Pergola Xila

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#7
Icg bitte um Entschuldigung für mein off topic, aber ich hab mir grad mal angeschaut was da auf der seite von partnerbiz steht und falle fast um:fragesmiley:
ist das wirklich richtig:
Keine Baugenehmigung oder Genehmigung zur Ausführung von Arbeiten geringen Ausmaßes ist dagegen für die nachstehenden Arbeiten erforderlich:
-Innen- und Außenmalerarbeiten oder Ersetzung von Geländern ohne Nutzung von Gerüsten.
-Austausch oder Reparatur von Fußböden.
-Wartung, Reparatur oder Abwandlung von Installationen und Leitungen von Gebäuden.
-Wartung und Reparatur von Dächern ohne Nutzung von Gerüsten.
Für die vorstehenden Arbeiten ist über ihre Ausführung 48 Stunden vorher eine schriftliche Informierung des zuständigen Bauamts erforderlich, die dem lokalen Polizeirevier bekannt gegeben wird.
das kann doch nicht sein, dass ich wenn ich in meinem Haus/Wohnung die Wände streichen und ne Fußbodenfliese auswechseln will oder überprüfen will ob alle Wasserleitungen dicht sind (vielleicht inklusive des Austauschs einer vielleicht durchlässigen Dichtung am Wasserhahn) dann muss ich das 48 Stunden vorher anmelden???
Was ist wenn plötzlich etwas kaputt geht (Rohrbruch) und muss man doch sofort etwas tun?
Wenn bei einem Sturm mein Dach beschädigt wird, muss ich das erst 48 Stunden vorher anmelden bevor ichs abdichten darf?
Und wenn ich dafür ein Gerüst aufstellen muss, brauch ich ne Baugenehmigung?
Und wie wird ein Gerüst definiert?

Bei solchen Vorschriften ist es ja kein Wunder, wenn sich niemand dran hält. Das ist doch total wirklichkeitsfern!

Ach ja, wie werden denn Verstöße wie oben beschrieben geahndet?

Ich bitte nochmals Entschuldigun für meine Zwischenfrag udn wünsche noch einen schönen Abend Anan
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#7
Icg bitte um Entschuldigung für mein off topic, aber ich hab mir grad mal angeschaut was da auf der seite von partnerbiz steht und falle fast um:fragesmiley:
ist das wirklich richtig:
Keine Baugenehmigung oder Genehmigung zur Ausführung von Arbeiten geringen Ausmaßes ist dagegen für die nachstehenden Arbeiten erforderlich:
-Innen- und Außenmalerarbeiten oder Ersetzung von Geländern ohne Nutzung von Gerüsten.
-Austausch oder Reparatur von Fußböden.
-Wartung, Reparatur oder Abwandlung von Installationen und Leitungen von Gebäuden.
-Wartung und Reparatur von Dächern ohne Nutzung von Gerüsten.
Für die vorstehenden Arbeiten ist über ihre Ausführung 48 Stunden vorher eine schriftliche Informierung des zuständigen Bauamts erforderlich, die dem lokalen Polizeirevier bekannt gegeben wird.
das kann doch nicht sein, dass ich wenn ich in meinem Haus/Wohnung die Wände streichen und ne Fußbodenfliese auswechseln will oder überprüfen will ob alle Wasserleitungen dicht sind (vielleicht inklusive des Austauschs einer vielleicht durchlässigen Dichtung am Wasserhahn) dann muss ich das 48 Stunden vorher anmelden???
Was ist wenn plötzlich etwas kaputt geht (Rohrbruch) und muss man doch sofort etwas tun?
Wenn bei einem Sturm mein Dach beschädigt wird, muss ich das erst 48 Stunden vorher anmelden bevor ichs abdichten darf?
Und wenn ich dafür ein Gerüst aufstellen muss, brauch ich ne Baugenehmigung?
Und wie wird ein Gerüst definiert?

Bei solchen Vorschriften ist es ja kein Wunder, wenn sich niemand dran hält. Das ist doch total wirklichkeitsfern!

Ach ja, wie werden denn Verstöße wie oben beschrieben geahndet?

Ich bitte nochmals Entschuldigun für meine Zwischenfrag udn wünsche noch einen schönen Abend Anan
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Pergola Xila - von kato - 09.03.2015, 10:49:38

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