Einkommenssteuer von Ausländer-Steuererklärung

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#57
Hallo Susi,

ich gehöre zu denen die nicht einmal bei anonymen Statistiken mitmachen. Ich respektiere deine Meinung, aber darüber möchte ich mich nicht auslassen.

Mich interessiert nur ob ich diesen http://goo.gl/jMVJn Artikel richtig verstanden habe. Welcher dieser Punkte enthält den nötigen Nachweis ohne die Einkünfte mitzuteilen? Soviel ich verstehe brauchen die nur einen Nachweis des ständigen Wohnsitzes. Steht ja auch ganz unten im o.g. Beitrag als Kommentar von Herrn Mavraganis. Was ist also das Minimum was ich besorgen könnte? Punkt 3 hört sich interessant an. Aber was ist unter folgendem Punkt zu verstehen "eine eigene Erklärung beibringen" und welche Behörde weißt mir meinen ständigen Wohnsitz in Deutschland nach?

Habe ich nun alle Fristen nun verpasst. Mein Steuerberater hat mir immer noch nichts dazu gesagt. Ist Zufall das ich nun hier darauf stoße.

Zitat:
Demnach liegt es fortan in der freien Entscheidung der im Ausland lebenden Griechen, gegenüber dem griechischen Finanzamt ihren dauerhaften Wohnsitz (Steuerwohnsitz) im Ausland nachzuweisen, indem sie wahlweise

1. Die steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung
2. oder ihren Steuerbescheid der ausländischen Steuerbehörde
3. oder eine eigene Erklärung zusammen mit der Bescheinigung einer beliebigen staatlichen oder kommunalen ausländischen Behörde über ihren dauerhaften Wohnsitz im Ausland beibringen.
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#57
Hallo Susi,

ich gehöre zu denen die nicht einmal bei anonymen Statistiken mitmachen. Ich respektiere deine Meinung, aber darüber möchte ich mich nicht auslassen.

Mich interessiert nur ob ich diesen http://goo.gl/jMVJn Artikel richtig verstanden habe. Welcher dieser Punkte enthält den nötigen Nachweis ohne die Einkünfte mitzuteilen? Soviel ich verstehe brauchen die nur einen Nachweis des ständigen Wohnsitzes. Steht ja auch ganz unten im o.g. Beitrag als Kommentar von Herrn Mavraganis. Was ist also das Minimum was ich besorgen könnte? Punkt 3 hört sich interessant an. Aber was ist unter folgendem Punkt zu verstehen "eine eigene Erklärung beibringen" und welche Behörde weißt mir meinen ständigen Wohnsitz in Deutschland nach?

Habe ich nun alle Fristen nun verpasst. Mein Steuerberater hat mir immer noch nichts dazu gesagt. Ist Zufall das ich nun hier darauf stoße.

Zitat:
Demnach liegt es fortan in der freien Entscheidung der im Ausland lebenden Griechen, gegenüber dem griechischen Finanzamt ihren dauerhaften Wohnsitz (Steuerwohnsitz) im Ausland nachzuweisen, indem sie wahlweise

1. Die steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung
2. oder ihren Steuerbescheid der ausländischen Steuerbehörde
3. oder eine eigene Erklärung zusammen mit der Bescheinigung einer beliebigen staatlichen oder kommunalen ausländischen Behörde über ihren dauerhaften Wohnsitz im Ausland beibringen.
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