Selbstaendige; TEBE zum halben Preis

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#1
Wer nachweisen kann, dass er/sie bereits vor 1993 Sozialversicherungsbeitraege gezahlt hat, kann sich als Selbstaendiger oder Freiberufler bei TEBE fuer 78 Euro monatlich versichern (vermutlich gilt dasselbe bei IKA).

Angerechnet werden dabei auch die Zeiten im Ausland, wenn ein Sozialversicherungsabkommen mit Griechenland besteht.

Das bedeutet: Sozialversich.nachweise uebersetzen lassen und mitbringen, am besten auch den Sozvers.Ausweis oder sonstiges Papier, aus dem die Daten hervorgehen.

Wer die offizielle Uebersetzung nicht mitgebracht hat, muss sie vom Aussenministerium uebersetzen lassen. Preisliste, Adresse, Oeffnungszeiten und Tel.Nr. (und Wegebeschreibung!!!!!) in englisch hier:

http://www.mfa.gr/english/the_ministry/p...html</A&gt;

Carmen
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#1
Wer nachweisen kann, dass er/sie bereits vor 1993 Sozialversicherungsbeitraege gezahlt hat, kann sich als Selbstaendiger oder Freiberufler bei TEBE fuer 78 Euro monatlich versichern (vermutlich gilt dasselbe bei IKA).

Angerechnet werden dabei auch die Zeiten im Ausland, wenn ein Sozialversicherungsabkommen mit Griechenland besteht.

Das bedeutet: Sozialversich.nachweise uebersetzen lassen und mitbringen, am besten auch den Sozvers.Ausweis oder sonstiges Papier, aus dem die Daten hervorgehen.

Wer die offizielle Uebersetzung nicht mitgebracht hat, muss sie vom Aussenministerium uebersetzen lassen. Preisliste, Adresse, Oeffnungszeiten und Tel.Nr. (und Wegebeschreibung!!!!!) in englisch hier:

http://www.mfa.gr/english/the_ministry/p...html</A&gt;

Carmen
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#2
Hm.

1. Gilt das auch nachtraeglich oder nur fuer Neuanmeldungen?

2. Wie kommst Du darauf, dass das der halbe Preis ist?
Im ersten Jahr vielleicht..... <img src="images/icons/icon9.gif" alt=":-(" border=0 align='absmiddle'>
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
-------------------------------------------------------------------------------------
-Wally-
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#2
Hm.

1. Gilt das auch nachtraeglich oder nur fuer Neuanmeldungen?

2. Wie kommst Du darauf, dass das der halbe Preis ist?
Im ersten Jahr vielleicht..... <img src="images/icons/icon9.gif" alt=":-(" border=0 align='absmiddle'>
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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-Wally-
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#3
Tobi schrieb:
> Hm.
>
> 1. Gilt das auch nachtraeglich oder nur fuer Neuanmeldungen?

Muesste auch nachtraeglich gelten, denn Deine Rechte aendern sich ja nicht.


>
> 2. Wie kommst Du darauf, dass das der halbe Preis ist?
> Im ersten Jahr vielleicht..... <img src="images/icons/icon9.gif" alt=":-(" border=0 align='absmiddle'>

Nun, die TEBE Beitraege sind wie alle Sozialversicherungsbeitraege gestaffelt. Fuer alle gilt, dass sie automatisch fuer das erste Versicherungsjahr in die Klasse E eingeteilt werden. Die kostet im ersten Jahr fuer Neuversicherte 164,28 Euro und fuer Alterversicherte 78,00 Euro inkl. Gebuehren (oder Steuern?).

Ab dem zweiten/dritten Jahr findet eine Umstufung statt. Auf der TEBE-Site steht nichts, nach welchen Kriterien das geschieht.

Interessant dort aber der Hinweis, dass wer in Doerfern mit weniger als 2000 Einwohnern *arbeitet*, befreit wird! Fuer Dich vielleicht interessant?

Uebrigens entsprechen die Beitragslisten auf der TEBE-Site nicht dem, was man mir vor Ort schriftlich gegeben hat... nunja, nicht drueber nachdenken.

Auf jeden Fall hier die URL:

http://www.tebe.gr/German/diafora/tebe.h....htm</A&gt;

Es gibt dort leider keine Kontakt-Telefonnumern. Sehr auskunftsfreudig war ein netter Herr der Dienststelle Athen/ Ambelokipi: 210-698 57 43. allerdings spricht er nur griechisch.

Carmen
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#3
Tobi schrieb:
> Hm.
>
> 1. Gilt das auch nachtraeglich oder nur fuer Neuanmeldungen?

Muesste auch nachtraeglich gelten, denn Deine Rechte aendern sich ja nicht.


>
> 2. Wie kommst Du darauf, dass das der halbe Preis ist?
> Im ersten Jahr vielleicht..... <img src="images/icons/icon9.gif" alt=":-(" border=0 align='absmiddle'>

Nun, die TEBE Beitraege sind wie alle Sozialversicherungsbeitraege gestaffelt. Fuer alle gilt, dass sie automatisch fuer das erste Versicherungsjahr in die Klasse E eingeteilt werden. Die kostet im ersten Jahr fuer Neuversicherte 164,28 Euro und fuer Alterversicherte 78,00 Euro inkl. Gebuehren (oder Steuern?).

Ab dem zweiten/dritten Jahr findet eine Umstufung statt. Auf der TEBE-Site steht nichts, nach welchen Kriterien das geschieht.

Interessant dort aber der Hinweis, dass wer in Doerfern mit weniger als 2000 Einwohnern *arbeitet*, befreit wird! Fuer Dich vielleicht interessant?

Uebrigens entsprechen die Beitragslisten auf der TEBE-Site nicht dem, was man mir vor Ort schriftlich gegeben hat... nunja, nicht drueber nachdenken.

Auf jeden Fall hier die URL:

http://www.tebe.gr/German/diafora/tebe.h....htm</A&gt;

Es gibt dort leider keine Kontakt-Telefonnumern. Sehr auskunftsfreudig war ein netter Herr der Dienststelle Athen/ Ambelokipi: 210-698 57 43. allerdings spricht er nur griechisch.

Carmen
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#4
Doch, das muss auch nachtraeglich gelten:

Es gibt die Europaeische Vereinbarung 1408/71, nach der Migranten innerhalb der EU keine Diskriminierung erfahren duerfen. Text:

1.6.1. The coordination of national social security schemes
The coordination of national social security schemes is based on a number of provisions of the Treaty establishing the European Economic Community (Treaty of Rome) relating to the freedom of movement of workers. Articles 7 and 48 of the Treaty, in particular, relate to social security, in that they prohibit discrimination on the grounds of nationality as regards employment, remuneration and other conditions of work and employment. Article 51 of the Treaty is the most important in this context.

Treaty provisions are implemented through the adoption of two EC Regulations: Council Regulation No. 1408/71 on the application of social security schemes to employed persons, to self employed persons and to members of their families moving within the Community and Council Regulation No. 574/72 laying down the procedure for implementing Regulation No. 1408/71.

Regulation No. 1408/71 is the most effective instrument for international coordination within the European Region. It covers all branches of social security (with the exception of national welfare schemes and special schemes for civil servants) for employees, civil servants and self-employed persons who are nationals of a Member State and also their families and survivors. It sets out the following basic principles:

non-discrimination between migrant workers and nationals;
aggregation, for the purpose of acquiring and retaining the right to benefit and of calculating the amount of benefit, of all periods taken into account under the laws of the several EU countries;
payment of benefit to persons resident in the territories of the Member States (exportation of unemployment benefits is limited up to a maximum of three months, while no exportation is available for non contributory benefits).
The application and interpretation of the Regulation are supervised by bodies, which meet at regular intervals (the Administrative Committee on Social Security for Migrant Workers, the Advisory Committee and the Audit Board), while any disputes are settled by the European Court of Justice that has developed a rather important framework of case law for the insurance cover of migrant workers.

Quelle: www.ggka.gr/english/SSS_en.doc

Auf der TEBE-Site ist diese Vereinbarung in der Sektion "Renten" erwaehnt. Mit keinem Wort steht da irgendwo, dass das auch fuer laufende Versicherungen gilt, bei der TEBE Agia Paraskevi und Ampelokipi haben die Sachbearbeiter aber deutlich drauf hingewiesen, dass die deutschen Beitragszeiten sehr wohl auch bei einer jetzigen Einschreibung gelten!

Frag mal nach, vielleicht kriegste ja ein paar tausend Euro zurueckgezahlt? Dann wuerde ich gern auf ein Bierchen eingeladen werden *ggggg

*daumendrueck*
Carmen
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#4
Doch, das muss auch nachtraeglich gelten:

Es gibt die Europaeische Vereinbarung 1408/71, nach der Migranten innerhalb der EU keine Diskriminierung erfahren duerfen. Text:

1.6.1. The coordination of national social security schemes
The coordination of national social security schemes is based on a number of provisions of the Treaty establishing the European Economic Community (Treaty of Rome) relating to the freedom of movement of workers. Articles 7 and 48 of the Treaty, in particular, relate to social security, in that they prohibit discrimination on the grounds of nationality as regards employment, remuneration and other conditions of work and employment. Article 51 of the Treaty is the most important in this context.

Treaty provisions are implemented through the adoption of two EC Regulations: Council Regulation No. 1408/71 on the application of social security schemes to employed persons, to self employed persons and to members of their families moving within the Community and Council Regulation No. 574/72 laying down the procedure for implementing Regulation No. 1408/71.

Regulation No. 1408/71 is the most effective instrument for international coordination within the European Region. It covers all branches of social security (with the exception of national welfare schemes and special schemes for civil servants) for employees, civil servants and self-employed persons who are nationals of a Member State and also their families and survivors. It sets out the following basic principles:

non-discrimination between migrant workers and nationals;
aggregation, for the purpose of acquiring and retaining the right to benefit and of calculating the amount of benefit, of all periods taken into account under the laws of the several EU countries;
payment of benefit to persons resident in the territories of the Member States (exportation of unemployment benefits is limited up to a maximum of three months, while no exportation is available for non contributory benefits).
The application and interpretation of the Regulation are supervised by bodies, which meet at regular intervals (the Administrative Committee on Social Security for Migrant Workers, the Advisory Committee and the Audit Board), while any disputes are settled by the European Court of Justice that has developed a rather important framework of case law for the insurance cover of migrant workers.

Quelle: www.ggka.gr/english/SSS_en.doc

Auf der TEBE-Site ist diese Vereinbarung in der Sektion "Renten" erwaehnt. Mit keinem Wort steht da irgendwo, dass das auch fuer laufende Versicherungen gilt, bei der TEBE Agia Paraskevi und Ampelokipi haben die Sachbearbeiter aber deutlich drauf hingewiesen, dass die deutschen Beitragszeiten sehr wohl auch bei einer jetzigen Einschreibung gelten!

Frag mal nach, vielleicht kriegste ja ein paar tausend Euro zurueckgezahlt? Dann wuerde ich gern auf ein Bierchen eingeladen werden *ggggg

*daumendrueck*
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#5
Nun, die TEBE Beitraege sind wie alle Sozialversicherungsbeitraege gestaffelt.

Jaja, das ist mir auch klargeworden Smile

Interessant dort aber der Hinweis, dass wer in Doerfern mit weniger als 2000 Einwohnern *arbeitet*, befreit wird! Fuer Dich vielleicht interessant?

Da steht nur, dass man TEBE zahlen muss, wenn das Einkommen der letzten drei Jahre 400 Tagessaetze eines ungelernten Arbeiters uebersteigt. Und so schlecht gehts mir gottseidank nicht.
Wink

>
> Uebrigens entsprechen die Beitragslisten auf der TEBE-Site nicht dem, was man mir vor Ort schriftlich gegeben hat... nunja, nicht drueber nachdenken.

Viel weniger entsprechen sie dem, was ch tatsaechlich zahle. Aber alles andere haette mcih auch gewundert.

Schoen nur zu erfahren (was mir bislang keiner hat sagen koennen), dass die Erhoehungen nach 10 Jahren etwas moderater ausfallen. Ich hab mir schon Sorgen gemacht, wie ich jeden Monat 2000 Euro auftreiben soll, wenn das in dem Tempo weitergeht Smile


PS: Und meine Beitraege vor 1993 waren eher nicht existent, was ein schoenes, kaltes Holsten in weite Ferne rueckt. Lustig wirds, wenn ich dann - wir wollen ja nicht diskriminiert werden - zum Renteneintritt meine deutsche Zivildienstzeit anrechnen lassen will ("Ihre WAS???") Smile
Freedom is just another word for people finding out you're useless.
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-Wally-
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#5
Nun, die TEBE Beitraege sind wie alle Sozialversicherungsbeitraege gestaffelt.

Jaja, das ist mir auch klargeworden Smile

Interessant dort aber der Hinweis, dass wer in Doerfern mit weniger als 2000 Einwohnern *arbeitet*, befreit wird! Fuer Dich vielleicht interessant?

Da steht nur, dass man TEBE zahlen muss, wenn das Einkommen der letzten drei Jahre 400 Tagessaetze eines ungelernten Arbeiters uebersteigt. Und so schlecht gehts mir gottseidank nicht.
Wink

>
> Uebrigens entsprechen die Beitragslisten auf der TEBE-Site nicht dem, was man mir vor Ort schriftlich gegeben hat... nunja, nicht drueber nachdenken.

Viel weniger entsprechen sie dem, was ch tatsaechlich zahle. Aber alles andere haette mcih auch gewundert.

Schoen nur zu erfahren (was mir bislang keiner hat sagen koennen), dass die Erhoehungen nach 10 Jahren etwas moderater ausfallen. Ich hab mir schon Sorgen gemacht, wie ich jeden Monat 2000 Euro auftreiben soll, wenn das in dem Tempo weitergeht Smile


PS: Und meine Beitraege vor 1993 waren eher nicht existent, was ein schoenes, kaltes Holsten in weite Ferne rueckt. Lustig wirds, wenn ich dann - wir wollen ja nicht diskriminiert werden - zum Renteneintritt meine deutsche Zivildienstzeit anrechnen lassen will ("Ihre WAS???") Smile
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