Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer - Druckversion +- Go2Hellas (http://www.gotohellas.gr) +-- Forum: Auswandern nach und Leben in GR (http://www.gotohellas.gr/forum-3.html) +--- Forum: Ämter und Behörden (http://www.gotohellas.gr/forum-16.html) +--- Thema: Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer (/thread-5419.html) |
Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer - Lothar - 17.12.2020 Nach der Coronaeinreiseverordnung müssen Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sich unverzüglich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Meine persönliche Meinung: Es ist eine ungeheurliche Anmaßung seitens der Bundesrepublik Deutschland, namentlich des RKI, Gebiete als Risikogebiete zu brandmarken, solange die Bundesrepublik Deutschland selbst ein Höchst-Risikogebiet ist. Die als Maßstab geltende 7-Tage-Inzidenz beträgt für DE 179,2 und für GR gerade mal 72,5 (Stand 16.12.2020) Die Folge dieser Anmaßung: Man muss in der Bundesrepublik Deutschland in Quarantäne selbst wenn man aus einem Gebiet kommt, das wesentlich weniger "belastet" ist als das Gebiet, in das man einreist. Mit Urteil Az. 13 B 1770/20.NE (Volltext) hat das OVG Münster diesen Schwachsinn nun außer Vollzug gesetzt. Nach derzeitigem Stand gibt es keine Quarantänepflicht mehr für Personen die nach NRW einreisen. Achtung: Dieses Urteil gilt nur für Einreisen nach NRW ! RE: Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer - Lothar - 17.12.2020 (17.12.2020, 07:11:35)Lothar schrieb: Es ist eine ungeheurliche Anmaßung seitens der Bundesrepublik Deutschland, namentlich des RKI, Gebiete als Risikogebiete zu brandmarken ...Sorry RKI, Ihr seid unschuldig weil Ihr dafür nicht zuständig seid! Zuständig ist laut RKI ein Konglomerat aus Bundesgesundheitsministerium, Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium. Die Kombination ist wohl durchdacht, dann kann man keinen "am Schlafittchen packen" weil jeder die Schuld auf den anderen schieben kann. Aber wer Lust hat, kann ja hier der Bundesregierung in ihrer Gesamtheit mal die Meinung zu diesem Thema mitteilen. RE: Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer - Pelops - 17.12.2020 Gut das ich das Chaos in Deutschland nicht mitmachen muss.....Die Drohgebärde der Kanzlerin: wenn sich nicht genug Deutsche impfen lassen müssen die Deutschen eben länger Masken tragen.....ist mir echt sauer aufgestoßen. Mit Drohungen erreicht man eher das Gegenteil. RE: Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer - Lothar - 19.12.2020 Der Flughafen Thessaloniki liegt laut Definition des RKI in einem Risikogebiet, da die 7-Tage-Inzidenz in Zentralmakedonien mit 115,0 (Stand 18.12.20) höher ist als 50. Die Frage ist, zählt das Betreten dieses Risikogebiets mit der gesamten Abflugprozedur (Checkin, Sicherheitskontrolle, Wartezeit, Einstieg usw.) als "Aufenthalt in einem Risikogebiet" wenn man ab Thessaloniki fliegt und muss man deshalb anschließend in Quarantäne auch wenn man sich vorher in Griechenland in Nicht-Risikogebieten aufgehalten hat (z.B. Euböa). Die Hotline der Hessischen Landesregierung (Tel. 0800-5554666 oder 0611-32111000) hat dies bei einem Anruf am 17.12.2020 um 17:21 Uhr (OEZ) eindeutig verneint. Ein Anruf bei der Hotline der Niedersächsischen Landesregierung (Tel. 0511-1206000) am 13.12.2020 scheiterte an einer "ewigen" Warteschleife. Eine schriftliche Anfrage an das Gesundheitsamt Hannover brachte folgende Antwort: Gesendet: Freitag, 18. Dezember 2020 um 11:19 Uhr Von: coronavirus@region-hannover.de An: xxxxx.xxxx@xxx-xxxxxx.de Betreff: AW: Quarantäne für Auslandsrückkehrer Sehr geehrter Herr xxxxx, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bezüglich der Ausweisung der Risikogebiete gilt die Seite des RKI https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html. Reisen Sie von einem Nicht-Risikogebiet in ein Risikogebiet, um von dort aus Ihren Rückflug anzutreten, zählt der Aufenthalt im Risikogebiet als Transit und Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Wichtig ist, dass Sie sich nicht länger als nötig dort aufhalten und sich an die Hygienemaßnahmen halten. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne melden. Hinweis: Diese Auskunft stellt keinen Verwaltungsakt dar und ersetzt keine ggf. anderweitig erforderlichen Genehmigungen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ki.. Rö..... Region Hannover Fachbereich Gesundheit Weinstr. 2-3 30171 Hannover E-Mail: Coronavirus@region-hannover.de Internet: http://www.hannover.de/ Somit ist diese Frage mit einer eindeutigen Antwort (selten bei Behörden) geklärt. Ob das so auch für andere Rückreiseziele gilt kann man bei dem derzeit in Deutschland vorherrschenden Chaos nicht sagen. |