28.07.2003, 10:57:00
Rainer Liedtke schrieb:
> Zweitens: doppelte Staatsbürgerschaft: Stimmt, dass D. (und viele andere Ländern) die nicht erlaubt. Aber geht es nicht eher um den Fall, dass in Deutschland lebende "Ausländer" (auch wenn in D. geboren) die deutsche Staatsbürgerschaft nur dann erhalten können, wenn sie ihre ursprüngliche abgeben?
Hi, Rainer !
Hmmm, ja, irgend was war da doch ... ziemlich schnell nach dem Regierungswechsel 1998. Oh je, ... das Gedächnis Wenn ich mich recht entsinne ist dann doch dieser butterweiche Kompromiß der 2 1/2ten Generation getroffen worden. - Kann das sein ??? 1. Generation = die nach Deutschland eingewanderten Ausländer, 2. = deren Kinder 2 1/2te = deren Kinder. Eben diese können die deutsche SB erlangen ... und jetzt muß ich zugeben, verläßt moch mein Gedächnis, denn ich dachte jetzt echt, dass es hier um die doppelte SB ginge und nicht um das entweder oder ... - Dein Beitrag macht mich jetzt aber wirklich nachdenklich und je mehr ich überlege ... denke ich, dass Du recht hast.
Gruß Uli
> Zweitens: doppelte Staatsbürgerschaft: Stimmt, dass D. (und viele andere Ländern) die nicht erlaubt. Aber geht es nicht eher um den Fall, dass in Deutschland lebende "Ausländer" (auch wenn in D. geboren) die deutsche Staatsbürgerschaft nur dann erhalten können, wenn sie ihre ursprüngliche abgeben?
Hi, Rainer !
Hmmm, ja, irgend was war da doch ... ziemlich schnell nach dem Regierungswechsel 1998. Oh je, ... das Gedächnis Wenn ich mich recht entsinne ist dann doch dieser butterweiche Kompromiß der 2 1/2ten Generation getroffen worden. - Kann das sein ??? 1. Generation = die nach Deutschland eingewanderten Ausländer, 2. = deren Kinder 2 1/2te = deren Kinder. Eben diese können die deutsche SB erlangen ... und jetzt muß ich zugeben, verläßt moch mein Gedächnis, denn ich dachte jetzt echt, dass es hier um die doppelte SB ginge und nicht um das entweder oder ... - Dein Beitrag macht mich jetzt aber wirklich nachdenklich und je mehr ich überlege ... denke ich, dass Du recht hast.
Gruß Uli