Tscharli schrieb:
> Hallo,
> und Danke für deine Tipps.
> Ich habe ein Konto in GR. Also könnte der Käufer das Geld dorthin überweisen und ich überweise es dann auf mein deutsches Konto.
Upps, .. ich dachte jetzt, Du wärst der Käufer - da muss ich was überlesen haben ... sorry.
Warum willst Du Dir das Geld denn nicht in bar geben lassen ? Was Du dann damit machst .... ist sicher auch eine steuerliche Frage
Kann ich keinen Rat geben ....
>Reicht der Kontoauszug beim Notar oder will der das Bargeld sehen?
Wie jetzt ???
Du meinst der Käufer zahlt *vorher* - ohne Vertrag - und weist dann beim Notar die Kaufpreiszahlung nach ???
Uppps, ... das muss ein guter Freund sein
- Du könntest ja auch Danke sagen und nie einen Vertrag schliessen
Dem Notar ist es egal was ihr vereinbart.
Der Käufer kann auch *nach* Vertragsschluß auf Dein Konto überweisen ... - dazu müsstest Du ihm natürlich entsprechend trauen.
>Übrigens will mein Feund, der Käufer, den wirklichen Kaufbetrag im Vertrag stehen haben. Also wird es auch alles auf mein Konto in GR überweisen. Könnte das Vorgehen, die "echte" Kaufsumme zu nennen Probleme beim Finanzamt geben, da die das nicht gewöhnt sind?
Das ist denen egal. Die machen so wie so was sie wollen. Egal was im Vertrag steht.
> MfG
> Tscharli