Eingaben an griechische Ämter in englisch (EU-Amtssprache)

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#1
Sind Eingaben an griechische Ämter in englisch (EU-Amtssprache) von diesen nationalen Ämtern in Empfang und zur Kenntnis zu nehmen oder nicht und sind sie dann zu dessen Kenntnisnahme verpflichtet oder dürfen sie kaltlächelnd ablehnen ? Oder muss jeder Europäer auf seinen Reisen in Europa im Kontakt mit den Behörden zwingend jeweils in der nationalen Landessprache antworten können ? Der Lufthansapilot spanisch in Madrid und der griechische Kapitän portugiesisch in Lissabon und der dänische Autofahrer polnisch in Warschau ?

Wer kennt die Rechtsprechung hierzu in Europa ? Muss danach jeder Europäer auf seinen Reisen in Europa den Behörden jeweils in der Landessprache antworten können ? Aber wer kann das schon, eine solche unsinige Forderung widerspricht ja auch dem Gedanken der europäischen Einigung. Ansonsten, wer als Tourist oder gar Häuslebauer ein Problem hat, und davon gibt es hier auch noch reichlich, muss sich doch - wenn schon nicht in der eigenen Muttersprache - so doch zumindest auf englisch auseinandersetzen können. Oder ist in Griechenland auf verlorenem Posten, wer nicht perfekt griechisch spricht und dann natürlich auch noch die Rechtssituation versteht ? Ist ja alles ein Kinderspiel, oder ?

Zum Hintergrund: als deutscher Häuslebauer in Griechenland gab es im Mai 2002 Ärger mit dem Finanzamt. Nach fünf ! Jahren wollte man - völlig willkürlich - für einen von 1997 drei gleichzeitig gekauften, gleichwertigen Grundstücksabschnitten einen um die Hälfte höheren Einheitswert. Nicht für alle drei, nein, nur für einen Teil, und das war dann noch der wertloseste. Ohne jede Begründung, denn die gibt es ja auch nicht. Damit ist dieses seltsame Verlangen also Willkür.

Gleichzeitig verfügte man mit der Neufestsetzung eine etwa gleich hohe Strafgebühr wegen des TERMINS !!! Dies war für das späte Datum der Neufestsetzung gemeint, für das aber natürlich nur das FinAmt die e i g e n e Verantwortung trägt, denn weder auf die Höhe noch auf das Datum einer Neufestsetzung des Einheitswertes hat der Steuerzahler einen Einfluss. Diese somit unberechtigte Strafe ist natürlich ein weiterer grober Fehler und hoffentlich war es keine A b s i c h t , einen Fremden mit geringsten Sprach- und Sachkenntnissen aufs Kreuz zu legen.

Das war aber noch nicht alles. Denn im Laufe der wenigen 20 Tage, die nur zur Recherche verblieben, fand sich heraus, dass bei der Wertfestsetzung vom Finanzamt diskriminierende, gewaltige Unterschiede zwischen Einheimischen und Ausländern gemacht wurden und werden. Es dreht sich um Unterschiede von 400%, 500% bis 930% ! Darüber habe ich Daten und Namen und Zahlen genannt und kann sie auch belegen. Das bedeutet also, dass die normale 9-11% Grunderwerbssteuer plötzlich mit einem Wert von 4x, 5x und bis zu 9,3 x kassiert wurde, im letzteren Einzelfall hat der Käufer das Haus also nahezu doppelt bezahlt: einmal an der Verkäufer 100% als Kaufpreis und einmal 93% als Steuer ans FinAmt !. Das ist ganz unmissverständlich eine peinliche Diskriminierung.

Damit aber nicht genug. Denn sorgsam und ordentlich und ehrlich, wie es sich für einen Fremden im Ausland geziemt, wurden alle diese Daten und noch weitere rechtlich wichtige Gründe (ua neuer, niedrigerer Einheitswert durch aktuelle Gesetze) auf einem zweiseitigem Fax im Mai 2002 in letzter Stunde am letzten Tag rechtzeitig dem FinAmt kundgetan, auf englisch. Dieser Vortrag wurde dann mündlich an einem folgenden Tag wiederholt, englisch und radebrechend griechisch. Verstanden wurde alles, denn nicht wenige Mitarbeiter im FinAmt beherrschen ja auch die englische Sprache und auch auf griechisch kann man mich notfalls verstehen. Man verabschiedete sich im Mai 2002 im Einvernehmen, friedlich, freundlich.

Für mich war damit das Thema erledigt, es kam ja auch in der Folge kein mündlicher oder gar schriftlicher Einwand mehr von dort.

Aber. haste gedacht, nur bis jetzt, denn urplötzlich läuft ein völlig anderes, inwischen recht böses Spiel . Man teilt mir mit, dass die Eingabe eines Faxes für das FinAmt niemals verbindlich ist, man habe also somit offiziell keine Kenntnis von meinem Fax (obwohl es unten in ihrer Akte liegt) ! Auch an meine mündliche Darlegungen kann sich so recht niemand mehr erinnern ! Für eine Recherche in den eigenen FinAmts-Akten besteht zudem überhaupt kein Anlass, es hat alles seine Ordnung ! Was also in aller Welt gang und gäbe ist, nämlich Faxe als gerichtlich akzeptierte Beweise zuzulassen, soll in Hellas nicht gelten ?

Man teilt mir ferner mit, dass ich durch eigenes Verschulden leichtfertig alle wichtigen Fristen habe auslaufen und verstreichen lassen und ich jetzt wehrlos sei ! Leider hat man mir das zu den Fristen und zum Fax zum damaligen Zeitpunkt alles natürlich nicht gesagt ! Man kann also widerum nur noch hoffen, dass auch dies damals alles keine A b s i c h t oder gar B e t r u g war, einen Fremden mit geringen Sach- und Sprachkenntnissen erneut aufs Kreuz zu legen. Und zwar entgegen den in den Büchern im FinAmt zu belegenden Tatsachen der Willkür und der Diskriminierung mit einem nahezu betrügerischen Steuerbescheid und einer völlig unberechtigten Geldstrafe !

Nun könne man, so sagen FinAmt und Rechtsanwalt unisono, leider nichts mehr für micht tun, ich solle hier, jetzt und sofort und alles zahlen. Zusammen mit äusserst saftigen Zinsen ist man jetzt schon beim mehrfachen der Erstforderung gelandet ! Wenn ich nicht zahle, so sagt man mir, so müssten sie meine Immobilie zur Zwangsversteigerung geben, leider, leider sei das so ! Die Mahnung zur Zwangsversteigerung wird nun am laufenden Band zugestellt !

Ich habe geantwortet, dass ich für Willkür, Diskriminierung und Betrug noch niemals bezahlt habe und das auch in diesem Fall so halten werde.

Alle zwölf inzwischen angesprochenen griechischen Rechtsanwälte wollen mit dem Finanzamt nichts zu tun haben, alle von mir vorgelegten Beweise haben für sie unisono keinen Wert. Was das Finanzamt sagt, hat immer seine Richtigkeit. Auch von einer Anzeige wegen Betrugs raten sie alle ab, denn man könne mich, wenn man es so wollte, hierzu in eine unsichere Beweislage bringen !

Die Sache steht also z Zt in einer rechtlich recht aussichtslosen Situation, obwohl alle obigen Punkte gegen die in der Europäischen Konvention der Menschenrechte und auch in der Griechischen Verfassung Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 2 garantierten Rechte verstossen. Wenn also im Lande kein Rechtsbeistand gefunden werden kann, muss man sich folglich in Europa nach Hilfe umsehen. Es ist nach meiner festen Überzeugung nicht im Sinne des Gesetzgebers, es ist nicht im Sinne der Bürger, das garantierte Staatswerte der Verfassung, an den selbstverständlich alle Behörden im Land und in Europa zwingend gebunden sind, auch die hiesige Eforia, auf diese Weise umgangen wird und man diese Werte lächerlich macht. Es spricht vielmehr einiges dafür , daß man dort im Amt mit Hinterlist und Böswilligkeit auftritt und Rechte absichtlich odser fahrlässig beschädigt.

Das ist alles recht verwerflich, ein Verhalten, was ich bisher nicht für möglich gehalten habe. Denn jedes Amt ist auch hier verbindlich angewiesen an die Einhaltung ua dieser Mindestkriterien aus den Verfassungen:
die Würdigung aller vorliegenden Beweise, Daten und Referenzen vorzunehmen und notfalls
den Anspruch auf rechtliches Gehör zu öffnen
Unvoreingenommenheit zu üben und
jede Diskriminierung zu vermeiden, insbesondere
jeden Amtsmißbrauch zu unterlassen durch strikte Vermeidung jeder Willkür im Amt
Das alles ist hier von der Eforia nicht beachtet worden, ja, man kann sogar glauben, es ist absichtlich unterlassen worden, um damit auch die Zeit und die Möglichkeit zu einer eigenen Verteidigung zu nehmen.

Ich will also nicht nur die Rücknahme der Strafe und der Neufestsetzung, ich will auch mein 5x zuviel gezahltes Steuergeld zurück haben. Ich will nicht mehr bezahlen als die Einheimischen auch, das ist unser gutes Recht. Also, mit Eurer Hilfe, nichts wie ran an die Buletten, packen wir den Stier bei den Hörnern. Ehrlichkeit und Wahrheit müssen Recht bleiben. Was sagen also die europ. und griech. höchsten Gerichte zu englisch als "nationale Hilfs-Amtssprache" und was sagen sie zum Faxbeweis ?

Wer weiss es, wer hat fachlich eine Antwort zur aktuellen Rechtssprechung ? ? ?

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#1
Sind Eingaben an griechische Ämter in englisch (EU-Amtssprache) von diesen nationalen Ämtern in Empfang und zur Kenntnis zu nehmen oder nicht und sind sie dann zu dessen Kenntnisnahme verpflichtet oder dürfen sie kaltlächelnd ablehnen ? Oder muss jeder Europäer auf seinen Reisen in Europa im Kontakt mit den Behörden zwingend jeweils in der nationalen Landessprache antworten können ? Der Lufthansapilot spanisch in Madrid und der griechische Kapitän portugiesisch in Lissabon und der dänische Autofahrer polnisch in Warschau ?

Wer kennt die Rechtsprechung hierzu in Europa ? Muss danach jeder Europäer auf seinen Reisen in Europa den Behörden jeweils in der Landessprache antworten können ? Aber wer kann das schon, eine solche unsinige Forderung widerspricht ja auch dem Gedanken der europäischen Einigung. Ansonsten, wer als Tourist oder gar Häuslebauer ein Problem hat, und davon gibt es hier auch noch reichlich, muss sich doch - wenn schon nicht in der eigenen Muttersprache - so doch zumindest auf englisch auseinandersetzen können. Oder ist in Griechenland auf verlorenem Posten, wer nicht perfekt griechisch spricht und dann natürlich auch noch die Rechtssituation versteht ? Ist ja alles ein Kinderspiel, oder ?

Zum Hintergrund: als deutscher Häuslebauer in Griechenland gab es im Mai 2002 Ärger mit dem Finanzamt. Nach fünf ! Jahren wollte man - völlig willkürlich - für einen von 1997 drei gleichzeitig gekauften, gleichwertigen Grundstücksabschnitten einen um die Hälfte höheren Einheitswert. Nicht für alle drei, nein, nur für einen Teil, und das war dann noch der wertloseste. Ohne jede Begründung, denn die gibt es ja auch nicht. Damit ist dieses seltsame Verlangen also Willkür.

Gleichzeitig verfügte man mit der Neufestsetzung eine etwa gleich hohe Strafgebühr wegen des TERMINS !!! Dies war für das späte Datum der Neufestsetzung gemeint, für das aber natürlich nur das FinAmt die e i g e n e Verantwortung trägt, denn weder auf die Höhe noch auf das Datum einer Neufestsetzung des Einheitswertes hat der Steuerzahler einen Einfluss. Diese somit unberechtigte Strafe ist natürlich ein weiterer grober Fehler und hoffentlich war es keine A b s i c h t , einen Fremden mit geringsten Sprach- und Sachkenntnissen aufs Kreuz zu legen.

Das war aber noch nicht alles. Denn im Laufe der wenigen 20 Tage, die nur zur Recherche verblieben, fand sich heraus, dass bei der Wertfestsetzung vom Finanzamt diskriminierende, gewaltige Unterschiede zwischen Einheimischen und Ausländern gemacht wurden und werden. Es dreht sich um Unterschiede von 400%, 500% bis 930% ! Darüber habe ich Daten und Namen und Zahlen genannt und kann sie auch belegen. Das bedeutet also, dass die normale 9-11% Grunderwerbssteuer plötzlich mit einem Wert von 4x, 5x und bis zu 9,3 x kassiert wurde, im letzteren Einzelfall hat der Käufer das Haus also nahezu doppelt bezahlt: einmal an der Verkäufer 100% als Kaufpreis und einmal 93% als Steuer ans FinAmt !. Das ist ganz unmissverständlich eine peinliche Diskriminierung.

Damit aber nicht genug. Denn sorgsam und ordentlich und ehrlich, wie es sich für einen Fremden im Ausland geziemt, wurden alle diese Daten und noch weitere rechtlich wichtige Gründe (ua neuer, niedrigerer Einheitswert durch aktuelle Gesetze) auf einem zweiseitigem Fax im Mai 2002 in letzter Stunde am letzten Tag rechtzeitig dem FinAmt kundgetan, auf englisch. Dieser Vortrag wurde dann mündlich an einem folgenden Tag wiederholt, englisch und radebrechend griechisch. Verstanden wurde alles, denn nicht wenige Mitarbeiter im FinAmt beherrschen ja auch die englische Sprache und auch auf griechisch kann man mich notfalls verstehen. Man verabschiedete sich im Mai 2002 im Einvernehmen, friedlich, freundlich.

Für mich war damit das Thema erledigt, es kam ja auch in der Folge kein mündlicher oder gar schriftlicher Einwand mehr von dort.

Aber. haste gedacht, nur bis jetzt, denn urplötzlich läuft ein völlig anderes, inwischen recht böses Spiel . Man teilt mir mit, dass die Eingabe eines Faxes für das FinAmt niemals verbindlich ist, man habe also somit offiziell keine Kenntnis von meinem Fax (obwohl es unten in ihrer Akte liegt) ! Auch an meine mündliche Darlegungen kann sich so recht niemand mehr erinnern ! Für eine Recherche in den eigenen FinAmts-Akten besteht zudem überhaupt kein Anlass, es hat alles seine Ordnung ! Was also in aller Welt gang und gäbe ist, nämlich Faxe als gerichtlich akzeptierte Beweise zuzulassen, soll in Hellas nicht gelten ?

Man teilt mir ferner mit, dass ich durch eigenes Verschulden leichtfertig alle wichtigen Fristen habe auslaufen und verstreichen lassen und ich jetzt wehrlos sei ! Leider hat man mir das zu den Fristen und zum Fax zum damaligen Zeitpunkt alles natürlich nicht gesagt ! Man kann also widerum nur noch hoffen, dass auch dies damals alles keine A b s i c h t oder gar B e t r u g war, einen Fremden mit geringen Sach- und Sprachkenntnissen erneut aufs Kreuz zu legen. Und zwar entgegen den in den Büchern im FinAmt zu belegenden Tatsachen der Willkür und der Diskriminierung mit einem nahezu betrügerischen Steuerbescheid und einer völlig unberechtigten Geldstrafe !

Nun könne man, so sagen FinAmt und Rechtsanwalt unisono, leider nichts mehr für micht tun, ich solle hier, jetzt und sofort und alles zahlen. Zusammen mit äusserst saftigen Zinsen ist man jetzt schon beim mehrfachen der Erstforderung gelandet ! Wenn ich nicht zahle, so sagt man mir, so müssten sie meine Immobilie zur Zwangsversteigerung geben, leider, leider sei das so ! Die Mahnung zur Zwangsversteigerung wird nun am laufenden Band zugestellt !

Ich habe geantwortet, dass ich für Willkür, Diskriminierung und Betrug noch niemals bezahlt habe und das auch in diesem Fall so halten werde.

Alle zwölf inzwischen angesprochenen griechischen Rechtsanwälte wollen mit dem Finanzamt nichts zu tun haben, alle von mir vorgelegten Beweise haben für sie unisono keinen Wert. Was das Finanzamt sagt, hat immer seine Richtigkeit. Auch von einer Anzeige wegen Betrugs raten sie alle ab, denn man könne mich, wenn man es so wollte, hierzu in eine unsichere Beweislage bringen !

Die Sache steht also z Zt in einer rechtlich recht aussichtslosen Situation, obwohl alle obigen Punkte gegen die in der Europäischen Konvention der Menschenrechte und auch in der Griechischen Verfassung Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 2 garantierten Rechte verstossen. Wenn also im Lande kein Rechtsbeistand gefunden werden kann, muss man sich folglich in Europa nach Hilfe umsehen. Es ist nach meiner festen Überzeugung nicht im Sinne des Gesetzgebers, es ist nicht im Sinne der Bürger, das garantierte Staatswerte der Verfassung, an den selbstverständlich alle Behörden im Land und in Europa zwingend gebunden sind, auch die hiesige Eforia, auf diese Weise umgangen wird und man diese Werte lächerlich macht. Es spricht vielmehr einiges dafür , daß man dort im Amt mit Hinterlist und Böswilligkeit auftritt und Rechte absichtlich odser fahrlässig beschädigt.

Das ist alles recht verwerflich, ein Verhalten, was ich bisher nicht für möglich gehalten habe. Denn jedes Amt ist auch hier verbindlich angewiesen an die Einhaltung ua dieser Mindestkriterien aus den Verfassungen:
die Würdigung aller vorliegenden Beweise, Daten und Referenzen vorzunehmen und notfalls
den Anspruch auf rechtliches Gehör zu öffnen
Unvoreingenommenheit zu üben und
jede Diskriminierung zu vermeiden, insbesondere
jeden Amtsmißbrauch zu unterlassen durch strikte Vermeidung jeder Willkür im Amt
Das alles ist hier von der Eforia nicht beachtet worden, ja, man kann sogar glauben, es ist absichtlich unterlassen worden, um damit auch die Zeit und die Möglichkeit zu einer eigenen Verteidigung zu nehmen.

Ich will also nicht nur die Rücknahme der Strafe und der Neufestsetzung, ich will auch mein 5x zuviel gezahltes Steuergeld zurück haben. Ich will nicht mehr bezahlen als die Einheimischen auch, das ist unser gutes Recht. Also, mit Eurer Hilfe, nichts wie ran an die Buletten, packen wir den Stier bei den Hörnern. Ehrlichkeit und Wahrheit müssen Recht bleiben. Was sagen also die europ. und griech. höchsten Gerichte zu englisch als "nationale Hilfs-Amtssprache" und was sagen sie zum Faxbeweis ?

Wer weiss es, wer hat fachlich eine Antwort zur aktuellen Rechtssprechung ? ? ?

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#2
Hi !
Das ist aber wirklich ein höchst komplexes Thema zu dem ich inhaltlich nun rein gar nicht beitragen kann ... außer (vielleicht) einer Anmerkung zum Faxbeweis. Da gab es nämlich gerade vor 2 Wochen ein Grundsatzurteil in Deutschland. Ein abgeschicktes Fax ist danach erst einmal KEIN Beweisstück, weil es zwangsläufig nicht unbedingt den vorgesehenen Empfänger erreichen muss. Erst wenn der Empfänger z.B. telefonisch auf Rückfrage und vor Zeugen den Erhalt bestätigt gilt es überhaupt und rein rechtlich als "angekommen". Ich habe schon verstanden ... Dein Fax LIEGT in der Akte ... - ich wollte mit diesem Beispiel nur darauf hinweisen, dass anscheinend keine allgemein gültigen EU-Festsetzungen existieren ...

In diesem Sinne .. viel Glück !

Gruß Uli

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#2
Hi !
Das ist aber wirklich ein höchst komplexes Thema zu dem ich inhaltlich nun rein gar nicht beitragen kann ... außer (vielleicht) einer Anmerkung zum Faxbeweis. Da gab es nämlich gerade vor 2 Wochen ein Grundsatzurteil in Deutschland. Ein abgeschicktes Fax ist danach erst einmal KEIN Beweisstück, weil es zwangsläufig nicht unbedingt den vorgesehenen Empfänger erreichen muss. Erst wenn der Empfänger z.B. telefonisch auf Rückfrage und vor Zeugen den Erhalt bestätigt gilt es überhaupt und rein rechtlich als "angekommen". Ich habe schon verstanden ... Dein Fax LIEGT in der Akte ... - ich wollte mit diesem Beispiel nur darauf hinweisen, dass anscheinend keine allgemein gültigen EU-Festsetzungen existieren ...

In diesem Sinne .. viel Glück !

Gruß Uli

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#3
Hallo,

bei Problemen mit griechischen Behörden kann man sich an den "Ombudsmann des Bürgers" der griechischen Regierung wenden; auch in englischer Sprache.

Er ist unter www.synigoros.gr zu finden.


Viel Glück

Alex

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#3
Hallo,

bei Problemen mit griechischen Behörden kann man sich an den "Ombudsmann des Bürgers" der griechischen Regierung wenden; auch in englischer Sprache.

Er ist unter www.synigoros.gr zu finden.


Viel Glück

Alex

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#4
die hatte ich auch. Aber, leider, der Ombudsman in Hellas hat zwar eine englische Site aber dennoch sagt er, er spricht nur GRIECHISCH. Dieser Tip ist somit also leider wertlos für Ausländer. Leider, leider. Dennoch Dank an Dich.

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die hatte ich auch. Aber, leider, der Ombudsman in Hellas hat zwar eine englische Site aber dennoch sagt er, er spricht nur GRIECHISCH. Dieser Tip ist somit also leider wertlos für Ausländer. Leider, leider. Dennoch Dank an Dich.

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#5
Frag doch mal beim deutschen Kontakt- und Informationszentrum (2103612288/ dkiz@otenet.gr) nach. Die haben die Tel.Nr. vom Ombudsmann in der EU.
Dir viel Durchhaltevermögen
maritali

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#5
Frag doch mal beim deutschen Kontakt- und Informationszentrum (2103612288/ dkiz@otenet.gr) nach. Die haben die Tel.Nr. vom Ombudsmann in der EU.
Dir viel Durchhaltevermögen
maritali

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#6
Sorry Horst,

ich wollte niemanden auf eine "falsche Fährte" locken.

Ich habe den Angaben auf der Homepage und der Berichterstattung im griechischen Fernsehen EINFACH geglaubt.

Gruß

Alex

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#6
Sorry Horst,

ich wollte niemanden auf eine "falsche Fährte" locken.

Ich habe den Angaben auf der Homepage und der Berichterstattung im griechischen Fernsehen EINFACH geglaubt.

Gruß

Alex

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