06.08.2002, 08:36:56
Guten Morgen, Jürgen!
Vielen, vielen Dank für den Hinweis (diesen konnten mir 5 versch. Ansprechpartner v. Arbeitsamt bisher noch nicht geben!)
Frage: Wenn ich mein Beschäftigungsverhältnis in D aufgebe, bin ich automatisch für 12 Wochen gesperrt. Wenn ich diesen Zeitraum aber dafür nutze, einen Sprachkurs in GR zu besuchen, habe ich dann trotzdem das Recht, nach der Sperre Arbeitslosengeld zu beziehen?!?!
Liebe Grüsse aus Düsseldorf!
Vielen, vielen Dank für den Hinweis (diesen konnten mir 5 versch. Ansprechpartner v. Arbeitsamt bisher noch nicht geben!)
Frage: Wenn ich mein Beschäftigungsverhältnis in D aufgebe, bin ich automatisch für 12 Wochen gesperrt. Wenn ich diesen Zeitraum aber dafür nutze, einen Sprachkurs in GR zu besuchen, habe ich dann trotzdem das Recht, nach der Sperre Arbeitslosengeld zu beziehen?!?!
Liebe Grüsse aus Düsseldorf!