29.07.2003, 08:12:33
Hallo Rainer,
BBG ist die Beibehaltungsgenehmigung. Deutschland vermeidet Mehrstaatigkeit und deshalb muss man erst nachweisen, warum man z.B. zwei Staatsangehoerigkeiten braucht. Haette ich jedoch einen Antrag auf griechische SB in D gestellt, haette ich die deutsche SB nicht verloren, da GR nicht dieses Problem hat. Da kannst Du beide SBs haben, ohne Probleme.
Gruss
Nicole
BBG ist die Beibehaltungsgenehmigung. Deutschland vermeidet Mehrstaatigkeit und deshalb muss man erst nachweisen, warum man z.B. zwei Staatsangehoerigkeiten braucht. Haette ich jedoch einen Antrag auf griechische SB in D gestellt, haette ich die deutsche SB nicht verloren, da GR nicht dieses Problem hat. Da kannst Du beide SBs haben, ohne Probleme.
Gruss
Nicole