02.07.2004, 17:00:47
Carmen vor Ort ist sicher auf dem aktuellsten Stand.
Nur eine Bemerkung meinerseits dazu:
Im Streitfall (Trennung, Scheidung o.ä.) könnte die Sache wirklich ernst werden.
Der griechische Vater hat tatsächlich das Recht, den Kindern die Ausreise aus Griechenland zu verweigern. Er muss sich damit einverstanden erklären. Hältst Du Dich nicht daran, unabhängig davon, ob Du bei der Ausreise kontrolliert wirst oder nicht, machst Du Dich der Kindesentführung schuldig und musst mit Konsequenzen rechnen.
So sah es in den mir bekannten Fällen vor einiger Zeit aus.
Wie gesagt, Carmen wird Dich sicher auf dem neuesten Stand halten.
Gruss Inge
Nur eine Bemerkung meinerseits dazu:
Im Streitfall (Trennung, Scheidung o.ä.) könnte die Sache wirklich ernst werden.
Der griechische Vater hat tatsächlich das Recht, den Kindern die Ausreise aus Griechenland zu verweigern. Er muss sich damit einverstanden erklären. Hältst Du Dich nicht daran, unabhängig davon, ob Du bei der Ausreise kontrolliert wirst oder nicht, machst Du Dich der Kindesentführung schuldig und musst mit Konsequenzen rechnen.
So sah es in den mir bekannten Fällen vor einiger Zeit aus.
Wie gesagt, Carmen wird Dich sicher auf dem neuesten Stand halten.
Gruss Inge