Immobilienerwerb

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#1
Guten Abend, allerseits. Hier handelt es sich um die Fortsetzung von "Mietwohnungen", ich dachte ich mache mal ein neues Fensterchen auf.

Die ganze Geschichte gewinnt für mich dank Eurer Hinweise immer mehr an Gesicht.
Was ich bisher gelernt habe:

1. Nur mit seriösen Leuten (Maklern) arbeiten, der gute Ruf zählt.
2. Bei einem nackten Grundstück darauf drängen, dass die Baugenehmigung mitgeliefert wird.
3. Auf keinen Fall jemandem vorab Geld in den Rachen werfen, weder mit noch ohne Vorvertrag.
4. Es gibt Baumaterialien jenseits von Natursteinen, die einem im Sommer eine Temperatur garantieren, bei der man sich nicht verflüssigt. (Jassou Uli, darf ich mich, wenn es soweit ist, vertrauensvoll an Dich wenden?)
5. Es gibt Häuser auf Samos mit schlossartigen Ausmaßen.
6. Die Griechen werden sich noch wundern, wieviel Geduld ich mitbringe.

Ähm, grübel, ich hatte die Artikel, die ich bis jetzt gelesen habe, so verstanden, dass ich, bevor ein Notar tätig wird, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten muss (ebenso wie der Verkäufer).

Ich dachte, nur mal angenommen, eines Tages sehe ich ein Grundstück (vielleicht nicht von einem Makler, aber von jemandem mit einem guten Ruf, der genau diesen auch zu verlieren hat), das mich interessiert. Man möchte den Deal in die Tat umsetzen.
An wen wende ich mich dann? Bisher dachte ich, meine erste Anlaufstelle sei ein Anwalt, der die Eigentumsverhältnisse, Steuerschulden des Besitzers etc. prüft, (wie ich mittlerweile erfahren habe) eine Steuernummer für mich beantragt, also den ganzen Formularkram erledigt und den Vertrag beurkundungsreif vorbereitet.
Daneben sollte ein Landvermesser das Grundstück genau abmessen und erfassen.
Und dann, dachte ich, kommen erst der Notar und das Finanzamt ins Spiel.

Im Fall 2, wenn der Deal also über einen Makler läuft, kann dieser den Kram bis zu einem gewissen Punkt erledigen. Aber auch er würde erst einen Anwalt einschalten. Dachte ich so. Krieg ich da was durcheinander?

Schönen Abend noch und liebe Grüße
Christina

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#1
Guten Abend, allerseits. Hier handelt es sich um die Fortsetzung von "Mietwohnungen", ich dachte ich mache mal ein neues Fensterchen auf.

Die ganze Geschichte gewinnt für mich dank Eurer Hinweise immer mehr an Gesicht.
Was ich bisher gelernt habe:

1. Nur mit seriösen Leuten (Maklern) arbeiten, der gute Ruf zählt.
2. Bei einem nackten Grundstück darauf drängen, dass die Baugenehmigung mitgeliefert wird.
3. Auf keinen Fall jemandem vorab Geld in den Rachen werfen, weder mit noch ohne Vorvertrag.
4. Es gibt Baumaterialien jenseits von Natursteinen, die einem im Sommer eine Temperatur garantieren, bei der man sich nicht verflüssigt. (Jassou Uli, darf ich mich, wenn es soweit ist, vertrauensvoll an Dich wenden?)
5. Es gibt Häuser auf Samos mit schlossartigen Ausmaßen.
6. Die Griechen werden sich noch wundern, wieviel Geduld ich mitbringe.

Ähm, grübel, ich hatte die Artikel, die ich bis jetzt gelesen habe, so verstanden, dass ich, bevor ein Notar tätig wird, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten muss (ebenso wie der Verkäufer).

Ich dachte, nur mal angenommen, eines Tages sehe ich ein Grundstück (vielleicht nicht von einem Makler, aber von jemandem mit einem guten Ruf, der genau diesen auch zu verlieren hat), das mich interessiert. Man möchte den Deal in die Tat umsetzen.
An wen wende ich mich dann? Bisher dachte ich, meine erste Anlaufstelle sei ein Anwalt, der die Eigentumsverhältnisse, Steuerschulden des Besitzers etc. prüft, (wie ich mittlerweile erfahren habe) eine Steuernummer für mich beantragt, also den ganzen Formularkram erledigt und den Vertrag beurkundungsreif vorbereitet.
Daneben sollte ein Landvermesser das Grundstück genau abmessen und erfassen.
Und dann, dachte ich, kommen erst der Notar und das Finanzamt ins Spiel.

Im Fall 2, wenn der Deal also über einen Makler läuft, kann dieser den Kram bis zu einem gewissen Punkt erledigen. Aber auch er würde erst einen Anwalt einschalten. Dachte ich so. Krieg ich da was durcheinander?

Schönen Abend noch und liebe Grüße
Christina

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#2

> 5. Es gibt Häuser auf Samos mit schlossartigen Ausmaßen.

Was sind schlossartige Ausmasse? 150 qm? naja, für ein altes Haus ist das zugegebenerweise recht gross (war auch früher ein Doppelhaus Wink ), und normalerweise sind diese alten Häuser hier auch wesentlich kleiner...aber wenn man drin leben, arbeiten und auch mal Gäste kriegen will, macht das schon sinn.

> 6. Die Griechen werden sich noch wundern, wieviel Geduld ich mitbringe.

Nö, die wundern sich über gar nichts. Die finden das normal. Aber besser ist es trotzdem <img src="icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align=absmiddle>
>
> Ähm, grübel, ich hatte die Artikel, die ich bis jetzt gelesen habe, so verstanden, dass ich, bevor ein Notar tätig wird, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten muss (ebenso wie der Verkäufer).

Nicht unbedingt. Wenn du's nicht machst, macht das der Notar. Der Anwalt muss sowieso nur den Vertrag unterschreiben, der i.d.R. ein Standardvetrag ist - und mehr tut er denn auch nicht...
>
> Ich dachte, nur mal angenommen, eines Tages sehe ich ein Grundstück .......
> An wen wende ich mich dann?

Entweder Du findest jemanden, der professionell Ausländern beim papierkram hilft. Der bekommt dann eien Stapel Papiere von Dir, er sagt dir welche, und erledigt die Behördenrennerei oder geht mit dir hin, wenn du persönlich da sein musst.
Oder Du machst es zu Fuss: Green Card bei der polizei, Steuernummer beim Finanzamt, Plan vom Landvermesser, Notar usw... da brauchst du jede menge der o.a. Geduld und eine mehrseitige liste mit Papieren, die du u.U. brauchen wirst. Diese liste gibt es aber nicht, das erfährst du erst vor ort. Schnitzeljagd...
Die Profis sind manchmal Anwälte, manchmal Makler, und es kostet ein bisschen, spart aber bis zu 3 Monaten gerenne und Stress.

Freedom is just another word for people finding out you're useless.
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-
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#2

> 5. Es gibt Häuser auf Samos mit schlossartigen Ausmaßen.

Was sind schlossartige Ausmasse? 150 qm? naja, für ein altes Haus ist das zugegebenerweise recht gross (war auch früher ein Doppelhaus Wink ), und normalerweise sind diese alten Häuser hier auch wesentlich kleiner...aber wenn man drin leben, arbeiten und auch mal Gäste kriegen will, macht das schon sinn.

> 6. Die Griechen werden sich noch wundern, wieviel Geduld ich mitbringe.

Nö, die wundern sich über gar nichts. Die finden das normal. Aber besser ist es trotzdem <img src="icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align=absmiddle>
>
> Ähm, grübel, ich hatte die Artikel, die ich bis jetzt gelesen habe, so verstanden, dass ich, bevor ein Notar tätig wird, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten muss (ebenso wie der Verkäufer).

Nicht unbedingt. Wenn du's nicht machst, macht das der Notar. Der Anwalt muss sowieso nur den Vertrag unterschreiben, der i.d.R. ein Standardvetrag ist - und mehr tut er denn auch nicht...
>
> Ich dachte, nur mal angenommen, eines Tages sehe ich ein Grundstück .......
> An wen wende ich mich dann?

Entweder Du findest jemanden, der professionell Ausländern beim papierkram hilft. Der bekommt dann eien Stapel Papiere von Dir, er sagt dir welche, und erledigt die Behördenrennerei oder geht mit dir hin, wenn du persönlich da sein musst.
Oder Du machst es zu Fuss: Green Card bei der polizei, Steuernummer beim Finanzamt, Plan vom Landvermesser, Notar usw... da brauchst du jede menge der o.a. Geduld und eine mehrseitige liste mit Papieren, die du u.U. brauchen wirst. Diese liste gibt es aber nicht, das erfährst du erst vor ort. Schnitzeljagd...
Die Profis sind manchmal Anwälte, manchmal Makler, und es kostet ein bisschen, spart aber bis zu 3 Monaten gerenne und Stress.

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-Wally-
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#3
Hi !
Christel schrieb:
> Guten Abend, allerseits. Hier handelt es sich um die Fortsetzung von "Mietwohnungen", ich dachte ich mache mal ein neues Fensterchen auf.
>
> Die ganze Geschichte gewinnt für mich dank Eurer Hinweise immer mehr an Gesicht.
> Was ich bisher gelernt habe:
>
> 1. Nur mit seriösen Leuten (Maklern) arbeiten, der gute Ruf zählt.
> 2. Bei einem nackten Grundstück darauf drängen, dass die Baugenehmigung mitgeliefert wird.

Hmmm, kann man so nicht sagen Wink - A) Was tust Du mit einer Genehmigung für ein Haus, dass Dir nicht gefällt ? Wegschmeissen und neu beantragen .... Wink = doppelt zahlen. B) ein Privater Verkäufer liefert Dir so wie so keine Genehmigung mit - der will sein Grundstück verhökern - der Rest ist ihm egal.
Bei einem nackten Grundstück musst Du Dich im Vorfeld informieren - das ist gar nicht so schwer. Auf den Hinweis des privaten Verkäufers "klar kann man da bauen !" würde ich mich erst einmal nicht verlassen. Es muss nicht einmal böser Wille sein sondern schlicht weg Unwissenheit. Auch hier kann Dir ein örtlicher Fachmann weiterhelfen.

> 3. Auf keinen Fall jemandem vorab Geld in den Rachen werfen, weder mit noch ohne Vorvertrag.
> 4. Es gibt Baumaterialien jenseits von Natursteinen, die einem im Sommer eine Temperatur garantieren, bei der man sich nicht verflüssigt. (Jassou Uli, darf ich mich, wenn es soweit ist, vertrauensvoll an Dich wenden?)

Klar, ... darfst Du ... kannst auch gerne mal vorbei kommen und testen !

> 5. Es gibt Häuser auf Samos mit schlossartigen Ausmaßen.
> 6. Die Griechen werden sich noch wundern, wieviel Geduld ich mitbringe.
>
> Ähm, grübel, ich hatte die Artikel, die ich bis jetzt gelesen habe, so verstanden, dass ich, bevor ein Notar tätig wird, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten muss (ebenso wie der Verkäufer).

Nein, nein ... so nicht. Die Parteien müssen beim Notar einen Anwalt bennennen der sie vertritt .... reine Formsache.
Als wir gekauft haben (nur Grundstück) haben wir überhaupt keinen Anwalt gesehen Wink ... der Notar hat sowohl für die Verkäuferin als auch für uns jeweils einen eingetragen. Im aller schlimmsten Fall, musst Du einfach einen fragen, ob Du seinen Namen nennen darfst ... Wink - sonst muss der NICHTS machen ! - Auch nicht im Vorfeld.

> Ich dachte, nur mal angenommen, eines Tages sehe ich ein Grundstück (vielleicht nicht von einem Makler, aber von jemandem mit einem guten Ruf, der genau diesen auch zu verlieren hat), das mich interessiert. Man möchte den Deal in die Tat umsetzen.
> An wen wende ich mich dann? Bisher dachte ich, meine erste Anlaufstelle sei ein Anwalt, der die Eigentumsverhältnisse, Steuerschulden des Besitzers etc. prüft, (wie ich mittlerweile erfahren habe) eine Steuernummer für mich beantragt, also den ganzen Formularkram erledigt und den Vertrag beurkundungsreif vorbereitet.
Vorbereitung liegt beim Notar. Steuernummer kriegst Du wenn Du die "Grunderwerbsteuer" bezahlst. Ist echt interessant ... der Notar liest erst den Vertrag vor ... lässt die beteiligten unterschreiben ... und dann musst Du zum Finanzamt ... dort bezahlst Du gleich die Steuer, kriegst Deine Steuernummer. Mit Steuernummner und Bestätigung der Einzahlung zurück zum Notar ... der setzt die Steuernummer in den Vertrag ein, fügt den Zahlungsbeleg bei und beurkundet ERST DANN Wink !
> Daneben sollte ein Landvermesser das Grundstück genau abmessen und erfassen.
Für jedes Grundstücken gibt es immer einen Lageplan mit Umringmaßen ... diese Masse schreibt der Notar sogar noch allesamt in der Vertrag rein.
Soll ein Grundstück eventuell aus einer bestehenden Parzelle herausgemessen und verkauft werden, so muss dies natürlich vor Vertragsschluss geschehen, damit eben beim Notar ein Plan da ist und absolute Einigkeit über das Kaufobjekt besteht. Das ist aber Sache des Beitzers ... ohne entsprechenden Plan kriegt er sein gGundstück nicht verkauft !

> Und dann, dachte ich, kommen erst der Notar und das Finanzamt ins Spiel.
s.o.
> Im Fall 2, wenn der Deal also über einen Makler läuft, kann dieser den Kram bis zu einem gewissen Punkt erledigen. Aber auch er würde erst einen Anwalt einschalten. Dachte ich so. Krieg ich da was durcheinander?

Noch mal ... es ist nicht anders als bei uns auch ... jeder Notar ist natürlich auch Anwalt Wink ... Du musst nur nicht 2 Leute einschalten. Ein Anwalt der kein Notar ist bringt nicht viel bzw. heisst vieles doppelt machen .... und - klar, .. auch der (seriöse) Makler schaltet tunlichst sofort einen Notar ein !
>
> Schönen Abend noch und liebe Grüße
> Christina

Tja, ... frag ruhig weiter Wink ... ansonsten kann ich, genau wie Tobi nur dazu raten einen Experten hinzuzuziehen ... es lohnt sich schon !

Gruß Uli

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#3
Hi !
Christel schrieb:
> Guten Abend, allerseits. Hier handelt es sich um die Fortsetzung von "Mietwohnungen", ich dachte ich mache mal ein neues Fensterchen auf.
>
> Die ganze Geschichte gewinnt für mich dank Eurer Hinweise immer mehr an Gesicht.
> Was ich bisher gelernt habe:
>
> 1. Nur mit seriösen Leuten (Maklern) arbeiten, der gute Ruf zählt.
> 2. Bei einem nackten Grundstück darauf drängen, dass die Baugenehmigung mitgeliefert wird.

Hmmm, kann man so nicht sagen Wink - A) Was tust Du mit einer Genehmigung für ein Haus, dass Dir nicht gefällt ? Wegschmeissen und neu beantragen .... Wink = doppelt zahlen. B) ein Privater Verkäufer liefert Dir so wie so keine Genehmigung mit - der will sein Grundstück verhökern - der Rest ist ihm egal.
Bei einem nackten Grundstück musst Du Dich im Vorfeld informieren - das ist gar nicht so schwer. Auf den Hinweis des privaten Verkäufers "klar kann man da bauen !" würde ich mich erst einmal nicht verlassen. Es muss nicht einmal böser Wille sein sondern schlicht weg Unwissenheit. Auch hier kann Dir ein örtlicher Fachmann weiterhelfen.

> 3. Auf keinen Fall jemandem vorab Geld in den Rachen werfen, weder mit noch ohne Vorvertrag.
> 4. Es gibt Baumaterialien jenseits von Natursteinen, die einem im Sommer eine Temperatur garantieren, bei der man sich nicht verflüssigt. (Jassou Uli, darf ich mich, wenn es soweit ist, vertrauensvoll an Dich wenden?)

Klar, ... darfst Du ... kannst auch gerne mal vorbei kommen und testen !

> 5. Es gibt Häuser auf Samos mit schlossartigen Ausmaßen.
> 6. Die Griechen werden sich noch wundern, wieviel Geduld ich mitbringe.
>
> Ähm, grübel, ich hatte die Artikel, die ich bis jetzt gelesen habe, so verstanden, dass ich, bevor ein Notar tätig wird, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten muss (ebenso wie der Verkäufer).

Nein, nein ... so nicht. Die Parteien müssen beim Notar einen Anwalt bennennen der sie vertritt .... reine Formsache.
Als wir gekauft haben (nur Grundstück) haben wir überhaupt keinen Anwalt gesehen Wink ... der Notar hat sowohl für die Verkäuferin als auch für uns jeweils einen eingetragen. Im aller schlimmsten Fall, musst Du einfach einen fragen, ob Du seinen Namen nennen darfst ... Wink - sonst muss der NICHTS machen ! - Auch nicht im Vorfeld.

> Ich dachte, nur mal angenommen, eines Tages sehe ich ein Grundstück (vielleicht nicht von einem Makler, aber von jemandem mit einem guten Ruf, der genau diesen auch zu verlieren hat), das mich interessiert. Man möchte den Deal in die Tat umsetzen.
> An wen wende ich mich dann? Bisher dachte ich, meine erste Anlaufstelle sei ein Anwalt, der die Eigentumsverhältnisse, Steuerschulden des Besitzers etc. prüft, (wie ich mittlerweile erfahren habe) eine Steuernummer für mich beantragt, also den ganzen Formularkram erledigt und den Vertrag beurkundungsreif vorbereitet.
Vorbereitung liegt beim Notar. Steuernummer kriegst Du wenn Du die "Grunderwerbsteuer" bezahlst. Ist echt interessant ... der Notar liest erst den Vertrag vor ... lässt die beteiligten unterschreiben ... und dann musst Du zum Finanzamt ... dort bezahlst Du gleich die Steuer, kriegst Deine Steuernummer. Mit Steuernummner und Bestätigung der Einzahlung zurück zum Notar ... der setzt die Steuernummer in den Vertrag ein, fügt den Zahlungsbeleg bei und beurkundet ERST DANN Wink !
> Daneben sollte ein Landvermesser das Grundstück genau abmessen und erfassen.
Für jedes Grundstücken gibt es immer einen Lageplan mit Umringmaßen ... diese Masse schreibt der Notar sogar noch allesamt in der Vertrag rein.
Soll ein Grundstück eventuell aus einer bestehenden Parzelle herausgemessen und verkauft werden, so muss dies natürlich vor Vertragsschluss geschehen, damit eben beim Notar ein Plan da ist und absolute Einigkeit über das Kaufobjekt besteht. Das ist aber Sache des Beitzers ... ohne entsprechenden Plan kriegt er sein gGundstück nicht verkauft !

> Und dann, dachte ich, kommen erst der Notar und das Finanzamt ins Spiel.
s.o.
> Im Fall 2, wenn der Deal also über einen Makler läuft, kann dieser den Kram bis zu einem gewissen Punkt erledigen. Aber auch er würde erst einen Anwalt einschalten. Dachte ich so. Krieg ich da was durcheinander?

Noch mal ... es ist nicht anders als bei uns auch ... jeder Notar ist natürlich auch Anwalt Wink ... Du musst nur nicht 2 Leute einschalten. Ein Anwalt der kein Notar ist bringt nicht viel bzw. heisst vieles doppelt machen .... und - klar, .. auch der (seriöse) Makler schaltet tunlichst sofort einen Notar ein !
>
> Schönen Abend noch und liebe Grüße
> Christina

Tja, ... frag ruhig weiter Wink ... ansonsten kann ich, genau wie Tobi nur dazu raten einen Experten hinzuzuziehen ... es lohnt sich schon !

Gruß Uli

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#4
allen Kaufwilligen kann ich nur empfehlen, die gesamten bisherigen "Empfehlungen" zum Immobilienwerwerb zu loeschen. Sie sind ueberwiegend unsinnig.

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#4
allen Kaufwilligen kann ich nur empfehlen, die gesamten bisherigen "Empfehlungen" zum Immobilienwerwerb zu loeschen. Sie sind ueberwiegend unsinnig.

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#5
1. Genau so, wie ich das beschrieben habe, habe ich mein Haus gekauft - ob Du das unsinnig findest oder nicht.
Es gibt nunmal in Griechenland so gut wi kein lebensgebiet, auf dem est allgemeingültige regeln gäbe.

2. Nichts gegen Kritik - aber achte mal auf deine Wortwahl.
So jedenfalls geht es *gar* nicht.

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-Wally-
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#5
1. Genau so, wie ich das beschrieben habe, habe ich mein Haus gekauft - ob Du das unsinnig findest oder nicht.
Es gibt nunmal in Griechenland so gut wi kein lebensgebiet, auf dem est allgemeingültige regeln gäbe.

2. Nichts gegen Kritik - aber achte mal auf deine Wortwahl.
So jedenfalls geht es *gar* nicht.

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#6
Moin !
Uppps, ... wenn Du der Meinung bist, dass alles Quatsch war, dann bitte doch mit Begründung ! So ein Beitrag bringt doch nun wirklich keinen weiter und verunsichert nur. Ich weiss ja nicht wie Du Deine Immobilien in GR erworben hast ... die von Tobi und mir beschriebene Vorgehensweise ist aber nun mal Tatsache !
Da Du ja nicht in´s Detail gehen möchtest, kann ich nur Vermutungen anstellen ... es gibt für einige Regionen in GR (dort wo es parktikabel ist, z.B. Corfu) schon Immobilienbüros in D, von denen die gesamte Abwicklung hier vor Ort übernommen wird. Man muss nicht mal mehr hinfliegen, braucht nur noch unterschreiben. Sie entlasten natürlich, ändern aber nicht das eigentliche Prozedere. Es können nur Immobilien erworben werden, welche sich im Angebot dieser Büros befinden. Ein "Spontankauf" vor Ort bringt dann wieder das beschreibene Vorgehen mit sich Wink Eine andere Möglichkeit ist, dass Du Deine Aussage vielleicht aus den doch so beliebten Ratgebern "Immobilienerwerb in der EU", oder wie auch immer sie heissen mögen, ableitest Wink ... tja, und weil das da doch steht muss es auch stimmen Wink ... erzähl das mal den Griechen, die kennen diese Ratgeber nämlich nicht Wink !

In diesem Sinne

*grübelnd* Uli

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#6
Moin !
Uppps, ... wenn Du der Meinung bist, dass alles Quatsch war, dann bitte doch mit Begründung ! So ein Beitrag bringt doch nun wirklich keinen weiter und verunsichert nur. Ich weiss ja nicht wie Du Deine Immobilien in GR erworben hast ... die von Tobi und mir beschriebene Vorgehensweise ist aber nun mal Tatsache !
Da Du ja nicht in´s Detail gehen möchtest, kann ich nur Vermutungen anstellen ... es gibt für einige Regionen in GR (dort wo es parktikabel ist, z.B. Corfu) schon Immobilienbüros in D, von denen die gesamte Abwicklung hier vor Ort übernommen wird. Man muss nicht mal mehr hinfliegen, braucht nur noch unterschreiben. Sie entlasten natürlich, ändern aber nicht das eigentliche Prozedere. Es können nur Immobilien erworben werden, welche sich im Angebot dieser Büros befinden. Ein "Spontankauf" vor Ort bringt dann wieder das beschreibene Vorgehen mit sich Wink Eine andere Möglichkeit ist, dass Du Deine Aussage vielleicht aus den doch so beliebten Ratgebern "Immobilienerwerb in der EU", oder wie auch immer sie heissen mögen, ableitest Wink ... tja, und weil das da doch steht muss es auch stimmen Wink ... erzähl das mal den Griechen, die kennen diese Ratgeber nämlich nicht Wink !

In diesem Sinne

*grübelnd* Uli

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#7
Schade, bislang wurden hier viele hilfreiche Beiträge gepostet und das auf einem vernünftigen Niveau. Und jetzt so eine plumpe Pauschalaussage! Wem ist damit geholfen?
Ein bißchen mehr Differenzierung und Erklärung, wie man zu so einer Aussage kommt, wäre schön.
Dank an alle, die dieses Forum bisher bereichert haben!

Gruß Stephan

http://www.villa-zoi.com
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#7
Schade, bislang wurden hier viele hilfreiche Beiträge gepostet und das auf einem vernünftigen Niveau. Und jetzt so eine plumpe Pauschalaussage! Wem ist damit geholfen?
Ein bißchen mehr Differenzierung und Erklärung, wie man zu so einer Aussage kommt, wäre schön.
Dank an alle, die dieses Forum bisher bereichert haben!

Gruß Stephan

http://www.villa-zoi.com
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#8
@ Stephan: Genau so soll es auch bleiben. Auch ich finde die bisherige Art der Kommunikation sehr fruchtbar.
Gemeinsames "lautes" Denken und das Zusammentragen von Erfahrungen, davon lebt doch auch dieses Forum.

@ Horst: (s. auch Beitrag unter "Mietwohnung")
"Aufgaben des Anwaltes des Käufers": So ähnlich habe ich das auch gelesen. Es würde mich jedoch nicht wundern, wenn es regionale Unterschiede im Prozedere gäbe, denn die Inseln sind von Athen manchmal erstaunlich weit entfernt. Ich hoffe, dass ich später die kretische Variante einstreuen kann. Die bisherigen Beiträge als "Stuss" zu bezeichnen finde ich nicht hilfreich für mich. Mir persönlich ist es wichtig, mich dem Thema anzunähern, sensibel für Gefahren zu werden, um nicht ins offene Messer zu laufen. Wie das Ding dann hinterher tatsächlich abläuft, wird sich sowieso vor Ort klären.
"Anwaltsprovision": Korrekterweise muß es Honorar heißen, der richtige Ausdruck war meinem müden Hirn vorgestern abend leider entfallen.
"Vorvertrag": scheint tatsächlich überflüssig zu sein.

@ Tobi
"150 qm(...)recht groß": nee, klar, wenn man mir die hinterwerfen würde, würde ich sicherlich nicht nein sagen. (Wüßte ich bereits, wie ich ein Smilie einsetzen könnte, dann stünde eines an dieser Stelle (gg). Ansonsten dachte ich an etwas kleines, schnuckeliges: große Wohnküche, kleines Schlafgemach, annehmbares Bad (MIT Wanne), Kämmerchen und Gästezimmer. Nur draußen muss Platz sein, für einen Garten und einen überdachten Innenhof´. (Träum......)
"Entweder Du findest jemanden, der professionell Ausländern beim Papierkram hilft (...) oder Du machst es zu Fuß(...)Schnitzeljagd": Für eine solche Schnitzeljagd werde ich gar keine Zeit haben, weil ich ja zur Zeit immer nur im Urlaub nach GR kann. Ich werde mich auf jeden Fall nach jemand Versiertem erkundigen.

@ Uli:
"Baugenehmigung". oder sagen wir vielleicht besser Nutzungsmöglichkeit. Ich möchte ja gerne wissen, ob ich das GS überhaupt bebauen darf, wenn möglich vor Vertragsabschluss. Die Baugenehmigung bezieht sich dann auf das konkrete Bauvorhaben. Ist das so korrekt?
"Anwalt": Diesen scheine ich offiziell ja schon zu brauchen. Werde ich vor Ort klären.
"Lageplan": den wünsche ich mir auch unbedingt, denn sonst könnten ja Nachbarn kommen, und mich später dazu zwingen, mein Haus wieder abzureißen, weil die Grenzen anders verlaufen. Ich schätze aber mal, das das trotzdem passieren kann, in Deutschland zanken sich ja auch viele Leute wegen GS-Grenzen.
"klar,...darfst Du,... kannst auch gerne mal vorbeikommen und testen...": och, dassisaba nett. DANKE. In welcher Gegend wohnt Ihr denn?


.........es verdichten sich die Hinweise, dass ich mir wohl doch einen professionellen Berater (Makler) hinzuziehe. Dabei fallen mir auch gerade 2 Leute ein, die evtl. in Frage kämen,.... juchuuu, bald gehts los,..... freu, jauchz, ....und nochmals vielen lieben Dank für Eure Mühe und Geduld.
Seid herzlich gegrüßt
Christina

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#8
@ Stephan: Genau so soll es auch bleiben. Auch ich finde die bisherige Art der Kommunikation sehr fruchtbar.
Gemeinsames "lautes" Denken und das Zusammentragen von Erfahrungen, davon lebt doch auch dieses Forum.

@ Horst: (s. auch Beitrag unter "Mietwohnung")
"Aufgaben des Anwaltes des Käufers": So ähnlich habe ich das auch gelesen. Es würde mich jedoch nicht wundern, wenn es regionale Unterschiede im Prozedere gäbe, denn die Inseln sind von Athen manchmal erstaunlich weit entfernt. Ich hoffe, dass ich später die kretische Variante einstreuen kann. Die bisherigen Beiträge als "Stuss" zu bezeichnen finde ich nicht hilfreich für mich. Mir persönlich ist es wichtig, mich dem Thema anzunähern, sensibel für Gefahren zu werden, um nicht ins offene Messer zu laufen. Wie das Ding dann hinterher tatsächlich abläuft, wird sich sowieso vor Ort klären.
"Anwaltsprovision": Korrekterweise muß es Honorar heißen, der richtige Ausdruck war meinem müden Hirn vorgestern abend leider entfallen.
"Vorvertrag": scheint tatsächlich überflüssig zu sein.

@ Tobi
"150 qm(...)recht groß": nee, klar, wenn man mir die hinterwerfen würde, würde ich sicherlich nicht nein sagen. (Wüßte ich bereits, wie ich ein Smilie einsetzen könnte, dann stünde eines an dieser Stelle (gg). Ansonsten dachte ich an etwas kleines, schnuckeliges: große Wohnküche, kleines Schlafgemach, annehmbares Bad (MIT Wanne), Kämmerchen und Gästezimmer. Nur draußen muss Platz sein, für einen Garten und einen überdachten Innenhof´. (Träum......)
"Entweder Du findest jemanden, der professionell Ausländern beim Papierkram hilft (...) oder Du machst es zu Fuß(...)Schnitzeljagd": Für eine solche Schnitzeljagd werde ich gar keine Zeit haben, weil ich ja zur Zeit immer nur im Urlaub nach GR kann. Ich werde mich auf jeden Fall nach jemand Versiertem erkundigen.

@ Uli:
"Baugenehmigung". oder sagen wir vielleicht besser Nutzungsmöglichkeit. Ich möchte ja gerne wissen, ob ich das GS überhaupt bebauen darf, wenn möglich vor Vertragsabschluss. Die Baugenehmigung bezieht sich dann auf das konkrete Bauvorhaben. Ist das so korrekt?
"Anwalt": Diesen scheine ich offiziell ja schon zu brauchen. Werde ich vor Ort klären.
"Lageplan": den wünsche ich mir auch unbedingt, denn sonst könnten ja Nachbarn kommen, und mich später dazu zwingen, mein Haus wieder abzureißen, weil die Grenzen anders verlaufen. Ich schätze aber mal, das das trotzdem passieren kann, in Deutschland zanken sich ja auch viele Leute wegen GS-Grenzen.
"klar,...darfst Du,... kannst auch gerne mal vorbeikommen und testen...": och, dassisaba nett. DANKE. In welcher Gegend wohnt Ihr denn?


.........es verdichten sich die Hinweise, dass ich mir wohl doch einen professionellen Berater (Makler) hinzuziehe. Dabei fallen mir auch gerade 2 Leute ein, die evtl. in Frage kämen,.... juchuuu, bald gehts los,..... freu, jauchz, ....und nochmals vielen lieben Dank für Eure Mühe und Geduld.
Seid herzlich gegrüßt
Christina

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#9

> @ Tobi
> (Wüßte ich bereits, wie ich ein Smilie einsetzen könnte, dann stünde eines an dieser Stelle (gg).

Dazu unten ein Link <img src="icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align=absmiddle>

Ansonsten dachte ich an etwas kleines, schnuckeliges: große Wohnküche, kleines Schlafgemach, annehmbares Bad (MIT Wanne), Kämmerchen und Gästezimmer. Nur draußen muss Platz sein, für einen Garten und einen überdachten Innenhof´. (Träum......)

In den alten Hütten habe ich noch nie eine Badewanne gesehen und nur in seltenen Fällen Bäder (wenns denn überhaupt eins gibt ), die grössenmässig eine Wanne zulassen. Aber du findest schon was passendes, keine Sorge Wink

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#9

> @ Tobi
> (Wüßte ich bereits, wie ich ein Smilie einsetzen könnte, dann stünde eines an dieser Stelle (gg).

Dazu unten ein Link <img src="icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align=absmiddle>

Ansonsten dachte ich an etwas kleines, schnuckeliges: große Wohnküche, kleines Schlafgemach, annehmbares Bad (MIT Wanne), Kämmerchen und Gästezimmer. Nur draußen muss Platz sein, für einen Garten und einen überdachten Innenhof´. (Träum......)

In den alten Hütten habe ich noch nie eine Badewanne gesehen und nur in seltenen Fällen Bäder (wenns denn überhaupt eins gibt ), die grössenmässig eine Wanne zulassen. Aber du findest schon was passendes, keine Sorge Wink

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#10
Christel schrieb:
> @ Horst: (s. auch Beitrag unter "Mietwohnung")
> "Aufgaben des Anwaltes des Käufers": So ähnlich habe ich das auch gelesen. Es würde mich jedoch nicht wundern, wenn es regionale Unterschiede im Prozedere gäbe, denn die Inseln sind von Athen manchmal erstaunlich weit entfernt.

Ja, ... das ist durchaus ein wichtiges Aspekt ... ich habe darauf verzichtet darzulegen, dass wir 1997 noch über die sog. "Stohmann-Lösung" kaufen mussten. Die Präfektur fand es mal wieder toll Samos zum "sensiblen" Gebiet zu erklären (wg. Nähe zur Türkei). Damit war dann ALLEN Ausländern der Immobilienerwerb untersagt. Ein paar Monate vor unserem Kauf war der Erwerb frei, 2 Jahre später auch wieder Wink - tja, ... und dann haben wir halt auch offiziell auf uns umschreiben können... -Athen war das alles herzlich egal Wink .. und Brüssel ??? - wohl oberegal Wink

> "Baugenehmigung". oder sagen wir vielleicht besser Nutzungsmöglichkeit. Ich möchte ja gerne wissen, ob ich das GS überhaupt bebauen darf, wenn möglich vor Vertragsabschluss.

Ja, klar !!! Das ist natürlich das Wichtigste ! Du musst Dich einfach sachkundig machen. Es hängt z.B. davon ab, welche Pläne in der Region schon bestehen ... gibt es vielleicht einen konkreten Flächennutzungsplan ? Dann gibt es vieler Orts die Regel, dass man auf Grundstücken von 4.000 m² auf jeden Fall bauen darf ... soviel ich weiss, soll diese Grenze jetzt auf Samos z.B. "hochgezogen" werden. Also erkundigen.... und Achtung ... liegt das Grundstück irgend wo in der Walachei, hat 4.000 m² und kann somit bebaut werden .. denk an Strom und Wasser ... die Kosten der Verlegung zum Grundstück können hoch sein. Oft müssen die Leitungen dann auch über Nachbargrundstücke gelegt werden ... machen die mit ? - auch vorher klären. Gerne schliessen sich die Nachbarn dann gleich mit an Wink ... ohen dafür zu bezahlen. Durch solche Aktionen kann schon mal der Wasserdruck leiden Wink
Ein grosses Mass an Sicherheit hast Du wirklich wenn Du eine alte Hütte kaufst und platt machst ... neu bauen darfst Du dann. Die Sicherstellung der Versorgung kann natürlich trotzdem ein Probelm werden ...

Die Baugenehmigung bezieht sich dann auf das konkrete Bauvorhaben. Ist das so korrekt?

Ja !

> "Anwalt": Diesen scheine ich offiziell ja schon zu brauchen. Werde ich vor Ort klären.

Ja, .. gebraucht wird er .. ob nun real oder, wie bei uns, imaginär soll Dir der Notar sagen !

> "Lageplan": den wünsche ich mir auch unbedingt, denn sonst könnten ja Nachbarn kommen, und mich später dazu zwingen, mein Haus wieder abzureißen, weil die Grenzen anders verlaufen.

Ohne Plan keinen Vertrag unterzeichnen ! - Keine Spielchen in die Richtung "wird nachgereicht" oder so was ...

Ich schätze aber mal, das das trotzdem passieren kann, in Deutschland zanken sich ja auch viele Leute wegen GS-Grenzen.

Hmmm, nööö, wegen der eigentlichen Grenzen dürfte es mit einem ordentlichen Plan nun gar keinen Streit geben. In D zanken sich die Leute ja auch eher weniger um die eigentliche Grenze ... sondern mehr darüber ob der Zaun richtig steht oder der Baum nicht vielleicht zu sehr überragt Wink u.s.w.
Uppps, da fällt mir noch was ein Wink ... frag bei der Vorbereitung des Vertrages auch unbedingt nach eventuellen Rechten Dritter ... - z.B. Wegerechte ! Sonst eiert Dir da im schlimmesten Fall dauernd einer durchs Grundstück Wink

> "klar,...darfst Du,... kannst auch gerne mal vorbeikommen und testen...": och, dassisaba nett. DANKE. In welcher Gegend wohnt Ihr denn?

Ich verlinke Dir den Ort mal unten. Wenn Du unter Photos "Spita" aufrufst kannst Du unser Häuschen angucken. Unter "katoikoi xwpiou" findest Du auch ein Bild von Martina und mir ... es gibt uns also Wink !

> .........es verdichten sich die Hinweise, dass ich mir wohl doch einen professionellen Berater (Makler) hinzuziehe. Dabei fallen mir auch gerade 2 Leute ein, die evtl. in Frage kämen,....

Tja, ... dann hau die doch mal an und sammele Infos !

juchuuu, bald gehts los,..... freu, jauchz, ....und nochmals vielen lieben Dank für Eure Mühe und Geduld.
> Seid herzlich gegrüßt
> Christina

Du hast es gut !

Gruß Uli

http://clubs.pathfinder.gr/ambelossamou
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#10
Christel schrieb:
> @ Horst: (s. auch Beitrag unter "Mietwohnung")
> "Aufgaben des Anwaltes des Käufers": So ähnlich habe ich das auch gelesen. Es würde mich jedoch nicht wundern, wenn es regionale Unterschiede im Prozedere gäbe, denn die Inseln sind von Athen manchmal erstaunlich weit entfernt.

Ja, ... das ist durchaus ein wichtiges Aspekt ... ich habe darauf verzichtet darzulegen, dass wir 1997 noch über die sog. "Stohmann-Lösung" kaufen mussten. Die Präfektur fand es mal wieder toll Samos zum "sensiblen" Gebiet zu erklären (wg. Nähe zur Türkei). Damit war dann ALLEN Ausländern der Immobilienerwerb untersagt. Ein paar Monate vor unserem Kauf war der Erwerb frei, 2 Jahre später auch wieder Wink - tja, ... und dann haben wir halt auch offiziell auf uns umschreiben können... -Athen war das alles herzlich egal Wink .. und Brüssel ??? - wohl oberegal Wink

> "Baugenehmigung". oder sagen wir vielleicht besser Nutzungsmöglichkeit. Ich möchte ja gerne wissen, ob ich das GS überhaupt bebauen darf, wenn möglich vor Vertragsabschluss.

Ja, klar !!! Das ist natürlich das Wichtigste ! Du musst Dich einfach sachkundig machen. Es hängt z.B. davon ab, welche Pläne in der Region schon bestehen ... gibt es vielleicht einen konkreten Flächennutzungsplan ? Dann gibt es vieler Orts die Regel, dass man auf Grundstücken von 4.000 m² auf jeden Fall bauen darf ... soviel ich weiss, soll diese Grenze jetzt auf Samos z.B. "hochgezogen" werden. Also erkundigen.... und Achtung ... liegt das Grundstück irgend wo in der Walachei, hat 4.000 m² und kann somit bebaut werden .. denk an Strom und Wasser ... die Kosten der Verlegung zum Grundstück können hoch sein. Oft müssen die Leitungen dann auch über Nachbargrundstücke gelegt werden ... machen die mit ? - auch vorher klären. Gerne schliessen sich die Nachbarn dann gleich mit an Wink ... ohen dafür zu bezahlen. Durch solche Aktionen kann schon mal der Wasserdruck leiden Wink
Ein grosses Mass an Sicherheit hast Du wirklich wenn Du eine alte Hütte kaufst und platt machst ... neu bauen darfst Du dann. Die Sicherstellung der Versorgung kann natürlich trotzdem ein Probelm werden ...

Die Baugenehmigung bezieht sich dann auf das konkrete Bauvorhaben. Ist das so korrekt?

Ja !

> "Anwalt": Diesen scheine ich offiziell ja schon zu brauchen. Werde ich vor Ort klären.

Ja, .. gebraucht wird er .. ob nun real oder, wie bei uns, imaginär soll Dir der Notar sagen !

> "Lageplan": den wünsche ich mir auch unbedingt, denn sonst könnten ja Nachbarn kommen, und mich später dazu zwingen, mein Haus wieder abzureißen, weil die Grenzen anders verlaufen.

Ohne Plan keinen Vertrag unterzeichnen ! - Keine Spielchen in die Richtung "wird nachgereicht" oder so was ...

Ich schätze aber mal, das das trotzdem passieren kann, in Deutschland zanken sich ja auch viele Leute wegen GS-Grenzen.

Hmmm, nööö, wegen der eigentlichen Grenzen dürfte es mit einem ordentlichen Plan nun gar keinen Streit geben. In D zanken sich die Leute ja auch eher weniger um die eigentliche Grenze ... sondern mehr darüber ob der Zaun richtig steht oder der Baum nicht vielleicht zu sehr überragt Wink u.s.w.
Uppps, da fällt mir noch was ein Wink ... frag bei der Vorbereitung des Vertrages auch unbedingt nach eventuellen Rechten Dritter ... - z.B. Wegerechte ! Sonst eiert Dir da im schlimmesten Fall dauernd einer durchs Grundstück Wink

> "klar,...darfst Du,... kannst auch gerne mal vorbeikommen und testen...": och, dassisaba nett. DANKE. In welcher Gegend wohnt Ihr denn?

Ich verlinke Dir den Ort mal unten. Wenn Du unter Photos "Spita" aufrufst kannst Du unser Häuschen angucken. Unter "katoikoi xwpiou" findest Du auch ein Bild von Martina und mir ... es gibt uns also Wink !

> .........es verdichten sich die Hinweise, dass ich mir wohl doch einen professionellen Berater (Makler) hinzuziehe. Dabei fallen mir auch gerade 2 Leute ein, die evtl. in Frage kämen,....

Tja, ... dann hau die doch mal an und sammele Infos !

juchuuu, bald gehts los,..... freu, jauchz, ....und nochmals vielen lieben Dank für Eure Mühe und Geduld.
> Seid herzlich gegrüßt
> Christina

Du hast es gut !

Gruß Uli

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#11
Hallo Horst,

ich antworte erst jetzt, weil ich grad erst aus dem Urlaub zurueck bin, wo ich keinen Internetanschluss hatte...

Es waere hilfreich fuer die Zukunft, wenn Du nicht nur nebuloes zwischen den Zeilen andeuten wuerdest, dass Du hilfreichere oder richtigere Informationen zu einem Thema hast, sondern sie einfach aufschreibst. Ein emotionales "Raki schmeckt zum Kotzen" macht ja auch nicht unbedingt deutlich, wie man denn seine Geschmacksnerven verwoehnen kann Wink

Im Uebrigen ist es in GR nunmal so, dass die Ablaeufe an jeder Ecke anders sind, sollten wir in Dir einen Spezialisten gefunden haben, der fuer jede Region und jeden Immobilienkauf 100% richtig weiss, wie es sich im Einzelnen verhaelt: Hurra, endlich!

Aufmunternde Gruesse von Carmen,

die in Athen bereits mehrmals mitbekommen hat, dass saemtliche Makler auf die Hinzuziehung eines Anwalts UND einem Vorvertrag bestehen...weil sie naemlich selbst vor Regressanspruechen und Reputationsschaedigungen abgesichert sein wollen Wink

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#11
Hallo Horst,

ich antworte erst jetzt, weil ich grad erst aus dem Urlaub zurueck bin, wo ich keinen Internetanschluss hatte...

Es waere hilfreich fuer die Zukunft, wenn Du nicht nur nebuloes zwischen den Zeilen andeuten wuerdest, dass Du hilfreichere oder richtigere Informationen zu einem Thema hast, sondern sie einfach aufschreibst. Ein emotionales "Raki schmeckt zum Kotzen" macht ja auch nicht unbedingt deutlich, wie man denn seine Geschmacksnerven verwoehnen kann Wink

Im Uebrigen ist es in GR nunmal so, dass die Ablaeufe an jeder Ecke anders sind, sollten wir in Dir einen Spezialisten gefunden haben, der fuer jede Region und jeden Immobilienkauf 100% richtig weiss, wie es sich im Einzelnen verhaelt: Hurra, endlich!

Aufmunternde Gruesse von Carmen,

die in Athen bereits mehrmals mitbekommen hat, dass saemtliche Makler auf die Hinzuziehung eines Anwalts UND einem Vorvertrag bestehen...weil sie naemlich selbst vor Regressanspruechen und Reputationsschaedigungen abgesichert sein wollen Wink

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#12
aber z Zt bin ich im Stress, anderes hat also Vorrang und fuer die Christel (Christina) kommt es ja auf ein paar Tage oder Wochen nicht drauf an. Uebrigens, suche ich noch deren kleinen "Fragenkatalog", der vor dem 19.8. von ihr ins Forum gestellt wurde. Wo ist er abgeblieben, ich will auf ihn gern eingehen.

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#12
aber z Zt bin ich im Stress, anderes hat also Vorrang und fuer die Christel (Christina) kommt es ja auf ein paar Tage oder Wochen nicht drauf an. Uebrigens, suche ich noch deren kleinen "Fragenkatalog", der vor dem 19.8. von ihr ins Forum gestellt wurde. Wo ist er abgeblieben, ich will auf ihn gern eingehen.

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#13
....Hier:

http://www.gotohellas.de/index_hiforum.h...13d012f700
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#13
....Hier:

http://www.gotohellas.de/index_hiforum.h...13d012f700
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#14
die Fragen vom 19.8. liegen hier ja laengs- und breitseits vor, wie ich ja auch schon schrieb. Es gab aber schon vorher einen anderen Fragenkatalog, und den haette ich gern zur Stellungnahme. Die Christel kann da sicher helfen.

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#14
die Fragen vom 19.8. liegen hier ja laengs- und breitseits vor, wie ich ja auch schon schrieb. Es gab aber schon vorher einen anderen Fragenkatalog, und den haette ich gern zur Stellungnahme. Die Christel kann da sicher helfen.

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#15
Hallo Horst,
würde ich gerne, aber es fällt mir selbst kein Fragekatalog ein, den ich vor dem 19.08. gepostet hätte. Macht aber nichts. Hast Du denn selbst ein Haus gebaut/eine Immobilie erworben? Wie waren denn Deine persönliche Erfahrungen? Wie ist die Kiste rein technisch abgelaufen? Und wo hat sich das Ganze abgespielt? Das wichtigste sind mir Moment Infos zur Grundstücksübertragung.
Übrigens fliege ich nächste Woche Freitag nach Kreta, um mich nach einem Grundstück umzusehen.

Viele Grüße
Christel (so heiße ich in Deutschland - Christina werde ich ganz stur in GR genannt).

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#15
Hallo Horst,
würde ich gerne, aber es fällt mir selbst kein Fragekatalog ein, den ich vor dem 19.08. gepostet hätte. Macht aber nichts. Hast Du denn selbst ein Haus gebaut/eine Immobilie erworben? Wie waren denn Deine persönliche Erfahrungen? Wie ist die Kiste rein technisch abgelaufen? Und wo hat sich das Ganze abgespielt? Das wichtigste sind mir Moment Infos zur Grundstücksübertragung.
Übrigens fliege ich nächste Woche Freitag nach Kreta, um mich nach einem Grundstück umzusehen.

Viele Grüße
Christel (so heiße ich in Deutschland - Christina werde ich ganz stur in GR genannt).

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#16
die Termine druecken mich und die Christel sitzt am Flughafen und wartet ... Also, hier ein paar Daten:
Einige Basisdaten zum Recht
Notar, Anwalt, Vorkaufsrecht, Grundbuch, Vorvertrag
(Copyright Horst Uhlen 2002)

Notar

Alle Immobilienuebertragungen muessen per Vertrag im Notariat abgeschlossen und beglaubigt werden. Die Anwesenheit eines Anwalts ist fuer beide Vertragsparteien dabei gesetzlich vorgeschrieben. Das Notariat uebernimmt nur die Beurkundung nach Pruefung der formalen Rechtmaessigkeit der vorgelegten Titel!!! Das beurkundende Notariat uebernimmt aber NICHT die letztlich alles entscheidende Aufgabe, die wirklichen Eigentumsverhaeltnisse zu pruefen. Nur dies aber zaehlt !!!
Auch ein Vorvertrag muß notariell beurkundet werden, um gueltig zu sein.

Anwalt

Die wirklichen Eigentumsverhältnisse dagegen werden ausschliesslich durch den-Anwalt des Kaeufers geprueft. Der Anwalt ist also der wichtigste Verbuendete des Kaeufers, denn nur er prueft die Besitzverhaeltnisse bei den zustaendigen Ämtern auf ihre tatsaechliche Richtigkeit. Diese Titel muessen mindestens auf 20 Jahre zurueckgehend geprueft sein, sehr selten auch bis 30 Jahre, um auch verdeckte Ansprueche sicher auszuschließen.
Ebenso prueft und verwirklicht der Anwalt ebenfalls all die weiter unten genannten Tips. Die wichtigste Grundregel für Hauskaeufer heisst also: niemals kaufen, ohne alle hier genannten Hilfswege mit dem Anwalt zu nutzen !!!

Vorkaufsrechte

Ja, sie bestehen fuer den Staat in diversen Faellen. Ein Vorkaufsrecht des Staates besteht auch auf Waelder über 50 000 m². Weitere Beschraenkungen bestehen fuer Auslaender in diversen Grenzgebieten und Militaerzonen. Makler, Notar und Anwalt kennen diese Details, ebenso wissen die meisten Einwohner, ob sie an Sie verkaufen duerfen oder nicht.

Grundbuch

Griechenland kennt noch keine katastermaessige Erfassung von Grund und Boden wie im Sinne unseres Grundbuches, dies ist jedoch gebietsweise schon in Arbeit. In Griechenland gibt es bisher keinen so genannten oeffentlichen Glauben bezueglich der Eintragungen. Das bedeutet, dass Sie nicht auf die Richtigkeit der Eintragungen im Grundbuch vertrauen koennen. Ihr Anwalt ueberprueft daher zwingend beim Grundbuchamt die Eintragungen der letzten 20 Jahre.

Um ein Risiko bei der Uebertragung der Immobilie zu minimieren, muss der Anwalt pruefen, ob der Verkaeufer auch wirklich der Eigentuemer ist, ob Grunddienstbarkeiten eingetragen sind oder ob Belastungen bestehen. Das Grundbuch ist dazu in drei Buecher aufgebaut a) alphabetisches Register b) Register der Blätter c) Überschreibungsbuch und daraus erteilt das Grundbuchamt parallel zur Pruefungsarbeit des Anwalts auf Antrag auch schriftliche Auszuege der Eigentumseintragungen, der Lasten und der Beschlagnahmungen (ola ta pistopiitika Metagrafis, Hypothikon, Waron, Diekdikiseon, Kataschesseon). All dies kostet nur eine kleine Handvoll Stempelmarken. Diese Auszuege benoetigen Sie unbedingt auch fuer eine Beleihung durch die Bank. Das Datum der Auszuege ist immer “…gestern…”, aber man darf allgemein schon darauf vertrauen, dass er auch “heute” noch stimmt. Sonst, der Anwalt kennt die Sachbearbeiter beim Grundbuchamt und wird im Falle eines Falles in wenigen Minuten noch einmal hingehen koennen zwecks endgueltiger Sicherheit. Aber Vorsicht, man soll niemals uebertreiben, bitte immer das noetige Feingefuehl mitbringen.

Vorvertrag

Um solche Grundbuchfragen jedoch bei Zeitmangel zuegig zu loesen, kann auch ein Vorvertrag ratsam sein, der die Abklaerung aller Rechtstitel binnen einer frei zu vereinbarenden Frist garantiert. Eine kleinere Anzahlung ist in diesem Fall wohl auch psychologisch erforderlich, es sollte aber zu vereinbaren sein, diese als Hinterlegung (10%?) in Form einer Bankgarantie oder besser noch per griechischem Sparbuch (in 10 Minuten eingerichtet, wenn das geld dabei ist) zu leisten. So haben beide Seiten Sicherheit, sowohl Verkaeufer als auch Kaeufer, denn auch die Griechen kennen mysterioese Erfahrungen mit einigen unzuverlaessigen Auslaendern auf diesem Sektor.


Einige Basisdaten zum Grundstueck
Grundstueckslage, Grundstuecksgroessen, Topografiko, , Bauamt, Forstamt


Grundstueckslage und Grundstuecksgroessen

Es gibt verschiedene Auflagen, z Zt werden auch Gesetzesaenderungen diskutiert. Die heutige Mindestfläche für ein Wohngrundstueck a) innerhalb des Stadt/Dorfbauplanes ist 500/1000 bzw. 2000 m² aa) 1000 bzw. 2000 m² auch ausserhalb, wenn eine Hauptfront an einer asphaltierten Regionalstrasse belegen ist b) außerhalb des Stadtbauplanes 4000 m² (4 Stremmata, in Aussicht stehen demnaechst 8000qm!!!)) c) Errichtung einer Industrieanlage 2000 m² d) Aufstellung eines Fertighauses 1000 m². Bei direkt am Meer liegenden Grundstuecken ist ein ca. 30 m Abstand freizuhalten.

Diese Groessen muessen unabdingbar vorhanden sein, um bebaut werden zu können. Erkundigen Sie sich vor Kaufvertragsabschluss unbedingt nach den Gegebenheiten und beantragen Sie vom Verkaeufer eine Bescheinigung vom Bauamt.

Ein bestehendes aelteres Gebaeude behaelt sein Baurecht in den bestehenden Grundstuecksgrenzen im Rahmen vom “Bestandsschutz”. Fuer einzugsbereit fertiggestellte Haeuser fordern Sie die “alte” baubehoerdlich bestaetigte Baugenehmigung an mit der dazu genehmigten Statikberechnung (dicker Packen Papier!), um durch Ihren Bauingenieur/Statiker zu pruefen, ob die heutigen Ansprueche der neuen Erdbebensicherheitsklasse ausreichend bemessen sind. Wenn Zweifel zur Bauqualitaet bestehen, lassen Sie durch einen Sachverstaendigen evtl. Probebohrungen im Beton vornehmen (Kosten zahlen Sie!)

Topografiko – Vermessungsplan

Für den Kauf von Baugrundstuecken ist dem Notariat vom Verkaeufer ein Grundstuecksvermessungsplan vorzulegen. Diese Vermessung ist Bestandteil des Kaufvertrags. Ohne ihn kann kein Vertrag geschlossen werden, jedoch ist ein Vorvertrag mit “ungefaehren” Daten juristisch moeglich.
Ein Topografiko muss vom Bauingenieur unterschrieben sein. Auch nennt er hier Daten zur moeglichen Bebauung, nur haben diese Daten fuer SIE vor Gericht keine starke rechtliche Bedeutung wie die Bescheinigung des Bauamtes.

Poleodomeia – Bauamt

Vor dem Kauf soll unbedingt ueberprueft werden, ob eine Bescheinigung zur Bebaubarkeit der zustaendigen Baubehoerde (Poleodomia) vorliegt. Dies gilt besonders für Grundstuecke, die außerhalb der Stadtplanung liegen. Erkundigen Sie sich unbedingt nach den Gegebenheiten und fordern Sie vor Kaufvertragsabschluss vom Verkaeufer eine Bescheinigung vom Bauamt.

Dasarchis – Forstamt

Vor dem Kauf soll unbedingt ueberprueft werden, ob eine Bescheinigung zur Freigabe des zuständigen Forstamts vorliegt. Dies gilt besonders für Grundstuecke, die außerhalb liegen. Erkundigen Sie sich unbedingt nach den Gegebenheiten und fordern Sie vor Kaufvertragsabschluss vom Verkaeufer eine Bescheinigung vom Forstamt.
Forst ist nicht nur Wald in unserem Verstaendnis, sondern schon die verkrueppelte, winzige immergruene Machchia ist offiziell “Wald”. Keine Probleme bestehen idR mit landwirtschaftlichen Flaechen wie zB Olivenbaeume, Wein etc.


Einige Basisdaten zum Geld
Steuern und Gebuehren, Steuerwert, Anzahlung & evtl. Rueckzahlung


Steuern

Grunderwerbssteuer: 9 - 11 Prozent
(Vorsicht, Falle, siehe unter Steuerwert)
(die 9-11% sind abhängig von Kaufpreis und Gemeinde)
Notariat, Juristenkassengebühr, Stempelmarken: ca. 2 Prozent
Anwaltsgebühr: ca. 1 Prozent plus Kammergebühr plus Stempelmarken
Maklergebühr: in der Regel ca. 2 Prozent oder nach vorheriger Vereinbarung

Steuerwert

Alle Steuern und auch die Gebuehren fuer Notariat und Anwalt richten sich nicht nach dem tatsächlichen Kaufpreis, sondern nach finanzamtlich festgelegten „objektiven Werten“, die aber selten wirklich “objektiv” sind. Dennoch, lehnen Sie den Kauf ab und fordern Sie von Anfang an vom Verkaeufer, dass er die Steuern uebernimmt, was vom Gesetz her so wie so vorgeschrieben ist. Notfalls akzeptieren Sie eine Aufzahlung des Kaufpreises, halten sich aber so den Ruecken frei. Wir haben selbst erlebt, dass das Finanzamt den Kaufvertragswert 5-fach hoeher festsetzte und damit die Steuer von 9% auf 45% stieg !!!. Da ist nicht nur das Finanzamt gluecklich, sondern auch Notar und Anwalt, denn diese drei halten in diesem Punkt auch kraeftig zusammen, weil sie alle ihre Gebuehren nach diesem Wert in Rechnung stellen. Achten Sie also als Zahlender immer darauf, welcher Kaufwert ganz oben im Notarvertrag als Zweitwert nach dem wirklich ausgehandelten Kaufpreis steht, er wird bezeichnet als EKTIMISI D.O.Y. !!!

Anzahlung & Rueckzahlung

Akzeptieren Sie bei Abschluss in Vorvertraegen mit Maklern, Bautraegern oder Privatpersonen keine Anzahlungen von mehr als 10 Prozent des Kaufpreises. Besser ist noch die Hinterlegung einer gesperrten Banksicherheit oder einem Sparbuch. Achten Sie darauf, dass im Vorvertrag die Rueckzahlung der Anzahlung fuer den Fall, dass die Rechtstitelklaerung erfolglos bleibt oder unbefriedigend ausfällt, in voller Hoehe garantiert und auch sichergestellt ist, siehe “Vorvertrag”.


Einige private Tips


Suchen sie sich – ohne den Makler - einen eigenen Anwalt, mit dem sie sich sprachlich ohne jeden Mangel verstaendigen koennen. Suchen Sie notfalls auch in der naechsten groesseren Stadt und klaeren sie vorher die Modalitaeten. Bei allen Kaufsgespraechen gehen Sie bitte feinfuehlig vor, seien Sie freundlich und ruhig, insbesondere auch mit dem Verkaeufer, denn er wird wahrscheinlich fuer Jahrzehnte Ihr Nachbar sein. Vermeiden sie auf jeden Fall Preisefeilschen, da werden Sie garantiert den Kuerzeren ziehen. Riskieren sie bestenfalls ein freundliches Fingerreiben und sagen Skonto, Skonto megalo Skonto und wenn man dann lacht, dann koennen Sie mit einigen Prozent dabei sein. Der Grieche liebt runde Zahlen, zehn statt acht oder 15 statt 17 liegen in seinem Naturell, auch wenn er erst die 20 versucht statt der 17. Lacht er aber nicht, haben Sie schlechte Karten, aber jedes anschliessende Reden oder Feilschen ist total ueberfluessig, er wird dann stur und bleibt sturer als ein Maultier, er ist dann 10 mal sturer als der sturste Nordeuropaeer. Es bleibt Ihnen dann nur eine Wahl, Sie stehen freundlich und ruhig auf und sagen, dass so viel Geld fuer seinen Platz nicht vorhanden ist oder Sie akzeptieren und zahlen. Versuchen Sie es aber erst einmal mit dem Aufstehen, Zeit zum Nachdenken ist immer gut. Manchmal aendert dann auch ein Grieche ueber Nacht seine Meinung und findet Ihre Idee zum Preis doch richtig. Er wird dann von selbst kommen, vielleicht erst fuenf Minuten vor der Abreise, aber vorher fragen oder draengeln sind schaedlich.

Zu den Grundstueckspreisen ausserhalb der Gemeinden kommen oft noch ganz erhebliche Kosten fuer den Anschluss von Strasse, Strom, Wasser, Abwasser und auch Telefon hinzu (200 Meter Asphaltstrasse ab 7000 EURO, 200 Meter Strom (ab 220V Quelle) ab 5000 EURO, Wasser nicht viel weniger Geld. Wenn Sie diese erst nach dem Kauf uebernehmen und dann selbst ausfuehren wollen, kann es erheblich teurer werden, als wenn Sie bereits vorher mit dem Kaeufer die Lieferung des Grundstuecks mit diesen bestehenden Anschluessen vereinbaren, er sie also erstellt. Ihr Verkaeufer kennt naemlich all die wichtigen Personen und Fachleute aus dem effeff und ueber seinen Familienclan wird er die Realisierung 10x schneller und wesentlich guenstiger bekommen und herstellen koennen als Sie selbst. Jetzt, vor dem Kauf, ist er selbst auch noch sehr an einer erfolgreichen Abwicklung interessiert, hat er aber erst sein Geld, ist er damit “aus dem Schneider”. So ersparen sie sich ganz erheblichen Aerger, denn z Zt sind Sie vielleicht neu im Land und wissen vielleicht noch nicht, wieviel dutzende und aberdutzende Male die Meister Sie im Stich lasssen werden. Siguro, siguro, avrioa sto ochto. Dann stehen sie morgen da um 8 und warten und warten, aber keiner kommt. Das ist normal, machen Sie sich nichts draus. Iponomi, iponomi. Geduld, Geduld. Also, machen Sie es vorher ab, unbedingt vor oder mit dem Kaufvertrag, aber fertiggestellt muss alles sein VOR der letzten Zahlung des Kaufpreises !!! Er wird vielleicht sagen, die Gemeinde hat dies so wie so vor, man verhandelt gerade im Gemeinderat und Geld aus Bruessel soll auch kommen. Ach, Sie wissen garnicht, wieviele hundert Bauplaetze ich Ihnen zeigen kann, wo ich dies schon vor zwanzig Jahren gehoert habe. Die Gemeinde verhandelt immer noch. Aber Strasse, Strom und Wasser sind auch heute noch nicht vorhanden. Iponomi, iponomi, siga siga.

Zu dem Topografiko und den Grundstuecksgrenzen ist noch etwas hinzuzufuegen. Nachbarn haben eine interessante Variante erfolgreich erprobt und beim Grundstueckskauf den Verkaeufer beauftragt, mit dem Vermesser und den uebrigen dortigen Nachbarn zusammen die Grundstueckspfosten zu setzen und anschliessend den Vermessungsplan vor dem Notar von allen Nachbarn absegnen zu lassen. Das ist eine gute Sache, wenn erst der Verkaeufer einwilligt, die Nachbarn selber sind meist selber froh ueber eine solche Loesung. Ich selber habe eigentlich bisher selten Probleme gehabt, die sich dann auch fast aufloesten. Bei einem hiesigen Griechen ist jedoch gerade sein erst erworbenes 35-Stremmata-Grundstueck inzwischen schon auf 23 Stremmata geschmolzen, weil seine neuen Nachbarn nach seinem Kauf die Vermesssungsposten und Grenzstaebe zurueckgesetzt haben. 12000 Quadratmeter loesten sich also in Luft auf !!! Und dieser ist selber Grieche, ortsansaessig, vertraut mit allen und allem und ein erfahrener Geschaeftsmann. Aber, er will sich nicht anlegen, so etwas macht man nicht als Kirios. Fuer die Zukunft, so sagt er, kauft er nur noch nach dem eben beschriebenen Prinzip und bittet die Nachbarn VORHER mit Vermesser zur gemeinsamen Grenzbegehung und dann zum Notar.

Resumee

Dieses ist keine Rechtsberatung, diese Liste ist auch nicht vollstaendig, dieses ist nur ein kleiner Ausschnitt meiner Erfahrungen seit 1978, mit deren Hilfe Sie vor Ort dann mit dem Verkaeufer und den Fachleuten wie Anwalt, Notar, Makler, Behoerden, Bautraegern und allen Anderen die dann wirklich fuer Sie zutreffenden Punkte mit einem etwas gestaerkterem Bewusstsein abklaeren koennen und ein Abenteuer moeglichst minimieren.
(Copyright Horst Uhlen 2002)

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#16
die Termine druecken mich und die Christel sitzt am Flughafen und wartet ... Also, hier ein paar Daten:
Einige Basisdaten zum Recht
Notar, Anwalt, Vorkaufsrecht, Grundbuch, Vorvertrag
(Copyright Horst Uhlen 2002)

Notar

Alle Immobilienuebertragungen muessen per Vertrag im Notariat abgeschlossen und beglaubigt werden. Die Anwesenheit eines Anwalts ist fuer beide Vertragsparteien dabei gesetzlich vorgeschrieben. Das Notariat uebernimmt nur die Beurkundung nach Pruefung der formalen Rechtmaessigkeit der vorgelegten Titel!!! Das beurkundende Notariat uebernimmt aber NICHT die letztlich alles entscheidende Aufgabe, die wirklichen Eigentumsverhaeltnisse zu pruefen. Nur dies aber zaehlt !!!
Auch ein Vorvertrag muß notariell beurkundet werden, um gueltig zu sein.

Anwalt

Die wirklichen Eigentumsverhältnisse dagegen werden ausschliesslich durch den-Anwalt des Kaeufers geprueft. Der Anwalt ist also der wichtigste Verbuendete des Kaeufers, denn nur er prueft die Besitzverhaeltnisse bei den zustaendigen Ämtern auf ihre tatsaechliche Richtigkeit. Diese Titel muessen mindestens auf 20 Jahre zurueckgehend geprueft sein, sehr selten auch bis 30 Jahre, um auch verdeckte Ansprueche sicher auszuschließen.
Ebenso prueft und verwirklicht der Anwalt ebenfalls all die weiter unten genannten Tips. Die wichtigste Grundregel für Hauskaeufer heisst also: niemals kaufen, ohne alle hier genannten Hilfswege mit dem Anwalt zu nutzen !!!

Vorkaufsrechte

Ja, sie bestehen fuer den Staat in diversen Faellen. Ein Vorkaufsrecht des Staates besteht auch auf Waelder über 50 000 m². Weitere Beschraenkungen bestehen fuer Auslaender in diversen Grenzgebieten und Militaerzonen. Makler, Notar und Anwalt kennen diese Details, ebenso wissen die meisten Einwohner, ob sie an Sie verkaufen duerfen oder nicht.

Grundbuch

Griechenland kennt noch keine katastermaessige Erfassung von Grund und Boden wie im Sinne unseres Grundbuches, dies ist jedoch gebietsweise schon in Arbeit. In Griechenland gibt es bisher keinen so genannten oeffentlichen Glauben bezueglich der Eintragungen. Das bedeutet, dass Sie nicht auf die Richtigkeit der Eintragungen im Grundbuch vertrauen koennen. Ihr Anwalt ueberprueft daher zwingend beim Grundbuchamt die Eintragungen der letzten 20 Jahre.

Um ein Risiko bei der Uebertragung der Immobilie zu minimieren, muss der Anwalt pruefen, ob der Verkaeufer auch wirklich der Eigentuemer ist, ob Grunddienstbarkeiten eingetragen sind oder ob Belastungen bestehen. Das Grundbuch ist dazu in drei Buecher aufgebaut a) alphabetisches Register b) Register der Blätter c) Überschreibungsbuch und daraus erteilt das Grundbuchamt parallel zur Pruefungsarbeit des Anwalts auf Antrag auch schriftliche Auszuege der Eigentumseintragungen, der Lasten und der Beschlagnahmungen (ola ta pistopiitika Metagrafis, Hypothikon, Waron, Diekdikiseon, Kataschesseon). All dies kostet nur eine kleine Handvoll Stempelmarken. Diese Auszuege benoetigen Sie unbedingt auch fuer eine Beleihung durch die Bank. Das Datum der Auszuege ist immer “…gestern…”, aber man darf allgemein schon darauf vertrauen, dass er auch “heute” noch stimmt. Sonst, der Anwalt kennt die Sachbearbeiter beim Grundbuchamt und wird im Falle eines Falles in wenigen Minuten noch einmal hingehen koennen zwecks endgueltiger Sicherheit. Aber Vorsicht, man soll niemals uebertreiben, bitte immer das noetige Feingefuehl mitbringen.

Vorvertrag

Um solche Grundbuchfragen jedoch bei Zeitmangel zuegig zu loesen, kann auch ein Vorvertrag ratsam sein, der die Abklaerung aller Rechtstitel binnen einer frei zu vereinbarenden Frist garantiert. Eine kleinere Anzahlung ist in diesem Fall wohl auch psychologisch erforderlich, es sollte aber zu vereinbaren sein, diese als Hinterlegung (10%?) in Form einer Bankgarantie oder besser noch per griechischem Sparbuch (in 10 Minuten eingerichtet, wenn das geld dabei ist) zu leisten. So haben beide Seiten Sicherheit, sowohl Verkaeufer als auch Kaeufer, denn auch die Griechen kennen mysterioese Erfahrungen mit einigen unzuverlaessigen Auslaendern auf diesem Sektor.


Einige Basisdaten zum Grundstueck
Grundstueckslage, Grundstuecksgroessen, Topografiko, , Bauamt, Forstamt


Grundstueckslage und Grundstuecksgroessen

Es gibt verschiedene Auflagen, z Zt werden auch Gesetzesaenderungen diskutiert. Die heutige Mindestfläche für ein Wohngrundstueck a) innerhalb des Stadt/Dorfbauplanes ist 500/1000 bzw. 2000 m² aa) 1000 bzw. 2000 m² auch ausserhalb, wenn eine Hauptfront an einer asphaltierten Regionalstrasse belegen ist b) außerhalb des Stadtbauplanes 4000 m² (4 Stremmata, in Aussicht stehen demnaechst 8000qm!!!)) c) Errichtung einer Industrieanlage 2000 m² d) Aufstellung eines Fertighauses 1000 m². Bei direkt am Meer liegenden Grundstuecken ist ein ca. 30 m Abstand freizuhalten.

Diese Groessen muessen unabdingbar vorhanden sein, um bebaut werden zu können. Erkundigen Sie sich vor Kaufvertragsabschluss unbedingt nach den Gegebenheiten und beantragen Sie vom Verkaeufer eine Bescheinigung vom Bauamt.

Ein bestehendes aelteres Gebaeude behaelt sein Baurecht in den bestehenden Grundstuecksgrenzen im Rahmen vom “Bestandsschutz”. Fuer einzugsbereit fertiggestellte Haeuser fordern Sie die “alte” baubehoerdlich bestaetigte Baugenehmigung an mit der dazu genehmigten Statikberechnung (dicker Packen Papier!), um durch Ihren Bauingenieur/Statiker zu pruefen, ob die heutigen Ansprueche der neuen Erdbebensicherheitsklasse ausreichend bemessen sind. Wenn Zweifel zur Bauqualitaet bestehen, lassen Sie durch einen Sachverstaendigen evtl. Probebohrungen im Beton vornehmen (Kosten zahlen Sie!)

Topografiko – Vermessungsplan

Für den Kauf von Baugrundstuecken ist dem Notariat vom Verkaeufer ein Grundstuecksvermessungsplan vorzulegen. Diese Vermessung ist Bestandteil des Kaufvertrags. Ohne ihn kann kein Vertrag geschlossen werden, jedoch ist ein Vorvertrag mit “ungefaehren” Daten juristisch moeglich.
Ein Topografiko muss vom Bauingenieur unterschrieben sein. Auch nennt er hier Daten zur moeglichen Bebauung, nur haben diese Daten fuer SIE vor Gericht keine starke rechtliche Bedeutung wie die Bescheinigung des Bauamtes.

Poleodomeia – Bauamt

Vor dem Kauf soll unbedingt ueberprueft werden, ob eine Bescheinigung zur Bebaubarkeit der zustaendigen Baubehoerde (Poleodomia) vorliegt. Dies gilt besonders für Grundstuecke, die außerhalb der Stadtplanung liegen. Erkundigen Sie sich unbedingt nach den Gegebenheiten und fordern Sie vor Kaufvertragsabschluss vom Verkaeufer eine Bescheinigung vom Bauamt.

Dasarchis – Forstamt

Vor dem Kauf soll unbedingt ueberprueft werden, ob eine Bescheinigung zur Freigabe des zuständigen Forstamts vorliegt. Dies gilt besonders für Grundstuecke, die außerhalb liegen. Erkundigen Sie sich unbedingt nach den Gegebenheiten und fordern Sie vor Kaufvertragsabschluss vom Verkaeufer eine Bescheinigung vom Forstamt.
Forst ist nicht nur Wald in unserem Verstaendnis, sondern schon die verkrueppelte, winzige immergruene Machchia ist offiziell “Wald”. Keine Probleme bestehen idR mit landwirtschaftlichen Flaechen wie zB Olivenbaeume, Wein etc.


Einige Basisdaten zum Geld
Steuern und Gebuehren, Steuerwert, Anzahlung & evtl. Rueckzahlung


Steuern

Grunderwerbssteuer: 9 - 11 Prozent
(Vorsicht, Falle, siehe unter Steuerwert)
(die 9-11% sind abhängig von Kaufpreis und Gemeinde)
Notariat, Juristenkassengebühr, Stempelmarken: ca. 2 Prozent
Anwaltsgebühr: ca. 1 Prozent plus Kammergebühr plus Stempelmarken
Maklergebühr: in der Regel ca. 2 Prozent oder nach vorheriger Vereinbarung

Steuerwert

Alle Steuern und auch die Gebuehren fuer Notariat und Anwalt richten sich nicht nach dem tatsächlichen Kaufpreis, sondern nach finanzamtlich festgelegten „objektiven Werten“, die aber selten wirklich “objektiv” sind. Dennoch, lehnen Sie den Kauf ab und fordern Sie von Anfang an vom Verkaeufer, dass er die Steuern uebernimmt, was vom Gesetz her so wie so vorgeschrieben ist. Notfalls akzeptieren Sie eine Aufzahlung des Kaufpreises, halten sich aber so den Ruecken frei. Wir haben selbst erlebt, dass das Finanzamt den Kaufvertragswert 5-fach hoeher festsetzte und damit die Steuer von 9% auf 45% stieg !!!. Da ist nicht nur das Finanzamt gluecklich, sondern auch Notar und Anwalt, denn diese drei halten in diesem Punkt auch kraeftig zusammen, weil sie alle ihre Gebuehren nach diesem Wert in Rechnung stellen. Achten Sie also als Zahlender immer darauf, welcher Kaufwert ganz oben im Notarvertrag als Zweitwert nach dem wirklich ausgehandelten Kaufpreis steht, er wird bezeichnet als EKTIMISI D.O.Y. !!!

Anzahlung & Rueckzahlung

Akzeptieren Sie bei Abschluss in Vorvertraegen mit Maklern, Bautraegern oder Privatpersonen keine Anzahlungen von mehr als 10 Prozent des Kaufpreises. Besser ist noch die Hinterlegung einer gesperrten Banksicherheit oder einem Sparbuch. Achten Sie darauf, dass im Vorvertrag die Rueckzahlung der Anzahlung fuer den Fall, dass die Rechtstitelklaerung erfolglos bleibt oder unbefriedigend ausfällt, in voller Hoehe garantiert und auch sichergestellt ist, siehe “Vorvertrag”.


Einige private Tips


Suchen sie sich – ohne den Makler - einen eigenen Anwalt, mit dem sie sich sprachlich ohne jeden Mangel verstaendigen koennen. Suchen Sie notfalls auch in der naechsten groesseren Stadt und klaeren sie vorher die Modalitaeten. Bei allen Kaufsgespraechen gehen Sie bitte feinfuehlig vor, seien Sie freundlich und ruhig, insbesondere auch mit dem Verkaeufer, denn er wird wahrscheinlich fuer Jahrzehnte Ihr Nachbar sein. Vermeiden sie auf jeden Fall Preisefeilschen, da werden Sie garantiert den Kuerzeren ziehen. Riskieren sie bestenfalls ein freundliches Fingerreiben und sagen Skonto, Skonto megalo Skonto und wenn man dann lacht, dann koennen Sie mit einigen Prozent dabei sein. Der Grieche liebt runde Zahlen, zehn statt acht oder 15 statt 17 liegen in seinem Naturell, auch wenn er erst die 20 versucht statt der 17. Lacht er aber nicht, haben Sie schlechte Karten, aber jedes anschliessende Reden oder Feilschen ist total ueberfluessig, er wird dann stur und bleibt sturer als ein Maultier, er ist dann 10 mal sturer als der sturste Nordeuropaeer. Es bleibt Ihnen dann nur eine Wahl, Sie stehen freundlich und ruhig auf und sagen, dass so viel Geld fuer seinen Platz nicht vorhanden ist oder Sie akzeptieren und zahlen. Versuchen Sie es aber erst einmal mit dem Aufstehen, Zeit zum Nachdenken ist immer gut. Manchmal aendert dann auch ein Grieche ueber Nacht seine Meinung und findet Ihre Idee zum Preis doch richtig. Er wird dann von selbst kommen, vielleicht erst fuenf Minuten vor der Abreise, aber vorher fragen oder draengeln sind schaedlich.

Zu den Grundstueckspreisen ausserhalb der Gemeinden kommen oft noch ganz erhebliche Kosten fuer den Anschluss von Strasse, Strom, Wasser, Abwasser und auch Telefon hinzu (200 Meter Asphaltstrasse ab 7000 EURO, 200 Meter Strom (ab 220V Quelle) ab 5000 EURO, Wasser nicht viel weniger Geld. Wenn Sie diese erst nach dem Kauf uebernehmen und dann selbst ausfuehren wollen, kann es erheblich teurer werden, als wenn Sie bereits vorher mit dem Kaeufer die Lieferung des Grundstuecks mit diesen bestehenden Anschluessen vereinbaren, er sie also erstellt. Ihr Verkaeufer kennt naemlich all die wichtigen Personen und Fachleute aus dem effeff und ueber seinen Familienclan wird er die Realisierung 10x schneller und wesentlich guenstiger bekommen und herstellen koennen als Sie selbst. Jetzt, vor dem Kauf, ist er selbst auch noch sehr an einer erfolgreichen Abwicklung interessiert, hat er aber erst sein Geld, ist er damit “aus dem Schneider”. So ersparen sie sich ganz erheblichen Aerger, denn z Zt sind Sie vielleicht neu im Land und wissen vielleicht noch nicht, wieviel dutzende und aberdutzende Male die Meister Sie im Stich lasssen werden. Siguro, siguro, avrioa sto ochto. Dann stehen sie morgen da um 8 und warten und warten, aber keiner kommt. Das ist normal, machen Sie sich nichts draus. Iponomi, iponomi. Geduld, Geduld. Also, machen Sie es vorher ab, unbedingt vor oder mit dem Kaufvertrag, aber fertiggestellt muss alles sein VOR der letzten Zahlung des Kaufpreises !!! Er wird vielleicht sagen, die Gemeinde hat dies so wie so vor, man verhandelt gerade im Gemeinderat und Geld aus Bruessel soll auch kommen. Ach, Sie wissen garnicht, wieviele hundert Bauplaetze ich Ihnen zeigen kann, wo ich dies schon vor zwanzig Jahren gehoert habe. Die Gemeinde verhandelt immer noch. Aber Strasse, Strom und Wasser sind auch heute noch nicht vorhanden. Iponomi, iponomi, siga siga.

Zu dem Topografiko und den Grundstuecksgrenzen ist noch etwas hinzuzufuegen. Nachbarn haben eine interessante Variante erfolgreich erprobt und beim Grundstueckskauf den Verkaeufer beauftragt, mit dem Vermesser und den uebrigen dortigen Nachbarn zusammen die Grundstueckspfosten zu setzen und anschliessend den Vermessungsplan vor dem Notar von allen Nachbarn absegnen zu lassen. Das ist eine gute Sache, wenn erst der Verkaeufer einwilligt, die Nachbarn selber sind meist selber froh ueber eine solche Loesung. Ich selber habe eigentlich bisher selten Probleme gehabt, die sich dann auch fast aufloesten. Bei einem hiesigen Griechen ist jedoch gerade sein erst erworbenes 35-Stremmata-Grundstueck inzwischen schon auf 23 Stremmata geschmolzen, weil seine neuen Nachbarn nach seinem Kauf die Vermesssungsposten und Grenzstaebe zurueckgesetzt haben. 12000 Quadratmeter loesten sich also in Luft auf !!! Und dieser ist selber Grieche, ortsansaessig, vertraut mit allen und allem und ein erfahrener Geschaeftsmann. Aber, er will sich nicht anlegen, so etwas macht man nicht als Kirios. Fuer die Zukunft, so sagt er, kauft er nur noch nach dem eben beschriebenen Prinzip und bittet die Nachbarn VORHER mit Vermesser zur gemeinsamen Grenzbegehung und dann zum Notar.

Resumee

Dieses ist keine Rechtsberatung, diese Liste ist auch nicht vollstaendig, dieses ist nur ein kleiner Ausschnitt meiner Erfahrungen seit 1978, mit deren Hilfe Sie vor Ort dann mit dem Verkaeufer und den Fachleuten wie Anwalt, Notar, Makler, Behoerden, Bautraegern und allen Anderen die dann wirklich fuer Sie zutreffenden Punkte mit einem etwas gestaerkterem Bewusstsein abklaeren koennen und ein Abenteuer moeglichst minimieren.
(Copyright Horst Uhlen 2002)

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#17
Da hast Du Dir ja super viel Muehe gegeben, danke!!!!!!

Liebe Gruesse
Carmen, die das jetzt erstmal in Ruhe studieren wird Wink

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#17
Da hast Du Dir ja super viel Muehe gegeben, danke!!!!!!

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Carmen, die das jetzt erstmal in Ruhe studieren wird Wink

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#18
Prima, sehr ausfuehrlich und sicher ein guter Wegweiser.
Sollten wir vielleicht in die Artikelsammlung stellen, wenns Dich nicht stoert (Copyright bleibt natuerlich Deins).


Allerdings habe ich ein paar belege fuer das gefunden, was ich neulich meinte, dass es eben in der griechischen Realitaet Diskrepanzen gibt.
So gelten hier auuf Samos z.T. erheblich andere Grundstueckslimits, die Anwesenheit des Anwalts war mit dessen Unterschrift erledigt (habe den mann nie gesehen), der fiskalische Grundstueckswert war, wie bei fast allen alten haeusern hier, sehr sehr viel niedriger als der tatsaechliche kaufpreis...neben ein paar anderen Dingen.
Ich meine damit nur: Neben den vielen Dingen, die in Deinem Artikel sicher ueberall richtig sind, muss man sich doch immer wieder vor Ort schlau machen, weil es eben allgemeingueltige Regeln nicht gibt oder sich je nach Ortschaft unterschiedlich streng daran gehalten wird.

Wink

Freedom is just another word for people finding out you're useless.
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-
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#18
Prima, sehr ausfuehrlich und sicher ein guter Wegweiser.
Sollten wir vielleicht in die Artikelsammlung stellen, wenns Dich nicht stoert (Copyright bleibt natuerlich Deins).


Allerdings habe ich ein paar belege fuer das gefunden, was ich neulich meinte, dass es eben in der griechischen Realitaet Diskrepanzen gibt.
So gelten hier auuf Samos z.T. erheblich andere Grundstueckslimits, die Anwesenheit des Anwalts war mit dessen Unterschrift erledigt (habe den mann nie gesehen), der fiskalische Grundstueckswert war, wie bei fast allen alten haeusern hier, sehr sehr viel niedriger als der tatsaechliche kaufpreis...neben ein paar anderen Dingen.
Ich meine damit nur: Neben den vielen Dingen, die in Deinem Artikel sicher ueberall richtig sind, muss man sich doch immer wieder vor Ort schlau machen, weil es eben allgemeingueltige Regeln nicht gibt oder sich je nach Ortschaft unterschiedlich streng daran gehalten wird.

Wink

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#19
diesen Leitfaden in die Artikelsammlung zu stellen. Ich will ihn dann gern von Zeit zu Zeit ergaenzen, denn schon jetzt fallen mir Tips ein, die noch hilfreich waeren und die gestern im Zeitdruck nicht beruecksichtigt wurden.

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#19
diesen Leitfaden in die Artikelsammlung zu stellen. Ich will ihn dann gern von Zeit zu Zeit ergaenzen, denn schon jetzt fallen mir Tips ein, die noch hilfreich waeren und die gestern im Zeitdruck nicht beruecksichtigt wurden.

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#20
Die lokalen Grundstuecksgroessen koennen in einzelnen Gemeinden durchaus differrieren in dem sinn, dass weniger als national 500qm NEUBAUGRUNDSATUECK gefordert sind. Um so besser, das wissen die Oertlichen, wie ich schon schrieb. ALTBAUTEN geniessen Bestandsschutz, und wenn es 50qm sind, egal, es gilt, was vorhanden ist, auch wenn es eine Ruine ist.
Ein RA ,der sich nicht sehen laesst, ist froh ueber das leicht verdiente Geld. Er kann aber nur spielen, was sein Partner (der Kaeufer) zulaesst. Mit dem Merkblatt weiss man aber jetzt, was zu tun ist.
Wenn der fiskalische Grundstueckswert sehr sehr viel niedriger als der tatsaechliche Kaufpreis war, kann dies mmit der Grenzlage Samos und der Zonenrandfoerderung zu tun haben. Frage dies doch bitte im Finanzamt einmal an, das will ich dann im Merkblatt beruecksichtigen.
neben ein paar anderen Dingen.
Zur Beruhigung an all die Neuen im Forum, es gibt weit ueberwiegend recht klare und allgemeingueltige Regeln, in einigen Regionen gibt es jedoch, widerum auf Basis allgemein gueltiger Gesetze, Ausnahmen, wie zB in Grenzregionen und in Wirtschaftsfoerderzonen, wie es ebenfalls bereits im Merkblatt angedeutet wurde. Dazu muss man sich vor Ort erkundigen, jedoch sind diese idR dann guenstiger fuer den Kaeufer als bei einem Kauf anderswo.

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#20
Die lokalen Grundstuecksgroessen koennen in einzelnen Gemeinden durchaus differrieren in dem sinn, dass weniger als national 500qm NEUBAUGRUNDSATUECK gefordert sind. Um so besser, das wissen die Oertlichen, wie ich schon schrieb. ALTBAUTEN geniessen Bestandsschutz, und wenn es 50qm sind, egal, es gilt, was vorhanden ist, auch wenn es eine Ruine ist.
Ein RA ,der sich nicht sehen laesst, ist froh ueber das leicht verdiente Geld. Er kann aber nur spielen, was sein Partner (der Kaeufer) zulaesst. Mit dem Merkblatt weiss man aber jetzt, was zu tun ist.
Wenn der fiskalische Grundstueckswert sehr sehr viel niedriger als der tatsaechliche Kaufpreis war, kann dies mmit der Grenzlage Samos und der Zonenrandfoerderung zu tun haben. Frage dies doch bitte im Finanzamt einmal an, das will ich dann im Merkblatt beruecksichtigen.
neben ein paar anderen Dingen.
Zur Beruhigung an all die Neuen im Forum, es gibt weit ueberwiegend recht klare und allgemeingueltige Regeln, in einigen Regionen gibt es jedoch, widerum auf Basis allgemein gueltiger Gesetze, Ausnahmen, wie zB in Grenzregionen und in Wirtschaftsfoerderzonen, wie es ebenfalls bereits im Merkblatt angedeutet wurde. Dazu muss man sich vor Ort erkundigen, jedoch sind diese idR dann guenstiger fuer den Kaeufer als bei einem Kauf anderswo.

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#21
Horst Uhlen schrieb:
> Die lokalen Grundstuecksgroessen koennen in einzelnen Gemeinden durchaus differrieren in dem sinn, dass weniger als national 500qm NEUBAUGRUNDSATUECK gefordert sind. Um so besser, das wissen die Oertlichen, wie ich schon schrieb.

Vor alem kommt es auf die gemeindegrenzen an. Innerorts sinds hier nur ein, zwei handtuecher, die man braucht, ausserorts 4000 qm (noch)

> Wenn der fiskalische Grundstueckswert sehr sehr viel niedriger als der tatsaechliche Kaufpreis war, kann dies mmit der Grenzlage Samos und der Zonenrandfoerderung zu tun haben. Frage dies doch bitte im Finanzamt einmal an, das will ich dann im Merkblatt beruecksichtigen.

das hat damit zu tun, dass das FA hier schaetzt, und zwar nach den unterlagen, die es hat.
Niemand hat ein interesse, dem FA zu erzaehlen, was fuer eine Superhuette da steht, und da sie nie nachsehen kommen, gehen sie meist bei der Schaetzung von bauruinen aus, die direkt neben einem Kuhstall liegen oder sowas. das wirkt sich dann auf den Schaetzwert aus.

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#21
Horst Uhlen schrieb:
> Die lokalen Grundstuecksgroessen koennen in einzelnen Gemeinden durchaus differrieren in dem sinn, dass weniger als national 500qm NEUBAUGRUNDSATUECK gefordert sind. Um so besser, das wissen die Oertlichen, wie ich schon schrieb.

Vor alem kommt es auf die gemeindegrenzen an. Innerorts sinds hier nur ein, zwei handtuecher, die man braucht, ausserorts 4000 qm (noch)

> Wenn der fiskalische Grundstueckswert sehr sehr viel niedriger als der tatsaechliche Kaufpreis war, kann dies mmit der Grenzlage Samos und der Zonenrandfoerderung zu tun haben. Frage dies doch bitte im Finanzamt einmal an, das will ich dann im Merkblatt beruecksichtigen.

das hat damit zu tun, dass das FA hier schaetzt, und zwar nach den unterlagen, die es hat.
Niemand hat ein interesse, dem FA zu erzaehlen, was fuer eine Superhuette da steht, und da sie nie nachsehen kommen, gehen sie meist bei der Schaetzung von bauruinen aus, die direkt neben einem Kuhstall liegen oder sowas. das wirkt sich dann auf den Schaetzwert aus.

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#22
Hallo Horst, mensch das ist aber eine ausführliche Abhandlung. Vielen, vielen Dank. Habe in den letzten 2 Wochen versucht, vor Ort soviele Infos wie möglich zu bekommen. Insbesondere der Einsatz eines Anwaltes ist mir dringendstens ans Herz gelegt worden, und das von Griechen selbst, die kürzlich Grundstücke erworben haben. Vermutlich könnte man auch "proforma" Namen von Anwälten einsetzen und den Vertrag so zügig beim Notar abschließen, jedoch die wirklichen Verhältnisse PRÜFT nur der Anwalt des Käufers. Man möchte doch nicht, dass nach 10 Jahren ein verschollener Cousin aus Amerika auftaucht, der dann Ansprüche anmeldet. Mich würde mal interessieren, wie ein Anwalt herausfinden kann, wem das Grundstück/Haus gehört und so eine VOLLSTÄNDIGE Liste der Eigentümer erstellen kann.

Ach ja, ich bin ja manchmal doch noch ein wenig romantisch, mein kleines verschlafenes Sivas mausert sich zu einem touristischen Ort, mit abends voll besetzter Plateia, mehreren Tavernen etc. Das wäre ja noch O.K. Aber dass das Dorf schon in den letzten Jahren verramscht worden ist, das hat mich sehr enttäuscht. Ich kann mich an Zeiten erinnern, als wir mal gerade zu fünft als Ausländer im Sommer im Dorf wohnten und manchmal ein paar Touris mittags auf einen Kafedaki auf einem Spaziergang in einem der Kafenions weilten. Und damit hatte so mancher im Dorf schon Probleme. Man diskutierte darüber, den Langzeittouris die Pässe abzunehmen, damit auch ja keiner auf blödsinnige Gedanken käme. (Hat sich aber nicht durchgesetzt). Bis heute sind sehr viele Grundstücke für viele, viele Drachmen an Ausländer verschachert worden, worauf sich so mancher einen Riesenpalast gebaut hat, oder zumindest stehen schon mal die Skelette in der Gegend herum.

Kurz nach meiner Ankunft kam ich im Kafenion mit 2 Urlaubern ins Gespräch. Normalerweise läuft das so ab: Woher kommst du? Wohnst du hier? Kannst du griechisch etc etc. Heutzutage lautet die 1. Frage: Hast du hier ein Haus?

Und dann ist in dieser Zeit ein Haus, das zugegebenermaßen recht groß ist, für sage und schreibe 2.000.000 Drachmen über den Tisch gegangen. Mir ist der Kopf in Scheiben abgefallen, und vielen anderen auch. Im ganzen Dorf spricht man darüber.

Man wird es wohl nicht aufhalten können. Sehr nachdenklich
Christina

Noch eine Frage: Gibt es hier im Forum Erfahrungen mit der "Eurobank"? (Kommission und Dauer bei Überweisungen aus Deutschland, sonstiges)

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#22
Hallo Horst, mensch das ist aber eine ausführliche Abhandlung. Vielen, vielen Dank. Habe in den letzten 2 Wochen versucht, vor Ort soviele Infos wie möglich zu bekommen. Insbesondere der Einsatz eines Anwaltes ist mir dringendstens ans Herz gelegt worden, und das von Griechen selbst, die kürzlich Grundstücke erworben haben. Vermutlich könnte man auch "proforma" Namen von Anwälten einsetzen und den Vertrag so zügig beim Notar abschließen, jedoch die wirklichen Verhältnisse PRÜFT nur der Anwalt des Käufers. Man möchte doch nicht, dass nach 10 Jahren ein verschollener Cousin aus Amerika auftaucht, der dann Ansprüche anmeldet. Mich würde mal interessieren, wie ein Anwalt herausfinden kann, wem das Grundstück/Haus gehört und so eine VOLLSTÄNDIGE Liste der Eigentümer erstellen kann.

Ach ja, ich bin ja manchmal doch noch ein wenig romantisch, mein kleines verschlafenes Sivas mausert sich zu einem touristischen Ort, mit abends voll besetzter Plateia, mehreren Tavernen etc. Das wäre ja noch O.K. Aber dass das Dorf schon in den letzten Jahren verramscht worden ist, das hat mich sehr enttäuscht. Ich kann mich an Zeiten erinnern, als wir mal gerade zu fünft als Ausländer im Sommer im Dorf wohnten und manchmal ein paar Touris mittags auf einen Kafedaki auf einem Spaziergang in einem der Kafenions weilten. Und damit hatte so mancher im Dorf schon Probleme. Man diskutierte darüber, den Langzeittouris die Pässe abzunehmen, damit auch ja keiner auf blödsinnige Gedanken käme. (Hat sich aber nicht durchgesetzt). Bis heute sind sehr viele Grundstücke für viele, viele Drachmen an Ausländer verschachert worden, worauf sich so mancher einen Riesenpalast gebaut hat, oder zumindest stehen schon mal die Skelette in der Gegend herum.

Kurz nach meiner Ankunft kam ich im Kafenion mit 2 Urlaubern ins Gespräch. Normalerweise läuft das so ab: Woher kommst du? Wohnst du hier? Kannst du griechisch etc etc. Heutzutage lautet die 1. Frage: Hast du hier ein Haus?

Und dann ist in dieser Zeit ein Haus, das zugegebenermaßen recht groß ist, für sage und schreibe 2.000.000 Drachmen über den Tisch gegangen. Mir ist der Kopf in Scheiben abgefallen, und vielen anderen auch. Im ganzen Dorf spricht man darüber.

Man wird es wohl nicht aufhalten können. Sehr nachdenklich
Christina

Noch eine Frage: Gibt es hier im Forum Erfahrungen mit der "Eurobank"? (Kommission und Dauer bei Überweisungen aus Deutschland, sonstiges)

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#23
Ooooops, da ist mir aber ein schwerwiegender Fehler unterlaufen. (Muss wohl am Krassaki gelegen haben). Das Haus ist nicht für 2 Millionen (Wunschdenken), sondern für ganze 38 Millionen Drachmen verkauft worden.
Christina

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#23
Ooooops, da ist mir aber ein schwerwiegender Fehler unterlaufen. (Muss wohl am Krassaki gelegen haben). Das Haus ist nicht für 2 Millionen (Wunschdenken), sondern für ganze 38 Millionen Drachmen verkauft worden.
Christina

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#24
Christel schrieb:
> Ooooops, da ist mir aber ein schwerwiegender Fehler unterlaufen. (Muss wohl am Krassaki gelegen haben). Das Haus ist nicht für 2 Millionen (Wunschdenken), sondern für ganze 38 Millionen Drachmen verkauft worden.


*gacker* und ich war schon echt beeindruckt Wink

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#24
Christel schrieb:
> Ooooops, da ist mir aber ein schwerwiegender Fehler unterlaufen. (Muss wohl am Krassaki gelegen haben). Das Haus ist nicht für 2 Millionen (Wunschdenken), sondern für ganze 38 Millionen Drachmen verkauft worden.


*gacker* und ich war schon echt beeindruckt Wink

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#25
>Das Haus ist nicht für 2 Millionen (Wunschdenken), sondern für ganze 38 Millionen Drachmen verkauft worden.
> Christina

naja, kommt dann wirklich auf die Groesse, die Lage und das grundstueck an.
Die Immobilienpreise entwickeln sich hier eigentlich ueberall so, das liegt gar nicht mal nur an den Touristen.

Unter 20 Millionen bekommst Du jedenfalls selbst auf Samos, wo es eigentlich billiger ist als sonstwo, nix, was man bewohnbar nennen darf....

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#25
>Das Haus ist nicht für 2 Millionen (Wunschdenken), sondern für ganze 38 Millionen Drachmen verkauft worden.
> Christina

naja, kommt dann wirklich auf die Groesse, die Lage und das grundstueck an.
Die Immobilienpreise entwickeln sich hier eigentlich ueberall so, das liegt gar nicht mal nur an den Touristen.

Unter 20 Millionen bekommst Du jedenfalls selbst auf Samos, wo es eigentlich billiger ist als sonstwo, nix, was man bewohnbar nennen darf....

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