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Steuerpflicht bei Unfallrente??? - Druckversion

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Steuerpflicht bei Unfallrente??? - monta - 14.09.2011

Hallo an alle.

Ich beziehe neben meiner Altersrente noch eine Unfallrente der Berufsgenossenschaft in D.
Diese Unfallrente war und ist in D von der Steuer befreiht.
Nun sagt mir mein Steuerberater hier in GR das hier besteuert werden muss.
Die genannten Renten werden durch die Deutsche auf mein Konto in GR überwiesen,somit besteht natürlich eines Tages die Gefahr das die Bank Mitteilung an das FA machen muss.
Für jede gute oder schlechte Nachricht darüber bin ich dankbar,
Gruss
MONTA


RE: Steuerpflicht bei Unfallrente??? - nomas - 14.09.2011

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Griechenland:

Artikel II [Begriffsbestimmungen]:
8. Der Ausdruck „Ruhegehalt“ bezeichnet regelmäßig wiederkehrende Vergütungen, die für frühere Dienstleistungen oder zum Ausgleich von Schäden gewährt werden.

Artikel XII [Ruhegehälter und Renten]:
(1) Ruhegehälter und Renten (außer Ruhegehälter und Renten im Sinne der Absätze 2 und 3), die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus Quellen innerhalb des anderen Vertragsstaates bezieht, können nur in dem erstgenannten Staate besteuert werden.
(3) Ruhegehälter und Renten, die aus öffentlichen Kassen der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Länder oder deren Gebietskörperschaften gezahlt werden, können nur in diesem Staate besteuert werden.


RE: Steuerpflicht bei Unfallrente??? - monta - 14.09.2011

Guten Abend nomas
Danke für die Übermittlung
Ich hoffe ich interpretiere richtig : Die Berufsgenossenschaft ist eine öffentliche Kasse der BRD ?
Ruhegehalt =Unfallrente wegen erlittener Schäden im Beruf ?

Ich werde auf jeden Fall das Doppelbesteuerungsabkommen ausdrucken (auf GR)und meinem netten Steuerberater übermitteln


RE: Steuerpflicht bei Unfallrente??? - Petzy - 14.09.2011

Hallo monta,

natürlich musst du deine Rente in Gr nicht besteuern.
Allerdings ist das vielen Steuerberatern und leider auch Behördenmenschen fremd.
Wenn dir die Vorlage des Textes des Doppelbesteuerungsabkommens nichts hilft, dann würde ich dazu raten, die Rente auf ein deutsches Konto überweisen zu lassen und es dann hier abzuheben.
Das ist der sicherste Weg, denke ich.

Gruß aus Paros
Petra


RE: Steuerpflicht bei Unfallrente??? - makedonas - 15.09.2011

Die Befürchtung bezüglich der "... Gefahr, dass die (griechische?) Bank Mitteilung an das FA machen muss" kann eigentlich nur mal wieder auf den üblichen Kaffeehaus- und Latrinenparolen beruhen.

Das Statement des Steuerberaters, "... dass hier (also in Griechenland) besteuert werden muss", ist allerdings zumindest insofern völlig korrekt, als Du in der (auf Basis der sei es auch äußerst spärlichen Angaben vermutlich gegeben - siehe 183-Tage-Regelung in den Doppelbesteuerungsabkommen) Eigenschaft des "Steuerinländers" global verpflichtet bist, Dein "Welteinkommen" in Griechenland zu deklarieren und zu versteuern.

Auch wenn speziell eine Auslandsrente in Griechenland fallweise nicht einkommenversteuert wird bzw. werden darf (was trotzdem immer wieder betrieben wird), bedeutet dies noch lange nicht, dass in Griechenland nicht trotzdem Einkommensteuern (beispielsweise auf Basis der berüchtigten "Einkommensindizien") erhoben werden können.

Fazit: Lass die Sache nicht einfach schluffen und vertrau erst recht keinen "zugetragenen" Informationen, sondern schau Dich ggf. schleunigst nach einem "smarten" Steuerberater um.


RE: Steuerpflicht bei Unfallrente??? - monta - 15.09.2011

@Petzy:
Danke Petra,aber die Deutsche Post bzw.der Rentenversicherungsträger überweist keine Renten auf ein deutsches Konto,wenn kein Wohnsitz in D Vorhanden.

@ makedonas
ebenfalls meinen Dank.
Da ich jetzt in GR lebe ist nur natürlich dass ich auch mein Einkommen versteuern muss,da ich ja auch von der Infrastruktur profitiere,.Zum Einkommen zählt auch die Altersrente,Zinserträge usw.
Ich bin natürlich nicht begeistert und versuche mehr oder minder legal die Belastung zu drücken.
Bezüglich meiner Unfallrente(durch die Berufsgenossenschaft),die ja auf Lebenszeit ist wurde mir von der BG in D die Steuerfreiheit bestätigt,aber natürlich keine Aussage darüber gemacht wie es sich in anderen Ländern verhält.
Sehr gut auch Dein Tip bzgl.der Einkommensindizien und dem Steuerberater ,dem ich zwar nur 50€ bezahlen darf.Es ist sicher ein schwerer Beruf sich mit den ganzen Vorschriften auszukennen und auch er kann nicht alles wissen.

Schön das es dieses Forum gibt,denn gute Informationen helfen immer



RE: Steuerpflicht bei Unfallrente??? - kato - 15.09.2011

nomas,

wieso ist es in diesem forum unerwuenscht kleinzuschreiben ????? also mir hat das hier noch niemand gesagt !
da ich wegen behinderung (unfall) eine hand nur muehsam einsetzen kann, bleibt mir nix anderes uebrig als mit einer hand zuschreiben. nur wenn es gar nicht anders geht schreib ich was groß oder um etwas hervorzuheben.

ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand mir das uebel nimmt ( es sei denn es waere von mir reine provokation). aber selbst dann, gibt es wichtigere dinge ueber die man sich auslassen kann.

kato


RE: Steuerpflicht bei Unfallrente??? - Kobold - 15.09.2011

(15.09.2011, 06:55:33)monta schrieb: @Petzy:
Danke Petra,aber die Deutsche Post bzw.der Rentenversicherungsträger überweist keine Renten auf ein deutsches Konto,wenn kein Wohnsitz in D Vorhanden.
Das stimmt definitiv nicht! Ich habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland und konnte trotzdem von Griechenland aus (und mit griechischer Adresse!) ein Konto bei der Postbank eröffnen. Und auf dieses Konto überweist die Rentenversicherung jeden Monat meine Rente. Nur, wenn man im Ausland lebt, ist der Rentenservice der Deutschen Post für die Überweisung zuständig und nicht die Rentenversicherung selbst.

Gruß

Jürgen



RE: Steuerpflicht bei Unfallrente??? - monta - 15.09.2011

@Kobold

Verstehe Deinen Einwand nicht.
Sebstverständlich kannst Du Konten in D eröffnen,von wo immer in der Welt.
Aber wenn Du im Ausland (GR ?) lebst,wie kann dann die RV Dir die Rente überweisen-ausser natürlich -wenn Du der RV nicht mitgeteilt hast dass Du nicht mehr in D wohnst.
In diesem Fall entfällt natürlich die Abgabe der jährlichen Lebensbescheinigung.
Oder liege ich falsch


RE: Steuerpflicht bei Unfallrente??? - Kobold - 15.09.2011

(15.09.2011, 09:40:39)monta schrieb: @Kobold

Verstehe Deinen Einwand nicht.
Sebstverständlich kannst Du Konten in D eröffnen,von wo immer in der Welt.
Aber wenn Du im Ausland (GR ?) lebst,wie kann dann die RV Dir die Rente überweisen-ausser natürlich -wenn Du der RV nicht mitgeteilt hast dass Du nicht mehr in D wohnst.
In diesem Fall entfällt natürlich die Abgabe der jährlichen Lebensbescheinigung.
Oder liege ich falsch
Ja, Du liegst falsch! Ich habe der RV natürlich mitgeteilt, dass ich nach GR verziehe und ich bekomme auch alle Post an meine neue Adresse.

PS. Übrigens kann das Verschweigen des Umzugs in's Ausland zur Zahlungseinstellung führen!




RE: Steuerpflicht bei Unfallrente??? - nomas - 15.09.2011

(15.09.2011, 08:09:13)kato schrieb: nomas,

wieso ist es in diesem forum unerwuenscht kleinzuschreiben ?????

Forenregeln:
Zitat:4) Sei gegenüber den anderen Usern so rücksichtsvoll, Deine Beiträge gut leserlich zu gestalten.
Ein ewig langer Text ohne Absatz, Punkt und Komma, nur in Klein- oder Großschrift, in Mundart oder Slang wird von vielen gar nicht zu Ende gelesen, auch wenn das Thema interessant ist.
Großschrift und verschwenderischer Umgang mit Ausrufezeichen gilt im Internet als SCHREIEN und ist unhöflich.



RE: Steuerpflicht bei Unfallrente??? - Carsten - 15.09.2011

@nomas: Deinen Link mit weiterführenden Sticheleien habe ich entfernt. Hinweise auf Forenregeln darfst du auch den Admins überlassen, zumal sich "kato" mehr als gerechtfertigt hat.