(22.06.2011, 07:13:52)Kobold schrieb:(22.06.2011, 04:58:10)Fiete schrieb: Hi Tobi, aber auch nur wenn du einen GR Führerschein hast. Beim D Führerschein gibt es außer bei Alt Kl 3 & Kl 2 kein "Verfallsdatum". Egal wo dein Wohnsitz ist. Meine Info !Seit wann gibt es bei "Altklasse" 3 ein Verfallsdatum? Nur LKW-Fahrer haben ein Verfallsdatum, oder?
Gruß, Fiete
Gruß
Jürgen
Richtig Jürgen, nur die Klasse CE verfällt am 65. Geburtstag.
Alle Führerscheinneulinge machen den Klasse Auto bis 2,8 To. Wir alten Säcke können mit unserer alten Klasse 3 Fahrerlaubnis weit über 10 To. (je nach Anzahl der Achsen und und und ) fahren.
Wichtig war nur beim Austausch der Fahrerlaubnis ( hin zur Karte) darauf zu Achten das man nicht zurückgestuft wird. Meine Erfahrung im Strassenverkehrsamt Herne.