02.07.2004, 07:25:21
Sie will doch bloss eine Aufenthaltsgenehmigung. Und die kriegt sie in jedem Fall: in GR hat der Vater automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es ist nur eine Unterschrift noetig, dass der Vater mit dem Aufenthalt der Kinder in GR einverstanden ist. Ist er bei Antragstellung dabei, wird sein Einverstaendnis unterstellt Bleibt er in D, muss sie den Zettel mitbringen. Nationalitaet ist vollkommen gleichgueltig.
Hat er die Vaterschaft nicht anerkannt, steht er nicht in der uebersetzt mitzubringenden Geburtsurkunde und dann gibt es auch niemanden, der zustimmen muss.
Alles ganz einfach.
Das Prob entsteht spaeter: wollen die Kinder ausreisen, muss er zustimmen....die Mutter kann nicht so einfach Kinder eines griech. Vaters aus Griechenland rausbringen, es sei denn, er ist dabei oder stimmt schriftlich zu.
Jajaja, so ist das...
Carmen
Hat er die Vaterschaft nicht anerkannt, steht er nicht in der uebersetzt mitzubringenden Geburtsurkunde und dann gibt es auch niemanden, der zustimmen muss.
Alles ganz einfach.
Das Prob entsteht spaeter: wollen die Kinder ausreisen, muss er zustimmen....die Mutter kann nicht so einfach Kinder eines griech. Vaters aus Griechenland rausbringen, es sei denn, er ist dabei oder stimmt schriftlich zu.
Jajaja, so ist das...
Carmen