Leistungsanspruch-Arbeitslosengeld

Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
#1
Hallo!

Weiss jemand von Euch, ob ich Arbeitslosengeld von Deutschland aus beziehen kann und darf, obwohl ich mich für einige Zeit in Griechenland aufhalten werde?
Mein Beschäftigungsverhältnis endet hier im September; eine neues Arbeitsverhältnis in GL besteht noch nicht ( da ich vorerst einen Sprachkurs besuchen werde.)
Sollte sich jemand bereits im Vorfeld mit diesem Thema beschäftigt haben, wäre es toll, wenn man mir nützliche Hinweise/Tips geben könnte!
Vielen Dank im Voraus.
Gruss,
Sheila

Zitieren
#1
Hallo!

Weiss jemand von Euch, ob ich Arbeitslosengeld von Deutschland aus beziehen kann und darf, obwohl ich mich für einige Zeit in Griechenland aufhalten werde?
Mein Beschäftigungsverhältnis endet hier im September; eine neues Arbeitsverhältnis in GL besteht noch nicht ( da ich vorerst einen Sprachkurs besuchen werde.)
Sollte sich jemand bereits im Vorfeld mit diesem Thema beschäftigt haben, wäre es toll, wenn man mir nützliche Hinweise/Tips geben könnte!
Vielen Dank im Voraus.
Gruss,
Sheila

Zitieren
#2
Hallo,

Du kannst Dich in D zur Arbeitssuche nach GR abmelden und Dein Arbeitslosengeld für 3 Monate mitnehmen. In GR musst Du Dich aber innerhalb einer Woche beim Arbeitsamt melden, sonst kann es Probleme geben. Das Arbeitsamt in GR zahlt dann das Arbeitslosengeld (in der Hoehe wie in D) aus. Falls es dann innerhalb der 3 Monat nicht klappt mit einer Arbeit, hast Du die Moeglichkeit, Deinen Anspruch in D wieder geltend zu machen. Dabei ist es unerheblich, ob Dir vom Arbeitsamt in GR Jobs angeboten wurden oder nicht.

Viele Gruesse aus dem wechselhaften Nuernberg

Juergen


"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
Zitieren
#2
Hallo,

Du kannst Dich in D zur Arbeitssuche nach GR abmelden und Dein Arbeitslosengeld für 3 Monate mitnehmen. In GR musst Du Dich aber innerhalb einer Woche beim Arbeitsamt melden, sonst kann es Probleme geben. Das Arbeitsamt in GR zahlt dann das Arbeitslosengeld (in der Hoehe wie in D) aus. Falls es dann innerhalb der 3 Monat nicht klappt mit einer Arbeit, hast Du die Moeglichkeit, Deinen Anspruch in D wieder geltend zu machen. Dabei ist es unerheblich, ob Dir vom Arbeitsamt in GR Jobs angeboten wurden oder nicht.

Viele Gruesse aus dem wechselhaften Nuernberg

Juergen


"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski
Zitieren
#3
Guten Morgen, Jürgen!

Vielen, vielen Dank für den Hinweis (diesen konnten mir 5 versch. Ansprechpartner v. Arbeitsamt bisher noch nicht geben!)

Frage: Wenn ich mein Beschäftigungsverhältnis in D aufgebe, bin ich automatisch für 12 Wochen gesperrt. Wenn ich diesen Zeitraum aber dafür nutze, einen Sprachkurs in GR zu besuchen, habe ich dann trotzdem das Recht, nach der Sperre Arbeitslosengeld zu beziehen?!?!

Liebe Grüsse aus Düsseldorf!

Zitieren
#3
Guten Morgen, Jürgen!

Vielen, vielen Dank für den Hinweis (diesen konnten mir 5 versch. Ansprechpartner v. Arbeitsamt bisher noch nicht geben!)

Frage: Wenn ich mein Beschäftigungsverhältnis in D aufgebe, bin ich automatisch für 12 Wochen gesperrt. Wenn ich diesen Zeitraum aber dafür nutze, einen Sprachkurs in GR zu besuchen, habe ich dann trotzdem das Recht, nach der Sperre Arbeitslosengeld zu beziehen?!?!

Liebe Grüsse aus Düsseldorf!

Zitieren
#4
Hallo Sheila,

das weiss ich nicht, Theoretisch ist es so, dass waehrend Deines gesamten Anspruchszeitraumes das Recht besteht, auch in GR das Arbeitslosengeld zu beziehen. Da Du keine Aufenhaltsgenehmigung fuer die ersten drei Monate brauchst, wuerde ich folgendes empfehlen (was eine Bekannte von mir genauso gemacht hat!):

Geh nach GR mit dem normalen Ticket und den daraus folgenden 3 Monaten Aufenthalt ohne Green Card. Nach diesen drei Monaten melde Dich beim deutschen Arbeitsamt und erklaere dort, dass Du versuchen wirst, in GR Arbeit zu finden (ist dein EU-Recht). Daraufhin erhaelst Du ein Formular, mit dem Du zum griechischen Arbeitsamt gehst. Du erhaelst dann das Geld in GR ausgezahlt. Allerdings wirst Du Dich vermutlich einmal die Woche dort melden muessen, aber wirst sehen.

Inwiefern der Zwang besteht, gleichzeitig mit Beantraung der Auszahlung des Arbeitslosengeldes eine Green Card zu beantragen, weiss ich nicht. Die Leute, die ich kenne und von GR aus ALU bezogen, haben jedenfalls gleichzeitig eine beantragt, weil sie eh hierbleiben wollten.

Auskuefte zum Thema erhaelst Du uebrigens beim Arbeitsamt in Nuernberg.

Liebe Gruesse
Carmen

http://www.arbeitsamt.de/nuernberg/servi...rtner.html
Zitieren
#4
Hallo Sheila,

das weiss ich nicht, Theoretisch ist es so, dass waehrend Deines gesamten Anspruchszeitraumes das Recht besteht, auch in GR das Arbeitslosengeld zu beziehen. Da Du keine Aufenhaltsgenehmigung fuer die ersten drei Monate brauchst, wuerde ich folgendes empfehlen (was eine Bekannte von mir genauso gemacht hat!):

Geh nach GR mit dem normalen Ticket und den daraus folgenden 3 Monaten Aufenthalt ohne Green Card. Nach diesen drei Monaten melde Dich beim deutschen Arbeitsamt und erklaere dort, dass Du versuchen wirst, in GR Arbeit zu finden (ist dein EU-Recht). Daraufhin erhaelst Du ein Formular, mit dem Du zum griechischen Arbeitsamt gehst. Du erhaelst dann das Geld in GR ausgezahlt. Allerdings wirst Du Dich vermutlich einmal die Woche dort melden muessen, aber wirst sehen.

Inwiefern der Zwang besteht, gleichzeitig mit Beantraung der Auszahlung des Arbeitslosengeldes eine Green Card zu beantragen, weiss ich nicht. Die Leute, die ich kenne und von GR aus ALU bezogen, haben jedenfalls gleichzeitig eine beantragt, weil sie eh hierbleiben wollten.

Auskuefte zum Thema erhaelst Du uebrigens beim Arbeitsamt in Nuernberg.

Liebe Gruesse
Carmen

http://www.arbeitsamt.de/nuernberg/servi...rtner.html
Zitieren
#5
Ich hab mich undeutlich ausgedrueckt, sehe ich gerade: also waehrend Deines gesamten Anspruchszeitraumen kannst Du fuer **3 Monate** in GR Arbeitslosengeld beziehen, laenger natuerlich nicht. Das hatte Kobold ja schon gesagt.

Was ich meinte, war, dass Du also nach den drei Monaten Sperre immer noch fuer 3 Monate Anspruch auf das Geld hast.

Ich hoffe, das ist jetzt klarer geworden.

Liebe Gruesse
Carmen

Zitieren
#5
Ich hab mich undeutlich ausgedrueckt, sehe ich gerade: also waehrend Deines gesamten Anspruchszeitraumen kannst Du fuer **3 Monate** in GR Arbeitslosengeld beziehen, laenger natuerlich nicht. Das hatte Kobold ja schon gesagt.

Was ich meinte, war, dass Du also nach den drei Monaten Sperre immer noch fuer 3 Monate Anspruch auf das Geld hast.

Ich hoffe, das ist jetzt klarer geworden.

Liebe Gruesse
Carmen

Zitieren
#6
Hallo Carmen,

vielen Dank für Deinen Rat!

Ich werde mich unabhängig davon nochmal persönlich vom Arbeitsamt informieren lassen (in der Hoffnung, dass man mir dann auch Rede und Antwort stehen kann <img src="icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align=absmiddle>

Sobald ich dazu dann noch Näheres weiss, werde ich natürlich Bericht erstatten.

Liebe Grüsse,
Sheila

Zitieren
#6
Hallo Carmen,

vielen Dank für Deinen Rat!

Ich werde mich unabhängig davon nochmal persönlich vom Arbeitsamt informieren lassen (in der Hoffnung, dass man mir dann auch Rede und Antwort stehen kann <img src="icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align=absmiddle>

Sobald ich dazu dann noch Näheres weiss, werde ich natürlich Bericht erstatten.

Liebe Grüsse,
Sheila

Zitieren
#7
Hallo, nach D !
Versuch Dich mal über den Osten (Sachsen) zu informieren.
Da hat mein Schw.Vat. schon einige nützliche Tip´s bekommen.

MfG
Frank

Zitieren
#7
Hallo, nach D !
Versuch Dich mal über den Osten (Sachsen) zu informieren.
Da hat mein Schw.Vat. schon einige nützliche Tip´s bekommen.

MfG
Frank

Zitieren
#8
hallo sheile,

also, soviel ich weis, mußt du dich trotzt sperre in d beim arbeitsamt melden, sonst bist du nicht krankenversicher (obwohl ich bin mir nicht sicher ob du dich nicht extra versichern mußt. wenn du die 3 monate in der du sperre hast nach gr gehst bekommst du auch kein geld...denn sperre ist sperre.... konntest du mit deinem alten arbietgeber nicht wenigstens im einvernehmen auseinander gehen...dann wären es im höchstfall 6 wochen oder gar keine sperre. und auch während der sperrzeit mußt du zur vermittlung parat stehen! das heißt gesetzlich klartext von morgens um 9 bis 17 uhr erreichbar sein! du mußt dich wirklich ganz genau erkundigen....sonst stehst du in gr. ohne irgenswas da (krankenversicherung ect.)

liebe grüße
ilios

Zitieren
#8
hallo sheile,

also, soviel ich weis, mußt du dich trotzt sperre in d beim arbeitsamt melden, sonst bist du nicht krankenversicher (obwohl ich bin mir nicht sicher ob du dich nicht extra versichern mußt. wenn du die 3 monate in der du sperre hast nach gr gehst bekommst du auch kein geld...denn sperre ist sperre.... konntest du mit deinem alten arbietgeber nicht wenigstens im einvernehmen auseinander gehen...dann wären es im höchstfall 6 wochen oder gar keine sperre. und auch während der sperrzeit mußt du zur vermittlung parat stehen! das heißt gesetzlich klartext von morgens um 9 bis 17 uhr erreichbar sein! du mußt dich wirklich ganz genau erkundigen....sonst stehst du in gr. ohne irgenswas da (krankenversicherung ect.)

liebe grüße
ilios

Zitieren
#9
Guten Morgen Ilios!

Vielen Dank für Deinen Hinweis. In den vergangen Tagen habe ich noch einige nützliche Tips erhalten. Ich bin mir dessen bewusst, dass ich während der Sperre keinen Anspruch habe, was in diesem Zeitraum aber auch nicht all zu tragisch ist, da ich den Sprachkurs besuchen werde. Mir geht es primär um die Zeit danach, wenn ich noch keinen Job gefunden habe und ob ich dann den Leistungsanspruch von GR aus wahrnehmen kann.

In den kommenden Tagen werde ich ein Gespräch mit einer EURES (European Employment Services)-Beraterin haben, die mir hoffentlich zu diesem Thema weiterhelfen kann.

Bzgl. der Krankenversicherung habe ich mich schon informiert: Ich werde von D aus eine priv. Auslandskrankenversicherung (für die ersten 3 Mon.) und danach in GR eine Versicherung abschliessen.

Grüsse aus Düsseldorf!
Sheila

Zitieren
#9
Guten Morgen Ilios!

Vielen Dank für Deinen Hinweis. In den vergangen Tagen habe ich noch einige nützliche Tips erhalten. Ich bin mir dessen bewusst, dass ich während der Sperre keinen Anspruch habe, was in diesem Zeitraum aber auch nicht all zu tragisch ist, da ich den Sprachkurs besuchen werde. Mir geht es primär um die Zeit danach, wenn ich noch keinen Job gefunden habe und ob ich dann den Leistungsanspruch von GR aus wahrnehmen kann.

In den kommenden Tagen werde ich ein Gespräch mit einer EURES (European Employment Services)-Beraterin haben, die mir hoffentlich zu diesem Thema weiterhelfen kann.

Bzgl. der Krankenversicherung habe ich mich schon informiert: Ich werde von D aus eine priv. Auslandskrankenversicherung (für die ersten 3 Mon.) und danach in GR eine Versicherung abschliessen.

Grüsse aus Düsseldorf!
Sheila

Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste