16.02.2012, 11:27:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.02.2012, 11:27:55 von heinz57g.)
>> Ueberspannungsschutzbox, die aber wohl leider nicht ihren Dienst so verrichtet hat
DAS bereife ich garnicht, und habs auch noch nie gehoert. da koennte man problemlos (auch
in GR) den hersteller in die pflicht nehmen und regresspflichtig halten, auch verklagen.
gruesse - heinz -
DAS bereife ich garnicht, und habs auch noch nie gehoert. da koennte man problemlos (auch
in GR) den hersteller in die pflicht nehmen und regresspflichtig halten, auch verklagen.
gruesse - heinz -