26.04.2013, 07:22:34
(25.04.2013, 18:27:44)kato schrieb: ... Im Grunde ist es doch ungerecht, wenn ich als Rentner (mit bescheidener Rente) nicht ständig hin + her reisen kann und dafür obendrein mit Steuererklärungen in D und in GR bestraft werde.Das verstehe ich nicht, wieso Du in D und in GR eine Steuererklärung abgeben solltes. Durch die 185-Tage-Regelung kann man nur einen Lebensmittelpunkt haben und nur dort wird man (auch als Rentner) wegen des Doppelbesteuerungsabkommens besteuert.
"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski