29.03.2013, 03:28:20
Die Frist für die Einreichung der erforderlichen Unterlagen (E 230 / E 2301 usw.) bezüglich der 2012 in Griechenland von sogenannten "Steuerausländern" erwirtschafteten bzw. zu deren Lasten festgestellten Einkommen wurde bis Ende Juni 2013 verlängert:
Nachfrist für Ansässigkeitsnachweis für Steuerausländer in Griechenland
Nachfrist für Ansässigkeitsnachweis für Steuerausländer in Griechenland