18.06.2014, 05:17:11
(17.06.2014, 12:24:41)heinz57g schrieb: >> Spricht bei Dir etwas dagegen, ein Objekt, ggf. langfristig, zu mieten
und solche fristen kann man oft auf lange zeiten festlegen
Das stimmt nicht so ganz. Wir haben gerade unser Haus verkauft :Super: und ganz frisch einen Mietvertrag für ein Haus gemacht. Der Vermieter ist ein seltener Fall von superkorrekt und er hat uns gesagt, dass die früheren langen Fristen (12 Jahre) für Mietverträge nicht mehr möglich ist, das Gesetz lässt maximum 3 Jahre zu und dann muss ein neuer Vertrag her. Ob das stimmt, weiß ich nicht, aber warum sollte er sich das ausdenken?
liebe Grüße
Regine
"Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben."
Friedich Hebbel
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