Der Flughafen Thessaloniki liegt laut Definition des RKI in einem Risikogebiet, da die 7-Tage-Inzidenz in Zentralmakedonien mit 115,0 (Stand 18.12.20) höher ist als 50.
Die Frage ist, zählt das Betreten dieses Risikogebiets mit der gesamten Abflugprozedur (Checkin, Sicherheitskontrolle, Wartezeit, Einstieg usw.) als "Aufenthalt in einem Risikogebiet" wenn man ab Thessaloniki fliegt und muss man deshalb anschließend in Quarantäne auch wenn man sich vorher in Griechenland in Nicht-Risikogebieten aufgehalten hat (z.B. Euböa).
Die Hotline der Hessischen Landesregierung (Tel. 0800-5554666 oder 0611-32111000) hat dies bei einem Anruf am 17.12.2020 um 17:21 Uhr (OEZ) eindeutig verneint. Ein Anruf bei der Hotline der Niedersächsischen Landesregierung (Tel. 0511-1206000) am 13.12.2020 scheiterte an einer "ewigen" Warteschleife.
Eine schriftliche Anfrage an das Gesundheitsamt Hannover brachte folgende Antwort:
Gesendet: Freitag, 18. Dezember 2020 um 11:19 Uhr
Von: coronavirus@region-hannover.de
An: xxxxx.xxxx@xxx-xxxxxx.de
Betreff: AW: Quarantäne für Auslandsrückkehrer
Sehr geehrter Herr xxxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bezüglich der Ausweisung der Risikogebiete gilt die Seite des RKI https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Ne...e_neu.html.
Reisen Sie von einem Nicht-Risikogebiet in ein Risikogebiet, um von dort aus Ihren Rückflug anzutreten, zählt der Aufenthalt im Risikogebiet als Transit und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Wichtig ist, dass Sie sich nicht länger als nötig dort aufhalten und sich an die Hygienemaßnahmen halten.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne melden.
Hinweis: Diese Auskunft stellt keinen Verwaltungsakt dar und ersetzt keine ggf. anderweitig erforderlichen Genehmigungen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ki.. Rö.....
Region Hannover
Fachbereich Gesundheit
Weinstr. 2-3
30171 Hannover
E-Mail: Coronavirus@region-hannover.de
Internet: http://www.hannover.de/
Somit ist diese Frage mit einer eindeutigen Antwort (selten bei Behörden) geklärt. Ob das so auch für andere Rückreiseziele gilt kann man bei dem derzeit in Deutschland vorherrschenden Chaos nicht sagen.
Die Frage ist, zählt das Betreten dieses Risikogebiets mit der gesamten Abflugprozedur (Checkin, Sicherheitskontrolle, Wartezeit, Einstieg usw.) als "Aufenthalt in einem Risikogebiet" wenn man ab Thessaloniki fliegt und muss man deshalb anschließend in Quarantäne auch wenn man sich vorher in Griechenland in Nicht-Risikogebieten aufgehalten hat (z.B. Euböa).
Die Hotline der Hessischen Landesregierung (Tel. 0800-5554666 oder 0611-32111000) hat dies bei einem Anruf am 17.12.2020 um 17:21 Uhr (OEZ) eindeutig verneint. Ein Anruf bei der Hotline der Niedersächsischen Landesregierung (Tel. 0511-1206000) am 13.12.2020 scheiterte an einer "ewigen" Warteschleife.
Eine schriftliche Anfrage an das Gesundheitsamt Hannover brachte folgende Antwort:
Gesendet: Freitag, 18. Dezember 2020 um 11:19 Uhr
Von: coronavirus@region-hannover.de
An: xxxxx.xxxx@xxx-xxxxxx.de
Betreff: AW: Quarantäne für Auslandsrückkehrer
Sehr geehrter Herr xxxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bezüglich der Ausweisung der Risikogebiete gilt die Seite des RKI https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Ne...e_neu.html.
Reisen Sie von einem Nicht-Risikogebiet in ein Risikogebiet, um von dort aus Ihren Rückflug anzutreten, zählt der Aufenthalt im Risikogebiet als Transit und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Wichtig ist, dass Sie sich nicht länger als nötig dort aufhalten und sich an die Hygienemaßnahmen halten.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne melden.
Hinweis: Diese Auskunft stellt keinen Verwaltungsakt dar und ersetzt keine ggf. anderweitig erforderlichen Genehmigungen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ki.. Rö.....
Region Hannover
Fachbereich Gesundheit
Weinstr. 2-3
30171 Hannover
E-Mail: Coronavirus@region-hannover.de
Internet: http://www.hannover.de/
Somit ist diese Frage mit einer eindeutigen Antwort (selten bei Behörden) geklärt. Ob das so auch für andere Rückreiseziele gilt kann man bei dem derzeit in Deutschland vorherrschenden Chaos nicht sagen.