15.09.2011, 09:40:39
@Kobold
Verstehe Deinen Einwand nicht.
Sebstverständlich kannst Du Konten in D eröffnen,von wo immer in der Welt.
Aber wenn Du im Ausland (GR ?) lebst,wie kann dann die RV Dir die Rente überweisen-ausser natürlich -wenn Du der RV nicht mitgeteilt hast dass Du nicht mehr in D wohnst.
In diesem Fall entfällt natürlich die Abgabe der jährlichen Lebensbescheinigung.
Oder liege ich falsch
Verstehe Deinen Einwand nicht.
Sebstverständlich kannst Du Konten in D eröffnen,von wo immer in der Welt.
Aber wenn Du im Ausland (GR ?) lebst,wie kann dann die RV Dir die Rente überweisen-ausser natürlich -wenn Du der RV nicht mitgeteilt hast dass Du nicht mehr in D wohnst.
In diesem Fall entfällt natürlich die Abgabe der jährlichen Lebensbescheinigung.
Oder liege ich falsch