28.07.2003, 22:36:21
Andreas Theodoropoulos schrieb:
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> Was passiert, wenn die Aufenthaltserlaubnis für einen EU-Bürger abgelaufen, bzw. nicht vorhanden ist ?
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NIX *g, ausser, dass man das, wozu man sie braucht, nicht machen kann....also Firmen gruenden, Fuehrerschein machen etc. Ansonsten kann man prima ohne klarkommen.
Gruesse von Carmen
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> Was passiert, wenn die Aufenthaltserlaubnis für einen EU-Bürger abgelaufen, bzw. nicht vorhanden ist ?
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NIX *g, ausser, dass man das, wozu man sie braucht, nicht machen kann....also Firmen gruenden, Fuehrerschein machen etc. Ansonsten kann man prima ohne klarkommen.
Gruesse von Carmen