Grundsteuer abhägig zu Meerentfernung?

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#1
Haben sich unsere griechischen Freunde da wieder einen neuen, netten Gag einfallen lassen?
Angeblich müssen alle Steuererklärungen für 2005 geändert werden, weil bei Grundbesitz nun plötzlich die Entfernung zum Meer angegeben werden muss. Jedenfalls wurde mir das über einen griechischen Steuerberater und drei Ecken so zugetragen und nun soll ich mal schön messen gehen. Wenn's geht noch gestern. Sehr witzig...
Ist das eine ABM-Maßnahme für mindebemittelte Landermesser? Weiß jemand Genaueres?
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#1
Haben sich unsere griechischen Freunde da wieder einen neuen, netten Gag einfallen lassen?
Angeblich müssen alle Steuererklärungen für 2005 geändert werden, weil bei Grundbesitz nun plötzlich die Entfernung zum Meer angegeben werden muss. Jedenfalls wurde mir das über einen griechischen Steuerberater und drei Ecken so zugetragen und nun soll ich mal schön messen gehen. Wenn's geht noch gestern. Sehr witzig...
Ist das eine ABM-Maßnahme für mindebemittelte Landermesser? Weiß jemand Genaueres?
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#2
...muss natürlich abhängig VON heißen...
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#2
...muss natürlich abhängig VON heißen...
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#3
Hallo Michael,

ich weiss nicht, ob die *Hoehe* der Grundsteuer sich tatsaechlich in Anhaengigkeit vom Meer berechnet - es sieht mir allerdings so aus, als wollte man die "Avthereta", die illegalen Bauten lokalisieren.

Es muss ein gewisser Mindestabstand zum Meer eingehalten werden, sonst ist das ganze Haus frei zum Abschuss. Waren mal 20 Meter, kann sich aber geaendert haben.

Gruss, Carmen
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#3
Hallo Michael,

ich weiss nicht, ob die *Hoehe* der Grundsteuer sich tatsaechlich in Anhaengigkeit vom Meer berechnet - es sieht mir allerdings so aus, als wollte man die "Avthereta", die illegalen Bauten lokalisieren.

Es muss ein gewisser Mindestabstand zum Meer eingehalten werden, sonst ist das ganze Haus frei zum Abschuss. Waren mal 20 Meter, kann sich aber geaendert haben.

Gruss, Carmen
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#4
Hallo , ich bin neu hier !
Ich habe im Februar ein Grundstück mit 4500 m2 auf Kreta gekauft , ca. 80 m vom Meer entfernt , der ECHTE Kaufpreis wurde dabei vom Finanzamt um 25.000.- EUR HÖHER geschätzt als es tatsächlich gekostet hat !!! Die Freude war gross , denn es haben sich dadurch alle anderen Kosten für Notar und Anwalt ... ebenfalls erheblich verteuert . Es liegt es nahe , dass von der Finanzbehörde auch die Grundsteuer bei nahe am Meer liegenden Objekten "angepasst " wird !
Gruss flieger
Michael Schümann schrieb:
> Haben sich unsere griechischen Freunde da wieder einen neuen, netten Gag einfallen lassen?
> Angeblich müssen alle Steuererklärungen für 2005 geändert werden, weil bei Grundbesitz nun plötzlich die Entfernung zum Meer angegeben werden muss. Jedenfalls wurde mir das über einen griechischen Steuerberater und drei Ecken so zugetragen und nun soll ich mal schön messen gehen. Wenn's geht noch gestern. Sehr witzig...
> Ist das eine ABM-Maßnahme für mindebemittelte Landermesser? Weiß jemand Genaueres?

Michael Schümann schrieb:
> Haben sich unsere griechischen Freunde da wieder einen neuen, netten Gag einfallen lassen?
> Angeblich müssen alle Steuererklärungen für 2005 geändert werden, weil bei Grundbesitz nun plötzlich die Entfernung zum Meer angegeben werden muss. Jedenfalls wurde mir das über einen griechischen Steuerberater und drei Ecken so zugetragen und nun soll ich mal schön messen gehen. Wenn's geht noch gestern. Sehr witzig...
> Ist das eine ABM-Maßnahme für mindebemittelte Landermesser? Weiß jemand Genaueres?
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#4
Hallo , ich bin neu hier !
Ich habe im Februar ein Grundstück mit 4500 m2 auf Kreta gekauft , ca. 80 m vom Meer entfernt , der ECHTE Kaufpreis wurde dabei vom Finanzamt um 25.000.- EUR HÖHER geschätzt als es tatsächlich gekostet hat !!! Die Freude war gross , denn es haben sich dadurch alle anderen Kosten für Notar und Anwalt ... ebenfalls erheblich verteuert . Es liegt es nahe , dass von der Finanzbehörde auch die Grundsteuer bei nahe am Meer liegenden Objekten "angepasst " wird !
Gruss flieger
Michael Schümann schrieb:
> Haben sich unsere griechischen Freunde da wieder einen neuen, netten Gag einfallen lassen?
> Angeblich müssen alle Steuererklärungen für 2005 geändert werden, weil bei Grundbesitz nun plötzlich die Entfernung zum Meer angegeben werden muss. Jedenfalls wurde mir das über einen griechischen Steuerberater und drei Ecken so zugetragen und nun soll ich mal schön messen gehen. Wenn's geht noch gestern. Sehr witzig...
> Ist das eine ABM-Maßnahme für mindebemittelte Landermesser? Weiß jemand Genaueres?

Michael Schümann schrieb:
> Haben sich unsere griechischen Freunde da wieder einen neuen, netten Gag einfallen lassen?
> Angeblich müssen alle Steuererklärungen für 2005 geändert werden, weil bei Grundbesitz nun plötzlich die Entfernung zum Meer angegeben werden muss. Jedenfalls wurde mir das über einen griechischen Steuerberater und drei Ecken so zugetragen und nun soll ich mal schön messen gehen. Wenn's geht noch gestern. Sehr witzig...
> Ist das eine ABM-Maßnahme für mindebemittelte Landermesser? Weiß jemand Genaueres?
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#5
Hallo Heinz, das ist zwar ärgerlich (vor allem wenn der festgesetzte Kaufpreis der tatsächliche war), ist aber ein gar nicht unübliches Prozedere. Das gr. Finanzamt geht nämlich immer davon aus, dass der Preis auf dem Papier zu niedrig angesetzt wurde, um Steuern zu sparen. darum wird der tatsächliche Marktwert geschätzt und an dieser Schätzung (wie realistisch oder unrealistisch auch immer) orientieren sich die weiteren Kosten. Und Meergrundstücke gelten nun mal als teuer... Hoffe, du kannst deine Länderei aber dennoch genießen!
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#5
Hallo Heinz, das ist zwar ärgerlich (vor allem wenn der festgesetzte Kaufpreis der tatsächliche war), ist aber ein gar nicht unübliches Prozedere. Das gr. Finanzamt geht nämlich immer davon aus, dass der Preis auf dem Papier zu niedrig angesetzt wurde, um Steuern zu sparen. darum wird der tatsächliche Marktwert geschätzt und an dieser Schätzung (wie realistisch oder unrealistisch auch immer) orientieren sich die weiteren Kosten. Und Meergrundstücke gelten nun mal als teuer... Hoffe, du kannst deine Länderei aber dennoch genießen!
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#6
Carmen schrieb:.... Waren mal 20 Meter, kann sich aber geaendert haben.

Gruss, Carmen
ich kenne den abstand von 150 (einhundertfünfzig) m und zwar gemessen an der küstenlinie von 1936. die heutige linien hat sich um ca. 20m verschoben. ( so erlebt 1999 in petalidi/messinien )

nestor
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#6
Carmen schrieb:.... Waren mal 20 Meter, kann sich aber geaendert haben.

Gruss, Carmen
ich kenne den abstand von 150 (einhundertfünfzig) m und zwar gemessen an der küstenlinie von 1936. die heutige linien hat sich um ca. 20m verschoben. ( so erlebt 1999 in petalidi/messinien )

nestor
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#7
Ich vermute, dass das unterschiedlich gehandhabt wird.
Manche Inseln waeren bei einer Mindestentfernung von 150 Metern zur Wasserlienie kaum noch bebaubar Wink
Bei uns sinds 50, soll an manchen Stellen auf 75 erhoeht werden.
Der beste Rat ist, das oertliche Bauamt zu fragen.
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-
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#7
Ich vermute, dass das unterschiedlich gehandhabt wird.
Manche Inseln waeren bei einer Mindestentfernung von 150 Metern zur Wasserlienie kaum noch bebaubar Wink
Bei uns sinds 50, soll an manchen Stellen auf 75 erhoeht werden.
Der beste Rat ist, das oertliche Bauamt zu fragen.
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-
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#8
Hallo,

da hat der griechische Fiskus offenbar eine neue Methode entdeckt, die flauen Kassen zu füllen!

Folgendes ist Fakt: Eine gute griechische Freundin von uns hat auf Kreta in den 60er Jahren ein strandnahes Grundstück erworben und bebaut. Damals war - was durch Fotos bewiesen werden kann - das Meer von ihrer Grundstücksgrenze etwa 30 m, ihr Haus etwa 50 m entfernt und entsprach somit den Vorschriften. Durch illegale Sand- und Steinentnahme ihres Nachbarn aus dem Meer zum Bau seines Hotels und zur Anlage eines kleinen Hafens für seine Gäste sowie weitere, von ihr nicht zu verantwortende Ereignisse hat sich die Küstenlinie allmählich ihrem Grundstück so weit genähert, dass vorletzten Winter die Mauer, die dies zum Meer abgrenzte, von den Wellen unterspült und umgekippt wurde. Um weitere Erosion aufzuhalten, hat sie eine neue Mauer 5 m weiter innen gezogen. Die Küstenbehörde hat dann vergangenes Jahr die Gegend neu aufgenommen, dabei festgestellt, dass sowohl Haus als auch Grundstücksgrenze "illegalerweise" viel zu nahe am Meer lägen. Jetzt soll sie jährlich eine völlig an den Haaren herbeigezogene Art "Strafsteuer" zahlen; ihr Einspruch mit entsprechenden Beweisfotos wurde einfach abgewiesen. Dem Nachbar, der sich tatsächlich gesetzwidrig verhalten hat, passiert nix. Dafür wird allerdings im kommenden Winter der Sonnen- und Aussichtsfelsen für seine Gäste mit Sicherheit abbrechen und ins Meer stürzen. Wink

Chania
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#8
Hallo,

da hat der griechische Fiskus offenbar eine neue Methode entdeckt, die flauen Kassen zu füllen!

Folgendes ist Fakt: Eine gute griechische Freundin von uns hat auf Kreta in den 60er Jahren ein strandnahes Grundstück erworben und bebaut. Damals war - was durch Fotos bewiesen werden kann - das Meer von ihrer Grundstücksgrenze etwa 30 m, ihr Haus etwa 50 m entfernt und entsprach somit den Vorschriften. Durch illegale Sand- und Steinentnahme ihres Nachbarn aus dem Meer zum Bau seines Hotels und zur Anlage eines kleinen Hafens für seine Gäste sowie weitere, von ihr nicht zu verantwortende Ereignisse hat sich die Küstenlinie allmählich ihrem Grundstück so weit genähert, dass vorletzten Winter die Mauer, die dies zum Meer abgrenzte, von den Wellen unterspült und umgekippt wurde. Um weitere Erosion aufzuhalten, hat sie eine neue Mauer 5 m weiter innen gezogen. Die Küstenbehörde hat dann vergangenes Jahr die Gegend neu aufgenommen, dabei festgestellt, dass sowohl Haus als auch Grundstücksgrenze "illegalerweise" viel zu nahe am Meer lägen. Jetzt soll sie jährlich eine völlig an den Haaren herbeigezogene Art "Strafsteuer" zahlen; ihr Einspruch mit entsprechenden Beweisfotos wurde einfach abgewiesen. Dem Nachbar, der sich tatsächlich gesetzwidrig verhalten hat, passiert nix. Dafür wird allerdings im kommenden Winter der Sonnen- und Aussichtsfelsen für seine Gäste mit Sicherheit abbrechen und ins Meer stürzen. Wink

Chania
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#9
Hallo an Alle,
also um Mißverständnissen vorzubeugen, da ich als Immobiliengutachter und Makler tätig bin, folgendes:

1. Ja die Entfernung zum Meer ist ein Merkmal für die Bemessung der Steuer und deren Grundlage des "objektiven Preises". Es gelten folgende Grenzen:
bis 100m vom Meer entfernt Faktor 1,8
zwischen 101-200m vom Meer entfernt Faktor 1,5
zwischen 201-500m vom Meer entfernt Faktor 1,3
zwischen 501-800m vom Meer entfernt Faktor 1,2
über 800m vom Meer kein Zuschlag: Faktor 1,0
Mit diesem und weiteren Faktoren aus weiteren Merkmalen wird der "objektive Grundpreis" des Grundstücks multipliziert, um den "objektiven Preis" des Grundstücks zu ermitteln.

2. Grundlage für die Genehmigung des Baus eines Hauses in Meeresnähe ist die 50m Grenze. Allerdings kann je nach Gegend abweichen. Infos erhalten Sie beim zuständigen Bauamt. Diese 50m gelten ab der Grenze des Strandes "egialos" auf griechisch. Dieser "Egialos" oder besser gesagt die "Egialitida zoni" - Strand Zone- ist die Fläche, die vom Meer zeitweilig im Winter bzw. in Schlechtwetter-Tagen erreicht werden kann. Diese ist definitiv ortsabhängig, nicht fix und bewegt sich parallel zur tatsächlichen Meereslinie. Bei Orten mit weniger Naturveränderungen gilt auch die Grenze von 1936, die Akzeptanz deren ist nicht zwingend.

3. An den User Chania: Ihre gute Freundin tut mir sehr leid. Sie muß einen Verwaltungsprozeß gegen das Bauamt führen mit Aussicht auf Erfolg gleich 0, aber hoffentlich mit dem Ergebnis das Haus behalten zu dürfen und nicht abreißen zu müssen. Und gleichzeitig muß sie ein Zivilprozeß gegen ihre Nachbarn führen, wo sie mit Gutachten und sonstiges (Nicht nur mit Fotos) und auf jeden Fall mit einem guten örtlichen Anwalt vor Gericht nachweisen muß, daß der Nachbar für diese Verschiebungen verantwortlich ist. (Aussichten.....?????) Um dann nach Jahren Gerichtsverhandlungen einen außergerichtlichen Vergleich zu erreichen. Und einen Teil der entstandene Kosten zu bekommen, hoffentlich wird dann ihr Nachbar nicht insolvent sein, denn dann kann sie Baden gehen.

Das Wasser ist schließlich nah.

Die Infos habe ich unter dem Account von meiner Frau geschrieben, da mit meinem Account technische Probleme aufgetreten sind. Nicht desto trotz wenn jemand weitere Infos benötigt,



- EINSCHUB von Admin:

Das ist ja sehr nett, dass Sie uns hier kompetent beraten! Wirklich! Und entsprechend des Geistes dieses Forums gehen wir fest davon aus, dass sie das ganz uneigennuetzig tun, weil sie sicherlich auch ganz viel Info hier finden, die andere kompetente Menschen zu anderen Themen uneigennuetzig veroeffentlicht haben.

Deshalb ist es auch gar nicht noetig, Ihre Webseite heir zu bewerben.

Ich habe die email mit Angabe ihrer Webseite natuerlich geloescht. Kann das jetzt freundlicherweise ein Ende haben, dass Sie und Ihre Frau dauernd und unendwegt Business hier bewerben????

Danke!

- Ende Einschub von Admin




mit freundlichen Grüssen
M.Verykakis
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#9
Hallo an Alle,
also um Mißverständnissen vorzubeugen, da ich als Immobiliengutachter und Makler tätig bin, folgendes:

1. Ja die Entfernung zum Meer ist ein Merkmal für die Bemessung der Steuer und deren Grundlage des "objektiven Preises". Es gelten folgende Grenzen:
bis 100m vom Meer entfernt Faktor 1,8
zwischen 101-200m vom Meer entfernt Faktor 1,5
zwischen 201-500m vom Meer entfernt Faktor 1,3
zwischen 501-800m vom Meer entfernt Faktor 1,2
über 800m vom Meer kein Zuschlag: Faktor 1,0
Mit diesem und weiteren Faktoren aus weiteren Merkmalen wird der "objektive Grundpreis" des Grundstücks multipliziert, um den "objektiven Preis" des Grundstücks zu ermitteln.

2. Grundlage für die Genehmigung des Baus eines Hauses in Meeresnähe ist die 50m Grenze. Allerdings kann je nach Gegend abweichen. Infos erhalten Sie beim zuständigen Bauamt. Diese 50m gelten ab der Grenze des Strandes "egialos" auf griechisch. Dieser "Egialos" oder besser gesagt die "Egialitida zoni" - Strand Zone- ist die Fläche, die vom Meer zeitweilig im Winter bzw. in Schlechtwetter-Tagen erreicht werden kann. Diese ist definitiv ortsabhängig, nicht fix und bewegt sich parallel zur tatsächlichen Meereslinie. Bei Orten mit weniger Naturveränderungen gilt auch die Grenze von 1936, die Akzeptanz deren ist nicht zwingend.

3. An den User Chania: Ihre gute Freundin tut mir sehr leid. Sie muß einen Verwaltungsprozeß gegen das Bauamt führen mit Aussicht auf Erfolg gleich 0, aber hoffentlich mit dem Ergebnis das Haus behalten zu dürfen und nicht abreißen zu müssen. Und gleichzeitig muß sie ein Zivilprozeß gegen ihre Nachbarn führen, wo sie mit Gutachten und sonstiges (Nicht nur mit Fotos) und auf jeden Fall mit einem guten örtlichen Anwalt vor Gericht nachweisen muß, daß der Nachbar für diese Verschiebungen verantwortlich ist. (Aussichten.....?????) Um dann nach Jahren Gerichtsverhandlungen einen außergerichtlichen Vergleich zu erreichen. Und einen Teil der entstandene Kosten zu bekommen, hoffentlich wird dann ihr Nachbar nicht insolvent sein, denn dann kann sie Baden gehen.

Das Wasser ist schließlich nah.

Die Infos habe ich unter dem Account von meiner Frau geschrieben, da mit meinem Account technische Probleme aufgetreten sind. Nicht desto trotz wenn jemand weitere Infos benötigt,



- EINSCHUB von Admin:

Das ist ja sehr nett, dass Sie uns hier kompetent beraten! Wirklich! Und entsprechend des Geistes dieses Forums gehen wir fest davon aus, dass sie das ganz uneigennuetzig tun, weil sie sicherlich auch ganz viel Info hier finden, die andere kompetente Menschen zu anderen Themen uneigennuetzig veroeffentlicht haben.

Deshalb ist es auch gar nicht noetig, Ihre Webseite heir zu bewerben.

Ich habe die email mit Angabe ihrer Webseite natuerlich geloescht. Kann das jetzt freundlicherweise ein Ende haben, dass Sie und Ihre Frau dauernd und unendwegt Business hier bewerben????

Danke!

- Ende Einschub von Admin




mit freundlichen Grüssen
M.Verykakis
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