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180 Tageregel gerecht ? - Druckversion

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180 Tageregel gerecht ? - kato - 25.04.2013

bei einem Telefonat, warfen mir unsere Kinder vor, ich muesse mindestens 180 Tage im Jahr in D leben, sonst muesste ich in GR voll versteuert werden .
Das ist ja soweit alles richtig, ich gab aber zu bedenken, dass das auch eine Menge Geld kostet. (Der wahre Grund ist, dass ich nicht solange mit der "geliebten Familie unter einem Dach wohnen kann ":biggrin:
Im Laufe des Gespraechs fielen mir noch ein paar Argumente ein, aber im Nachinein muss ich sagen ist das doch wieder so eine unsichtbare Mauer für EU-Buerger die nicht über die finanziellen Mittel verfuegen, um solch einen Lebenswandel zu führen.
Im Grunde ist es doch ungerecht, wenn ich als Rentner (mit bescheidener Rente) nicht ständig hin + her reisen kann und dafür obendrein mit Steuererklärungen in D und in GR bestraft werde.
Es muesste doch reichen , entweder den Rentenbescheid (bei Rentenerh.) einmalig abzugeben oder das E230 einmalig in Verbindung mit dem Rentenbescheid ????


Kato


RE: 180 Tageregel gerecht ? - Kobold - 26.04.2013

(25.04.2013, 18:27:44)kato schrieb: ... Im Grunde ist es doch ungerecht, wenn ich als Rentner (mit bescheidener Rente) nicht ständig hin + her reisen kann und dafür obendrein mit Steuererklärungen in D und in GR bestraft werde.
Das verstehe ich nicht, wieso Du in D und in GR eine Steuererklärung abgeben solltes. Durch die 185-Tage-Regelung kann man nur einen Lebensmittelpunkt haben und nur dort wird man (auch als Rentner) wegen des Doppelbesteuerungsabkommens besteuert.


RE: 180 Tageregel gerecht ? - kato - 26.04.2013

hallo Kobold,

weil ich in D eine ESt.Erklärung abgeben muss !!!
Waehrend ich in GR nur das E 230 Formular abgeben muss, aber dieses Formular und weitere wollen die doch auch haben.

D.h.in jedem Fall muss ich bei beiden Finanzaemtern jedes Jahr abgeben.
Und das ist es was mich dabei so ärgert. Es ist ja was anderes, wenn ich hier irgendein Einkommen hätte.

In D habe ich es letztes Jahr zusammen mit unseren Kindern per ELSTER mal versucht und habe bis heute keine Nachricht, ob da alles i.O. ist. Unsere Kinder haben bereits eine Benachrichtigung.

Kato


RE: 180 Tageregel gerecht ? - Kobold - 26.04.2013

Hallo Kato,

wenn ich mich recht erinnere bist Du Rentner und wohnst in Griechenland. Dann kannst Du in D keine Steuererhlärung abgeben. Ich habe das gerade durch mit dem Finanzamt in D. Weil das griechische Finanzamt unser Rente besteuert (die in D wegen geringer Höhe steuerfrei wäre), dachte ich, wir könnten weiterhin in D unsere Steuererklärung machen. Geht definitiv nicht, weil das Doppelbesteuerungsabkommen eindeutig sagt, dass man dort Steuern zahlt, wo man lebt. Und laut Finanzamt in D würde man sowieso anders behandelt werden, wenn man im Ausland lebt. Das heißt, für unsere Rente würden dann auch Steuern anfallen.

Gruß

Jürgen


RE: 180 Tageregel gerecht ? - greece22 - 28.04.2013

Soweit ich informiert bin, können Renten der BRD nicht in Griechenland besteuert werden, auch wenn man hier in GR ansässig ist. Ein Hinweis: (siehe Art. 12), http://www.steuerberater-griechenland.de/downloads/doppelbesteuerungsabkommen-deutschland-griechenland-de.pdf hier ist zwar die Rede vom "Königreich Griechenland" (damals wurde das Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen) aber da es Gesetz ist, gilt es hoffentlich noch heute.


RE: 180 Tageregel gerecht ? - Kobold - 29.04.2013

(28.04.2013, 18:33:34)greece22 schrieb: Soweit ich informiert bin, können Renten der BRD nicht in Griechenland besteuert werden, auch wenn man hier in GR ansässig ist. Ein Hinweis: (siehe Art. 12), http://www.steuerberater-griechenland.de/downloads/doppelbesteuerungsabkommen-deutschland-griechenland-de.pdf hier ist zwar die Rede vom "Königreich Griechenland" (damals wurde das Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen) aber da es Gesetz ist, gilt es hoffentlich noch heute.
Da bist Du falsch informiert!

Auszug aus dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Griechenland:

#################################################
Artikel 12 Renten

(1) Ruhegehälter und Renten (außer Ruhegehälter und Renten im Sinne der Absätze
2 und 3), die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus Quellen innerhalb des anderen Vertragsstaates bezieht, können nur in dem erstgenannten Staate besteuert werden.

(2) Ruhegehälter und Renten, die aus öffentlichen Kassen des Königreichs
Griechenland oder einer seiner Gebietskörperschaften gezahlt werden, können nur in
diesem Staate besteuert werden.

(3) Ruhegehälter und Renten, die aus öffentlichen Kassen der Bundesrepublik
Deutschland, ihrer Länder oder deren Gebietskörperschaften gezahlt werden,
können nur in diesem Staate besteuert werden.

(4) Die Absätze 2 und 3 gelten auch für Ruhegehälter und Renten, die die Deutsche
Bundesbank, die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost sowie die
entsprechenden Organisationen des Königreichs Griechenland zahlen.

(5) Ruhegehälter, Renten und andere wiederkehrende oder einmalige Vergütungen,
die ein Vertragsstaat oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts dieses
Staates als Vergütung für einen Schaden zahlt, der als Folge von Kriegshandlungen
oder politischer Verfolgung entstanden ist, können nur in diesem Staate besteuert
werden.
#################################################

Für uns "normale" Rentner greift der Absatz 1 und da steht eindeutig, dass die Rente dort besteuert wird, wo man wohnt! Ich habe gerade einen langen Widerspruchsweg hinter mir und mußte leider einsehen, dass es keinen anderen Weg gibt, als hier in GR die Steuern zu zahlen.

Gruß

Jürgen