Name des Vaters für unehliche Kinder?

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#1
können Kinder in Griechenland den Nachnamen des (griechischen) Vaters erhalten, auch wenn man nicht verheiratet ist ? In Deutschland weiß ich das das möglich ist. Danke und viele Grüße von Meike

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#1
können Kinder in Griechenland den Nachnamen des (griechischen) Vaters erhalten, auch wenn man nicht verheiratet ist ? In Deutschland weiß ich das das möglich ist. Danke und viele Grüße von Meike

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#2
Meike Lattermann schrieb:
> können Kinder in Griechenland den Nachnamen des (griechischen) Vaters erhalten, auch wenn man nicht verheiratet ist ? In Deutschland weiß ich das das möglich ist. Danke und viele Grüße von Meike

Hallo Meike,

das würde mich jetzt auch aktuell interessieren, da ich in etwa 5 Wochen entbinden soll und *noch* unverheiratet bin (wir haben es vor, aber so richtig Lust auf den Bürokratiekampf noch nicht gehabt...). Allerdings wäre es mir lieber, das Kind bekommt *meinen* Nachnamen, denn man weiß ja nie *g*, und hier in GR hat der Vater ja das Aufenthaltbestimmungsrecht des Kindes. Eine Freundin hat mir erzählt, dass allein Verreisen mit dem Kind sehr aufwändig ist, wenn das Kind einen anderen Nachnamen hat als die Mutter. Da muss man alle möglichen Urkunden vorlegen.

Falls du auf anderem Wege als durch dieses Forum etwas erfährst wäre ich sehr froh über Infos, umgekehrt würde ich natürlich auch alles mitteilen, was ich weiß.

Viele Grüße
Martina

http://www.paros-online.de
"In Zeiten wie diesen tut es gut, sich daran zu erinnern, dass es immer schon Zeiten wie diese gegeben hat."
(Paul Harvey)
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#2
Meike Lattermann schrieb:
> können Kinder in Griechenland den Nachnamen des (griechischen) Vaters erhalten, auch wenn man nicht verheiratet ist ? In Deutschland weiß ich das das möglich ist. Danke und viele Grüße von Meike

Hallo Meike,

das würde mich jetzt auch aktuell interessieren, da ich in etwa 5 Wochen entbinden soll und *noch* unverheiratet bin (wir haben es vor, aber so richtig Lust auf den Bürokratiekampf noch nicht gehabt...). Allerdings wäre es mir lieber, das Kind bekommt *meinen* Nachnamen, denn man weiß ja nie *g*, und hier in GR hat der Vater ja das Aufenthaltbestimmungsrecht des Kindes. Eine Freundin hat mir erzählt, dass allein Verreisen mit dem Kind sehr aufwändig ist, wenn das Kind einen anderen Nachnamen hat als die Mutter. Da muss man alle möglichen Urkunden vorlegen.

Falls du auf anderem Wege als durch dieses Forum etwas erfährst wäre ich sehr froh über Infos, umgekehrt würde ich natürlich auch alles mitteilen, was ich weiß.

Viele Grüße
Martina

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"In Zeiten wie diesen tut es gut, sich daran zu erinnern, dass es immer schon Zeiten wie diese gegeben hat."
(Paul Harvey)
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#3
Hallo Martina und falls es doch noch mehr unveheíratete gibt. Ich hatte gedacht, das Kind hätte es einfacher in Griechenland mit einem griechischen Namen, hat denn sonst jemand Erfahrungen gemacht, daß es Schwierigkeiten beim verreisen usw gibt bei unterschiedlcihen Namen?
Was ist denn, wenn das Kind zwei Staatsbürgerschaften hat und man zum Verreisen den deutschen Paß nimmt, gibt´s dann auch schwierigkeiten?
viele Grüße Meike

http://www.naxosbest.com
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#3
Hallo Martina und falls es doch noch mehr unveheíratete gibt. Ich hatte gedacht, das Kind hätte es einfacher in Griechenland mit einem griechischen Namen, hat denn sonst jemand Erfahrungen gemacht, daß es Schwierigkeiten beim verreisen usw gibt bei unterschiedlcihen Namen?
Was ist denn, wenn das Kind zwei Staatsbürgerschaften hat und man zum Verreisen den deutschen Paß nimmt, gibt´s dann auch schwierigkeiten?
viele Grüße Meike

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#4
Das ist vielleicht nicht sooo hilfreich, aber die Situation in Deutschland ist ähnlich, wenn die Eltern verschiedene Namen haben und mit dem Kind verreisen wollen. Unsere Töchter haben meinen (deutschen) Nachnamen. Meine griechische Frau hat ihren Familiennamen behalten. Die Kinder haben jeweils einen Kinderreisepass (oder Ausweis?). Will meine Frau ohne mich mit ihnen ins Ausland, muss sie (THEORETISCH) die Geburtsurkunden mitnehmen, in denen auch ihr Nachname eingetragen ist. In der Praxis wurde deren Vorlage an Grenzen noch nie verlangt.

Eine andere Möglichkeit wäre, die Kinder auch in die Pässe der Eltern eintragen zu lassen. In D. ist das möglich, in GR weiß ich nicht. Je nach Reiseland ist es übrigens unterschiedlich, ob mitreisende Kinder einen eigenen Paß (mit/ohne Photo) besitzen oder im Paß der Eltern eingetragen sein müssen. Das eine Land will das eine, aber nicht das andere (Ägypten z.B. eigenen Pass mit Photo, auch für Babies!). In einem anderen Land geht beides.

Grüße,
Rainer

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#4
Das ist vielleicht nicht sooo hilfreich, aber die Situation in Deutschland ist ähnlich, wenn die Eltern verschiedene Namen haben und mit dem Kind verreisen wollen. Unsere Töchter haben meinen (deutschen) Nachnamen. Meine griechische Frau hat ihren Familiennamen behalten. Die Kinder haben jeweils einen Kinderreisepass (oder Ausweis?). Will meine Frau ohne mich mit ihnen ins Ausland, muss sie (THEORETISCH) die Geburtsurkunden mitnehmen, in denen auch ihr Nachname eingetragen ist. In der Praxis wurde deren Vorlage an Grenzen noch nie verlangt.

Eine andere Möglichkeit wäre, die Kinder auch in die Pässe der Eltern eintragen zu lassen. In D. ist das möglich, in GR weiß ich nicht. Je nach Reiseland ist es übrigens unterschiedlich, ob mitreisende Kinder einen eigenen Paß (mit/ohne Photo) besitzen oder im Paß der Eltern eingetragen sein müssen. Das eine Land will das eine, aber nicht das andere (Ägypten z.B. eigenen Pass mit Photo, auch für Babies!). In einem anderen Land geht beides.

Grüße,
Rainer

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