28.07.2003, 21:09:29
sabbina schrieb:
> Meine [Aufenthaltsgenehmigung]ist schon seit 5 Jahren abgelaufen[...],aber ich wurde nie dach gefragt weder vom Arbeitgeber oder der IKA oder bei Polizeikontrollen.
Tja, da muss man sich überlagen, was würde passieren, wenn wirklich ein Verstoß dagegen festgestellt worden wäre....
eine Ausweisung ???? Neee, oder ?
Was passiert, wenn die Aufenthaltserlaubnis für einen EU-Bürger abgelaufen, bzw. nicht vorhanden ist ?
Weiss es jemand ?
Gruss,
Andreas
> Meine [Aufenthaltsgenehmigung]ist schon seit 5 Jahren abgelaufen[...],aber ich wurde nie dach gefragt weder vom Arbeitgeber oder der IKA oder bei Polizeikontrollen.
Tja, da muss man sich überlagen, was würde passieren, wenn wirklich ein Verstoß dagegen festgestellt worden wäre....
eine Ausweisung ???? Neee, oder ?
Was passiert, wenn die Aufenthaltserlaubnis für einen EU-Bürger abgelaufen, bzw. nicht vorhanden ist ?
Weiss es jemand ?
Gruss,
Andreas