Steuererklärung E9

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#1
Hallo,

muß ich das Formular E9 bei der Steuerklärung jedes Jahr abgeben, oder handelt es sich um eine einmalige Erklärung zum Wohneigentum?

Liebe Grüße

Petraki
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#1
Hallo,

muß ich das Formular E9 bei der Steuerklärung jedes Jahr abgeben, oder handelt es sich um eine einmalige Erklärung zum Wohneigentum?

Liebe Grüße

Petraki
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#2
du musst jedes Jahr ein Steuererklaerung abgeben, wenn Du Wohneigentum in GR hast. Auch wenn Du kein Einkommen in GR hast.
Ob sich das auf dem Formular E9, E12 oder E630 abspielt., entzieht sich leider meiner Kenntnis Smile
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-
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#2
du musst jedes Jahr ein Steuererklaerung abgeben, wenn Du Wohneigentum in GR hast. Auch wenn Du kein Einkommen in GR hast.
Ob sich das auf dem Formular E9, E12 oder E630 abspielt., entzieht sich leider meiner Kenntnis Smile
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-
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#3
E9
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#3
E9
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#4
Wer weiß mehr?

Der Steuerberater meiner Nachbarin hat gesagt, dass jetzt wieder Steuern auf Wohneigentum verlangt wird und die Steuerbescheide alle in den nächsten Tagen versendet werden und sich einige noch wundern werden.

Weiß jemand mehr?
Michael
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#4
Wer weiß mehr?

Der Steuerberater meiner Nachbarin hat gesagt, dass jetzt wieder Steuern auf Wohneigentum verlangt wird und die Steuerbescheide alle in den nächsten Tagen versendet werden und sich einige noch wundern werden.

Weiß jemand mehr?
Michael
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#5
Wenn man 2005 oder später einmal die E9 abgegeben hat, dann muss man, wenn ich alles richtig verstanden habe, nur noch abgeben, wenn sich etwas ändert (Eigentumsverhältinsse, Korrektur oder legalisierung illegaler Teile der Bebauung, etc.). E9 ist also kein Routine Formular, welches jedes Jahr abgegeben werden muss.

Und Steuern werden auf selbstgenutztes Wohneigentum nur ab einer bestimmten Größe verlangt, so es die erste von mehreren möglichen selbstgenutzten Immos ist.

Es sind wohl in den letzten Wochen versehentlich Steuerbescheide an Miteigentümer rausgegangen (Immobilien wo es mehr als einen Eigentümer gibt), welche z.B. als Ehepaare GEMEINSAM nur eine einzige, selbstgenutzte Immobilie haben. Diese "Fehlbescheide" können aber wohl mit einer Dilosi rückgängig gemacht werden.

Mit irgendetwas müssen wir doch die "Behörden" beschäftigen, oder?!

Paul
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#5
Wenn man 2005 oder später einmal die E9 abgegeben hat, dann muss man, wenn ich alles richtig verstanden habe, nur noch abgeben, wenn sich etwas ändert (Eigentumsverhältinsse, Korrektur oder legalisierung illegaler Teile der Bebauung, etc.). E9 ist also kein Routine Formular, welches jedes Jahr abgegeben werden muss.

Und Steuern werden auf selbstgenutztes Wohneigentum nur ab einer bestimmten Größe verlangt, so es die erste von mehreren möglichen selbstgenutzten Immos ist.

Es sind wohl in den letzten Wochen versehentlich Steuerbescheide an Miteigentümer rausgegangen (Immobilien wo es mehr als einen Eigentümer gibt), welche z.B. als Ehepaare GEMEINSAM nur eine einzige, selbstgenutzte Immobilie haben. Diese "Fehlbescheide" können aber wohl mit einer Dilosi rückgängig gemacht werden.

Mit irgendetwas müssen wir doch die "Behörden" beschäftigen, oder?!

Paul
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#6
Wie ich von meiner Steuerberaterin gehoert habe, werden wohl ab diesem Jahr auch Steuern für Haeuser unter 120qm Wohnflaeche faellig. Waere neu, sagte sie im August.
Habe aber bis heute noch keine Bescheid bekommen.
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#6
Wie ich von meiner Steuerberaterin gehoert habe, werden wohl ab diesem Jahr auch Steuern für Haeuser unter 120qm Wohnflaeche faellig. Waere neu, sagte sie im August.
Habe aber bis heute noch keine Bescheid bekommen.
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#7
Psilojannakis schrieb:Wie ich von meiner Steuerberaterin gehoert habe, werden wohl ab diesem Jahr auch Steuern für Haeuser unter 120qm Wohnflaeche faellig. Waere neu, sagte sie im August.
Habe aber bis heute noch keine Bescheid bekommen.
...ja das meine ich auch, gilt für alle Größen. Ist neu seit 2007, aber wird erst jetzt praktiziert.
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#7
Psilojannakis schrieb:Wie ich von meiner Steuerberaterin gehoert habe, werden wohl ab diesem Jahr auch Steuern für Haeuser unter 120qm Wohnflaeche faellig. Waere neu, sagte sie im August.
Habe aber bis heute noch keine Bescheid bekommen.
...ja das meine ich auch, gilt für alle Größen. Ist neu seit 2007, aber wird erst jetzt praktiziert.
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#8
Hallo,

um welche Steuer handelt es sich denn da? Ist das eine neue Grundsteuer oder wird nur die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer geändert?

petraki
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#8
Hallo,

um welche Steuer handelt es sich denn da? Ist das eine neue Grundsteuer oder wird nur die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer geändert?

petraki
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#9
petraki schrieb:Hallo,

um welche Steuer handelt es sich denn da? Ist das eine neue Grundsteuer oder wird nur die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer geändert?

petraki
Da ich in GR kein Einkommen habe, wird's wohl ne Aenderung in der Grundsteuer sein. Wenn Du vorher schon Grundsteuer gezahlt hast, wird wohl fuer Dich alles bleiben wie's ist.
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#9
petraki schrieb:Hallo,

um welche Steuer handelt es sich denn da? Ist das eine neue Grundsteuer oder wird nur die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer geändert?

petraki
Da ich in GR kein Einkommen habe, wird's wohl ne Aenderung in der Grundsteuer sein. Wenn Du vorher schon Grundsteuer gezahlt hast, wird wohl fuer Dich alles bleiben wie's ist.
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#10
Ich glaube, die neue Steuer hört auf den schönen Namen ETAK (property Tax, Grundsteuer).

Betroffen ist die erste selbstgenutzte Immobilie nur, wenn diese mehr als 200 qm Wohnfläche hat (+25% pro Kind ab dem 3., d.h. 3 Kinder: Steuer bei mehr als 250 qm, 4 Kinder: Steuer bei mehr als 300 qm, etc.) ODER

wenn der Verkehrswert der Immobilie mehr als 300.000 EUR beträgt.

Einen Artikel über die falschen Bescheide habe ich hier gefunden (leider nur auf GR):

http://news.ert.gr/el/oikonomia/eidiseis...ktites.htm

Paul
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#10
Ich glaube, die neue Steuer hört auf den schönen Namen ETAK (property Tax, Grundsteuer).

Betroffen ist die erste selbstgenutzte Immobilie nur, wenn diese mehr als 200 qm Wohnfläche hat (+25% pro Kind ab dem 3., d.h. 3 Kinder: Steuer bei mehr als 250 qm, 4 Kinder: Steuer bei mehr als 300 qm, etc.) ODER

wenn der Verkehrswert der Immobilie mehr als 300.000 EUR beträgt.

Einen Artikel über die falschen Bescheide habe ich hier gefunden (leider nur auf GR):

http://news.ert.gr/el/oikonomia/eidiseis...ktites.htm

Paul
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#11
Staffi schrieb:Ich glaube, die neue Steuer hört auf den schönen Namen ETAK (property Tax, Grundsteuer).

Betroffen ist die erste selbstgenutzte Immobilie nur, wenn diese mehr als 200 qm Wohnfläche hat (+25% pro Kind ab dem 3., d.h. 3 Kinder: Steuer bei mehr als 250 qm, 4 Kinder: Steuer bei mehr als 300 qm, etc.) ODER

wenn der Verkehrswert der Immobilie mehr als 300.000 EUR beträgt.

Einen Artikel über die falschen Bescheide habe ich hier gefunden (leider nur auf GR):

http://news.ert.gr/el/oikonomia/eidiseis...ktites.htm

Paul
...nein, die neue Steuer fängt bei 0m² (null) an. Diese Richtlinie oder wie man es auch nennen will wurde Ende 2006 mit weiteren neuen Steuern verabschiedet.
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#11
Staffi schrieb:Ich glaube, die neue Steuer hört auf den schönen Namen ETAK (property Tax, Grundsteuer).

Betroffen ist die erste selbstgenutzte Immobilie nur, wenn diese mehr als 200 qm Wohnfläche hat (+25% pro Kind ab dem 3., d.h. 3 Kinder: Steuer bei mehr als 250 qm, 4 Kinder: Steuer bei mehr als 300 qm, etc.) ODER

wenn der Verkehrswert der Immobilie mehr als 300.000 EUR beträgt.

Einen Artikel über die falschen Bescheide habe ich hier gefunden (leider nur auf GR):

http://news.ert.gr/el/oikonomia/eidiseis...ktites.htm

Paul
...nein, die neue Steuer fängt bei 0m² (null) an. Diese Richtlinie oder wie man es auch nennen will wurde Ende 2006 mit weiteren neuen Steuern verabschiedet.
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#12
Hallo Michael,

kannste mal bei deiner Nachbarin nachfragen, wie die Steuer heisst die für alle ab dem 1qm berechnet wird. Nicht dass wir hier über verschiedene Dinge reden. Ich habe auf Englisch bei www.allgreece4u.co.uk noch diesen Text gefunden:

Zitat:
Greek property tax extensive reform continues
(Source: Ministry of Economy & Finance - www.mnec.gr)

The emphasis of the new measures is not so much in taxing property transfer but in taxing property ownership, in general.
- First time buyers are excempt of transfer tax as long as the property is less than 200 m2. This increases by 25% per child, for families with three or more children. Please note that this rule only applies to permanent residents of Greece.
- The inheritance tax and the parental gift tax is abolished (was 5-30%) and is replaced by a flat tax of 1% on the value of the property transferred, above a tax free allowance of 95,000 euro for first degree relatives. Additional reductions exist for people with special needs.
- A new flat rate property tax (ETAK - Ενιαίου Τέλους ΑκινήτωνWink is introduced. This is quite low - 0.1% - payable by any person owning property in Greece, excluding their main residence, up to 200 m2 in size and having an Objective value of less than 300,000 euro (if it is larger/ more expensive, you pay the difference). Excluded from ETAK is farm land and plots outside town plan.

Ende des Zitates

Hier werden die drei Steuerarten Grunderwerb-, Erbschafts-/ Schenkungs- und Grundsteuer unterschieden. In diesem Artikel gilt der Kinderfreibetrag aber anders als bei meiner Info nur für die Grunderwerbsteuer.

Und beim ETAK sind landwirtschaftliche Flächen UND Grundstücke außerhalb des "town plan" - städtischer Bebauungsplan??? ausgenommen. Also hat man ein Haus-Grundstück in der Pampa, dann zahlt man nichts???

Und jetzt suche ich noch die Steuer, die wie du herausgefunden hast, ab dem 1. qm auf uns zukommt.

Schau doch bitte mal, auf welchen Namen diese Steuer hört...

Grüße, Paul
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#12
Hallo Michael,

kannste mal bei deiner Nachbarin nachfragen, wie die Steuer heisst die für alle ab dem 1qm berechnet wird. Nicht dass wir hier über verschiedene Dinge reden. Ich habe auf Englisch bei www.allgreece4u.co.uk noch diesen Text gefunden:

Zitat:
Greek property tax extensive reform continues
(Source: Ministry of Economy & Finance - www.mnec.gr)

The emphasis of the new measures is not so much in taxing property transfer but in taxing property ownership, in general.
- First time buyers are excempt of transfer tax as long as the property is less than 200 m2. This increases by 25% per child, for families with three or more children. Please note that this rule only applies to permanent residents of Greece.
- The inheritance tax and the parental gift tax is abolished (was 5-30%) and is replaced by a flat tax of 1% on the value of the property transferred, above a tax free allowance of 95,000 euro for first degree relatives. Additional reductions exist for people with special needs.
- A new flat rate property tax (ETAK - Ενιαίου Τέλους ΑκινήτωνWink is introduced. This is quite low - 0.1% - payable by any person owning property in Greece, excluding their main residence, up to 200 m2 in size and having an Objective value of less than 300,000 euro (if it is larger/ more expensive, you pay the difference). Excluded from ETAK is farm land and plots outside town plan.

Ende des Zitates

Hier werden die drei Steuerarten Grunderwerb-, Erbschafts-/ Schenkungs- und Grundsteuer unterschieden. In diesem Artikel gilt der Kinderfreibetrag aber anders als bei meiner Info nur für die Grunderwerbsteuer.

Und beim ETAK sind landwirtschaftliche Flächen UND Grundstücke außerhalb des "town plan" - städtischer Bebauungsplan??? ausgenommen. Also hat man ein Haus-Grundstück in der Pampa, dann zahlt man nichts???

Und jetzt suche ich noch die Steuer, die wie du herausgefunden hast, ab dem 1. qm auf uns zukommt.

Schau doch bitte mal, auf welchen Namen diese Steuer hört...

Grüße, Paul
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