dieter
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#5
Ein guter Architekt, und es gibt sie wirklich, besorgt die meisten Genehmigungen von sich aus. Auch er will Geld verdienen.

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