Lenken eines gr.KFZ als Ausländer

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#1
Da ich in Zukunft überwiegend in GR leben werde, habe ich bezüglich Auto fahren in GR eine Frage. Kann ich problemlos alleine mit dem Auto meines gr.Freundes fahren oder gibt es da irgendwelche Vorschriften die ich beachten muß?
Es wäre nett, wenn Ihr mir da helfen könntet.

Liebe Grüße dzt.aus Wien
Christine

http://members.chello.at/athenfotos
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#1
Da ich in Zukunft überwiegend in GR leben werde, habe ich bezüglich Auto fahren in GR eine Frage. Kann ich problemlos alleine mit dem Auto meines gr.Freundes fahren oder gibt es da irgendwelche Vorschriften die ich beachten muß?
Es wäre nett, wenn Ihr mir da helfen könntet.

Liebe Grüße dzt.aus Wien
Christine

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#2
Hallo Christine,

Du kannst das Auto deines Freundes bedenkenlos fahren. Du mußt nur drauf achten was dein Freund für eine Versicherung hat. Es gibt da so rabatierte Versicherungspackete, wo nur der Halter versichert ist.

Grüße Dennis

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#2
Hallo Christine,

Du kannst das Auto deines Freundes bedenkenlos fahren. Du mußt nur drauf achten was dein Freund für eine Versicherung hat. Es gibt da so rabatierte Versicherungspackete, wo nur der Halter versichert ist.

Grüße Dennis

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#3
Hallo Dennis!

Danke für Deine prompte Antwort! Bezüglich Versicherung werde ich natürlich nachfragen.

Liebe Grüße
Christine

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#3
Hallo Dennis!

Danke für Deine prompte Antwort! Bezüglich Versicherung werde ich natürlich nachfragen.

Liebe Grüße
Christine

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#4
Nochwas um keine Zweifel entstehen zu lassen, Du darfst das Auto fahren, wenn es ganz normale griechische Kennzeichen hat, (nicht die roten kennzeichen)auch keine D-Kenzeichen.

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#4
Nochwas um keine Zweifel entstehen zu lassen, Du darfst das Auto fahren, wenn es ganz normale griechische Kennzeichen hat, (nicht die roten kennzeichen)auch keine D-Kenzeichen.

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#5
Ja, hat normale Kennzeichen, danke.

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#5
Ja, hat normale Kennzeichen, danke.

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#6
Guten Morgen.
Wieso weshalb warum darf man das auto wenn es deutsche kennzeichen hat nicht fahren ? warum dürft ich z.b. das auto meiner Ehefrau mit deutschem kennzeichen in GR nicht fahren ? wäre ich nicht versichert oder was ? wer kann mir dazu wirklich eine konkrete Antwort geben ? Dürfte Meine Deutsche Ehefrau, Mein Auto mit GR Kennzeichen, in GR nicht fahren ?

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#6
Guten Morgen.
Wieso weshalb warum darf man das auto wenn es deutsche kennzeichen hat nicht fahren ? warum dürft ich z.b. das auto meiner Ehefrau mit deutschem kennzeichen in GR nicht fahren ? wäre ich nicht versichert oder was ? wer kann mir dazu wirklich eine konkrete Antwort geben ? Dürfte Meine Deutsche Ehefrau, Mein Auto mit GR Kennzeichen, in GR nicht fahren ?

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#7
Hallo Christo,

einen Wagen mit auslaendischem Kennzeichen darf nur der Halter fahren, auch die Ehefrau nicht.

Einen Wagen mit griech. Kennzeichen darf fahren, wen die Versicherung abdeckt (schau in deine Police). Am teuersten ist die versicherung, die "alle" Fahrer zulaesst, oder es gibt Varianten, die namentliche Nennung der Fahrer verlangt oder die billigste Variante, wo nur der Halter (= Versicherungsnehmer) Fahren darf. bzw. versichert ist.

Naeheres weiss Deine Versicherung.

Gruesse von Carmen

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#7
Hallo Christo,

einen Wagen mit auslaendischem Kennzeichen darf nur der Halter fahren, auch die Ehefrau nicht.

Einen Wagen mit griech. Kennzeichen darf fahren, wen die Versicherung abdeckt (schau in deine Police). Am teuersten ist die versicherung, die "alle" Fahrer zulaesst, oder es gibt Varianten, die namentliche Nennung der Fahrer verlangt oder die billigste Variante, wo nur der Halter (= Versicherungsnehmer) Fahren darf. bzw. versichert ist.

Naeheres weiss Deine Versicherung.

Gruesse von Carmen

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#8
Carmen schrieb:
> Hallo Christo,
>
> einen Wagen mit auslaendischem Kennzeichen darf nur der Halter fahren, auch die Ehefrau nicht.

Das kommt - zumindest in der Praxis - sehr stark darauf an, welcher Nationalitaet der Fahrer ist.
Meine Liebste hat sogar schon mit meinem deutschen Wagen hier in GR einen Unfall gehabt, und niemanden der vorfallaufnehmenden Ordnungshueter hat es eine Sekunde gejuckt, dass ich der Halter des Wagens bin. Wir sind nichtmal verheiratet.

M.W. gilt das also nur fuer Griechen, die mit sagen wir mal einem deutschen Kennzeichen in GR fahren.
Sonst waeren ja auch alle Urlauber, die sich hier am Steuer abwechseln, mit einem Bein im Knast Wink

Freedom is just another word for people finding out you're useless.
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-
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#8
Carmen schrieb:
> Hallo Christo,
>
> einen Wagen mit auslaendischem Kennzeichen darf nur der Halter fahren, auch die Ehefrau nicht.

Das kommt - zumindest in der Praxis - sehr stark darauf an, welcher Nationalitaet der Fahrer ist.
Meine Liebste hat sogar schon mit meinem deutschen Wagen hier in GR einen Unfall gehabt, und niemanden der vorfallaufnehmenden Ordnungshueter hat es eine Sekunde gejuckt, dass ich der Halter des Wagens bin. Wir sind nichtmal verheiratet.

M.W. gilt das also nur fuer Griechen, die mit sagen wir mal einem deutschen Kennzeichen in GR fahren.
Sonst waeren ja auch alle Urlauber, die sich hier am Steuer abwechseln, mit einem Bein im Knast Wink

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-Wally-
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#9
Eben, Tobi. Was Carmen sagt, kann ich auch nicht nachvollziehen. Warum soll das Kennzeichen (bzw. das Land der Zulassung) bestimmen, ob nur der Halter den Wagen fahren darf? Wenn ein in D zugelassenes Auto in GR herumfährt, greift doch die 6 Monats-Regel, oder? Dann müßte also die deutsche Versicherung bestimmen können, wer mit dem Fahrzeug unterwegs sein darf. Das ist je nach Police doch meistens Halter plus Ehefrau/Ehemann. Sonst wird die Police teurer.

Wen soll es in GR kümmern, wer (mit Führerschein) ein deutsches Auto fährt?

Die Ursprungsfrage für diesen Thread von Christine beschränkt sich vernünftigerweise auch darauf, ob sie das in GR registrierte Auto ihres Freundes fahren darf. Dennis hat ihr geantwortet, dass das von der Versicherung ihres Freundes abhängt.

Verwirrend kann höchstens sein, dass Dennis nochmals nachgebessert hat, dass das Auto kein "D-Kennzeichen" haben dürfe. Ist damit eine bestimmte Art des temporären Kennzeichens gemeint?

Grüße,
Rainer

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#9
Eben, Tobi. Was Carmen sagt, kann ich auch nicht nachvollziehen. Warum soll das Kennzeichen (bzw. das Land der Zulassung) bestimmen, ob nur der Halter den Wagen fahren darf? Wenn ein in D zugelassenes Auto in GR herumfährt, greift doch die 6 Monats-Regel, oder? Dann müßte also die deutsche Versicherung bestimmen können, wer mit dem Fahrzeug unterwegs sein darf. Das ist je nach Police doch meistens Halter plus Ehefrau/Ehemann. Sonst wird die Police teurer.

Wen soll es in GR kümmern, wer (mit Führerschein) ein deutsches Auto fährt?

Die Ursprungsfrage für diesen Thread von Christine beschränkt sich vernünftigerweise auch darauf, ob sie das in GR registrierte Auto ihres Freundes fahren darf. Dennis hat ihr geantwortet, dass das von der Versicherung ihres Freundes abhängt.

Verwirrend kann höchstens sein, dass Dennis nochmals nachgebessert hat, dass das Auto kein "D-Kennzeichen" haben dürfe. Ist damit eine bestimmte Art des temporären Kennzeichens gemeint?

Grüße,
Rainer

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#10
Ich war selbst schon Zeuge eines Unfalles, wo jemand anderes und nicht der Halter den Wagen gefahren hat, der Polizist hat in dem Fall auch nicht mit der Wimper gezuckt. Er wollte bloss wissen, ob es sich im einen touristischen Aufenthalt handelte oder sie in GR lebten.

Das eine ist die Theorie (also das Gesetz), das andere die Praxis. Letztendlich ist es ja nicht so wichtig, ob mir geglaubt wird oder nicht, aber wie gesagt ist gerade vor wenigen Tagen der Schwager meiner Kollegin deshalb in Probs gekommen: seine Frau hatte seinen Wagen mit deutschen Kennzeichen gefahren. Er kam um die "klisi", den Strafzettel herum, weil er glaubhaft machen konnte, stockbesoffen zu sein und dass das Fahren in diesem Zustand noch viel schlimmer waere, als seine Frau fahren zu lassen Wink Er bekam nicht nur keine Klisi, sondern ein lautes "bravo" vom Polizisten (weshalb er ueberhaupt die Geschichte jedem erzaehlt Wink )

Es geht wohl um den Unterschied: wo lebt einer und zahlt einer Steuern? Ich glaub auch nicht, dass Touristen irgendwelche Probleme bekommen, ich rede auch nicht aus Sicht von Touristen, sondern von Leuten, die in GR leben, Steuern zahlen etc.

Liebe Gruesse von Carmen

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#10
Ich war selbst schon Zeuge eines Unfalles, wo jemand anderes und nicht der Halter den Wagen gefahren hat, der Polizist hat in dem Fall auch nicht mit der Wimper gezuckt. Er wollte bloss wissen, ob es sich im einen touristischen Aufenthalt handelte oder sie in GR lebten.

Das eine ist die Theorie (also das Gesetz), das andere die Praxis. Letztendlich ist es ja nicht so wichtig, ob mir geglaubt wird oder nicht, aber wie gesagt ist gerade vor wenigen Tagen der Schwager meiner Kollegin deshalb in Probs gekommen: seine Frau hatte seinen Wagen mit deutschen Kennzeichen gefahren. Er kam um die "klisi", den Strafzettel herum, weil er glaubhaft machen konnte, stockbesoffen zu sein und dass das Fahren in diesem Zustand noch viel schlimmer waere, als seine Frau fahren zu lassen Wink Er bekam nicht nur keine Klisi, sondern ein lautes "bravo" vom Polizisten (weshalb er ueberhaupt die Geschichte jedem erzaehlt Wink )

Es geht wohl um den Unterschied: wo lebt einer und zahlt einer Steuern? Ich glaub auch nicht, dass Touristen irgendwelche Probleme bekommen, ich rede auch nicht aus Sicht von Touristen, sondern von Leuten, die in GR leben, Steuern zahlen etc.

Liebe Gruesse von Carmen

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#11

> Es geht wohl um den Unterschied: wo lebt einer und zahlt einer Steuern? Ich glaub auch nicht, dass Touristen irgendwelche Probleme bekommen, ich rede auch nicht aus Sicht von Touristen, sondern von Leuten, die in GR leben, Steuern zahlen etc.

Ich auch Wink

Und natuerlich glaube ich Dir immer alles...fast alles Wink.
In diesem Fall ist es wohl mal wieder so, dass Theorie und Praxis des oeffentlichen Lebens weit auseinandergehen.
Es scheint absolut nicht darum zu gehen, wo einer seine Steuern zahlt sondern nur, welcher Nationalitaet er ist.
Ich als Deutscher, der wohlgemerkt hier und nur hier seine Steuern zahlt, darf also jeden mein deutsches Auto fahren lassen, ein Grieche duerfte das nicht.
Ob das Gesetz das so vorsieht - keine Ahnung. Aber so ist es zumindest in unserem kleinen Stueck Rand von Europa.

Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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-Wally-
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#11

> Es geht wohl um den Unterschied: wo lebt einer und zahlt einer Steuern? Ich glaub auch nicht, dass Touristen irgendwelche Probleme bekommen, ich rede auch nicht aus Sicht von Touristen, sondern von Leuten, die in GR leben, Steuern zahlen etc.

Ich auch Wink

Und natuerlich glaube ich Dir immer alles...fast alles Wink.
In diesem Fall ist es wohl mal wieder so, dass Theorie und Praxis des oeffentlichen Lebens weit auseinandergehen.
Es scheint absolut nicht darum zu gehen, wo einer seine Steuern zahlt sondern nur, welcher Nationalitaet er ist.
Ich als Deutscher, der wohlgemerkt hier und nur hier seine Steuern zahlt, darf also jeden mein deutsches Auto fahren lassen, ein Grieche duerfte das nicht.
Ob das Gesetz das so vorsieht - keine Ahnung. Aber so ist es zumindest in unserem kleinen Stueck Rand von Europa.

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#12
Ich habe die Nachbesserung von Dennis so verstanden, das das gr.Auto keinesfalls ein Zollkennzeichen (das sind, glaube ich die roten)haben darf. Ich werde mich auf alle Fälle in Wien bei meinem Autofahrerklub erkundigen wie es rechtlich aussieht.
Liebe Grüße dzt. noch aus Wien, aber bald in GR
Christine

http://members.chello.at/athenfotos
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#12
Ich habe die Nachbesserung von Dennis so verstanden, das das gr.Auto keinesfalls ein Zollkennzeichen (das sind, glaube ich die roten)haben darf. Ich werde mich auf alle Fälle in Wien bei meinem Autofahrerklub erkundigen wie es rechtlich aussieht.
Liebe Grüße dzt. noch aus Wien, aber bald in GR
Christine

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#13
Hallo

Um die Verwirrung zu beiseitigen,

Hat das Auto ganz normale griechische Kennzeichen, darf es jeder Fahren, wenn der Vertrag der Versicherung nichts anderes sagt.

Hat das Auto ganz normale deutsche Kennzeichen, dann darf es nur der Inhaber fahren, und das Auto darf auch nur 6 Monate im Jahr in Griechenland verbleiben (mit einem Jahr sind 12 Monate gemeint, und nicht das Kalenderjahr).

Hat das Auto rote, griechische Kennzeichen (das heißt es wurde Zollfrei eingeführt) so darf es auch nur von Inhaber selbst gefahren werden.

Gruß Dennis

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#13
Hallo

Um die Verwirrung zu beiseitigen,

Hat das Auto ganz normale griechische Kennzeichen, darf es jeder Fahren, wenn der Vertrag der Versicherung nichts anderes sagt.

Hat das Auto ganz normale deutsche Kennzeichen, dann darf es nur der Inhaber fahren, und das Auto darf auch nur 6 Monate im Jahr in Griechenland verbleiben (mit einem Jahr sind 12 Monate gemeint, und nicht das Kalenderjahr).

Hat das Auto rote, griechische Kennzeichen (das heißt es wurde Zollfrei eingeführt) so darf es auch nur von Inhaber selbst gefahren werden.

Gruß Dennis

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#14
Hallo Dennis,
es ist also griechisches Gesetzt/Recht, dass ein in Deutschland zugelassenes Auto, sobald es die griechische Grenze überschreitet, in Griechenland nur von dem im Fahrzeugbrief eingetragenen Halter gefahren werden darf? Unabhängig davon, welcher Nationalität der Fahrer ist? Du sprichst nur von den Nummernschildern, nicht vom Fahrer.

Das hieße [siehe Tobis erstes Posting zu diesem Thema], dass alle deutschen [und vermutlich alle anderen ausländischen] Touristen - denn nur um solche geht es wg. der 6 Monate -, die sich beim Fahren in GR abwechseln, tatsächlich mit einem Bein im Gefängnis stehen.

Auch wenn Theorie und Praxis in GR weit auseinander gehen, kann ich das in diesem Fall nicht glauben. Es geht doch eigentlich nur um den Versicherungsschutz. Warum sollte es ein griechisches Gesetz geben, das ausländischen Versicherern vorschreibt, wer ein bei ihnen versichertes Auto für die Urlaubszeit fahren darf? Und ich würde mal vermuten, dass dann auch die Nationalität des Fahrers/Halters egal ist.

Grüße,
Rainer

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#14
Hallo Dennis,
es ist also griechisches Gesetzt/Recht, dass ein in Deutschland zugelassenes Auto, sobald es die griechische Grenze überschreitet, in Griechenland nur von dem im Fahrzeugbrief eingetragenen Halter gefahren werden darf? Unabhängig davon, welcher Nationalität der Fahrer ist? Du sprichst nur von den Nummernschildern, nicht vom Fahrer.

Das hieße [siehe Tobis erstes Posting zu diesem Thema], dass alle deutschen [und vermutlich alle anderen ausländischen] Touristen - denn nur um solche geht es wg. der 6 Monate -, die sich beim Fahren in GR abwechseln, tatsächlich mit einem Bein im Gefängnis stehen.

Auch wenn Theorie und Praxis in GR weit auseinander gehen, kann ich das in diesem Fall nicht glauben. Es geht doch eigentlich nur um den Versicherungsschutz. Warum sollte es ein griechisches Gesetz geben, das ausländischen Versicherern vorschreibt, wer ein bei ihnen versichertes Auto für die Urlaubszeit fahren darf? Und ich würde mal vermuten, dass dann auch die Nationalität des Fahrers/Halters egal ist.

Grüße,
Rainer

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#15
1. Gemeint ist im vorigen Beitrag sicher der Kfz-Schein und nicht der -Brief. Den mitzuführen bzw. dessen Mitführen zu verlangen, wäre nämlich absoluter Schwachfug, da derjenige, der ein Fahrzeug klaut und den Brief drin findet, ersteres viel leichter verscherbeln kann - egal wo.
2. Nach meinen Informationen ist es verboten, dass ein GRIECHE in Griechenland ein Fahrzeug mit nicht-griechischem Kennzeichen, das nicht auf ihn zugelassen ist, lenkt. Bei Urlaubern/Touristen/Teilzeit-GR-Bewohnern kann von einem solchen Verbot nicht die Rede sein. Selbstverständlich darf ich als Deutsche in GR das deutsche Fahrzeug, das auf meinen Mann/Bruder/Sohn/Freund zugelassen ist, lenken und umgekehrt. Das gilt auch für in einem EU-Staat lebende Griechen, die mit einem dort zugelassenen Kfz in GR z. B. Urlaub machen. Auch hier dürfen die mit eingereisten Familienmitglieder, auch Freunde, lenken, während es für in GR ansässige Griechen verboten ist.
3. Im übrigen ist die letztere Regelung natürlich auch Schwachfug, aber so sand's halt, die Griechen ;o).....

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#15
1. Gemeint ist im vorigen Beitrag sicher der Kfz-Schein und nicht der -Brief. Den mitzuführen bzw. dessen Mitführen zu verlangen, wäre nämlich absoluter Schwachfug, da derjenige, der ein Fahrzeug klaut und den Brief drin findet, ersteres viel leichter verscherbeln kann - egal wo.
2. Nach meinen Informationen ist es verboten, dass ein GRIECHE in Griechenland ein Fahrzeug mit nicht-griechischem Kennzeichen, das nicht auf ihn zugelassen ist, lenkt. Bei Urlaubern/Touristen/Teilzeit-GR-Bewohnern kann von einem solchen Verbot nicht die Rede sein. Selbstverständlich darf ich als Deutsche in GR das deutsche Fahrzeug, das auf meinen Mann/Bruder/Sohn/Freund zugelassen ist, lenken und umgekehrt. Das gilt auch für in einem EU-Staat lebende Griechen, die mit einem dort zugelassenen Kfz in GR z. B. Urlaub machen. Auch hier dürfen die mit eingereisten Familienmitglieder, auch Freunde, lenken, während es für in GR ansässige Griechen verboten ist.
3. Im übrigen ist die letztere Regelung natürlich auch Schwachfug, aber so sand's halt, die Griechen ;o).....

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#16
Regine, ich habe nicht davon gesprochen, dass man den KFZ-Brief mitführen soll. Wer das macht, ist tatsächlich irre. Ich wollte lediglich den Unterschied zwischen Halter und Fahrer illustrieren; der Halter ist letztendlich der, der im KFZ Brief (ob es auch zwingend der im Fahrzeugschein Eingetragene ist, weiß ich nicht).

Also scheint es zu stimmen, dass in GR lebende Griechen nur in Griechenland zugelassene Autos fahren dürfen. Natürlich Schwachsinn, aber was soll's? Und Du bestätigst, dass alle anderen Menschen, inklusive Auslandsgriechen, von dieser Schwachsinnsregelung ausgenommen sind.

Oh, glückliches Hellas.

Grüße,
Rainer

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#16
Regine, ich habe nicht davon gesprochen, dass man den KFZ-Brief mitführen soll. Wer das macht, ist tatsächlich irre. Ich wollte lediglich den Unterschied zwischen Halter und Fahrer illustrieren; der Halter ist letztendlich der, der im KFZ Brief (ob es auch zwingend der im Fahrzeugschein Eingetragene ist, weiß ich nicht).

Also scheint es zu stimmen, dass in GR lebende Griechen nur in Griechenland zugelassene Autos fahren dürfen. Natürlich Schwachsinn, aber was soll's? Und Du bestätigst, dass alle anderen Menschen, inklusive Auslandsgriechen, von dieser Schwachsinnsregelung ausgenommen sind.

Oh, glückliches Hellas.

Grüße,
Rainer

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#17
psilos schrieb:Also scheint es zu stimmen, dass in GR lebende Griechen nur in Griechenland zugelassene Autos fahren dürfen. Natürlich Schwachsinn, aber was soll's? Und Du bestätigst, dass alle anderen Menschen, inklusive Auslandsgriechen, von dieser Schwachsinnsregelung ausgenommen sind.
langsam blicke ich nicht mehr durch.

Also, soweit ich weiß dürfen Griechen die in GR leben nicht mit einem deutschen Kennzeichen fahren. Da sind wir uns glaube ich soweit einig.

Deutsche dürfen mit dt. Kennzeichen, egal wer Halter ist, in GR fahren. Richtig?
Deutsche dürfen mit gr. Kennzeichen, egal wer Halter ist, in GR fahren. Richtig?
Griechen dürfen mit gr. Kennzeichen, egal wer Halter ist, in GR fahren. Richtig?

hab ich das soweit richtig verstanden?

Gruß athina
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#17
psilos schrieb:Also scheint es zu stimmen, dass in GR lebende Griechen nur in Griechenland zugelassene Autos fahren dürfen. Natürlich Schwachsinn, aber was soll's? Und Du bestätigst, dass alle anderen Menschen, inklusive Auslandsgriechen, von dieser Schwachsinnsregelung ausgenommen sind.
langsam blicke ich nicht mehr durch.

Also, soweit ich weiß dürfen Griechen die in GR leben nicht mit einem deutschen Kennzeichen fahren. Da sind wir uns glaube ich soweit einig.

Deutsche dürfen mit dt. Kennzeichen, egal wer Halter ist, in GR fahren. Richtig?
Deutsche dürfen mit gr. Kennzeichen, egal wer Halter ist, in GR fahren. Richtig?
Griechen dürfen mit gr. Kennzeichen, egal wer Halter ist, in GR fahren. Richtig?

hab ich das soweit richtig verstanden?

Gruß athina
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#18
athina schrieb:Deutsche dürfen mit dt. Kennzeichen, egal wer Halter ist, in GR fahren. Richtig?
Deutsche dürfen mit gr. Kennzeichen, egal wer Halter ist, in GR fahren. Richtig?
Griechen dürfen mit gr. Kennzeichen, egal wer Halter ist, in GR fahren. Richtig?
1.: Nein

2.: Ja, wenn das Auto entsprechend versichert ist (nur wichtig fuer Versicherungsfall)

3.: Dito.

Gruss, Carmen
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#18
athina schrieb:Deutsche dürfen mit dt. Kennzeichen, egal wer Halter ist, in GR fahren. Richtig?
Deutsche dürfen mit gr. Kennzeichen, egal wer Halter ist, in GR fahren. Richtig?
Griechen dürfen mit gr. Kennzeichen, egal wer Halter ist, in GR fahren. Richtig?
1.: Nein

2.: Ja, wenn das Auto entsprechend versichert ist (nur wichtig fuer Versicherungsfall)

3.: Dito.

Gruss, Carmen
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#19
Carmen schrieb:
athina schrieb:Deutsche dürfen mit dt. Kennzeichen, egal wer Halter ist, in GR fahren. Richtig?
1.: Nein
Gruss, Carmen
Naja, das ist das Gesetz.
Niemand sagt aber irgendwas, wenn es sich um Ehepaare handelt oder etwas, was die Polizei fuer Ehepaare haelt.
Meine Liebste gurkt staendig mit meinem Wagen mit D-Kennzeichen hier rum und wird oeftres auch angehalten.
Dann sagt sie, der sei auf ihren Mann angemeldet und fertig.
Es ist nunmal auch schwer moeglich, einen Wagen auf 2 Leute anzumelden Smile
Kann also sein, dass das rechtlich richtig ist, in der Praxis ist es nicht ganz so wild.
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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#19
Carmen schrieb:
athina schrieb:Deutsche dürfen mit dt. Kennzeichen, egal wer Halter ist, in GR fahren. Richtig?
1.: Nein
Gruss, Carmen
Naja, das ist das Gesetz.
Niemand sagt aber irgendwas, wenn es sich um Ehepaare handelt oder etwas, was die Polizei fuer Ehepaare haelt.
Meine Liebste gurkt staendig mit meinem Wagen mit D-Kennzeichen hier rum und wird oeftres auch angehalten.
Dann sagt sie, der sei auf ihren Mann angemeldet und fertig.
Es ist nunmal auch schwer moeglich, einen Wagen auf 2 Leute anzumelden Smile
Kann also sein, dass das rechtlich richtig ist, in der Praxis ist es nicht ganz so wild.
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#20
Ich bin auch schon mit Muttis, Vatis, Bruders, Schwesters, Onkels oder Tantes Autos, welche in Old-Germany zugelassen waren in Griechenland gefahren und es gab noch nie Probleme.
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#20
Ich bin auch schon mit Muttis, Vatis, Bruders, Schwesters, Onkels oder Tantes Autos, welche in Old-Germany zugelassen waren in Griechenland gefahren und es gab noch nie Probleme.
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#21
BennoBlech schrieb:Ich bin auch schon mit Muttis, Vatis, Bruders, Schwesters, Onkels oder Tantes Autos, welche in Old-Germany zugelassen waren in Griechenland gefahren und es gab noch nie Probleme.
Ich schätze mal, das geht nur so lange gut, bis du nen kleinen Unfall hast und die Versicherung davon Wind bekommt.
Μη μου τους κύκλους τάρατε
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#21
BennoBlech schrieb:Ich bin auch schon mit Muttis, Vatis, Bruders, Schwesters, Onkels oder Tantes Autos, welche in Old-Germany zugelassen waren in Griechenland gefahren und es gab noch nie Probleme.
Ich schätze mal, das geht nur so lange gut, bis du nen kleinen Unfall hast und die Versicherung davon Wind bekommt.
Μη μου τους κύκλους τάρατε
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#22
Hallo, geht's noch? ;o) Selbstverständlich kann vom deutschen Versicherungsrecht her gesehen, jeder in Deutschland versicherte Pkw von jedem Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis überall gefahren werden - vorausgesetzt, der Halter ist einverstanden.

Was anderes ist natürlich, wenn Du z. B. Deiner Frau ausdrücklich verbietest, Deinen Wagen zu benutzen und sie baut dann einen Unfall. Nur wird es gerade bei Ehepaaren oder nahen Angehörigen schwer werden zu beweisen, dass es gegen Deinen Willen geschah...

Übrigens ist es in D absolut kein Problem, einen Pkw z. B. auf beide Namen eines Ehepaars zuzulassen, so bei unserem seit vielen Jahren.

Carmen, würde "Deutsche dürfen mit dt. Kennzeichen, egal wer Halter ist, in GR fahren. Richtig?" nicht zutreffen, wie Du meinst, dürfte z. B. kein deutsches Touri-Ehepaar, das mit dem auf den Mann zugelassenen Wagen Griechenland bereist, sich am Steuer abwechseln. Es mag ja manches in GR regelwidrig ablaufen, aber sooo regelwidrig nun auch wieder nicht. ;o)
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#22
Hallo, geht's noch? ;o) Selbstverständlich kann vom deutschen Versicherungsrecht her gesehen, jeder in Deutschland versicherte Pkw von jedem Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis überall gefahren werden - vorausgesetzt, der Halter ist einverstanden.

Was anderes ist natürlich, wenn Du z. B. Deiner Frau ausdrücklich verbietest, Deinen Wagen zu benutzen und sie baut dann einen Unfall. Nur wird es gerade bei Ehepaaren oder nahen Angehörigen schwer werden zu beweisen, dass es gegen Deinen Willen geschah...

Übrigens ist es in D absolut kein Problem, einen Pkw z. B. auf beide Namen eines Ehepaars zuzulassen, so bei unserem seit vielen Jahren.

Carmen, würde "Deutsche dürfen mit dt. Kennzeichen, egal wer Halter ist, in GR fahren. Richtig?" nicht zutreffen, wie Du meinst, dürfte z. B. kein deutsches Touri-Ehepaar, das mit dem auf den Mann zugelassenen Wagen Griechenland bereist, sich am Steuer abwechseln. Es mag ja manches in GR regelwidrig ablaufen, aber sooo regelwidrig nun auch wieder nicht. ;o)
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#23
Hi Chania,

Touris stehen in GR unter einem anderen Stern. Wir haben diese Diskussion so oft gehabt, dass ich wirklich nur noch auf die Suchfunktion verweisen kann - ich hab so viele Geschichten aus erster Hand hier in Athen gehoert, dass *ich* mich sicherlich nicht an ein Steuer mit auslaendischem Kennzeichen setze. Ich kenne sogar einen Fall, wo die Ehefrau am Steuer sass und ihr stockbesoffener Mann daneben. Um das Bussgeld ist ist man nur deshalb drumherum gekommen, weil er die POlizisten davon ueberzeugen konnte, dass es ueberaus verantwortungsvoll von ihm gewesen war, nicht selbst zu fahren.

Ich finde, das sollte jetzt mal aufhoeren. Es ist einfach verboten, aber viele werden eben nicht erwischt. Touristen wie gesagt duerfen ja sogar mit Diesel durch Athen fahren, fuer die gelten andere Regeln und Ausnahmen.

Und wer es nicht glauben will, sondern meint, deutsche Gesetze und Versicherungsrecht muessen auch in GR gelten, der frage doch einfach beim Verkehrsminiterium nach.

Gruetzi, Carmen
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#23
Hi Chania,

Touris stehen in GR unter einem anderen Stern. Wir haben diese Diskussion so oft gehabt, dass ich wirklich nur noch auf die Suchfunktion verweisen kann - ich hab so viele Geschichten aus erster Hand hier in Athen gehoert, dass *ich* mich sicherlich nicht an ein Steuer mit auslaendischem Kennzeichen setze. Ich kenne sogar einen Fall, wo die Ehefrau am Steuer sass und ihr stockbesoffener Mann daneben. Um das Bussgeld ist ist man nur deshalb drumherum gekommen, weil er die POlizisten davon ueberzeugen konnte, dass es ueberaus verantwortungsvoll von ihm gewesen war, nicht selbst zu fahren.

Ich finde, das sollte jetzt mal aufhoeren. Es ist einfach verboten, aber viele werden eben nicht erwischt. Touristen wie gesagt duerfen ja sogar mit Diesel durch Athen fahren, fuer die gelten andere Regeln und Ausnahmen.

Und wer es nicht glauben will, sondern meint, deutsche Gesetze und Versicherungsrecht muessen auch in GR gelten, der frage doch einfach beim Verkehrsminiterium nach.

Gruetzi, Carmen
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#24
Das laesst sich doch recht einfach abschliessen.

Auf der Website der griechischen Botschaft steht eindeutig:
Zitat:Ein Pkw, der in Deutschland (oder einem anderen E.U.- Land) zugelassen ist
darf in Griechenland von seinem Halter, sofern dessen ständiger Wohnsitz außerhalb
Griechenlands ist, sechs (6) Monate im Jahr (ab Datum der Einreise) mit den
deutschen Kennzeichen gefahren werden. Danach muss das Fahrzeug entweder
ausgeführt, verzollt und in Griechenland zugelassen, oder in einem Zollamt
vorerst stillgelegt werden. Die Beweislast für das Einreisedatum trägt der Halter.
Es empfiehlt sich daher bei der Einreise im Grenzzollamt das Fahrzeug anzumelden.
Das heisst, laut griechischem Recht ist es nicht erlaubt, dass irgendwer ausser dem Halter mit dem Auto rumfaehrt, weder Ehefrau noch Grossvater.
Das sagt der GR. Staat.
Der deutschen Versicherung wiederum ists wohl wurscht, weil die deutschen Versicherungspolicen i.d.R. zulassen, dass wer anders den Wagen faehrt.

Das ist eben die Theorie.
Aber wir alten Hasen wissen doch, dass Papier nirgends so geduldig ist wie in GR Wink , also laesst man die Auslaender hier gewaehren, solange man das fuer opportun haelt.
Und dass es eben zumindest wirtschaftlich nicht opportun ist, ein par Fruehrentner mit ihrem klobigen Wohnmobil in den Knast zu stecken, weil Mutti statt Papi gefahren ist, das leuchtet hier dem letzten verstockten Vollbuerokraten ein.

Was fuer unsereiner nur interessant waere:
Was genau pasiert eigentlich im Falle eines Unfalles?
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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-Wally-
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#24
Das laesst sich doch recht einfach abschliessen.

Auf der Website der griechischen Botschaft steht eindeutig:
Zitat:Ein Pkw, der in Deutschland (oder einem anderen E.U.- Land) zugelassen ist
darf in Griechenland von seinem Halter, sofern dessen ständiger Wohnsitz außerhalb
Griechenlands ist, sechs (6) Monate im Jahr (ab Datum der Einreise) mit den
deutschen Kennzeichen gefahren werden. Danach muss das Fahrzeug entweder
ausgeführt, verzollt und in Griechenland zugelassen, oder in einem Zollamt
vorerst stillgelegt werden. Die Beweislast für das Einreisedatum trägt der Halter.
Es empfiehlt sich daher bei der Einreise im Grenzzollamt das Fahrzeug anzumelden.
Das heisst, laut griechischem Recht ist es nicht erlaubt, dass irgendwer ausser dem Halter mit dem Auto rumfaehrt, weder Ehefrau noch Grossvater.
Das sagt der GR. Staat.
Der deutschen Versicherung wiederum ists wohl wurscht, weil die deutschen Versicherungspolicen i.d.R. zulassen, dass wer anders den Wagen faehrt.

Das ist eben die Theorie.
Aber wir alten Hasen wissen doch, dass Papier nirgends so geduldig ist wie in GR Wink , also laesst man die Auslaender hier gewaehren, solange man das fuer opportun haelt.
Und dass es eben zumindest wirtschaftlich nicht opportun ist, ein par Fruehrentner mit ihrem klobigen Wohnmobil in den Knast zu stecken, weil Mutti statt Papi gefahren ist, das leuchtet hier dem letzten verstockten Vollbuerokraten ein.

Was fuer unsereiner nur interessant waere:
Was genau pasiert eigentlich im Falle eines Unfalles?
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#25
Hallo Tobi,

Dein letzter Beitrag hat mir keine Ruhe gelassen, und ich habe sofort eine Anfrage an die griechische Botschaft geschickt. Eben kam deren Antwort:

-----Original Message-----
From: OEY Berlin [mailto:oeyberlin@t-online.de]
Sent: Tuesday, August 09, 2005 12:48 PM
To: 'Greek Embassy Berlin'
Subject: AW: Anfrage

Liebe Frau Schmid
Zu Ihren Feststellungen folgende Erklärung: Nicht nur der Halter aber auch
Ehefrau bzw. Ehemann und Verwandte erstens Grades dürfen das Fahrzeug fahren
Mit freundlichen Grüßen P.PREVEZANOS BOTSCHAFTSRAT

Also Entwarnung!
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#25
Hallo Tobi,

Dein letzter Beitrag hat mir keine Ruhe gelassen, und ich habe sofort eine Anfrage an die griechische Botschaft geschickt. Eben kam deren Antwort:

-----Original Message-----
From: OEY Berlin [mailto:oeyberlin@t-online.de]
Sent: Tuesday, August 09, 2005 12:48 PM
To: 'Greek Embassy Berlin'
Subject: AW: Anfrage

Liebe Frau Schmid
Zu Ihren Feststellungen folgende Erklärung: Nicht nur der Halter aber auch
Ehefrau bzw. Ehemann und Verwandte erstens Grades dürfen das Fahrzeug fahren
Mit freundlichen Grüßen P.PREVEZANOS BOTSCHAFTSRAT

Also Entwarnung!
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