15.09.2011, 10:44:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.09.2011, 10:49:46 von Kobold.)
(15.09.2011, 09:40:39)monta schrieb: @KoboldJa, Du liegst falsch! Ich habe der RV natürlich mitgeteilt, dass ich nach GR verziehe und ich bekomme auch alle Post an meine neue Adresse.
Verstehe Deinen Einwand nicht.
Sebstverständlich kannst Du Konten in D eröffnen,von wo immer in der Welt.
Aber wenn Du im Ausland (GR ?) lebst,wie kann dann die RV Dir die Rente überweisen-ausser natürlich -wenn Du der RV nicht mitgeteilt hast dass Du nicht mehr in D wohnst.
In diesem Fall entfällt natürlich die Abgabe der jährlichen Lebensbescheinigung.
Oder liege ich falsch
PS. Übrigens kann das Verschweigen des Umzugs in's Ausland zur Zahlungseinstellung führen!
"Der Kluge gibt so lange nach, bis er der Dumme ist."
Walter Kempowski