Erbrecht

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#1
Hallo,

endlich geschafft, bin neu in dem Forum. Darf mich kurz vorstellen.
Stamati nennt man mich, bin seit 38 Jahre männlich und seit meiner Geburt in Deutschland.

Mit meiner Lebensgefährtin habe wir beschlossen nach Griechenland zu kommen. Jetzt stellt sich ein Frage wegen eines Erbfalles. Mein Pa und meine Mutter haben ein gundstueck vor langer Zeit gekauft. Meine Mutter ist vor 15 Jahren gestorben, mein Vater lebt noch. Jetzt wollen wir das Grundstueck verkaufen und es gibt Geruchte das wir eine gewisse Strafe zahlen mussen da wir die Erbschaft nicht gleich damals angenommen haben. Um es zu verkaufen mussen wir die Erbschaft annehmen. jetzt die Frage hat jemand erfahrung mit sowas oder weis jeamnd einen link wo man den sachverhalt klären kann? Auch eine zuständige Behörde wäre nicht schlecht, allerdings traue ich dem Internet mehr Inforamtionsgehalt zu als den Beamten.

Danke fuer die Muhe im Voraus. Falls ich was wichtiges an Informationen vergessen habe bitte habt nachsicht und gebt mir einfach bescheid

Gruss Stamati (GreekAngel)

P.S. Wisst ihr eine vernunftige Möglichkeit wie jetzt am Anfang meine Lebensgefährtin in Athen arbeiten kann ohne die griechische Sprache zu können (nur ganz allgemeine Grundkenntnisse in der Sprache).
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#1
Hallo,

endlich geschafft, bin neu in dem Forum. Darf mich kurz vorstellen.
Stamati nennt man mich, bin seit 38 Jahre männlich und seit meiner Geburt in Deutschland.

Mit meiner Lebensgefährtin habe wir beschlossen nach Griechenland zu kommen. Jetzt stellt sich ein Frage wegen eines Erbfalles. Mein Pa und meine Mutter haben ein gundstueck vor langer Zeit gekauft. Meine Mutter ist vor 15 Jahren gestorben, mein Vater lebt noch. Jetzt wollen wir das Grundstueck verkaufen und es gibt Geruchte das wir eine gewisse Strafe zahlen mussen da wir die Erbschaft nicht gleich damals angenommen haben. Um es zu verkaufen mussen wir die Erbschaft annehmen. jetzt die Frage hat jemand erfahrung mit sowas oder weis jeamnd einen link wo man den sachverhalt klären kann? Auch eine zuständige Behörde wäre nicht schlecht, allerdings traue ich dem Internet mehr Inforamtionsgehalt zu als den Beamten.

Danke fuer die Muhe im Voraus. Falls ich was wichtiges an Informationen vergessen habe bitte habt nachsicht und gebt mir einfach bescheid

Gruss Stamati (GreekAngel)

P.S. Wisst ihr eine vernunftige Möglichkeit wie jetzt am Anfang meine Lebensgefährtin in Athen arbeiten kann ohne die griechische Sprache zu können (nur ganz allgemeine Grundkenntnisse in der Sprache).
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#2
Hallo Stamati!!

Meine erste Frage wäre jetzt eigentlich erstmal, wo sich das Grundstück befindet. Wahrscheinlich in GR?!

In D wäre es doch wohl so, daß Deine Mama & Dein Papa je zu 1/2 als Eigentümer eingetragen gewesen wären. Nach dem Tod Deiner Mama wäre doch der 1/2-Anteil Deiner Mutter in die Erbmasse geflossen. Wenn Du das Erbe nicht annimmst, was ja durchaus üblich ist, solange ein Elternteil noch lebt, wäre auch der 1/2-Anteil Deiner Mutter auf Deinen Vater übergegangen. Du wiederrum hättest dann das Erbrecht an dem kompletten Grundstück nach dem Tod Deines Vaters.

Nach deutschem Recht kann also nicht Du verkaufen, sondern allein Dein Vater. Warum soll da also eine Strafe anfallen?!

Habe leider überhaupt keine Ahnung von griechischem Recht. Gibt es so etwas wie ein Nachlaßgericht in GR? In D kann man dort vorstellig werden und die ein oder andere Frage loswerden. Gibt es Notare in GR? Die sind doch auch sicher beratend tätig.
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#2
Hallo Stamati!!

Meine erste Frage wäre jetzt eigentlich erstmal, wo sich das Grundstück befindet. Wahrscheinlich in GR?!

In D wäre es doch wohl so, daß Deine Mama & Dein Papa je zu 1/2 als Eigentümer eingetragen gewesen wären. Nach dem Tod Deiner Mama wäre doch der 1/2-Anteil Deiner Mutter in die Erbmasse geflossen. Wenn Du das Erbe nicht annimmst, was ja durchaus üblich ist, solange ein Elternteil noch lebt, wäre auch der 1/2-Anteil Deiner Mutter auf Deinen Vater übergegangen. Du wiederrum hättest dann das Erbrecht an dem kompletten Grundstück nach dem Tod Deines Vaters.

Nach deutschem Recht kann also nicht Du verkaufen, sondern allein Dein Vater. Warum soll da also eine Strafe anfallen?!

Habe leider überhaupt keine Ahnung von griechischem Recht. Gibt es so etwas wie ein Nachlaßgericht in GR? In D kann man dort vorstellig werden und die ein oder andere Frage loswerden. Gibt es Notare in GR? Die sind doch auch sicher beratend tätig.
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#3
Hallo

und danke fuer die Antwort ja das Grundstueck befindet sich in GR. Naturlich wollen wir gemeinsam das Grundstucke verkaufen. Ja werde mal schauen was es hier so gibt. Allerdings bin ich um jeden Tip oder Anregung dankbar

Gruss Stamati (AngelGreek)
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#3
Hallo

und danke fuer die Antwort ja das Grundstueck befindet sich in GR. Naturlich wollen wir gemeinsam das Grundstucke verkaufen. Ja werde mal schauen was es hier so gibt. Allerdings bin ich um jeden Tip oder Anregung dankbar

Gruss Stamati (AngelGreek)
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#4
Hallo Stamati,
meine Frau hatte Erbschaftssteuer bezahlen müssen, sowohl für das selbstgenutzte Haus in Piräus( der Schwiegermutter) als auch für die Grundstücke des Schwiegervaters.
Wir hatten ein Notar zu Rate gezogen. Ohne Notar wirst Du nicht auskommen.Das
Erbe muß innerhalb einer bestimmten Zeit angenommen werden, eventuell kannst
Du durch Zahlung eines geringen Teilbetrages den Anspruch auf das Erbe aufrecht erhalten.
MfG
Rolf
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#4
Hallo Stamati,
meine Frau hatte Erbschaftssteuer bezahlen müssen, sowohl für das selbstgenutzte Haus in Piräus( der Schwiegermutter) als auch für die Grundstücke des Schwiegervaters.
Wir hatten ein Notar zu Rate gezogen. Ohne Notar wirst Du nicht auskommen.Das
Erbe muß innerhalb einer bestimmten Zeit angenommen werden, eventuell kannst
Du durch Zahlung eines geringen Teilbetrages den Anspruch auf das Erbe aufrecht erhalten.
MfG
Rolf
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#5
Hallo Rolf,

danke fuer die Antwort. Das mit der Erbschaftssteuer ist noch ein Thema das vor uns ist. Jetzt haben wir ersteinmal die erste Huerde genommen. Ein offizelles Dokument das meine Mutter kein Testament hinterlassen hat. Das ist ja ein Aufwand. Der Buerokratismus in Deutschland ist ja nichts dagegen. Na ja nächste Wochge geht es weiter da bekommen wir das Dokument ausgehändigt. Wenn es interesiert schreibe ich hier weiter wie es geht. vieleicht interesiert das dein einen oder anderen. Wenn jemand genau details braucht kann ich je nach dem am Ende den Genauen Ablauf und was man beantragen muss beschreiben.
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#5
Hallo Rolf,

danke fuer die Antwort. Das mit der Erbschaftssteuer ist noch ein Thema das vor uns ist. Jetzt haben wir ersteinmal die erste Huerde genommen. Ein offizelles Dokument das meine Mutter kein Testament hinterlassen hat. Das ist ja ein Aufwand. Der Buerokratismus in Deutschland ist ja nichts dagegen. Na ja nächste Wochge geht es weiter da bekommen wir das Dokument ausgehändigt. Wenn es interesiert schreibe ich hier weiter wie es geht. vieleicht interesiert das dein einen oder anderen. Wenn jemand genau details braucht kann ich je nach dem am Ende den Genauen Ablauf und was man beantragen muss beschreiben.
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#6
Hallo Stamati,

Wenn du keine Geschwister hast, was ich von deine Schreiben annehme, muss du und dein Vater das Erbe annehmen. Wenn einer von euch zwei auf die Erbe verzichtet, bekommt der andere das Grundstueck. Ich wuerde aber vorschlagen dass beide das Erbe annimmt, aufgrund der Prozentsatz von Erbesteuern. Du hast als Kind 10% Erlass, deine Kinder haetten 5%, was dein Vater hat weiss ich leider nicht.

Wichtig ist auch das das Grunstueck in der E9 in der Steuererklaerung gestanden hat. Sonnst muss du es nochmal machen und Strafe dafuer zahlen.

Ein Notar brauchst du auf jeden Fall, auch weil er mit der Finanzamt die "antikimeniki axia" (Wert des Grundstuecks) aushandeln kann. Εine "richtige" Vertrag ist auch erforderlich damit du das Grundstueck verkaufen kannst.

Links auf Griechisch ueber das Erbrecht: http://gort.gr/klhron.htm
http://www.lawnet.gr/pages/eofn/4/themata.asp?cid=25

Hier kannst du ich informieren: http://www.german-chamber.gr/dynamic/mainde.html

Sehr viele details weiss ich leider nicht, da mein Vater alles erledigt hat, als meine Oma gestorben ist. Sei aber gesagt dass meine Oma ende Februar gestorben ist, und wir sind immer noch nicht ganz fertig <:-? Es muesste aber das Testament veroeffentlich werden u.s.w.
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#6
Hallo Stamati,

Wenn du keine Geschwister hast, was ich von deine Schreiben annehme, muss du und dein Vater das Erbe annehmen. Wenn einer von euch zwei auf die Erbe verzichtet, bekommt der andere das Grundstueck. Ich wuerde aber vorschlagen dass beide das Erbe annimmt, aufgrund der Prozentsatz von Erbesteuern. Du hast als Kind 10% Erlass, deine Kinder haetten 5%, was dein Vater hat weiss ich leider nicht.

Wichtig ist auch das das Grunstueck in der E9 in der Steuererklaerung gestanden hat. Sonnst muss du es nochmal machen und Strafe dafuer zahlen.

Ein Notar brauchst du auf jeden Fall, auch weil er mit der Finanzamt die "antikimeniki axia" (Wert des Grundstuecks) aushandeln kann. Εine "richtige" Vertrag ist auch erforderlich damit du das Grundstueck verkaufen kannst.

Links auf Griechisch ueber das Erbrecht: http://gort.gr/klhron.htm
http://www.lawnet.gr/pages/eofn/4/themata.asp?cid=25

Hier kannst du ich informieren: http://www.german-chamber.gr/dynamic/mainde.html

Sehr viele details weiss ich leider nicht, da mein Vater alles erledigt hat, als meine Oma gestorben ist. Sei aber gesagt dass meine Oma ende Februar gestorben ist, und wir sind immer noch nicht ganz fertig <:-? Es muesste aber das Testament veroeffentlich werden u.s.w.
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