03.09.2003, 08:17:57
Ok, habe mich jetzt selbst telefonisch informiert. Das Standesamt Gießen verwies mich an das Standesamt 1 in Berlin Mitte. Die sind für solche Dinge zuständig.
Tel: (030) 90 20 70 [Sachbearbeiter für Buchstaben des Nachnamens verlangen]
Du benötigst:
-griechische Geburtsurkunde (übersetzt)
-wenn das Kind bereits einen griechischen Pass hat oder im Pass der Eltern eingetragen ist, auch selbigen
-Eure Heiratsurkunde (wenn ihr denn verheiratet seid); falls in D. geheiratet, Familienstammbuch
-Pässe von Dir und Deiner Frau
UND es gibt einen Antrag, der ausgefüllt werden muss. Den hat die deutsche Botschaft in Athen. Dort kannst Du dann auch gleich alle Kopien den oben genannten Dokumente beglaubigen lassen, bevor alles nach Berlin geht. Klingt doch alles ganz einfach, oder? In the Theorie!
Ich wurde noch darauf aufmerksam gemacht, dass bei verschiedenen Familiennamen der Eheleute auf jeden Fall beide bei der Botschaft erscheinen müssen. Und wenn Ihr nicht verheiratet sein solltet, wird die Sache sicherlich noch ein wenig komplizierter. Dann würde ich vielleicht nochmals in Berlin anrufen, um kompetente Auskunft zu erhalten.
Das Prozedere ist übrigens zur Erlangung einer deutschen Geburtsurkunde gedacht. Hat nichts zu tun mit der "Registrierung/Anmeldung" in Deutschland. Die Staatsbürgerschaft hat das Kind jetzt schon, da mindestens ein Elternteil deutsch ist. Du kannst auch jetzt schon, ohne deutsche Geburtsurkunde, zu einem deutschen Einwohnermeldeamt gehen, und einen deutschen Kinderpass für das Kind beantragen. Auch da soll die Botschaft angeblich weiterhelfen können.
Jetzt wäre natürlich die Frage zu klären, ob die griechische Geburtsurkunde auch wirklich eine ist (siehe Posting von Samira vor einigen Tagen!).
Grüße,
Rainer
Tel: (030) 90 20 70 [Sachbearbeiter für Buchstaben des Nachnamens verlangen]
Du benötigst:
-griechische Geburtsurkunde (übersetzt)
-wenn das Kind bereits einen griechischen Pass hat oder im Pass der Eltern eingetragen ist, auch selbigen
-Eure Heiratsurkunde (wenn ihr denn verheiratet seid); falls in D. geheiratet, Familienstammbuch
-Pässe von Dir und Deiner Frau
UND es gibt einen Antrag, der ausgefüllt werden muss. Den hat die deutsche Botschaft in Athen. Dort kannst Du dann auch gleich alle Kopien den oben genannten Dokumente beglaubigen lassen, bevor alles nach Berlin geht. Klingt doch alles ganz einfach, oder? In the Theorie!
Ich wurde noch darauf aufmerksam gemacht, dass bei verschiedenen Familiennamen der Eheleute auf jeden Fall beide bei der Botschaft erscheinen müssen. Und wenn Ihr nicht verheiratet sein solltet, wird die Sache sicherlich noch ein wenig komplizierter. Dann würde ich vielleicht nochmals in Berlin anrufen, um kompetente Auskunft zu erhalten.
Das Prozedere ist übrigens zur Erlangung einer deutschen Geburtsurkunde gedacht. Hat nichts zu tun mit der "Registrierung/Anmeldung" in Deutschland. Die Staatsbürgerschaft hat das Kind jetzt schon, da mindestens ein Elternteil deutsch ist. Du kannst auch jetzt schon, ohne deutsche Geburtsurkunde, zu einem deutschen Einwohnermeldeamt gehen, und einen deutschen Kinderpass für das Kind beantragen. Auch da soll die Botschaft angeblich weiterhelfen können.
Jetzt wäre natürlich die Frage zu klären, ob die griechische Geburtsurkunde auch wirklich eine ist (siehe Posting von Samira vor einigen Tagen!).
Grüße,
Rainer