18.05.2005, 14:16:39
Hallo ihr zwei,
die Rechtslage ist so:
Jeder Mietvertrag geht per Gesetz nur und mindestens ueber 2 Jahre. Er sollte daher eine Klausel auf unbefristete Verlaengerung beeinhalten. Der Standardvertrag, der an jedem Periptero zu bekommen ist, enthaelt daher diese Zusatzklausel.
Jeder hat das Recht, EIN Kleintier als Haustier zu halten, auch einen Hund. Das kann kein Vermieter verbieten und er kann auch keine Vorschriften darueber machen, wie das Tier gehalten wird. Anders sieht es mit den Gemeinschaftsanlagen aus: im Gemeinschaftsgarten darf er natuerlich nicht sein, wenn der Vermieter was dagegen hat.
Alles ganz einfach
Gruesse, Carmen
die Rechtslage ist so:
Jeder Mietvertrag geht per Gesetz nur und mindestens ueber 2 Jahre. Er sollte daher eine Klausel auf unbefristete Verlaengerung beeinhalten. Der Standardvertrag, der an jedem Periptero zu bekommen ist, enthaelt daher diese Zusatzklausel.
Jeder hat das Recht, EIN Kleintier als Haustier zu halten, auch einen Hund. Das kann kein Vermieter verbieten und er kann auch keine Vorschriften darueber machen, wie das Tier gehalten wird. Anders sieht es mit den Gemeinschaftsanlagen aus: im Gemeinschaftsgarten darf er natuerlich nicht sein, wenn der Vermieter was dagegen hat.
Alles ganz einfach

Gruesse, Carmen